Daten
Kommune
Pulheim
Größe
141 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
01.12.16, 18:32
Aktualisiert
01.12.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
351/2016
Erstellt am:
09.11.2016
Aktenzeichen:
IV/61 -foi/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
07.12.2016
Planungsausschuss
X
14.12.2016
Rat
X
20.12.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln
Bereich: Venloer Straße 627
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 22.06.2016 und PA vom 29.06.2016, Vorlagen Nr.: 169/2016
und Beschluss zur Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Teilbereich 18.2 A Stommeln (Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln)
Anpassung der Darstellung von „Gemischter Baufläche“ (M-Fläche) in die Darstellung einer „Wohnbaufläche“ (W-Fläche)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 351/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gem. §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Abwägung der Umweltbelange - vorberatend für den Rat - entsprechend vorzunehmen.
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften
gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses
ist.
4. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 130 Stommeln (Venloer
Str. 627) den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen und beauftragt die Verwaltung, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Die Anpassung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplananpassung, Teilbereich 18.2 A Stommeln (Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 130 Stommeln) und besteht aus der beigefügten Planzeichnung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 29.06.2016 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 130 Stommeln öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen. Die zu Beteiligten wurden jeweils mit Schreiben vom
23.08.2016 über die Auslegung des B-Planentwurfs inklusive des Entwurfs der Begründung, des Bebauungskonzeptes
und der Artenschutzprüfung informiert. Der Entwurf des B-Plans Nr. 130 Stommeln lag in der Zeit vom 24.08.2016 bis
26.09.2016 im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim aus.
Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (B fBÖ) und der Träger öffentlicher Belange (T fBÖ) sind nachfolgend
aufgelistet, mit den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zur Diskussion und Abstimmung beigefügt (Abwägung).
Der Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln ist ein Bebauungsplan der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch, Bebauungspläne der Innenentwicklung, durchgeführt wurde. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan aufgestellt werden, wenn er von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung
des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln greift die sich aus der gewachsenen gemeindlichen Entwicklung ergebende
Bestandssituation auf und regelt planungsrechtlich die weitere Fortentwicklung. Auf Grund seiner Festsetzung „Allgemeine Wohngebiete“ (WA-Gebiet) weicht er von der Darstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der hier
derzeit eine gemischte Baufläche (M-Fläche) darstellt, ab. In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln
wurde unter Punkt 3 – Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan – auf die vorzunehmende Anpassung hingewiesen.
Die Anpassung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplananpassung, Teilbereich 18.2 A Stommeln (Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 130 Stommeln). Der Plan mit der Berichtigung ist in Anlage beigefügt.
Vorlage Nr.: 351/2016 . Seite 3 / 3
Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln als
Satzung zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.