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Beschlussvorlage (T1 Rhein-Erft_Kreis Schreiben vom 22.09.2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
816 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
01.12.16, 18:32
Aktualisiert
01.12.16, 18:32
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TÄ Aus STNOT PULHEiM 2 g,SEP, 2315 FO5 iS.|ELLE Rhein-Erft-Kreis . Der tandrat 7014 für Umweltschutz und 50124 Bergheim Stadt Pulheim Dafum Der Bürgermeister 22.09.2076 Planungsamt Mein Zeichen Frau Hatting 2 9-§ep, 2!;s 7o-7 l4t.o9.o3 Alte Kölner Straße 26 Aüskunft erteilt 50259 tulheim Zimmer l,lr. Frau Fitzek 3 87 Telefon Fax o227L83-4273 -43 2344 E-Mail dorotheefitzek@rhein-erft -kreis.de Hirwais: Versenden Sie leine vertrauliahen, r<hützen5werten Daten per E-Mail E-Po't poststelle@üein-erft -keis.epost.de Bebauungsplan Nr. r30 Stommeln Beteiligung gem. § 4 a (2) BaucB Hausadrett€ Willy-Brandt-Platz 1 lhr Schreiben vom z3.o8.zor6 50126 Eergheim Telefon 0227183-0 Fax 0227183-2300 lntemet www,rh ein -erft-krei s.de Sehr geehrte Frau Hatting, info@rhein-erft -keis.de Postadr6r! aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende 50124 gergheim Stellungnahme abgegeben: Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bi312:30 Uhr Donnerstag ll a turs ch utz un d la n ds ch a fts p lleg e 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Samstag 08:00 Uhi bi511:00 Uhi Tel : ozzV/8342r3 (nur Service- und Zulassungsstelle im Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden keine Bedenken geäußert. Folgender Hinweis ist jedoch zu beachten: Kreishaus Bergheim) Bankve6indung€n Portbant Kih (BLZ 370100 50) Konto:10 850 505 BIC: PBNKDEFF Um eine Schädigung der Tiere bzw. der Gelege von Vögeln zu vermeiden, ist IBAN: DE45 37010050 0010 8505 05 eine Entfemung der Gehölze nur außerhalb der Brutzeit, also nur im Zeitraum Oktober bis Februar möglich. Kreiripa*a5le Köln (BtZ 370 502 99) Konto: 142 001200 BIC: COK5DE33 IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 0O Öffentl,Verkehrrmittel zum keirhaus Rodenschutz Bahn: Beigheim und Zieverich BuihaltestcTlcn: Am Knüchelsdamm Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel: ozzVl8347rg und Kreishaus - Weitere tnfor: www.revg.de oder 02234 1806-0 Der größte Teil der Planfläche wurde als Autohaus genutzt. Aufgrund der Nutzung wird diese Fläche als Altstandort mit Altlastenverdacht gefi.ihrt und ist entsprechend zu kennzeichnen. Zur Klärung dieses Verdachtes und Der Rhein-Erft -Kreis ist jetzt per E-port e[eichbar: poststelle@rhein-erft -kreis.epost.de Seite 2 von 3 hinsichtlich der geplanten Nutzung bitte ich um die Aufnahme folgender textlicher Festsetzungen: Vor dem Rückbau der alten Gebäudesubstanz ist ein Rückbau- und Entsor- gungskonzept einschließ'lich bodenkundlicher Untersuchung zu erstellen. Der Rückbau ist mit voTheriger Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kyeises gutachterlich zu begleiten. Amt füt Stnßenbau und Verkehr Anspyechpartnerin: Frau HamachelTel:. ozz7t 183467 4 Von dem o.g. Bebauungsplan ist die Kreisstraße K z4 unmittelbar betroffen. lm Bereich der Venloer str. 527 ist eine Tiefgaragenzufahrt auf die K 24 9e' plant. Zzt. führt der Rhein-Erft-Kreis in diesem Streckenabschnitt eine Baumaßnahme durch, bei der der Knoten K z4 (Venloer Straße / Hagelkreuzstraße) zu einem Minikreisverkehrsplatz umgebaut wird. Zudem ist die Anpassung der Parksituation auf der Kreisstraße K 24 an die aktueller Bedürfnisse vorgesehen, ebenso die Umgestaltung der Nebenanlagen (Geh/Radweg). Die Schaffung von zusätzlichem Parkraum ist nicht mehT mö9lich. Cegen die geplante Bebauung an der Venloer Straße, verbunden mit der Lage de, Tiefgaragerzufahrt in dem Bebauungsplan, bestehen aus meiner Sicht als Straßenbaulastträger erhebliche Bedenken, sodass ich der devzeitigen Fassung nicht zustimmen kann. Eine Zustimmung wird jedoch in Aus- sicht gestellt, wenn folgende Nachweise vorgelegt bzw. Anderungen vorgenornmen werden: Die Sichtdreiecke aus der Tiefgaragenzufahrt müssen nachgewiesen und eingezeichnet werden. lm Einmündungsbeveich der Tiefgaragenzufahrt muss Platz für z nebeneinandersteherde PKW vorgesehen werden (t einbiegender und r ausbiegender PKW) Es ist eine PKW-Länge als Aufstellfläche im Einmündungsbereich der Tiefgarage vorzusehen. Sttaßenverkehrsamt, Verkehrssicherung Ansprechpartnerin: Frau Haase, Tel ; ozz7tl8J364o Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Bauvorhaben keine Bedenken. Die Cestaltung / Bepflanzung der südlichen Crundstücksgrenze zur Venloer Straße hin ist so zu dimensionieren, dass ausreichende Sichtverhältnisse für Fahrzeuge aus der Tiefgarage kommend ganzjährig - gegeben sind. - Seite Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. It freundlichen crüßen /tm aurtrag I L -V*ß Amtsleiter 3 von 3