Daten
Kommune
Pulheim
Größe
816 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
01.12.16, 18:32
Aktualisiert
01.12.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
TÄ Aus
STNOT PULHEiM
2 g,SEP, 2315
FO5 iS.|ELLE
Rhein-Erft-Kreis . Der
tandrat 7014
für Umweltschutz und
50124 Bergheim
Stadt Pulheim
Dafum
Der Bürgermeister
22.09.2076
Planungsamt
Mein Zeichen
Frau Hatting
2
9-§ep, 2!;s
7o-7 l4t.o9.o3
Alte Kölner Straße 26
Aüskunft erteilt
50259 tulheim
Zimmer l,lr.
Frau Fitzek
3
87
Telefon
Fax
o227L83-4273
-43 2344
E-Mail
dorotheefitzek@rhein-erft -kreis.de
Hirwais:
Versenden Sie leine vertrauliahen, r<hützen5werten Daten per E-Mail
E-Po't
poststelle@üein-erft -keis.epost.de
Bebauungsplan Nr. r30 Stommeln
Beteiligung gem. § 4 a (2) BaucB
Hausadrett€
Willy-Brandt-Platz 1
lhr Schreiben vom z3.o8.zor6
50126 Eergheim
Telefon 0227183-0
Fax
0227183-2300
lntemet
www,rh ein -erft-krei s.de
Sehr geehrte Frau Hatting,
info@rhein-erft -keis.de
Postadr6r!
aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende
50124 gergheim
Stellungnahme abgegeben:
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bi312:30 Uhr
Donnerstag
ll a turs ch utz un d la n ds ch a fts p lleg e
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek,
Samstag 08:00 Uhi bi511:00 Uhi
Tel
: ozzV/8342r3
(nur Service- und Zulassungsstelle im
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden keine Bedenken geäußert. Folgender Hinweis ist jedoch zu beachten:
Kreishaus Bergheim)
Bankve6indung€n
Portbant Kih
(BLZ 370100 50)
Konto:10 850 505 BIC: PBNKDEFF
Um eine Schädigung der Tiere bzw. der Gelege von Vögeln zu vermeiden, ist
IBAN: DE45 37010050 0010 8505 05
eine Entfemung der Gehölze nur außerhalb der Brutzeit, also nur im Zeitraum Oktober bis Februar möglich.
Kreiripa*a5le Köln (BtZ 370 502 99)
Konto: 142 001200 BIC: COK5DE33
IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 0O
Öffentl,Verkehrrmittel zum keirhaus
Rodenschutz
Bahn: Beigheim und Zieverich
BuihaltestcTlcn: Am Knüchelsdamm
Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel: ozzVl8347rg
und Kreishaus - Weitere tnfor:
www.revg.de oder 02234 1806-0
Der größte Teil der Planfläche wurde als Autohaus genutzt. Aufgrund der
Nutzung wird diese Fläche als Altstandort mit Altlastenverdacht gefi.ihrt
und ist entsprechend zu kennzeichnen. Zur Klärung dieses Verdachtes und
Der Rhein-Erft -Kreis ist
jetzt
per E-port e[eichbar:
poststelle@rhein-erft -kreis.epost.de
Seite 2 von 3
hinsichtlich der geplanten Nutzung bitte ich um die Aufnahme folgender
textlicher Festsetzungen:
Vor dem Rückbau der alten Gebäudesubstanz ist ein Rückbau- und Entsor-
gungskonzept einschließ'lich bodenkundlicher Untersuchung zu erstellen.
Der Rückbau ist mit voTheriger Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kyeises gutachterlich zu begleiten.
Amt füt Stnßenbau und Verkehr
Anspyechpartnerin: Frau HamachelTel:. ozz7t 183467 4
Von dem o.g. Bebauungsplan ist die Kreisstraße K z4 unmittelbar betroffen.
lm Bereich der Venloer str. 527 ist eine Tiefgaragenzufahrt auf die K 24 9e'
plant. Zzt. führt der Rhein-Erft-Kreis in diesem Streckenabschnitt eine Baumaßnahme durch, bei der der Knoten K z4 (Venloer Straße / Hagelkreuzstraße) zu einem Minikreisverkehrsplatz umgebaut wird. Zudem ist die
Anpassung der Parksituation auf der Kreisstraße K 24 an die aktueller Bedürfnisse vorgesehen, ebenso die Umgestaltung der Nebenanlagen (Geh/Radweg). Die Schaffung von zusätzlichem Parkraum ist nicht mehT mö9lich.
Cegen die geplante Bebauung an der Venloer Straße, verbunden mit der
Lage de, Tiefgaragerzufahrt in dem Bebauungsplan, bestehen aus meiner
Sicht als Straßenbaulastträger erhebliche Bedenken, sodass ich der devzeitigen Fassung nicht zustimmen kann. Eine Zustimmung wird jedoch in Aus-
sicht gestellt, wenn folgende Nachweise vorgelegt bzw. Anderungen vorgenornmen werden:
Die Sichtdreiecke aus der Tiefgaragenzufahrt müssen nachgewiesen
und eingezeichnet werden.
lm Einmündungsbeveich der Tiefgaragenzufahrt muss Platz für z
nebeneinandersteherde PKW vorgesehen werden (t einbiegender
und r ausbiegender PKW)
Es ist eine PKW-Länge als Aufstellfläche im Einmündungsbereich
der Tiefgarage vorzusehen.
Sttaßenverkehrsamt, Verkehrssicherung
Ansprechpartnerin: Frau Haase, Tel ; ozz7tl8J364o
Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen gegen das o.g. Bauvorhaben keine
Bedenken. Die Cestaltung / Bepflanzung der südlichen Crundstücksgrenze
zur Venloer Straße hin ist so zu dimensionieren, dass ausreichende
Sichtverhältnisse für Fahrzeuge aus der Tiefgarage kommend ganzjährig
-
gegeben sind.
-
Seite
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert.
It
freundlichen crüßen
/tm aurtrag
I
L
-V*ß
Amtsleiter
3
von 3