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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle zum BP 130 ST)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
93 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
01.12.16, 18:32
Aktualisiert
13.12.16, 11:01
Beschlussvorlage (Abwägungstabelle zum BP 130 ST) Beschlussvorlage (Abwägungstabelle zum BP 130 ST)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB in der Zeit vom 24.08.2016 bis 26.09.2016 B1 AUS Schreiben vom 29.08.2016 Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag Der Eingabesteller verweist auf sein gut zweijähriges Neu-Bürgertum in Stommeln und kritisiert grundsätzlich die mit den Bebauungsplänen Nr. 123 Stommeln und 130 Stommeln verfolgten Nachverdichtungsabsichten der Stadt. Er beklagt, beim Kauf seines Grundstücks in der Neusser Gasse nicht auf die fragliche Bauleitplanung hingewiesen worden zu sein und begründet seinen Widerspruch gegen beide Pläne (Bebauungsplan Nr. 123 Stommeln und Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln) mit dem Vorwurf des „Maximal Prinzip(s)“ und dem Fehlen eines schlüssigen Verkehrskonzepts. Er verweist auf Angebotsknappheit für den ruhenden Verkehr, die u.a. darin seine Ursache habe, dass der ländlich wohnende Bürger sich immer mehr für SUV entscheide. Auch sieht er durch eine erschwerte Verkehrssituation das Einzelhandelsangebot des Ortsteiles Stommeln gefährdet. Des Weiteren kritisiert er die durch die Planung bewirkte Bodenversiegelung, beklagt den Verlust von Baumbestand und wirft der im Bebauungsplan festgesetzten Überdeckung der Tiefgaragendecke außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche mit einer dauerhaften Begrünung „reine Kosmetik“ vor. Weiterhin weist er auf „gesichtete“ Tierarten hin und unterstellt dem Artenschutzgutachten Fehlerhaftigkeit, da dieses ansässige Fledermäuse nicht erwähne. Der Eingabesteller schließt mit der Aufforderung, mit den Anwohnern und Besitzern der umliegenden Häuser und Grundstücke ein offenes Gespräch vor Ort zu führen. Stadt Pulheim Auf die wesentlichen Punkte wird wie folgt eingegangen: Das Verfahren wurde gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Der Ruf nach einem „schlüssigen“ Verkehrskonzept stellt angesichts der Erschließungssituation der Plangebietsflächen (Venloer Straße) und der zu erwartenden zusätzlichen Fahrbewegungen eine in der Sache nicht gerechtfertigte Forderung dar. Gerne wird mit der Warnung vor zukünftigen Verkehrsproblemen eine städtebauliche Entwicklung von Innenbereichsflächen torpediert, ohne – wie hier – berechtigt zu sein. Parkplatzmangel in der Venloer Straße kann auch kein durchgreifendes Argument gegen die Planung sein, schon gar nicht, wenn der hohe Bedarf mit dem verstärkten Kauf von SUV in Verbindung gebracht wird. Für die Grundstücke, für die der Plan neues Baurecht schafft, gilt, dass der entstehende Stellplatzbedarf auf diesen selbst zu decken ist. Eine derart dramatische Entwicklung der Verkehrssituation, dass daraus folgende Störungen der Stommelner Einzelhandel wegen ausbleibender Kunden geschädigt werden oder gar gefährdet sein könnte, hält die Verwaltung für abwegig. Zu den Stichworten „Bodenversiegelung“ und „Tierarten“ verweist die Verwaltung zum einen auf die Planbegründung, in der dargelegt ist, dass das Plangebiet bereits seit 1974 überplant ist (BP 16 Stommeln und BP 16 Stommeln, 2. Ä.), zum anderen auf das nicht zu beanstandende Artenschutzgutachten. Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt / der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme nicht zu berücksichtigen. Die Aufforderung zu einem Ortstermin ist angesichts des Verfahrens nach BauGB und der vorgebrachten Anregungen nicht gerechtfertigt. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 1 von 2 Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln Abwägungsvorschläge zu Stellungnahmen T1 AUS Rhein-Erft-Kreis Schreiben vom 22.09.2016 Inhalt der Stellungnahme Abwägungsvorschlag 1. Naturschutz und Landschaftspflege Entfernung der Gehölze außerhalb der Brutzeit 2. Bodenschutz Bauleitplanerisch nicht regelbar. Der Investor wurde darauf hingewiesen. Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt / der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Stellungnahme teilweise nur zu berücksichtigen. Der Investor wurde darauf hingewiesen, und im Rahmen der VorhabenAufgrund der Nutzung Autohaus wird prüfung (Baugenehmigungsverfahren) diese Fläche als Altstandort mit ist die Beteiligung des REK erforderAltlastenverdacht geführt und ist lich. Eine Festsetzung ist nicht erforentsprechend zu kennzeichnen. Es derlich, der Bebauungsplan wird jewird um Aufnahme folgender textlidoch um einen entsprechenden Hincher Festsetzung gebeten: weis ergänzt. „Vor dem Rückbau der alten Gebäudesubstanz ist ein RückbauEntsorgungskonzept einschließlich bodenkundlicher Untersuchung zu erstellen. Der Rückbau ist mit vorheriger Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des RheinErft-Kreises gutachterlich zu begleiten“. 3. Straßenbau und Verkehr, StraDie geforderten Nachweise bzw. Änßenverkehrsamt, Verkehrssicherung derungen entziehen sich überwiegend einer verbindlichen bauleitplaneriEs bestehen Bedenken gegen die schen Regelbarkeit. Der Planentwurf geplante Bebauung Venloer Straße steht hinsichtlich der auf dem Grund627. Eine Zustimmung zum Planstück festgesetzten überbaubaren und entwurf wird nur unter dem Vorbenicht überbaubaren Fläche den Anforhalt zu erbringender Nachweise bzw. derungen an einen ausreichend breivorzunehmender Änderungen in ten Tiefgarageneinmündungsbereich Aussicht gestellt. nicht entgegen. Auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine gesicherte Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage ohne Störungen des Verkehrsflusses in der Venloer Straße kann im Rahmen der Vorhabenprüfung (Baugenehmigungsverfahren) durch Beteiligung des REK eingegangen werden. Gleiches gilt für den geforderten Nachweis der Sichtdreiecke und Schleppkurven. Stadt Pulheim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie Seite 2 von 2