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Beschlussvorlage (Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
19.09.16, 18:32
Aktualisiert
19.09.16, 18:32
Beschlussvorlage (Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)) Beschlussvorlage (Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW))

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Vorlage Nr.: 252/2016 Erstellt am: 22.08.2016 Aktenzeichen: 20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 27.09.2016 Betreff Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) -€ — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 252/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten geänderten Dienstanweisung des Bürgermeisters über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) zu. Erläuterungen Im Rahmen der Evaluierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) hat der Gesetzgeber mit dem 1. NKFWeiterentwicklungsgesetz (NKFWG) vom 18.09.2012 (GV.NRW.S.432) auch die Regelung zur Übertragung von Ermächtigungen modifiziert. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen vom Bürgermeister zu regeln. Zur Wahrung des Budgetrechtes muss der Rat diesen Grundsätzen zustimmen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.04.2014 der Dienstanweisung des Bürgermeisters über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) zugestimmt. Die derzeit geltende Dienstanweisung vom 20.03.2014, der der Rat mit Vorlage 73/2014 in der Sitzung am 01.04.2014 zustimmte, wurde bei der Ziffer 2 sowie bei Ziffer 3 um folgenden Satz ergänzt: „Die Kämmerin/Der Kämmerer kann Ausnahmen zu dieser Regelung erlassen.“