Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,0 MB
Datum
16.11.2016
Erstellt
07.11.16, 18:37
Aktualisiert
07.11.16, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage 336/2016
Anlage 1
VERKEHRSUNTERSUCHUNG
PULHEIM-GEYEN
BEWERTUNG DER
VORSCHLÄGE ZUR
VERBESSERUNG DER
VERKEHRLICHEN
SITUATION IN GEYEN
Im Auftrag der Stadt Pulheim
Köln, im August 2016
Verkehrsuntersuchung PulheimGeyen
BEWERTUNG DER VORSCHLÄGE ZUR
VERBESSERUNG DER VERKEHRLICHEN
SITUATION IN GEYEN
Planungsbüro VIA eG
Marspfortengasse 6
50667 Köln
Tel. 0221 / 789 527-20
Fax 0221 / 789 527-99
Bearbeitung:
Peter Gwiasda
Lena Erler
Dirk Stein
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
Inhaltsverzeichnis
1
Gegenstand der Untersuchung .................................................................................. 4
2
Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten zwischen Frechener Straße und
Von-Harff-Straße.......................................................................................................... 6
2.1 Engstelle .......................................................................................................................6
2.2 Wechselsignalisierung ...................................................................................................7
2.3 Vorsignalisierung ...........................................................................................................9
2.4 Empfehlung .................................................................................................................10
3
Handlungskonzept .................................................................................................... 12
4
Kosten ........................................................................................................................ 21
Anhang – Lageplan ............................................................................................................ 22
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2-1: Rückstaulängen bei einer Wechselsignalisierung
8
Abbildung 2-2: Lage der neuen Fußgänger-LSA (Variante A)
10
Abbildung 2-3: Prinziplösung Vorsignalisierung mit Fußgänger-LSA
11
Abbildung 3-1: Belastungsbereich zur Wahl der Radverkehrsführung
12
Abbildung 3-2: Einmündung Rather Straße
13
Abbildung 3-3: Prinzipdarstellung Einmündung Rather Straße
14
Abbildung 3-4: Haltestelle "Von-Grass-Straße"
14
Abbildung 3-5: Fußgänger-LSA südlich der Frechener Straße
15
Abbildung 3-6: Beispiel für eine Haltenstellenüberfahrt in Hamburg
16
Abbildung 3-7: Zukünftige Lage der Haltestelle in der Von-Frentz-Straße
16
Abbildung 3-8: Maßnahmen auf der Von-Frentz-Straße
16
Abbildung 3-9: Einmündung Korneliusstraße
17
Abbildung 3-10: Einmündung der Von-Harff-Straße
18
Abbildung 3-11: Maßnahmen am Knoten Von-Frentz-Straße/ Manstedtener Straße
19
Abbildung 3-12: Parken auf dem Jakob-Pohl-Platz
20
3
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
1
Gegenstand der Untersuchung
Die Stadtentwicklung Pulheims konzentriert sich neben der innerstädtischen Stadterneuerung auf die Entwicklung der Baugebiete im Südwesten des Kernortes. Dieser
Entwicklung folgt nicht nur die Zunahme des Verkehrs in der Innenstadt, wie bereits in
verschiedenen Gutachten untersucht, sondern auch auf das südlich der neuen Baugebiete gelegene Geyen. In einer Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2015 wurde eine
Zunahme des Durchgansverkehrs auf der Geyener Ortsdurchfahrt untersucht. Die Belastungsmuster in Geyen machen deutlich, dass der weitaus größte Teil der Verkehrsbelastung aus den 12 bis 13.000 Kfz-Fahrten resultiert, die Ziel- bzw. Quelle in Geyen
und Sinthern haben. Durchgangsverkehr ist insbesondere im Zuge der Von-FrentzStraße und der Frechener Straße festzustellen. Die Verkehrsmenge aus der Kernstadt
Pulheim in Richtung Bonnstraße liegt in einer Größenordnung von ca. 2.000 KfzFahrten pro Tag.
Durch die neuen Baugebiete ist zu erwarten, dass die Belastungen des Hauptstraßennetzes wie folgt zunehmen:
Streckenabschnitt
Prognosebelastung
DTV-W (Kfz)
Veränderung
gegenüber Bestand
Kfz
%
Manstedtener Straße
(nördlich Von-Frentz-Str.)
8.510
+ 820
+ 10,6
Von-Frentz-Straße
(östlich Manstedtener Str.)
10.230
+ 790
+ 8,3
9.410
+ 770
+ 8,9
10.440
+ 220
+ 2,2
Frechener Straße
(östlich Sintherner Str.)
7.560
+ 550
+ 7,8
Frechener Straße
(westlich Bonnstraße)
7.930
+ 550
+ 7,5
Von-Frentz-Straße
(nordwestlich Sintherner Str.)
Sintherner Straße
(südlich Von-Frentz-Str.)
Tabelle 1-1: Prognosebelastung der Ortsdurchfahrt Geyen
Diese Prognose gibt einigen Anwohnerinnen und Anwohnern im Stadtteil Geyen Anlass zur Sorge, da die Zunahme des Durchgangsverkehrs in den letzten Jahren bereits
kritisch beobachtet wurde. Die „Verkehrsversammlung Geyen“, eine Gruppe interessierter Bürgerinnen und Bürger, und Vertreter der Stadtverwaltung Pulheim trafen sich
4
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
am 25.11.2015 zu einer gemeinsamen Ortsbegehung. Die Teilnehmenden diskutierten
dabei verschiedene Einzelvorschläge der Verkehrsversammlung, die zur Verbesserung
der verkehrlichen Situation im Bereich der Einmündung Sintherner Straße/ Rather
Straße über die Von-Frentz-Straße bis zur Manstedtener Straße beitragen sollen. Alle
aus Sicht der Verkehrsversammlung kritischen und markanten Punkte wurden von den
Teilnehmenden der Ortsbegehung in Augenschein genommen. Die einzelnen Vorschläge der Verkehrsversammlung wurden zwischen der Bürgervertretung und der
Stadtverwaltung teilweise kontrovers diskutiert. Verschiedene Lösungswege zu einzelnen Problemen liegen als Ergebnis der Ortsbegehung vor und benötigen nun eine
neutrale Bewertung.
Ziel des Gutachtens ist die Bewertung der einzelnen Vorschläge und Lösungsmöglichkeiten. Als Ergebnis steht dabei eine praktische Umsetzungsempfehlung die sowohl
kurzfristige Verbesserungen als auch langfristige Lösungswege aufzeigt. Dazu dient
neben der Bewertung der Einzelvorschläge auch ein Lageplan zu den markanten
Punkten. Grundlage des Gutachtens bilden die Verkehrsuntersuchung von 2015, das
Protokoll der Ortsbegehung vom 25.11.2015 und eine eigene Ortsbegehung durch den
Gutachter im Mai 2016.
Im ersten Teil der Untersuchung werden drei Lösungsvorschläge zur Reduzierung des
Durchgangsverkehrs in Hinblick auf deren Leistungsfähigkeit und Aspekte der Verkehrssicherheit gegenübergestellt. Das anschließende Handlungskonzept ergänzt diese Maßnahme um Lösungsmöglichkeiten für weitere von der Verkehrsversammlung
aufgezeigte Knackpunkte, welche sich im Wesentlichen auf die Verbesserung der Situation für Fußgänger beziehen.
5
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
2
Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten zwischen Frechener Straße und Von-Harff-Straße
Im Folgenden wird überprüft, welche Auswirkungen verschiedene Vorschläge zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Sintherner Straße (Verkehrsberuhigung)
haben würden. Ausschlaggebend ist dabei nicht allein die Leistungsfähigkeit der Anlage selbst, sondern auch die Vorgabe den Verkehrsablauf am Knoten Sintherner Straße/ Von-Frentz-Straße/ Frechener Straße nicht negativ zu beeinflussen (zum Beispiel
durch Rückstau). Darüber hinaus spielen die Verkehrssicherheit und der Erhalt von
Stellplätzen im Beriech der Fahrbahn eine Rolle. Es bestehen verschiedene Lösungsansätze:
Einrichtung einer Wechselsignalisierung (Vorschlag der Verkehrsversammlung)
Einrichtung einer Vorsignalisierung (Vorschlag aus dem Gutachten von 2015)
Einrichtung eines als Engstelle wirkenden Fahrbahnversatzes (Vorschlag der Stadtverwaltung)
Es wird die auf der Basis der Zählung am 19.05.2015 prognostizierte Verkehrsmenge
in der Sintherner Straße südlich des Knotens zugrunde gelegt:
Spitzenstunde
morgens
[Kfz/h]
Spitzenstunde
nachmittags
[Kfz/h]
Fahrtrichtung Norden
415
480
Fahrtrichtung Süden
257
432
Es wurde vorausgesetzt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt.
Dies entspricht sowohl dem Wunsch der Geyener Bürgerschaft als auch der gutachterlichen Empfehlung (s. Abschnitt 3, Punkt 1).
2.1 Engstelle
Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) empfehlen die Einrichtung
von „kurzen“ einstreifigen Fahrbahnverengungen bei Verkehrsstärken bis zu 500 Kfz/h
und von bis zu 50 Meter langen Verengungen bis etwa 250 Kfz/h. In der Nachmittagsspitze wird die Sintherner Straße von mehr als 900 Kfz/h befahren, so dass selbst der
Grenzwert für kurze Einengungen deutlich überschritten wird. Die Einrichtung einer
einstreifigen Fahrbahnverengung kann daher nicht empfohlen werden.
6
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
2.2 Wechselsignalisierung
Die Wechselsignalisierung würde in einem ca. 70 Meter langen Abschnitt nördlich der
Einmündung Albanstraße eingerichtet. Die bestehende Fußgänger-LSA zwischen den
Einmündungen Albanstraße und Von-Grass-Straße müsste darin integriert werden.
Die Verkehrsqualität für die Wechselsignalisierung wurde mit dem Programm AMPEL
ermittelt, welches das Berechnungsverfahren des HBS 2015 nutzt. Die Länge des einstreifigen Abschnitts wurde in Form entsprechender Einfahr- und Räumwege berücksichtigt. Das Ergebnis – für eine Umlaufzeit von 75 Sekunden – ist in der folgenden
Tabelle dargestellt.
Spitzenstunde morgens
Grünzeit
Spitzenstunde nachmittags
mittlere
Wartezeit
QSV
Grünzeit
mittlere
Wartezeit
QSV
Fahrtrichtung Norden
25 s
26 s
B
24 s
33 s
B
Fahrtrichtung Süden
21 s
25 s
B
22 s
34 s
B
2×5 s
33 s1
B
2×5 s
33 s1
B
Fußgänger
QSV = Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs nach HBS 2015
1
maximale Wartezeit
Es treten demnach in beiden Spitzenstunden und Richtungen Wartezeiten von ca. 30
Sekunden auf, so dass der Verkehrsablauf mit „gut“ bewertet werden kann. Entscheidend für die Wirkung der Wechselsignalisierung ist, dass während der Sperrzeit für den
in Richtung Norden (in Richtung des Knotens Sintherner Straße/ Frechener Straße/
Von-Frentz-Straße) fließenden Strom die aus der Frechener Straße kommenden Kfz
nahezu ungehindert in die Von-Frentz-Straße einbiegen können. Die Linkseinbieger
aus der Frechener Straße in die Sintherner Straße müssen nur noch die Zeitlücken im
Hauptstrom der Rechtsabbieger aus der Von-Frentz-Straße in die Sintherner Straße
beachten.
In Fahrtrichtung Süden beträgt die Staulänge im Maximalstau, das heißt vor Beginn der
Grünzeit, morgens 5 und nachmittags 10 Fahrzeuge – was ca. 30 bzw. 60 Metern entspricht – so dass in der Regel sichergestellt ist, dass die vor der LSA gestauten Fahrzeuge nicht die Einfahrt in den Knoten blockieren. Allerdings kann es mit geringer
Wahrscheinlichkeit auch zu einem längeren Rückstau kommen. In 95% aller Fälle liegt
7
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
die Staulänge morgens unter 52 Metern und nachmittags unter 92 Metern (s. Abbildung 2-1).
Abbildung 2-1: Rückstaulängen bei einer Wechselsignalisierung
8
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
Die angrenzenden Grundstückszufahrten stellen bei einer Wechselsignalisierung eine
erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dar, da in diesem Bereich einfahrende Fahrzeuge in die der aktuellen Signalanzeige entgegengesetzte Richtung oder
während der Räumzeit einbiegen könnten. Ebenso muss das Parken auf oder neben
der Fahrbahn im Bereich der Engstelle ausgeschlossen sein, um das Fahren in der
gesperrten Richtung zu verhindern. Das bedeutet den Wegfall von 4 markierten und
ca. 3 bis 5 weiteren unmarkierten Stellplätzen.
2.3 Vorsignalisierung
Eine Vorsignalisierung wurde bereits im Verkehrskonzept Pulheim-West vom September 2015 vorgeschlagen. Die oben untersuchte Wechselsignalisierung stellt eine Form
der Vorsignalisierung dar. Sie könnte ebenfalls:
A) in Form einer zusätzlichen Fußgänger-LSA in geringerer Entfernung vom Knoten oder
B) in der Form eines einfachen Rot-Gelb-Signals für die nördliche Fahrtrichtung
realisiert werden.
Die Einrichtung der zusätzlichen Fußgänger-LSA sollte in Zusammenhang mit der Verlegung der Haltestelle Sintherner Straße (siehe Handlungskonzept, Punkt 5) realisiert
werden.
Es bestünden folgende Vorteile gegenüber der Wechselsignalisierung:
Die Problematik des Einfahrens aus Grundstückszufahrten und von im Straßenraum
parkenden Fahrzeugen in die gesperrte Richtung würde entfallen. Es könnten mehr
Stellplätze im Straßenraum erhalten bleiben als bei der Lösung mit Wechselsignalisierung.
In Variante B würde die südliche Fahrtrichtung nicht durch eine LSA behindert.
Die Wartezeiten würden gegenüber der Wechselsignalisierung vermindert, da die
Einfahr- und Räumwege kürzer wären.
Für Fußgänger würde in Variante A eine zusätzliche gesicherte Querungsmöglichkeit geschaffen.
9
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
Abbildung 2-2: Lage der neuen Fußgänger-LSA (Variante A)
2.4 Empfehlung
Die Gegenüberstellung der verschiedenen Handlungsoptionen zeigt, dass im Bereich
zwischen der Von-Grass-Straße und der Frechener Straße in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit sowohl eine Wechselsignalisierung als auch eine teilsignalisierte Lösung
am Knoten Sintherner Straße/ Von-Frentz-Straße/ Frechener Straße in Frage kommen.
Eine Wechselsignalisierung birgt jedoch durch die angrenzenden Grundstückszufahrten Risiken in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Das Parken müsste in diesem Abschnitt unterbunden werden. Aus diesem Grund wird eine Umsetzung der Vorsignalisierung auf der Sintherner Straße in Form einer zusätzlichen Fußgängerquerung (Variante A) empfohlen.
Der Vorteil gegenüber Variante B besteht in der zusätzlichen, gesicherten Querung für
Fußgänger. Darüber hinaus erhält auch der in südliche Richtung fahrende Kfz-Verkehr
eine Unterbrechung durch die Signalanlage, woraus sich eine ähnliche verkehrsberuhigende Wirkung wie bei einer Wechselsignalisierung ergibt.
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Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
Abbildung 2-3: Prinziplösung Vorsignalisierung mit Fußgänger-LSA
11
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
3
Handlungskonzept
Die von der Verkehrsversammlung und der Verwaltung identifizierten Problempunkte
an der Ortsdurchfahrt Geyen werden im Folgenden bewertet. Zu den einzelnen Abschnitten werden Empfehlungen formuliert. Die Einzelmaßnahmen sind in einem Lageplan verzeichnet.
1.
Reduzierung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit
Die Verkehrsversammlung fordert für die Geyener Ortsdurchfahrt Tempo 30. Die Geschwindigkeitsreduzierung würde erheblich zur Verkehrsberuhigung beitragen. Dieser
Vorschlag wird aus Sicht der Verwaltung unterstützt. Mit einer Belastung von 600 Kfz in
der Spitzenstunde (Von-Frentz-Straße) bis ca. 900 Kfz in der Spitzstunde (Sintherner
Straße) ist zur Sicherung des Radverkehrs die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit
spätestens ab Ende der Schutzstreifen auf der Sintherner Straße dringend geraten (s.
Abbildung 3-1). Die Verwaltung möchte das Anliegen an den Baulastträger weitergeben.
Wahl der Radverkehrsführung:
I.
Regeleinsatzbereich für Mischen auf der
Fahrbahn
II.
Regeleinsatzbereich für Schutzstreifen,
Gehweg + Radfahrer frei, Radwege ohne
Benutzungspflicht
III.
Regeleinsatzbereich für Trennen (Radwege, Radfahrstreifen, Gemeinsame Rad/Gehwege)
IV.
Trennen vom Kfz-Verkehr ist unerlässlich.
Sintherner Straße
Von-Frentz-Straße
Übergänge sind nicht als harte Grenzen zu definieren!
Abbildung 3-1: Belastungsbereich zur Wahl der Radverkehrsführung1
1 Quelle: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, 2010, FGSV, Seite 19
12
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
2.
Rather Straße/ Sintherner Straße
An dieser Stelle beklagen die Geyener Bürger die ungünstigen Sichtverhältnisse für die
aus der Rather Straße einbiegenden Kfz. Ursache der schlechten Sichtverhältnisse
sind die nah am Kreuzungsbereich parkenden Fahrzeuge. Aus gutachterlicher Sicht ist
die Herausnahme eines Stellplatzes auf jeder Seite des Einmündungsbereichs unumgänglich, da der von der StVO geforderte Mindestabstand zum Kreuzungsbereich (§5
(3)1 StVO) nicht eingehalten wird.
Abbildung 3-2: Einmündung Rather Straße
Darüber hinaus entsteht durch die schlechten Sichtverhältnisse ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für die auf dem Schutzstreifen fahrenden Radfahrer. Der Schutzstreifen
entspricht wegen der fehlenden Sicherheitstrennstreifen nicht den Vorgaben der ERA.
Da jedoch auf dem betreffenden Abschnitt zwischen 2013 und 2016 kein Unfall mit
Radfahrerbeteiligung (Kat. 1-4) stattgefunden hat, können die fehlenden Sicherheitstrennstreifen toleriert werden.
Die Stadt Pulheim plant eine Aufpflasterung im Einmündungsbereich der Rather Straße, die als Verkehrsberuhigter Bereich gestaltet werden soll. In diesem Zuge könnten
die erforderlichen Einkürzungen der baulichen Parkbuchten zu beiden Seiten durchgeführt werden.
13
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
Abbildung 3-3: Prinzipdarstellung Einmündung Rather Straße
3.
Bushaltestelle Von-Grass-Straße
Vor der Fußgänger-LSA befindet sich eine Busbucht. Es wird vorgeschlagen diese
Haltestelle auf die von Frentz-Straße, in das Zentrum von Geyen, zu verlegen. An der
ehemaligen Haltestelle wird der Gehweg verbreitert.
Abbildung 3-4: Haltestelle "Von-Grass-Straße"
14
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
4. Abschnitt zw. Fußgänger–LSA und der Frechener Straße
Wie in Abschnitt 2 vorgestellt, wird die Installation einer neuen Fußgänger-LSA südlich
des Knotens Sintherner Straße/ Frechener Straße/ Von-Frentz-Straße empfohlen. In
Kombination mit Maßnahme Nr. 5 (Verlegung der Bushaltestelle) kann in diesem Bereich der Gehweg verbreitert werden.
Abbildung 3-5 zeigt die Maßnahmen in der Übersicht:
Abbildung 3-5: Fußgänger-LSA südlich der Frechener Straße
5. Von-Frentz-Straße (Hausnummer 12)
Südlich des Knotens Sintherner Straße/ Von-Frentz-Straße befindet sich eine Bushaltestelle. Diese ist durch den Bus aufgrund der Kurvenlage nur schwer anfahrbar. Ein
Ausbau zum barrierefreien Buskap ist an dieser Stelle nicht möglich, da sich die Haltestelle direkt hinter dem Knoten und hinter der Kurve befindet. Die Haltestelle könnte auf
die Von-Frentz-Straße (Hausnummer 12) verlegt werden. Dort sollte sie zum Teil barri-
15
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
erefrei ausgebaut werden, in Höhe der Grundstückszufahrten muss sie überfahrbar
bleiben.
Abbildung 3-6: Beispiel für eine Haltenstel- Abbildung 3-7: Zukünftige Lage der Haltelenüberfahrt in Hamburg2
stelle in der Von-Frentz-Straße
6. Fußgängerquerung auf der Von-Frentz-Straße
Eine Fußgängerquerung wird weiterhin in Höhe auf der Von-Frentz-Straße in Höhe der
Volksbank gewünscht. Aus gutachterlicher Sicht ist sie an dieser Stelle in direktem
Anschluss zur Bushaltestelle sinnvoll. Die Querungsstelle wird in Form einer Mittelinsel
ausgestaltet.
Abbildung 3-8: Maßnahmen auf der Von-Frentz-Straße
2 Quelle: www.nahverkehr-hamburg.de
16
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
7. Knoten Corneliusstraße/ Von-Frentz-Straße
An der Kreuzung Von-Frentz-Straße/ Corneliusstraße wird der Wunsch der Verkehrsversammlung von der Verwaltung aufgegriffen und das Parkverbot im Kurvenbereich
kurzfristig durch die Markierung einer Zick-Zack-Linie unterstützt. Mittelfristig sollen die
Gehwege verbreitert werden, damit eine Einengung der sehr großzügig bemessenen
Abbiegeradien erfolgt. In der weiteren Planung sollte eine Richtungsführung auf der
Korneliusstraße und der Von-Grass-Straße geprüft werden.
Abbildung 3-9: Einmündung Korneliusstraße
8.
Knoten Von-Harff-Straße/ Von-Frentz-Straße
An der Von-Harff-Straße kann sich die Verkehrsversammlung eine gänzliche Schließung für den Kfz-Verkehr vorstellen. Dies wurde geprüft, ist aber aus einer Reihe von
Gründen nicht zu empfehlen. Die Von-Harff-Straße hat eine wichtige Erschließungsfunktion für mehrere Einrichtungen mit zeitlich begrenztem, nennenswertem Verkehrsaufkommen:
Kindergarten
Gaststätte
Sämtliche Zielverkehre müssten in beiden Richtungen die Umfahrung über die Burgstraße nutzen. Dies würde hier zu bestimmten Zeiten zu erhöhtem Verkehrsaufkommen führen.
Wesentlich problematisch ist jedoch, dass kein Platz für eine Wendeanlage zur Verfügung steht. Um diese zu schaffen müssten die vorhandenen Stellplätze entfallen und
zusätzlich in das Gelände des Kindergartens eingriffen werden.
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Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
Da wegen der guten Einsehbarkeit der Einmündung keine Gefährdungspotenziale gesehen werden, sollte die Zufahrtsmöglichkeit von der Von-Frentz-Straße aus beibehalten werden.
Abbildung 3-10: Einmündung der Von-Harff-Straße
9. Knoten Manstedtener Straße/ Von-Frentz-Straße
Der Knotenpunkt Manstedtener Straße / Von-Frentz-Straße stellt für Fußgänger eine
ernst zu nehmende Barriere dar. An dieser Stelle ist die Querung der Fahrbahn
schwierig. Die Verkehrsversammlung hat die Bitte geäußert das Parkverbot im Kurvenbereich durch Markierungen zu verdeutlichen und die Querungssituation für Fußgänger zu verbessern.
Die gewünschten Maßnahmen sind an dieser Stelle umsetzbar. Im Einzelnen ist folgendes vorgesehen:
Zur Verbesserung der Fußgängerführung wird empfohlen eine Querungshilfe auf
der südlichen Manstedtener Straße also dem untergeordneten Ast vorzusehen. Hier
ist ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) möglich, da es sich um die untergeordnete Einmündung handelt.
Auf der nördlichen Manstedtener Straße sollte ebenfalls eine Mittelinsel als Überquerungshilfe vorgesehen werden.
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Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
Abbildung 3-11: Maßnahmen am Knoten Von-Frentz-Straße/ Manstedtener Straße
10. Quartiersparkplatz auf dem Jakob-Pohl-Platz
Grundsätzlich wird der Parkdruck von der Verkehrsversammlung als sehr hoch empfunden. Unabhängig vom Umfang möglicher Planungsmaßnahmen sollte der Erhalt
von Stellplätzen Priorität genießen. Parkplätze werden nur dann herausgenommen,
wenn es aus Gründen der Verkehrssicherheit unbedingt erforderlich ist. Dazu gehört
zum Beispiel das Einhalten von Sichtfeldern. Es wird empfohlen, einen Ausgleich für
die durch die Planung entfallenden Stellplätze in Form eines Quartiersparkplatzes zu
19
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
finden. Eine Möglichkeit zur Schaffung eines Quartiersparkplatzes ist die Nutzung des
Jakob-Pohl-Platzes. Dieser wird heute bereits als Parkplatz genutzt, durch Markierungen könnte die Nutzung optimiert werden.
Abbildung 3-12: Parken auf dem Jakob-Pohl-Platz
20
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
4
Kosten
Die aufgeführten Maßnahmen an der Ortsdurchfahrt Geyen werden insgesamt 300.000
€ kosten. In dieser Summe ist bereits ein Planungszuschlag von 10 % enthalten.
Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Gesamtkosten aufgeschlüsselt
nach den Einzelmaßnahmen:
Standort-Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Standort
OD Geyen
Rather Straße/ Sintherner Straße
Bushaltestelle Von-Grass-Straße
Sintherner Straße/ Frechner Straße/ Von-Frentz-Straße
Von Frentz-Straße (Hausnummer 12)
Fußgängerquerung auf der Von-Frentz-Straße
Knoten Corneliusstraße/ Von-Frentz-Straße
Knoten Von-Harff-Straße/ Von-Frentz-Straße
Knoten Manstedtener Straße/ Von-Frentz-Straße
Quartiersparkplatz auf dem Jakob-Pohl-Platz
Maßnahme
Kosten (netto)
Reduzierung auf T30
3.000 €
Aufpflasterung im Einmündungsbereich
18.000 €
Verlegung auf die Von-Frentz-Str./ Ausbau Gehweg
40.000 €
Erweiterung LSA/ Teilsignalisierte Lösung
50.000 €
Bau einer barrierefreien Haltestelle
30.000 €
Bau einer Mittelinsel
25.000 €
Markierung Zick-Zack-Linie/ Bauliche Anpassung
8.000 €
keine Maßnahme
Bau zweier Mittelinseln
50.000 €
Markierung der Stellplätze
7.000 €
Gesamtkosten (netto)
zzgl. Planungszuschlag 10 %
Gesamtkosten (brutto/ gerundet)
21
231.000 €
254.100 €
302.000 €
Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen
Anhang – Lageplan
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