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Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der Donatusstraße in Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
07.11.16, 18:37
Aktualisiert
07.11.16, 18:37
Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der Donatusstraße in Brauweiler) Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der Donatusstraße in Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 315/2016 Erstellt am: 18.10.2016 Aktenzeichen: 66/1204-9127 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 16.11.2016 Betreff Führung des Radverkehrs auf der Donatusstraße in Brauweiler Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 30.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2018 30.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Finanzmittel wurden für den Haushalt 2017/18 angemeldet. x nein Vorlage Nr.: 315/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der TVA nimmt die von der Verwaltung erarbeiteten Vorschläge zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen zur Führung des Radverkehrs auf der Donatusstraße. Erläuterungen Das Thema der „Führung des Radverkehrs auf der Donatusstraße in Brauweiler“ war bereits Bestandteil der TVASitzung vom 15.06.2016, Vorlage Nr. 163/2016. Der TOP wurde seinerzeit wegen weiteren umfangreichen Gesprächsbedarfs abgesetzt. Zwischenzeitlich fand ein gemeinsamer Ortstermin unter Teilnahme der Verwaltung und Ausschussmitgliedern statt. Auf diesem Ortstermin wurde die derzeitige Situation für Rad- und Fußverkehr erörtert. Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung folgende Maßnahmen vor: 1. Die zwischen der Kastanienallee und der L 183 / Bonnstraße vorhandene Geschwindigkeit „Tempo 30“ wird zugunsten einer „Tempo-30-Zone“ (Vz 274.1 Anfang und Vz 274.2 Ende) geändert und folglich mit in den abgegrenzten Zonenbereich aufgenommen. Die Benutzungspflicht für den dort befindlichen Zweirichtungsradweg wird als Folge aufgehoben. Die vorhandene Nebenanlage wird neu ausgeschildert mit Vz 239 (Fußweg) in Verbindung mit Vz 1022-10 (Radfahrer frei), so dass zukünftig Radfahrer in beide Richtungen sowohl auf dem freigegebenen Fußweg als auch auf der Fahrbahn fahren dürfen. 2. Die Regelung Gehweg / Radfahrer frei (Vz 239+Vz 1022-10) gilt auch für den linksseitigen Nebenanlagenbereich der Donatusstraße von Kreuzung Bonnstraße bis zur Chryslerstraße. Die Benutzungspflicht für den Radverkehr wird in dieser Richtung aufgehoben. Dadurch dürfen sichere Radfahrer auch die Fahrbahn in Richtung Widdersdorf befahren. In Gegenrichtung, also von Widdersdorf her kommend, bleibt die Benutzungspflicht aber bestehen und wird mit Vz 240 hinter jeder öffentlichen Einmündung beschildert. 3. Der gesamte Bereich zwischen L 183 / Bonnstraße und Chryslerstraße wird zum Zwecke der Sicherheit mit einer „Tempo 30“-Beschilderung (Vz 274-53 Anfang und Vz 278-53 Ende) mit Begrenzung auf Mo-Fr von 07:0009:00 Uhr sowie von 14-16:00 Uhr (Zusatzzeichen Vz 1042-32) ausgewiesen. 4. An allen nördlichen Einmündungen öffentlicher Straßen auf die Donatusstraße werden die Vz 206 (STOPP), Vz 138-20 (Achtung Radfahrer kreuzen) in Verbindung mit Vz 1000-30 (in beiden Richtungen) aufgestellt, sowie vor (!) dem Rad-/Gehweg eine Haltelinie markiert. Ebenso wird auch an diesen Stellen in Richtung Bonnstraße mit Vz 274-53 mit Vz 1042-32 auf das temporäre Tempo 30 hingewiesen. 5. An allen südlichen Einmündungen öffentlicher Straßen werden ebenfalls die unter Punkt 4 dargestellten Beschilderungen und Markierungen vorgenommen, nur das Vz 1000-30 entfällt hier. Stattdessen wird hier ein Piktogramm „Fahrrad“ mit einem Pfeil nach rechts auf der Fahrbahn markiert. An den privaten Grundstückszufahrten auf der Südseite wird lediglich das Vz 138-20 in Verbindung mit dem Piktogramm sowie mit Rechtspfeil installiert. Die Gesamtkosten für Beschilderung und Markierungen werden auf ca. 30.000 € geschätzt.