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Beschlussvorlage (Antrag zur Anbindung der neuen Baugebiete BP 113 ff an die Bonnstraße (L 183))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
07.11.16, 18:37
Aktualisiert
07.11.16, 18:37
Beschlussvorlage (Antrag zur Anbindung der neuen Baugebiete BP 113 ff an die Bonnstraße (L 183)) Beschlussvorlage (Antrag zur Anbindung der neuen Baugebiete BP 113 ff an die Bonnstraße (L 183)) Beschlussvorlage (Antrag zur Anbindung der neuen Baugebiete BP 113 ff an die Bonnstraße (L 183))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 337/2016 Erstellt am: 26.10.2016 Aktenzeichen: 66/12 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 16.11.2016 Betreff Antrag zur Anbindung der neuen Baugebiete BP 113 ff an die Bonnstraße (L 183) Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürgerverein Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja x nein Vorlage Nr.: 337/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der TVA lehnt den Antrag des Bürgervereins zur Beauftragung des Planungsbüros VIA ab. Erläuterungen Mit Schreiben vom 25.05.2016 (Anlage 1) beantragt die Fraktion des Bürgervereins, das Planungsbüro VIA mit der Prüfung zu beauftragen, inwieweit eine Anbindung der neuen Baugebiete BP 113 ff an die Bonnstraße (L183) zu Entlastung der Ortsdurchfahrt Geyen sowie des Knotenpunktes Rathausstraße/Steinstraße in Pulheim führt. Des Weiteren soll eine erste Kostenschätzung für eine derartige Anbindung durchgeführt werden. Wie im Antrag dargestellt gab es bereits in den früheren Jahren verschiedene Gutachten zu Verkehrssituationen für Pulheim und Geyen, die aktuellste von 2015. Die Gutachter haben dabei auch die zusätzlichen Verkehre für Geyen und auch die durch die neuen Baugebiete berücksichtigt. Es wurde dargestellt, dass zwar Mehrbelastungen auftreten, diese aber durchaus moderat ausfallen und durch ein geschicktes Verkehrsmanagement, z. B. in der OD Geyen, vermehrten Verkehrsstörungen vorbeugend entgegengewirkt werden kann. In der als Anlage 2 beigefügten Skizze hat die Verwaltung alle aus ihrer Sicht theoretisch denkbaren Varianten zur Anbindung der neuen Baugebiete an die Bonnstraße skizziert. Es wird ersichtlich, dass alle Alternativen zu einem überwiegenden Teil durch sehr sensible und schützenswerte Bereiche führen. Eine Anbindung der neuen Baugebiete an die Bonnstraße ist aus Sicht des Natur-, Arten- und Umweltschutzes daher grundsätzlich problematisch. Die Varianten 2a, 3a und 4a scheiden von vorneherein aus, da sie die Flächen durchschneiden, die für die Artenschutzund Ausgleichsmaßnahmen der neu entwickelten Baugebiete vorgesehen sind. Sollte eine dieser Trassen gewählt werden, sind die Artenschutzmaßnahmen hier nicht mehr möglich, da sich durch eine neue Straße auch der übrige Teil der Flächen für Artenschutzmaßnahmen in der geforderten Form nicht mehr eignen würde (notwendige Abstände zu Straßen!). Im Übrigen führen alle Trassen durch ein hochwertiges Landschaftsschutzgebiet, das um den Pulheimer Bach herum festgesetzt wurde. Es handelt sich um das Landschaftsschutzgebiet L 2.2-9, Geyener-Pulheimer Bach, das zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter festgesetzt wurde. Ziel des Schutzes ist es, den prägenden Talverlauf mit seiner Kaltluftfunktion und der vernetzenden Gehölzstruktur zu erhalten. Die Landschaftsstruktur hat besondere Bedeutung als Teil einer überörtlichen Vernetzung zwischen dem Orrer Wald und dem Königsdorfer Forst. Insofern soll eine Durchschneidung durch eine neue Straße auf jeden Fall vermieden werden, da mit weitreichenden negativen Einflüssen gerechnet werden muss, die weit über die reine Flächeninanspruchnahme hinausgehen (Zerschneidungseffekt). Der Pulheimer Bach stellt ein sehr hochwertiges Biotop in der intensiv genutzten Agrarlandschaft dar. In den letzten Jahren wurden viele an den Bach angrenzende Flächen ökologisch hochwertig gestaltet. Der Bach selbst wurde teilweise renaturiert und mit Fördermitteln zu einem Bacherlebnispfad entwickelt. Insofern wäre die Störung und Zerschnei- Vorlage Nr.: 337/2016 . Seite 3 / 3 dung dieser wertvollen Bereiche mit erheblichen negativen Auswirkungen verbunden. Dies gilt in besonderem Maß für die Varianten 3 und 4, die über lange Strecken durch das Schutzgebiet führen, aber auch für die Varianten 1 und 2. Insbesondere die Variante 1 würde durch die Trassenführung parallel zur B 59 dazu führen, dass der zwischen beiden Straßen liegende Landschaftsbereich von den umgebenden Flächen abgetrennt würde und eine erhebliche Barrierewirkung entwickeln. Seitens des ÖPNV wird schon länger ein möglicher S-Bahnanschluss mit einem Haltpunkt Bonnstraße / Gewerbegebiet Pulheim diskutiert. Aus dieser Sicht wäre sicherlich die Umsetzung der Variante 4 eine mögliche Option, Verkehre, die ansonsten die P+R-Möglichkeiten im Stadtzentrum Pulheims nutzen müssen, aus der Stadt herauszuführen und so an einem neuen P+R-Platz z. B. an der Ecke Bonnstraße / Eisenbahnstrecke das Verkehrsmittel zu wechseln. Allerdings wurde das Vermarktungsverfahren für die im Bereich der Mondallee gelegenen Baugrundstücke bereits im März abgeschlossen, so dass zusätzliche Verkehre in Form der Varianten 2, 3 und 4 auf Widerstand der dortigen Neubürger treffen dürften.