Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
07.11.16, 18:37
Aktualisiert
07.11.16, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
337/2016
Erstellt am:
26.10.2016
Aktenzeichen:
66/12
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
16.11.2016
Betreff
Antrag zur Anbindung der neuen Baugebiete BP 113 ff an die Bonnstraße (L 183)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürgerverein Pulheim
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
x nein
Vorlage Nr.: 337/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der TVA lehnt den Antrag des Bürgervereins zur Beauftragung des Planungsbüros VIA ab.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 25.05.2016 (Anlage 1) beantragt die Fraktion des Bürgervereins, das Planungsbüro VIA mit der Prüfung zu beauftragen, inwieweit eine Anbindung der neuen Baugebiete BP 113 ff an die Bonnstraße (L183) zu Entlastung
der Ortsdurchfahrt Geyen sowie des Knotenpunktes Rathausstraße/Steinstraße in Pulheim führt. Des Weiteren soll eine
erste Kostenschätzung für eine derartige Anbindung durchgeführt werden.
Wie im Antrag dargestellt gab es bereits in den früheren Jahren verschiedene Gutachten zu Verkehrssituationen für
Pulheim und Geyen, die aktuellste von 2015. Die Gutachter haben dabei auch die zusätzlichen Verkehre für Geyen und
auch die durch die neuen Baugebiete berücksichtigt. Es wurde dargestellt, dass zwar Mehrbelastungen auftreten, diese
aber durchaus moderat ausfallen und durch ein geschicktes Verkehrsmanagement, z. B. in der OD Geyen, vermehrten
Verkehrsstörungen vorbeugend entgegengewirkt werden kann.
In der als Anlage 2 beigefügten Skizze hat die Verwaltung alle aus ihrer Sicht theoretisch denkbaren Varianten zur Anbindung der neuen Baugebiete an die Bonnstraße skizziert. Es wird ersichtlich, dass alle Alternativen zu einem überwiegenden Teil durch sehr sensible und schützenswerte Bereiche führen.
Eine Anbindung der neuen Baugebiete an die Bonnstraße ist aus Sicht des Natur-, Arten- und Umweltschutzes daher
grundsätzlich problematisch.
Die Varianten 2a, 3a und 4a scheiden von vorneherein aus, da sie die Flächen durchschneiden, die für die Artenschutzund Ausgleichsmaßnahmen der neu entwickelten Baugebiete vorgesehen sind. Sollte eine dieser Trassen gewählt werden, sind die Artenschutzmaßnahmen hier nicht mehr möglich, da sich durch eine neue Straße auch der übrige Teil der
Flächen für Artenschutzmaßnahmen in der geforderten Form nicht mehr eignen würde (notwendige Abstände zu Straßen!).
Im Übrigen führen alle Trassen durch ein hochwertiges Landschaftsschutzgebiet, das um den Pulheimer Bach herum
festgesetzt wurde. Es handelt sich um das Landschaftsschutzgebiet L 2.2-9, Geyener-Pulheimer Bach, das zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter festgesetzt wurde. Ziel des Schutzes ist es, den prägenden Talverlauf mit seiner Kaltluftfunktion und der vernetzenden Gehölzstruktur zu erhalten. Die Landschaftsstruktur hat besondere Bedeutung als Teil einer überörtlichen Vernetzung zwischen dem Orrer Wald und dem Königsdorfer Forst. Insofern soll eine Durchschneidung durch eine neue Straße auf
jeden Fall vermieden werden, da mit weitreichenden negativen Einflüssen gerechnet werden muss, die weit über die
reine Flächeninanspruchnahme hinausgehen (Zerschneidungseffekt).
Der Pulheimer Bach stellt ein sehr hochwertiges Biotop in der intensiv genutzten Agrarlandschaft dar. In den letzten
Jahren wurden viele an den Bach angrenzende Flächen ökologisch hochwertig gestaltet. Der Bach selbst wurde teilweise renaturiert und mit Fördermitteln zu einem Bacherlebnispfad entwickelt. Insofern wäre die Störung und Zerschnei-
Vorlage Nr.: 337/2016 . Seite 3 / 3
dung dieser wertvollen Bereiche mit erheblichen negativen Auswirkungen verbunden. Dies gilt in besonderem Maß für
die Varianten 3 und 4, die über lange Strecken durch das Schutzgebiet führen, aber auch für die Varianten 1 und 2.
Insbesondere die Variante 1 würde durch die Trassenführung parallel zur B 59 dazu führen, dass der zwischen beiden
Straßen liegende Landschaftsbereich von den umgebenden Flächen abgetrennt würde und eine erhebliche Barrierewirkung entwickeln.
Seitens des ÖPNV wird schon länger ein möglicher S-Bahnanschluss mit einem Haltpunkt Bonnstraße / Gewerbegebiet
Pulheim diskutiert. Aus dieser Sicht wäre sicherlich die Umsetzung der Variante 4 eine mögliche Option, Verkehre, die
ansonsten die P+R-Möglichkeiten im Stadtzentrum Pulheims nutzen müssen, aus der Stadt herauszuführen und so an
einem neuen P+R-Platz z. B. an der Ecke Bonnstraße / Eisenbahnstrecke das Verkehrsmittel zu wechseln.
Allerdings wurde das Vermarktungsverfahren für die im Bereich der Mondallee gelegenen Baugrundstücke bereits im
März abgeschlossen, so dass zusätzliche Verkehre in Form der Varianten 2, 3 und 4 auf Widerstand der dortigen Neubürger treffen dürften.