Daten
Kommune
Pulheim
Größe
157 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
283/2016
Erstellt am:
28.09.2016
Aktenzeichen:
III/20/200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
25.10.2016
Rat
X
08.11.2016
Betreff
Haushaltskonsolidierung
hier: Ergebnisbericht
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 283/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Haupt- und Finanzausschuss, der Rat nimmt die in der Anlage beigefügten Konsolidierungsvorschläge der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) zur Kenntnis.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, im Haupt- und Finanzausschuss über die Umsetzung und die erreichten Einsparungen auf Grundlage der noch im Rahmen der Haushaltsberatungen zu beschließenden Konsolidierungsvorschläge zu berichten.
3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, folgende Konsolidierungspotentiale unter externer Begleitung vertiefend zu untersuchen:
Einführung der E-Akte
Zentralisierung der Hausmeisterdienste im Bereich der Schulen und Kindergärten
Optimierung der Grünflächenpflege durch den Bauhof (einschl. Friedhöfe)
Erläuterungen
Zu 1.:
Mit Vorlage 124/2015 hat der Rat in seiner Sitzung am 19.05.2015 beschlossen, die GPA NRW zur Identifizierung von
umsetzbaren Konsolidierungspotentialen für eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung einen Auftrag zu erteilen. Die
Erkenntnisse aus der überörtlichen Prüfung sollten in diesem Prozess Berücksichtigung finden.
Durch Verzögerungen bei der überörtlichen Prüfung konnte mit dem Konsolidierungsprozess erst im März 2016 begonnen werden. Im Rahmen von Interviews mit den Amtsleitungen wurden Konsolidierungsvorschläge, die die GPA auf
Grundlage der Erkenntnisse der überörtlichen Prüfung und aus ihren Erfahrungen mit Stärkungspaktkommunen entwickelt hat, besprochen. Diese wurden im Verwaltungsvorstand beraten und sind in beigefügter Anlage 2 aufgelistet. Für
die einzelnen Konsolidierungsvorschläge wurden Fristigkeiten zur Umsetzbarkeit angegeben. Eine kurzfristige Umsetzung meint dabei eine Umsetzung innerhalb eines Jahres, mittelfristig zwei bis fünf Jahre und langfristig mehr als fünf
Jahre.
Der Abschlussbericht der GPA NRW (Anlage 1) fasst weitere Optimierungsvorschläge, u.a. bezüglich der Verwaltungsorganisation zusammen.
Im Ergebnis wären bei vollständiger Zustimmung zu den aufgelisteten Konsolidierungsvorschlägen (ohne die 24 nicht
bezifferbaren Einzelvorschläge) folgende Einsparungen pro Jahr möglich:
kurzfristig
mittelfristig
1.129.660 €
langfristig
1.214.860 €.
442.560 €
Es ergeht der Hinweis, dass die Verwaltung im Haushaltsentwurf 2017/2018, der dem Rat in seiner Sitzung am
08.11.2016 vorgelegt wird, bereits folgende Vorschläge berücksichtigen wird:
Lfd. Nr.
6
Beschreibung
Zentrale Geschäftsaufwendungen
Konsolidierungsbeitrag / Jahr
25.000 € ab 2017
8
9
Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses durch Dritte
Aufwand für NKF-Schulungen
40.000 € ab 2019
4.000 € ab 2017
11
80.000 € ab 2017
13
Erhöhung der Hundesteuer (der Haushaltsentwurf wird einen geringeren Vorschlag enthalten)
Einführung einer Steuer auf sexuelle Vergnügungen
81
Stromaufwand für Straßenbeleuchtung
12.000 € ab 2017
20.000 € ab 2017
Vorlage Nr.: 283/2016 . Seite 3 / 3
Die Verwaltung sieht vor, die Konsolidierungsvorschläge der GPA (Anlage 2) durch Aufnahme in die Veränderungsliste
zum Haushaltsentwurf im Rahmen der Haushaltsberatungen dem Haupt- und Finanzausschuss am 06.12.2016 und dem
Rat am 20.12.2016 zur Beratung bzw. zum Beschluss vorzulegen.
Zu 2.:
Um die Wirkung der Konsolidierungsvorschläge regelmäßig zu evaluieren, wird die Verwaltung min. zweimal jährlich
über die Umsetzung der noch zu beschließenden Konsolidierungsvorschläge berichten, um die Möglichkeit zur Nachsteuerung zu eröffnen. Ein entsprechendes Maßnahmencontrolling wird in der Kämmereiabteilung eingerichtet.
Zu 3.:
In der Vorlage 124/2015 wurde darauf hingewiesen, dass zusätzliche vertiefende Untersuchungen einer gesonderten
Beauftragung bedürften. Diese sollen zunächst in folgenden Bereichen erfolgen:
Einführung der E-Akte (siehe lfd. Nr. 7 der Anlage 2)
Zentralisierung der Hausmeisterdienste im Bereich der Schulen und Kindergärten (siehe lfd. Nr. 18 der Anlage
2)
Optimierung der Grünflächenpflege durch den Bauhof (einschl. Friedhöfe) (siehe lfd. Nr. 84 und 85 der Anlage
2).
Diese Maßnahmen werden mit tiefgreifenden organisatorischen und personellen Änderungen verbunden sein und bedürfen daher aus Sicht der Verwaltung einer besonderen Untersuchung unter externer Begleitung. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel stehen unter 01/02/01.5429000 „Sachverständigen-, Gerichts-, Berater- und Gutachterkosten“ zur
Verfügung.