Daten
Kommune
Pulheim
Größe
321 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
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Stadt Pulheim Beratung 5130
BERATUNG
Beratung der Stadt Pulheim
im Jahr 2016
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Stadt Pulheim Beratung 5130
INHALTSVERZEICHNIS
Nachhaltige Haushaltskonsolidierung
Allgemeines
Ausgangslage und Auftrag
3
3
4
Finanzwirtschaftliche Ausgangslage
4
Beratungsauftrag
4
Vorgehensweise
5
Projektplanung und -organisation
5
Projektauftakt
5
Start- und Analysephase
5
Soll-Konzeption
6
Projektabschluss
6
Ergebnisse der Beratung
Fazit
6
16
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Nachhaltige Haushaltskonsolidierung
Allgemeines
Grundlage der Beratung
Die Beratung wird auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Gemeindeprüfungsanstaltsgesetz (GPAG)
und des mit der Stadt Pulheim am 20.05.2015 geschlossenen Beratungsvertrages durchgeführt.
Projektteam und Projektdurchführung
Die Projektleitung lag bei Manfred Wiethoff. Die Beratung führten Frauke Holm und Martina
Passon von April bis Oktober 2016 durch.
Projektbericht
Grundsätzlich verwendet die GPA NRW im Bericht geschlechtsneutrale Begriffe. Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder
weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein.
In diesem Projektbericht beschreiben wir den Projektablauf und stellen verwaltungsübergreifende Optimierungen dar. Eine Einzeldarstellung der Konsolidierungsvorschläge erfolgt in der Anlage.
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Ausgangslage und Auftrag
Finanzwirtschaftliche Ausgangslage
Die finanzwirtschaftliche Ausgangslage der Stadt Pulheim ist durch negative Jahresergebnisse
in der Haushaltsplanung 2014 bis 2016 geprägt. Im gesamten mittelfristigen Planungszeitraum
bis 2019 kann kein Haushaltsausgleich erreicht werden. Der vollständige Verbrauch der Ausgleichsrücklage wird im Jahr 2017 erwartet. Das strukturelle Defizit beträgt rund sechs Mio.
Euro für das Jahr 2013. Dieser Betrag stellt die Orientierungsgröße für den anstehenden Konsolidierungsprozess dar.
Beratungsauftrag
Die Stadt Pulheim hat in der Ratssitzung am 05.05.2015 den Beschluss gefasst, ein umfassendes Projekt zur Haushaltskonsolidierung unter Einbeziehung der gesamten Stadtverwaltung mit
externer Unterstützung durch die GPA NRW durchzuführen. Ziel des Beratungsprojektes sind
konkrete Konsolidierungsvorschläge, die geeignet sind, den Haushalt der Stadt Pulheim nachhaltig zu entlasten.
Die Untersuchung durch die GPA NRW zeigt im Ergebnis konkrete Einsparmöglichkeiten auf.
Darüber hinaus geben wir verwaltungsübergreifende Handlungsempfehlungen für eine effektive
und effiziente Ausrichtung der Stadtverwaltung. Aus unseren flächendeckenden Betrachtungen
haben sich zudem einzelne Bereiche herauskristallisiert, in denen aus unserer Sicht weitergehende, vertiefte Analysen (z.B. analytische Stellenbemessungen) sinnvoll und lohnenswert erscheinen.
Die in diesem Bericht dargelegten und begründeten Handlungsempfehlungen stellen keine Kritik an den Beschäftigten dar. Wir möchten vielmehr aus externer Sicht Optimierungspotenziale
für einen wirtschaftlichen und zukunftsfesten Weg der Stadt Pulheim aufzeigen.
Es liegt im Ermessen der Stadt Pulheim ob, inwieweit und auf welche Art und Weise die aufgezeigten Optimierungsvorschläge nach entsprechender Abwägung im Hause umgesetzt werden.
An dieser Stelle bedanken wir uns bei allen am Projekt beteiligten Mitarbeitern der Stadt Pulheim für die konstruktive, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
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Vorgehensweise
Projektplanung und -organisation
Wir planten folgenden Projektablauf zu den durchzuführenden Arbeitsschritten:
Projektverlaufsplanung
Phase
Beratungsinhalt
Zeitplan
Dokumentenanalyse, Interviews mit
dem VV, Entwicklung von Konsolidierungsvorschlägen
März bis April 2016
Soll-Konzeption
Plausibilisierung der Vorschläge mit
den Amtsleitungen, Bezifferung des
Einsparpotenzials, Rückkoppelung
der Ergebnisse, abgestimmter Maßnahmenkatalog
April bis Mai 2016
Abschlussphase
Erstellung eines Kurzgutachtens,
Vorschläge für vertiefende Untersuchungen, Abschlusspräsentation in
der Politik
Mai bis Oktober 2016
Start- und Analysephase
Projektauftakt
Nach Abschluss der überörtlichen Prüfung stimmten wir uns zu Beginn des Beratungsprojektes
mit dem Kämmerer, dem Leiter des Haupt- und Personalamtes, dem Leiter des Amtes für Stadtfinanzen sowie der Leiterin der Abteilung Kämmerei zu den Projekteinzelheiten und zum Projektverlauf ab.
Am 15.03.2016 führten wir eine Auftaktpräsentation in der Verwaltungskonferenz durch. In dieser Veranstaltung stellten wir den geplanten Projektverlauf mit den Inhalten und Zielen vor.
Start- und Analysephase
Zu Projektbeginn übergab uns die Stadt Pulheim nach einer von uns erstellten Liste umfangreiche Materialien, Dokumente, Zahlen und Informationen zur Sichtung. Über eine Dokumentenanalyse verschafften wir uns einen Gesamtüberblick über die Rahmenbedingungen der
Stadt Pulheim.
Um unseren Eindruck zu vertiefen und um erste, mögliche Konsolidierungsansätze innerhalb
der Stadtverwaltung zu identifizieren, führten wir am 13.04.2016 teilstrukturierte Einzelinterviews mit dem Bürgermeister und den Beigeordneten.
Aus den gewonnenen Informationen, unseren landesweiten Erfahrungen in Konsolidierungsprojekten im Stärkungspakt Stadtfinanzen, interkommunalen Vergleichen aus anderen Beratungsprojekten sowie der überörtlichen Prüfung entwickelten wir abgestimmt auf die örtliche Situation
der Stadt Pulheim für jedes Amt eine Liste mit konkreten Konsolidierungsvorschlägen.
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Soll-Konzeption
Im Zeitraum vom 18. bis 21.04.2016 sowie vom 02. bis 03.05.2016 führten wir Interviews mit
den Amtsleitungen. Wir stellten unsere Konsolidierungsvorschläge vor und diskutierten Alternativen. Darüber hinaus sammelten wir zusätzliche Informationen, um das jeweilige Einsparpotenzial zu beziffern. In einigen Fällen konnten wir unsere Einsparvorschläge nicht abschließend in
Euro ausdrücken. Gleichwohl haben wir auch diese Vorschläge in die Konsolidierungslisten mit
aufgenommen. Dem Grunde nach bergen sie zum Teil erhebliche Potenziale, bedürfen jedoch
noch einer weiteren Konkretisierung. Voraussetzung hierfür sind allerdings beurteilungsrelevante Daten- und Informationsgrundlagen, die in der nötigen Detail- und Aufbereitungstiefe zum
Zeitpunkt der Untersuchung nicht vorlagen bzw. erst noch zu schaffen sind. Alle Vorschläge
fassten wir in amtsbezogenen Konsolidierungslisten zusammen, die wir am 19. und 20.05.2016
mit dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie mit den jeweiligen Amtsleitungen rückkoppelten.
Projektabschluss
Die abgestimmten Konsolidierungsvorschläge führten wir in einer Konsolidierungsliste als
Hauptbestandteil unseres Kurzgutachtens zusammen. Am 01.09.2016 führten wir eine Abschlusspräsentation im Verwaltungsvorstand durch. In dieser Veranstaltung stellten wir die wesentlichen Ergebnisse unserer Untersuchung vor.
Ergebnisse der Beratung
Neben den konkreten Konsolidierungsvorschlägen gemäß der Konsolidierungsliste entwickelten
wir im Beratungsprozess folgende verwaltungsübergreifende Empfehlungen:
Strategische und operative Steuerung, Controlling
Der Schlüssel für ein erfolgreiches Handeln ist die wirksame Steuerung und Führung durch die
Führungsebenen sowie die politischen Entscheidungsträger und –gremien einer Kommune.
Die derzeitige Situation bei der Stadt Pulheim offenbart aus externer Sicht noch Optimierungspotenzial. Aktuell existiert kein einheitliches, strategisches Zielsystem. Es sollte ein verstärktes
Augenmerk auf die klaren Zielvorgaben von „ganz oben“ (Rat) gelegt werden.
Durch einen Globalkontrakt zwischen Politik und Verwaltung sollten strategische Ziele vereinbart und verbindlich festgelegt werden. Diese Ziele werden top-down in die Verwaltung transportiert und stellen die Basis für das zukünftige fachplanerische und operative Handeln der
Verwaltung dar. Die Erfüllung der Vorgaben ist konsequent und transparent anzustreben.
Ziele stehen in der Regel nicht nebeneinander, sondern in wechselseitiger Abhängigkeit. Dies
macht eine Priorisierung bereits auf Ebene der politischen Steuerung erforderlich, um mögliche
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Zielkonflikte zu lösen und die begrenzten Ressourcen auf die aus den Zielen abzuleitenden
strategischen Handlungsschwerpunkte zu fokussieren.
Empfehlung
Der Rat sollte im Rahmen der ihm obliegenden Zuständigkeiten die strategische Zielplanung
für die Stadt Pulheim beschließen. Zur Lösung von Zielkonflikten und zur Optimierung der
Ressourcenverteilung ist eine Priorisierung der Ziele erforderlich.
Die strategische Zielplanung stellt die einheitliche Richtschnur für das Verwaltungshandeln dar.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts sowie bei Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung bildet sie einen einheitlichen Maßstab. Die definierten strategischen Ziele bilden
die Grundlage für die abgeleiteten operativen Fachziele auf Ebene der bestehenden Schlüsselprodukte (Was wollen wir erreichen?).
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Politik die strategischen Ziele, das Gesamtbudget, die
Handlungsschwerpunkte festlegt und Vorgaben zur zielgerichteten Leistungserstellung macht.
Die Zielerreichungskontrolle sollte über ein unterjähriges Berichtswesen erfolgen und durch ein
effektives Kennzahlensystem gemessen werden. Die Kennzahlen zur Maßnahmenrealisierung
und die globalen Indikatoren auf strategischer Ebene sollten laufend und zeitnah kontrolliert
werden, um bei Abweichungen ggf. auch unterjährig nachsteuern zu können.
Empfehlung
Für die Zukunft sollten die bei der Stadt Pulheim vorhandenen Steuerungsinstrumente wie
Berichtswesen, Controlling, dezentrale Ressourcenverantwortung, Kosten- und Leistungsrechnung kontinuierlich weiterentwickelt werden. Die Wirkungsorientierung sollte im Haushaltsplan und im Controlling verankert werden.
Wesentliche Informationen für das zentrale Berichtswesen sollten sich aus dem Fach- und
Finanzcontrolling ableiten bzw. aggregieren lassen. Uneinheitliche Strukturen und fehlende
Verknüpfungen erschweren das Controlling und binden unnötig Zeit für Datenerhebungen.
Da sich Ziele verändern, sollten sie regelmäßig (alle zwei Jahre) hinterfragt und angepasst
werden.
Verwaltungsorganisation
Die Aufbauorganisation bildet das formelle Gerüst einer Verwaltung. Sie ordnet in verschiedenen organisatorischen Einheiten Aufgaben durch Bildung von Stellen sowie andere Organisations- und Hierarchieebenen. Im Interesse der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit
ist die Aufbauorganisation am Prinzip des organisatorischen Minimums auszurichten.
Eine möglichst schlank aufgestellte Verwaltungsorganisation sowie flache Hierarchien sind wesentliche Elemente eines modernen Verwaltungsmanagements.
Als grundsätzliche Prinzipien einer optimalen Aufbauorganisation gelten folgende Kriterien:
In der Vertikalen (Anzahl der Hierarchiestufen) und in der Horizontalen (Anzahl der Organisationseinheiten auf einer Ebene) sollten möglichst wenige Organisationseinheiten gebildet werden.
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Die Größe der Organisationseinheit sollte so gewählt werden, dass Mitarbeiterausfälle
und -schwankungen in einem definierten Rahmen kompensiert werden können.
Der Aufbau sollte an den Inhalten der Aufgaben und Prozesse orientiert werden, d.h. inhaltlich und fachlich artverwandte Aufgaben mit gleichen oder gleichartigen Zielen und
Wirkungen sollten gebündelt werden.
Die Verwaltung einer mittleren kreisangehörigen Kommune wie die Stadt Pulheim sollte daher
durch nicht mehr als drei Dezernate in der Gliederungsbreite sowie maximal drei Leitungsebenen in der Gliederungstiefe geprägt sein.
Die Ämter und Stabsstellen der Stadt Pulheim sind organisatorisch vier Dezernaten zugeordnet.
Unterhalb der Dezernatsebene gibt es Amts- und Abteilungsleiter. Eine schlanke Verwaltungsorganisation ist eine wichtige Voraussetzung für eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung. Aus unserer Sicht hat eine Organisation mit nur drei Dezernaten Vorteile. Geschäftsabläufe können schnittstellenärmer organisiert werden. Insbesondere verkürzen sich dezernatsübergreifende, verwaltungsinterne Informations- und Kommunikationswege. Auch vereinfacht
sich nach unseren Erfahrungen die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsspitze und den politischen Gremien. Politische Beschlüsse werden in der Regel einfacher über- und umgesetzt.
Abstimmungen zur strategischen Gesamtsteuerung der Verwaltung werden durch eine gestraffte oberste Führungs- und Entscheidungsebene somit wesentlich erleichtert.
Nicht zuletzt ergeben sich durch eine Konzentration auf drei Dezernate auch gleichmäßigere
und sachgerechtere Leitungsspannen.
Empfehlung
Die Aufbauorganisation der Stadt Pulheim sollte durch die Bildung von drei statt vier Funktionsbereichen verschlankt werden. Dezernatsübergreifende Schnittstellen können abgebaut
werden. Darüber hinaus kann auf Dauer eine Dezernentenstelle entfallen.
Der vertikale Aufbau der Kernverwaltung mit lediglich drei Ebenen ist bereits gut aufgestellt.
Die geänderte Aufbauorganisation sollte mit einer Anpassung der Ämterstruktur einhergehen,
wodurch sich in der Regel weitere Synergien ergeben. Im Dezernat Zentrale Steuerung und
Service können alle strategischen Steuerungsprozesse sowie die operativen Leistungen im
Sinne von Stützprozessen zusammengefasst werden. Die bürgerrelevanten Produkte können
im Dezernat Bürgerdienstleistungen gebündelt werden. Dem Dezernat Bauen und Stadtentwicklung können alle Produkte zugeordnet werden, die die gemeindliche Infrastruktur im Sinne
des Planens, Errichtens und Betreuens beinhalten.
Empfehlung
Darüber hinaus sehen wir folgende aufbau- und ablauforganisatorische Verbesserungsmöglichkeiten:
Zur Optimierung der Arbeitsabläufe und Verringerung von Schnittstellen, schlagen wir
vor, das Bildungsbüro der Stadt Pulheim an das Schul- bzw. Jugendamt anzubinden.
Die Integration des Aufgabengebietes Wohnungswesen in das Sozialamt gewährleistet
eine umfassende Hilfestellung bei der sozialen Unterstützung von hilfebedürftigen Men-
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schen. Es können Synergieeffekte im täglichen Arbeitsablauf zwischen Sozialhilfe- und
Wohngeldsachbearbeitung erzielt werden.
Bauverwaltungsämter, die – wie in Pulheim – die verwaltungsmäßigen Aufgaben im
Technischen Dezernat bündeln, sind unter Managementgesichtspunkten nicht mehr zeitgemäß. Durchgesetzt hat sich in den vergangenen Jahren vielmehr eine engere, fachliche Verzahnung der administrativen und technischen Aufgaben durch die organisatorische Zusammenführung der Verwaltungsmitarbeiter mit dem technischen Personal. So
ist es bspw. sinnvoll, das mit der Aufgabe „Erschließungs-/KAG-Beiträge“ befasste Verwaltungspersonal direkt dem Tiefbauamt zuzuordnen. Hinsichtlich der Beitragsfähigkeit
und Abrechnungsvoraussetzungen sind enge Abstimmungen zwischen Verwaltung und
Technik zwingend erforderlich. Durch eine einheitliche Amtsleitung entsteht zudem eine
ganzheitliche Verantwortlichkeit für die Planung, Ausführung aber auch Refinanzierung
von Straßenbau- bzw. –erneuerungsmaßnahmen.
Durch die Einrichtung einer zentralen Stelle für die Bearbeitung von Fördermitteln kann
eine professionelle Bearbeitung der Anträge und Verwendungsnachweise sichergestellt
werden. Wir schlagen vor, bei dieser zentralen Stelle darüber hinaus die Erstellung von
Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzusiedeln, damit bereits bei der Prüfung der Förderfähigkeit von Projekten die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen berücksichtigt wird. Die
Aufgabe kann der Kämmerei zugeordnet und mit vorhandenen Personalkapazitäten
wahrgenommen werden.
Im Rahmen der verkehrlichen Anordnungen arbeiten aktuell das Ordnungsamt und das
Tiefbauamt zusammen. Aus den Interviews ging hervor, dass die Aufgabenabgrenzungen nicht immer eindeutig sind. Um Doppelzuständigkeiten zu vermeiden, schlagen wir
eine eindeutige Zuordnung der Aufgabe beim Tiefbauamt vor. Durch die Zuständigkeitsbündelung werden Zeitanteile der Ingenieure für Planungen frei. Außerdem wird der Prozessablauf beschleunigt. Zu prüfen ist, ob im Tiefbauamt eine Verwaltungskraft mit entsprechenden Zeitanteilen eingesetzt werden muss. Gleichzeitig ist zu prüfen, welche Zeitanteile im Ordnungsamt frei werden.
Das Standesamt als eigenständiges Amt könnte aufgelöst und organisatorisch in das
Ordnungsamt eingegliedert werden.
Die Hausmeisterdienste sind grundsätzlich ein Teil der gebäudewirtschaftlichen Leistungen. Die Kernaufgabe der Hausmeister besteht darin, an Erhalt und Bewirtschaftung der
Gebäude mitzuwirken. Daher ist es konsequent, auch die Hausmeisterdienste in den Bereichen Schulen und Kindertagesstätten organisatorisch der für die Gebäudesubstanz
verantwortlichen Stellen- sprich dem Immobilienmanagement – zuordnen und von dort
aus auch zentral zu koordinieren. Durch die Neuorganisation der Hausmeisterdienste auf
Basis einer stärker immobilienwirtschaftlich orientierten Aufgabenwahrnehmung lassen
sich zudem regelmäßig wirtschaftliche Synergien generieren. Insbesondere durch eine
Flexibilisierung der Einsatztätigkeiten und –orte ergeben sich erfahrungsgemäß Potenziale zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
Gemeinsame Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten und OGS in einer Organisationseinheit
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Interkommunale Zusammenarbeit
Organisationsübergreifende, kooperative Netzwerke bieten die Chance für mehr Professionalität und deutliche Einsparungen. Durch die Bündelung der Aufgabenzuständigkeit können Größenvorteile und Synergieeffekte genutzt werden, größere Organisationseinheiten können höhere Fallzahlen bearbeiten und wirtschaftlicher die geforderte Qualität anbieten (Skaleneffekte).
Mit der interkommunalen Zusammenarbeit ist in der Regel ein Qualitätsgewinn verbunden, da
die Service- und Kundenorientierung verbessert wird. Insgesamt wird die Zukunftsfähigkeit der
Verwaltung gesichert, indem die lokale Handlungsfähigkeit erhalten bleibt. Die beteiligten kommunalen Akteure können sich stärker auf ihre Kernfunktionen konzentrieren. Somit werden
durch die Nutzung der interkommunalen Zusammenarbeit Gestaltungsspielräume geschaffen
und die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Die Kooperation mit kommunalen Akteuren führt
in erfolgreich praktizierten Projekten erfahrungsgemäß zu erheblichen Wirtschaftlichkeitseffekten. Wissenschaftlich belegt sind inzwischen Einsparpotenziale von mindestens 10 bis 15 %.
Empfehlung
Die Interkommunale Zusammenarbeit sollte weiterverfolgt und verstärkt werden. Wichtiger
Erfolgsfaktor bei der Zusammenarbeit ist unserer Erfahrung nach ein Handeln auf Augenhöhe. Eine Prozessbeschreibung bringt die Diskussion auf die wesentlichen Punkte. Für die
Akteure ist klar, welche Schritte beim Prozess ablaufen (müssen). Unterschiedliche Prozessabläufe müssen gemeinsam harmonisiert werden. Der neue Prozess wird auf diese
Weise direkt optimiert.
Aus unserer Sicht eignen sich vom Grundsatz her auch in der Stadt Pulheim Querschnittsaufgaben aus den Bereichen Service und Organisation (insbesondere Druckerei, Beschaffungen,
Telefonzentrale), Personalmanagement (insbesondere Gehaltsabrechnung, Kindergeldsachbearbeitung) sowie Finanzmanagement und Rechnungswesen (insbesondere Finanzbuchhaltung)
besonders gut für eine Interkommunale Zusammenarbeit.
Darüber hinaus bietet sich der Bauhof für eine Interkommunale Zusammenarbeit an. Im Interview ist uns mitgeteilt worden, dass dies bereits geprüft worden ist. Beim Winterdienst erfolgt
eine Abstimmung mit dem Kreis. Dennoch sollte dieses Thema – auch mit Blick auf bereits
praktizierte gute Beispiele in NRW - weiter verfolgt werden.
Im Kreis Unna gibt es bei der Beschaffung oder Ausleihe von Maschinen konkrete Verabredungen zwischen den Kommunen. Die Kommunen und der Kreis kaufen Materialien und Verbrauchsmittel z.B. Verkehrszeichen und Zubehör sowie Streusalz gemeinsam ein. Fräsarbeiten
an Straßenseitenstreifen werden für das gesamte Kreisgebiet gemeinsam vergeben, Fahrbahnmarkierungsarbeiten werden gemeinsam ausgeschrieben, Mitarbeiter werden gemeinsam
für Arbeiten an Spezialmaschinen geschult.
Die Stadt Beckum und der Kreis Warendorf betreiben einen interkommunalen Bauhof. Durch
die Zusammenlegung von zwei Standorten werden Werkstätten gemeinsam genutzt. Darüber
hinaus werden Verbrauchsgüter wie Streusalz für den Winterdienst oder Splitt und Schotter für
Straßenarbeiten gemeinsam angeschafft, Maschinen des Fuhrparks können ausgetauscht und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Baubetriebshöfe können sich bei Bedarf gegenseitig
aushelfen.
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Wir schlagen vor, die Beschaffungen im Rettungswesen mit dem Kreis bzw. den Kommunen im
Rhein-Erft-Kreis zu harmonisieren. Durch eine gemeinsame Beschaffung kann der komplexe
Beschaffungsvorgang standardisiert werden. Darüber hinaus können ggf. günstigere Konditionen erzielt werden. Nach Aussagen des Fachamtes scheitert aktuell eine gemeinsame Beschaffung an unterschiedlichen Beschaffungszeitpunkten. Durch eine entsprechende Planung
unter Einbeziehung der übrigen Kommunen sollten die Ersatzbeschaffungszeitpunkte aufeinander abgestimmt werden. Außerdem kann eine gemeinsame Beschaffung mit unterschiedlichen
Lieferzeitpunkten durchgeführt werden.
Die Stadt Pulheim ist Mitglied bei der kommunalen Einkaufsgemeinschaft KoPart eG und kann
Beschaffungen für die allgemeine Verwaltung bereits über die Einkaufsgemeinschaft durchführen.
Service und Organisation
Die Ämter der Stadtverwaltung sind montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis
18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Zusätzlich ist das Einwohnermeldeamt dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und donnerstags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
geöffnet.
Insgesamt bietet die Stadt Pulheim ausgedehnte Öffnungszeiten an. Dies führt dazu, dass die
Mitarbeiter keine Zeiträume für komplexe Aufgaben planen können. Innerhalb der Öffnungszeiten sind regelmäßige Unterbrechungen durch Bürgeranliegen üblich. Nach einer Unterbrechung
ist jedoch erneutes Einarbeiten in den Arbeitsvorgang erforderlich, das je nach Sachverhalt
unterschiedlich zeitaufwändig sein kann. Da die Mitarbeiter der Stadtverwaltung in der Regel
nicht in Einzelbüros untergebracht sind, wird u.U. auch der Kollege in seiner Konzentration gestört oder in der Arbeit unterbrochen.
Empfehlung
Durch eine Reduzierung der allgemeinen Öffnungszeiten kann die Arbeitsfähigkeit in den
Ämtern verbessert werden. Komplexe Aufgaben können ohne Unterbrechung abgeschlossen werden. Zeitaufwändige wiederholte Einarbeitungszeiten entfallen.
Außerhalb der Öffnungszeiten sollten Termine vergeben werden, so dass die Erreichbarkeit der
Verwaltung für den Bürger weiterhin flexibel gegeben ist.
Technikunterstützte Informationsverarbeitung
Viele Bürger nutzen als vorrangiges Informationsmedium inzwischen das Internet. Durch einen
vollständigen und gut strukturierten Internet-Auftritt können viele telefonische und persönliche
Nachfragen entfallen. Antragsvordrucke können online bereitgestellt werden, um dadurch lange
Wege zur Stadtverwaltung zu reduzieren. Die Stadt Pulheim plant die Verbesserung des Internet-Auftritts. Zum einen soll die Darstellung auf mobilen Geräten optimiert werden. Darüber
hinaus ist die Erstellung eines ganzheitlichen Konzeptes geplant. Die Aktualität der InternetAnliegen ist unterschiedlich. Für die Pflege der Anliegen gibt es verschiedene Redakteure.
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Empfehlung
Die dezentrale Pflege des Internet-Auftritts ist aus unserer Sicht wichtig, um die Anliegen der
Ämter aktuell zu halten.
Vielfach können Arbeitsprozesse durch einen verstärkten IT-Einsatz verbessert werden.
Empfehlung
Für Arbeitsprozesse bzw. Teilprozesse, die von einer relativ großen Mitarbeiteranzahl ausgeführt werden, sollte das Verbesserungspotenzial durch verstärkten IT-Einsatz geprüft werden. Teilweise können Prozessabläufe beispielsweise durch den Einsatz von Projektmanagement-Tools verbessert werden.
Bereitstellung von Grundstücken und Gebäuden
Im Interview ist uns gegenüber dargestellt worden, dass bei stadteigenen Bau/Sanierungsmaßnahmen in hohem Maß die Wünsche der Nutzer berücksichtigt werden. Für die
verschiedenen Gebäudetypen existieren bisher keine einheitlichen Ausführungs/Sanierungsstandards. Für jede Baumaßnahme werden individuelle Bedarfe gemeldet.
Empfehlung
Durch einheitliche Baubeschreibungen können für die verschiedenen Gebäudetypen Nutzerstandards, Flächen und Ausstattungsstandards festgelegt werden. Hierdurch wird die Planung der Gebäude wesentlich erleichtert. Die Planungsgrundlagen werden transparenter
und nachvollziehbarer. Darüber hinaus kann eine Kostengleichheit erzielt werden.
In Pulheim werden in verschiedenen Gebäuden Räume durch unterschiedliche Vereine genutzt.
In diesen Gebäuden stehen dann jeweils entsprechende Gemeinschaftsräume zur Verfügung.
Empfehlung
Durch eine stärkere Zentralisierung der Vereinsräume an nur einem oder zumindest wenigen
Standorten kann eine bessere Auslastung der Räume erzielt werden. Die Anzahl der vorzuhaltenden Gemeinschaftsräume kann reduziert werden.
Flüchtlinge
Der gewaltige Flüchtlingsstrom seit dem letzten Jahr stellt die NRW Kommunen vor eine große
Herausforderung. Die Städte und Gemeinden und alle Akteure – Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft - bewältigen seit Monaten ein außerordentliches Aufgabenvolumen mit erheblichem Engagement, um Flüchtlinge aufzunehmen. Improvisation und Innovationsfähigkeit haben
dabei eine große Rolle gespielt. Die Aufgabenmehrungen in diversen Zuständigkeiten der Verwaltungen erfordern eine strukturierte und koordinierte Vorgehensweise.
Ein zentrales Thema in den Kommunen ist neben der Finanzierung die Unterbringung der
Flüchtlinge und Asylsuchenden. Auch in Pulheim hat die Unterbringung und Erstversorgung der
Flüchtlinge erhebliche Personalressourcen gebunden.
Zur unterstützenden Koordination ist ein Arbeitskreis „Unterbringung und Integration“ eingerichtet worden.
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Zudem musste sich die Stadt Pulheim darauf einstellen, dass im Wege der Zuweisung von
Flüchtlingen durch das Land NRW auch Familien mit Kindern kommen, die einer Betreuung in
Kindeseinrichtungen bedürfen.
Empfehlung
Die Bedarfe müssen durch eine regelmäßige und zeitnahe Aktualisierung der Kindergartenbedarfsplanung sowie Schulentwicklungsplanung dargestellt werden.
Ein steigender Bedarf an Betreuungsplätzen in der Stadt Pulheim wird perspektivisch auch zu
höheren Kosten in der Tagesbetreuung für Kinder führen und somit den Haushalt belasten.
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW (MFKJKS)
vertritt zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nach Aussagen der Landesjugendämter
Rheinland und Westfalen-Lippe mit Bezug auf das Haager Kinderschutzübereinkommen
(KSÜ)1 folgende Position: „Sobald eine Familie nach ihrem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung einer Kommune zugewiesen wurde, haben auch Kinder aus asylsuchenden Familien
2
ab der Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz .
Minderjährige Flüchtlinge, die unbegleitet einreisen, werden auf die Kommunen verteilt. In Nordrhein-Westfalen organisiert dies die Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer
Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen (Landesstelle NRW).
Soziale Leistungen
Aufgrund der Flüchtlingszuwanderung ist die Bewältigung der Aufgabe vorrangig in allen Kommunen. Die Versorgung der Flüchtlinge bindet im Sozialamt erhebliche Personalressourcen, so
dass die Hauptthemenfelder der Sozialleistungen derzeit nur unter hohem Aufwand und nachrangig bearbeitet werden können.
Empfehlung
Der Personaleinsatz ist entsprechend anzupassen, um Kostensteigerungen aufgrund von
Verfristungen (z.B. Heranziehung) und von in Höhe und Anspruch zu Unrecht geleisteter Hilfen zu vermeiden (Verzicht auf eine intensive Überprüfung der Anträge) sowie Rückstände in
der Bearbeitung zu begrenzen.
Jugendamt
Durch personelle Umstrukturierungen und unbesetzte Stellen kommt es zu Schwierigkeiten, die
bisherigen Standards in der Aufgabenwahrnehmung zu halten. Ähnlich wie im Sozialbereich
kann dies zu Kostensteigerungen führen.
Damit Aufwandssteigerungen vermieden werden können, müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein. Hierzu gehört auch die Sicherstellung einer Vertretung.
1
Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
2
sh. auch https://www.kita.nrw.de, > Integration-von-Kindern-aus-Flüchtlingsfamilien
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Das Betreuungsangebot für Kinder umfasst sowohl die institutionalisierte Form der Betreuung in
einer Kindertageseinrichtung als auch die Kindertagespflege. Die Tagesbetreuung für Kinder
entwickelt sich in den letzten Jahren aufgrund des gesetzlich normierten und voranschreitenden
Ausbaues der Betreuungsplätze, insbesondere im U-3 Bereich, zum Aufgabenbereich mit dem
größten Finanzvolumen innerhalb der Jugendhilfe.
Empfehlung
Aufgrund des Finanzvolumens im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder ist es unabdingbar, dass Fristen, Abrechnungsmodalitäten und Verwendungsnachweise mit entsprechender
Intensität geprüft werden. Die Schaffung einer Vertretungsregelung wird bereits verwaltungsintern gelöst.
Offener Ganztag
Die Stadt Pulheim hält OGS-Angebote an neun Grundschulen sowie einer Förderschule vor.
Die Durchführung dieser Angebote ist auf den Betreuungsträger Ganztag in Pulheim e.V. (GiP
e.V.) übertragen.
GiP ist ein gemeinnütziger Verein und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
Dieser Verein ist bereits seit Beginn des Schuljahres 2006/ 2007 für die Durchführung des
Ganztagsbetriebes in den Grundschulen der Stadt Pulheim verantwortlich, seit 2007/2008 auch
für die Förderschule an der Jahnstraße. Seit 2009/2010 kooperiert GiP auch mit den weiterführenden Schulen im gebundenen Ganztag.
Im Zusammenhang mit der Konsolidierungsanalyse der Schulträgeraufgaben ist uns aufgefallen, dass die Vereinsstruktur des GiP verschiedene personelle Verflechtungen zwischen Vorstands-, Verwaltungsratsfunktionen und Schulleitungs- und Ganztagskoordinatorenfunktionen
aufweist.
Dies gilt konkret für Verflechtungen zwischen der Schulleitung der Grundschule an der Kopfbuche und dem Vorstand des GiP (bis Ende Schuljahr 2015/2016) sowie zwischen der Schulleitung der Gemeinschaftsgrundschule Sinnersdorf und dem Verwaltungsrat des GiP. Schließlich
sind auch personelle Verflechtungen zwischen der Ganztagskoordinatorin des GeschwisterScholl-Gymnasiums und dem Verwaltungsrat des GiP erkennbar.
Auf der einen Seite ist festzustellen, dass eine gedeihliche und enge Zusammenarbeit zwischen
den Schulen, dem Schulträger und dem Betreuungsträger eine zentrale Grundlage für ein qualitativ hochwertiges OGS-Angebot darstellt.
Auf der anderen Seite kann es kontraproduktiv sein, wenn die Grenzen zwischen den Partnern
zu sehr verwischen. Denn die strategische und qualitative Entwicklung eines OGS-Angebotes
lebt gerade auch von Eigenständigkeit und Abgrenzung der Partner. Es entspricht der Kernidee
der OGS, dass die außerunterrichtlichen Angebote durch mehrere Partner unterschiedlicher
Professionen erbracht werden.
Unabhängig von diesen allgemeinen konzeptionellen Bedenken sind jedoch auch konkrete
rechtliche Risiken festzustellen.
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Insbesondere besteht durch die beschriebenen personellen Verflechtungen die Gefahr einer
Interessenkollision. Ein Grund dafür liegt darin, dass der Schule auf der einen bzw. dem Trägerverein auf der anderen Seite eigenständige, voneinander abzugrenzende Aufgaben obliegen.
So steht die Schule in der Pflicht, ein bestimmtes Kontingent an Lehrerstellen für die OGS zur
Verfügung zu stellen. Der Trägerverein wiederum erhält Landesmittel für nicht kapitalisierte
Lehrerstellen. Er setzt diese Mittel ein, um qualifizierte Förderleistungen durch pädagogische
Fachkräfte anzubieten. Ziel der Kapitalisierung von Lehrerstellen ist, dass neben den Lehrern
pädagogische Fachkräfte unterschiedlicher Professionen im Ganztag eingesetzt werden. Auf
diese Weise kommt den Schülern ein bunteres und breiteres Spektrum an qualifizierten Förderleistungen zugute. Gleichzeitig erhöht das Zusammenwirken von Bediensteten zweier voneinander unabhängiger Kooperationspartner die Wahrscheinlichkeit, dass die Leistungen tatsächlich in erforderlicher Form erbracht werden. Wenn die Grenzen zwischen den Kooperationspartnern durch personelle Verflechtungen verschwimmen, kann dies im ungünstigsten Fall zu
einem Nichterreichen der konzeptionellen Leitideen führen. Es ist daher empfehlenswert, dass
die Schulleitungen die ordnungsgemäße Verwendung der kapitalisierten Lehrerstellen durch
Fachkräfte des Betreuungsträgers bestätigen. Umgekehrt sollte der Trägerverein bestätigen,
dass die Lehrerstellenkontingente von den Schulen in vorgesehenem Umfang tatsächlich zur
Verfügung gestellt worden sind. Hier ist der Einsatz des Vier-Augen-Prinzips also im Sinne der
zweckgemäßen Mittelverwendung und der Sicherung der Betreuungsqualität bedeutsam.
In die gleiche Richtung zielt das folgende Beispiel:
Die Zuwendungsbescheide der Bewilligungsbehörde bestimmen, dass die OGS-Schule die
Teilnehmerzahl durch Teilnehmerlisten gegenüber dem Schulträger nachzuweisen hat. Die
Listen müssen die Bestätigung der sachlichen Richtigkeit enthalten. Diese Bestätigung kann
sinnvoller Weise nur durch die Schulleitung erfolgen. Durch das Vier-Augen-Prinzip sollen die
Gefahren von Fehlern bzw. Missbrauch von Landesmitteln reduziert werden. Dies ist gerade bei
der Meldung der Schülerzahlen von besonderer Bedeutung, weil diese Zahl die entscheidende
Bezugsgröße für die Ermittlung der Pro-Kopf-Förderung des Landes ist. Die wirksame Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips ist durch die feststellbare enge personelle Verflechtung zwischen
Trägerverein und Schulleitungen zumindest gefährdet.
Nicht zuletzt legt Ziff. 6.8 des Grundlagenerlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen
sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ fest, dass die Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schule und außerschulischem
Träger auf einer Kooperationsvereinbarung beruht. Partner dieser Vereinbarung sind der Schulträger, die Schulleiter und der außerschulische Träger.
Empfehlung
Die Stadt Pulheim sollte die personellen Verflechtungen zwischen Schulleitungs- bzw. Ganztagskoordinatorenfunktion und Trägerverein durch organisatorische bzw. personalwirtschaftliche Maßnahmen vermeiden bzw. reduzieren.
Öffentliche Verkehrsflächen
Die Stadt Pulheim unterhält insgesamt rund 543.000 m² Straßenbegleitgrün. Ähnlich wie bei
den anderen Grünflächenarten entscheidet die Pflegeintensität der Bepflanzung über den zu
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tragenden Pflegeaufwand. Dabei ist es wichtig zu wissen, wie sich die Gesamtfläche auf die
verschiedenen Vegetationsarten verteilt.
Empfehlung
Wir schlagen vor, Mindeststandards hinsichtlich Anzahl, Größe, Standort, Bepflanzung und
Pflege im Straßenbegleitgrün festzulegen und umzusetzen. Ferner ist die derzeitige Anzahl
der (Kleinst-) Grünflächen (Pflanzbeete etc.) zu reduzieren.
Ein modernes Straßenunterhaltungsmanagementsystem bedarf der Kenntnis des Straßenzustandes und dessen Entwicklung. Darüber hinaus erfordert die nach dem NKF vorgesehene
regelmäßige körperliche Inventur die Aufnahme des Straßenzustandes.
Empfehlung
Die Stadt Pulheim sollte ein Straßenunterhaltungsmanagementsystem einführen. Die Straßen sollten in Zustandsklassen eingeteilt und die Unterhaltungsmaßnahmen nach dem Zustand priorisiert werden.
Fazit
Im Beratungsprozess haben wir 65 Konsolidierungsmöglichkeiten sowohl auf Ertrags- als auch
auf Aufwandsseite mit einem Konsolidierungsvolumen von rund 2,8 Mio. Euro identifiziert. Das
ermittelte Konsolidierungspotenzial haben wir in den Konsolidierungslisten nach Umsetzbarkeit
gegliedert. Dabei verstehen wir als kurzfristige Umsetzungsmöglichkeit einen Zeitraum von bis
zu einem Jahr, als mittelfristige Umsetzungsmöglichkeit einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren sowie als langfristige Umsetzungsmöglichkeit einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren.
Vorschläge mit einem Volumen von 442.560 Euro kann die Stadt Pulheim kurzfristig, Vorschläge mit einem Volumen von 1.129.660 Euro mittelfristig sowie Vorschläge mit einem Volumen
von 1.214.860 Euro langfristig umsetzen.
Bei 24 Einzelvorschlägen konnten wir das Konsolidierungspotenzial nicht abschließend in Euro
ausdrücken. Gleichwohl haben wir auch diese Vorschläge in die Konsolidierungslisten mit aufgenommen, da sie dem Grunde nach zum Teil erhebliche Potenziale bergen. Zur weiteren Konkretisierung sollte die Stadt Pulheim die für diese Vorschläge erforderlichen Daten und Informationen ermitteln, um eine Entscheidung über die Umsetzung der Vorschläge treffen zu können.
Nach der Reduzierung von Aufwendungen und Erhöhung von Erträgen als Instrumente der
Konsolidierung kann die Stadt Pulheim die verbleibende Lücke durch Steuererhöhung schließen. Im landesweiten Vergleich hat die Stadt Pulheim noch Potenzial für eine Erhöhung der
Realsteuerhebesätze.
Die Grundsteuer B belastet grundsätzlich alle Einwohner, unmittelbar die Grundstückseigentümer und über die Nebenkostenabrechnungen die Mieter. Über die Grundsteuer B werden die
Einwohner als Nutznießer von kommunalen Leistungen zur Deckung der Aufwendungen herangezogen. Da die Stadt Pulheim ihren Einwohnern einen vergleichsweise hohen Wohn- und
Lebensstandard bietet, ist eine Erhöhung der Grundsteuer B aus unserer Sicht gerechtfertigt.
Die Stadt Pulheim hat den Hebesatz der Grundsteuer B letztmalig zum 01.01.2011 von 401 v.H.
auf 420 v.H. angehoben. Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B beträgt bei den
Kommunen im Rhein-Erft-Kreis im Jahr 2016 530 v.H., im Jahr 2017 wird der Satz voraussichtlich auf über 550 v.H. steigen. Ausgehend vom derzeitigen Aufkommen der Grundsteuer B kann
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die Stadt Pulheim durch eine Erhöhung des Hebesatzes auf 530 v.H. einen Mehrertrag von 2,2
Mio. Euro erzielen. Bezogen auf die Anzahl der Grundsteuer-B-Fälle in Pulheim stellt dies eine
Erhöhung von rund 100 Euro pro Fall und Jahr oder rund 8 Euro pro Fall und Monat dar.
Obwohl die Stadt Pulheim noch Spielräume bei der Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern
hat, stellt dies eine nachrangige Konsolidierungsmöglichkeit dar. Die Aufwandsoptimierung stellt
den entscheidenden Hebel zur nachhaltigen Verbesserung der Haushaltssituation dar. Hierbei
kann die Stadt Pulheim den Fokus auf Personal, Organisationsstrukturen und –abläufe, Standards sowie den Umfang freiwilliger Aufgaben legen.
Anlage:
Konsolidierungsliste
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Kontakt
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Heinrichstraße 1, 44623 Herne
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