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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung Kindertagesstätte Anemonenweg Beschluss zur erneuten Offenlage)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
151 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
05.12.16, 18:33
Aktualisiert
05.12.16, 18:33
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung
Kindertagesstätte Anemonenweg
Beschluss zur erneuten Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung
Kindertagesstätte Anemonenweg
Beschluss zur erneuten Offenlage)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 127/2015 Erstellt am: 19.09.2016 Aktenzeichen: IV/61- ho Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 14.12.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung Kindertagesstätte Anemonenweg Beschluss zur erneuten Offenlage Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 127/2015 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: Für den geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30/3 Pulheim ist mit der Begründung die Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen. Die Dauer der erneuten Auslegung wird gemäß § 4a (3) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) auf zwei Wochen verkürzt; Anregungen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden. Erläuterungen In seiner Sitzung am 10.12.2014 beschloss der Planungsausschuss die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung der Kindertagesstätte am Anemonenweg zu schaffen. Es wurden sowohl der Aufstellungs- als auch der Auslegungsbeschluss gefasst. Die Offenlage fand in der Zeit vom 21.01. bis 23.02.2015 statt; die Träger öffentlicher Belange sowie weitere Behörden wurden mit Schreiben vom 19.01.2015 beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurden weder seitens der Öffentlichkeit noch von den Trägern öffentlicher Belange bzw. den Behörden Stellungnahmen zur geplanten Änderung des B-Planes vorgetragen. Zwischenzeitlich beschloss der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 03.02.2015 allerdings einstimmig, auf die Erweiterung der Kita Anemonenweg aus Kostengründen zu verzichten (siehe Vorlage 14/2015). Eine Planänderung ist jedoch nach wie vor notwendig, da das Außengelände der Kita aufgrund der in der Vergangenheit bereits erfolgten baulichen Erweiterungen deutlich zu klein geworden war und eine Vergrößerung des Außengeländes durch Inanspruchnahme eines schmalen Streifens der südlich angrenzenden öffentlichen Spielfläche erfolgt ist. Um diese geringfügige Verkleinerung der im B-Plan als öffentlicher Spielplatz festgesetzten Fläche zugunsten der entsprechenden Vergrößerung des Kita-Außengeländes auch planungsrechtlich nachzuvollziehen, soll der Planinhalt wie folgt abgeändert werden: Die Abgrenzung zwischen der im B-Plan Nr. 30/3 Pulheim festgesetzten „Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten“ und der im B-Plan Nr. 30/3 Pulheim, 1. Änderung festgesetzten öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ wird um ca. 8.0 m in Richtung Süden verschoben. Die überbaubare Grundstücksfläche auf der Gemeinbedarfsfläche wird dabei in einem 5.0 m breiten Abstand zur öffentlichen Grünanlage festgesetzt. Dies ermöglicht zukünftig kleinere bauliche Erweiterungen flexibel auf dem Kindergartengrundstück realisieren zu können. Die Verwaltung schlägt vor, eine erneute Offenlage des Planänderungsentwurfes mit den oben beschriebenen geänderten Planinhalten zu beschließen.