Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
05.12.16, 18:33
Aktualisiert
14.12.16, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
341/2016
Erstellt am:
27.10.2016
Aktenzeichen:
IV/61 - foi/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
14.12.2016
Rat
X
20.12.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln, 1. Änderung
Bereich: Im Schildchen/ Hauptstraße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 22.06.2016 und PA vom 29.06.2016, Vorlagen Nr.: 168/2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 341/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln, 1. Änderung als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen.
2. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Die Unterrichtung der Bürger (frühzeitige Beteiligung § 3 (1) BauGB) fand in der Zeit vom 20.04.2016 bis 11.05.2016
einschließlich statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 12.04.2016 und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.04.2016 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet (§ 4 (1)
BauGB) und um Äußerung gebeten.
Äußerungen von Bürgern sind nicht eingegangen. Der Rhein-Erft-Kreis hat mit Schreiben vom 11.05.2015 lediglich darauf hingewiesen, dass das Plangebiet sich in der Wasserschutzzone III B befindet. Unter Nr. 2 der textlichen Festsetzungen „Kennzeichnung, Nachrichtliche Übernahme (§ 9 Abs. 5 und 6 BauGB)“ ist die Wasserschutzzone aufgeführt.
Der Umweltausschuss der Stadt Pulheim hat am 22.06.2016 die umweltrelevanten Erläuterungen der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 26 Stommeln zur Kenntnis genommen und dem Planungsausschuss empfohlen, auf dieser Basis
das Änderungsverfahren durchzuführen.
Der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung § 3 (2) BauGB) wurde im Planungsausschuss am
29.06.2016 gefasst und erfolgte in der Zeit vom 24.08.2016 bis 26.09.2016 einschließlich. Die Bekanntmachung hierzu
erfolgte im Amtsblatt am 16.08.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 22.08.2016 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten.
Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein, der Rhein-Erft-Kreis wiederholte mit Schreiben vom
22.09.2016 seinen Hinweis auf die Wasserschutzzone (die Schreiben des Rhein-Erft-Kreises sind als Anlage beigefügt).
Da keine planungsrelevanten Äußerungen oder Stellungnahmen eingegangen sind, ist eine entsprechende Beschlussfassung nicht erforderlich.
Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Bebauungsplan Nr. 26 Stommeln,
1. Änderung als Satzung zu beschließen.