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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2015) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2015)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 154/2016 Erstellt am: 09.09.2016 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 25.10.2016 Rat X 08.11.2016 Betreff Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 154/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2015, 2. die für das Jahr 2015 bezüglich der Schmutzwasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 264.211 € und die bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung festgestellte Überdeckung von 196.134 € auf die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2017 bis 2019 als Nebenertragspositionen mit dem Ziel zu verteilen, möglichst Gebührenverstetigungen zu erreichen. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2015 wurde die in der Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung 2015 erstellt. Aufgrund der Kostenverteilung auf die beiden Kostenstellen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung und der unterschiedlichen Gebührenerträge ergeben sich zwei getrennte Abrechnungen, die zu folgenden Ergebnissen führen: Die Abrechnung der Schmutzwasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 105,25 % und einer Überdeckung von 264.211 € ab. Die Abrechnung der Niederschlagswasserbeseitigungskosten und -erträge schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 103,75 % und einer Überdeckung von 196.134 € ab. Die um die Nebenerträge bereinigten Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung von 10.263.304 € lagen mit 506.715 € (-4,70 %) unter dem Kalkulationswert. Die Gebührenerträge schlossen mit einer nur jeweils sehr geringen Abweichung (-0,76 % bei Schmutzwassergebühren bzw. -0,10 % bei Niederschlagswassergebühren) ab. Niedrigerer Aufwand war insbesondere bei der Unterhaltung der Kanalisation sowie der Beseitigung von Kanalschäden und Kanalsanierungen zu verzeichnen; zudem lagen die Abschreibungskosten unterhalb der Kalkulationsannahme. Die Betriebsabrechnung 2015 beinhaltet kleinere Korrekturwerte der Betriebsabrechnungen 2013 und 2014 zugunsten der Gebührenzahler. Diesen Betriebsabrechnungen zeitlich nachfolgende Jahresabschlüsse führten zu geringfügig veränderten Abschreibungs- und Zinswerten. In der Betriebsabrechnung 2015 wurden auf der Niederschlagswasserkostenstelle 9.682 € (9.618 € für 2012 und 64 € für 2013) als Nebenertrag berücksichtigt. Die Korrekturwerte der Schmutzwasserkostenstelle werden in der Betriebsabrechnung 2016 berücksichtigt (7.207 € für 2012 und 2.233 € für 2013). Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2015 ausgewiesenen Überdeckungen in die Gebührenkalkulationen Abwasserbeseitigung für die Jahre 2017 bis 2019 als Nebenertragspositionen für die Kostenstellen Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung aufzunehmen. Mit einer flexiblen Übertragung soll das Ziel einer Gebührenverstetigung für die Jahre 2017 bis 2019 angestrebt werden.