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Beschlussvorlage (Liste 3 zur Beschlussvorlage 363/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
306 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32

Inhalt der Datei

Liste 3 Konsolidierungsliste Stadt Pulheim - Vorschläge der GPA NRW lfd. Nr. Produkt Zeile TeilergebnisPlan Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme In Pulheim ist die Einführung der digitalen, papierlosen Gremienarbeit geplant. Hierfür müssen mobile Endgeräte beschafft, Software-Lizenzen erworben sowie das WLAN in den Sitzungsräumen ausgebaut werden. Im Gegenzug entfallen Personalkosten für den Druck der Sitzungsunterlagen sowie Papier- und Portokosten für den Versand. Die Arbeitsprozesse werden nach der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes deutlich schneller ablaufen. Basierend auf der Druckerleistung des Jahres 2015 können 12.000 Euro Druck- und Portokosten sowie 23.000 Euro Personalkosten gespart werden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Druckerleistung im Jahr 2015 geringer war, weil kein Haushaltsplan gedruckt und versendet worden ist. 1 2 Ratsbüro Ratsbüro Personalaufwendungen, sonstige Aufwendungen Sonstige Aufwendungen Hinweis der Verwaltung: Eine konkrete Festlegung ist verwaltungsseitig noch nicht Einführung papierloser Sitzungsdienst getroffen. Voraussetzung für die Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes ist, dass alle Rats- und Ausschuss-/ Gremienmitglieder über ein entsprechendes Endgerät verfügen; beabsichtigt ist insofern dem v. g. Personenkreis [187 Personen] grundsätzlich ein Tablet zur Verfügung zu stellen; hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass – so die Erfahrungen der Kommunen, die bereits einen papierlosen Sitzungsdienst eingeführt haben – zahlreiche Personen ihre eigenen Endgeräte nutzen. Neben der Anschaffung der Endgeräte ist auch die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur in den Besprechungs-/ Sitzungsräumen der Verwaltung erforderlich; die konkreten Rahmenbedingungen werden bei entsprechender Mittelbereitstellung durch die Verwaltung zeitnah erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt. Zahl der Ausschussmitglieder reduzieren Zum Teil sind die Ausschüsse mit vielen sachkundigen Bürgern besetzt. Die Anzahl der Ausschussmitglieder könnte pro Ausschuss auf die Hälfte der Ratsmitglieder begrenzt werden. Viele Mitglieder haben insbesondere der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, der Jugendhilfeausschuss sowie der Planungsausschuss. Bei einer Begrenzung der Größe dieser Ausschüsse auf 25 Mitglieder, könnten rechnerisch insgesamt 39 Ausschussmitglieder entfallen. Eine Reduzierung der Anzahl der sachkundigen Bürger führt zu einer Einsparung der Aufwandsentschädigung i.H.v. rund 12.000 Euro. (Annahmen: rund 27 € Sitzungsgeld sowie 4 Ausschüsse mit jeweils 3 Sitzungen pro Jahr). Hinzu kommen noch Einsparungen durch die Reduzierung der Sitzungsvorlagen (Druck- und Portokosten). Der Vorschlag kann jedoch erst in der nächsten Wahlperiode umgesetzt werden. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? langfristig für Personalkosten, 35.000,00 mittelfristig für sonstige Aufwendungen 2018 Investitionskosten ja 12.000,00 2021 nein mittelfristig Stellungnahme der Verwaltung: Die Einsparungen können erst ab dem Jahr 2021 reealisiert werden, da es erst in der neuen Ratsperiode möglich ist, die Einsparung zu realisiereren. Da sich die Aufwendungen für Ratsmitglieder gegenüber 2013 um 34% erhöht haben kann von einem Betrag in Höhe von 16.000 € ausgegangen werden. 1 von 14 Liste 3 lfd. Nr. 3 Produkt Politische Gremien Zeile TeilergebnisPlan Personalaufwendungen, sonstige Aufwendungen Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? Aktuell werden in beiden Ausschüssen gleiche Themen behandelt. Wir schlagen vor, die Zuständigkeitsordnung dahingehend zu ändern, dass eine Doppelbehandlung von Themen, insbesondere von Planverfahren, ausgeschlossen wird. Dadurch vereinfacht sich die inhaltliche Arbeit, Entscheidungsprozesse werden gestrafft, das Versenden von umfangreichen Sitzungsunterlagen wird reduziert. Optimierung der Zuständigkeitsordnung für Planungsund Umweltausschuss Stellungnahme der Verwaltung: Eine Zusammenlegung während der laufenden Legislaturperiode ist rechtlich möglich; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies gem. § 58 V GO NRW grundsätzlich eine Neuverteilung sämtlicher Ausschussvorsitze bedingt. Angeregt wird daher, eine Zusammenlegung der v. g. Ausschüsse bis zur nächsten Legislaturperiode zurückzustellen und eine beabsichtigte `Optimierung´ der Beratungsabläufe durch eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung vorzunehmen; diese soll verwaltungsintern erarbeitet werden. nicht bezifferbar kurzfristig 2021 nein 160.000,00 langfristig >2021 nein 8.000,00 langfristig >2021 nein 25.000,00 kurzfristig 2017 ja Die Stadt Pulheim gewährt den Fraktionen rund 225.000 Euro Geldleistungen sowie geldwerte Leistungen. Dieser Betrag ist bezogen auf Kommunen der Größenordnung 50 - 60.000 Einwohner vergleichsweise hoch. Wir schlagen vor, die Fraktionszuwendungen auf 65.000 Euro zu begrenzen. 4 Politische Gremien Sonstige Aufwendungen 5 Service und Organisation Personalaufwendungen Fraktionszuwendungen reduzieren Reduzierung der Kosten für öffentliche Bekanntmachungen Hinweis der Verwaltung: Gem. § 56 III GO gewährt die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Die Höhe steht im pflichtgemäßen Ermessen der kommunalen Vertretung; der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 01.07.2014 [Vorl.-Nr. 244/2014] betreffend das Fraktionspersonal einen entsprechenden Beschluss gefasst. Aktuell erhalten die Fraktionen im Rat der Stadt Pulheim nachfolgende Zuschüsse zu den Geschäftskosten: Sockelbetrag i. H. v. 800,- € p. a. pro Fraktion/ zzgl. 200,- € p. a. pro Ratsmitglied. Der Personalaufwand für öffentliche Bekanntmachungen kann reduziert werden, indem auf die Aushängung der Bekanntmachungen in den dezentralen Kästen verzichtet wird. Aktuell werden die Kästen zweimal pro Woche angefahren, was mit einem hohem Zeitaufwand verbunden ist. Wir schlagen eine Kürzung der zentralen Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Öffentliche Bekanntmachungen, Kraftfahrzeugentschädigungen, Dienstreisen) um 25.000 € vor. Diese Kürzung wird im Doppelhaushalt 2017/2018 bereits berücksichtigt. 6 Service und Organisation Sonstige Aufwendungen Zentrale Geschäftsaufwendungen kürzen Stellungnahme der Verwaltung: Hier werden verschiedene Positionen, wie Bürobedarf, Bücher, Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren u. a. gebucht; die verwaltungsseitig im Haushaltsentwurf 2017/ 2018 vorgenommene Ansatzreduzierung von 375.900 € auf 350.000 € stellt eine Anpassung an die Rechnungsergebnisse der Vorjahre dar. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Postdienstleistungen ab 2017 neu vergeben werden und aufgrund der Preissteigerungen in diesem Bereich ebenfalls mit Kostensteigerungen zu rechnen ist; weitere Reduzierungen sind vor diesem Hintergrund nicht darstellbar. 2 von 14 Liste 3 lfd. Nr. 7 Produkt Technikunterstützte Informationsverarbeitung Zeile TeilergebnisPlan Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Personalaufwendungen Konsolidierungsmaßnahme Aufwand für Sach- und Dienstleistungen reduzieren Beschreibung der Maßnahme Die Stadt Pulheim setzt bereits ein DMS-Verfahren ein. Aktuell nutzen jedoch nur einige Ämter die digitale Archivierung. Die Einführung der e-Akte sollte ausgeweitet werden. Hierfür müssen entsprechende Personalkapazitäten eingesetzt werden. Durch die flächendeckende Einführung des DMS können signifikante Einsparpotenziale realisiert werden. Die Kosten für Papier und Ausdrucke können reduziert werden. Alle Informationen werden an einem Speicherort abgelegt und revisionssicher gespeichert. Durch die Einführung von elektronischen Workflows können Arbeitsabläufe verbessert werden, so dass die Durchlaufzeit von Prozessen sinkt. Unter Berücksichtigung der Tätigkeiten, die bei einem DMS-Einsatz anfallen (Unterlagen scannen, Qualitätssicherung der Scans, Anwenderbetreuung) kann erfahrungsgemäß ein Effizienzpotenzial von ca. 5 % (VZÄ) angesetzt werden. Bei einem bereinigten Stellenvolumen von rund 364 VZÄ (600 Stellen abzüglich 90 Stellen Bauhof sowie 146 Stellen Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung) ergibt sich vorsichtig geschätzt ein Potenzial von rund 900.000 Euro. Das Potenzial kann unter Berücksichtigung der Einführungsphase mittelfristig realisiert werden. Berücksichtigt werden müssen noch Investitionskosten sowie Kosten für die Hardware. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? 900.000,00 langfristig >2021 nein 40.000,00 mittelfristig 2019 ja 4.000,00 kurzfristig 2017 ja Hinweis der Verwaltung: Hierzu wird auf die Vorlage-Nr. 283/2016 verwiesen; aufgrund der hochkomplexen Materie, die mit tiefgreifenden organisatorischen und personellen Änderungen verbunden sein wird und deren Umsetzung langfristig angelegt. ist, hat der Rat auf Empfehlung des HFA in seiner Sitzung am 08.11.2016 eine vertiefende Untersuchung unter externer Begleitung bei Einführung der E-Akte beschlossen. Ob das seitens der GPA bezifferte Einsparpotential i. H. v. 900 T€ [pauschal 5% aller VZÄ des Verwaltungsbereichs] erreicht wird, kann verwaltungsseitig nicht bewertet werden, wird allerdings äußerst kritisch bewertet. 8 9 Rechnungsprüfung Verwaltungsführung Personalaufwendungen, Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Personalaufwand durch risikoorientierten Prüfansatz optimieren, Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen streichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwand für NKF-Schulungen reduzieren Beim risikoorientierten Prüfansatz werden für die Verwaltungsbereiche Risiken identifiziert, so dass die Prüfintensität nach den Risiken ausgerichtet werden kann. Auch für Vergaben kann ein derartiger Prüfungsansatz zu einem risikoorientiertem Personaleinsatz führen. Durch den risikoorientierten Prüfansatz kann das Personal nach entsprechender Fortbildung für die Prüfung des Jahresabschlusses eingesetzt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Die 40.000 € beziffern die Kosten für die Prüfung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Prüfung des Jahresabschlusses soll ab dem Jahresabschluss 2019 durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt ohne externe Begleitung erfolgen und wurde entsprechend bereits im Haushaltsentwurf ab dem Jahr 2019 berücksichtigt. von 8.000 Euro auf 4.000 Euro reduzieren. Dies wird bereits im Doppelhaushalt 2017/2018 berücksichtigt. 3 von 14 Liste 3 lfd. Nr. 10 Produkt Finanzmanagement und Rechnungswesen Zeile TeilergebnisPlan Sonstige Aufwendungen Konsolidierungsmaßnahme Kosten für Papier reduzieren Beschreibung der Maßnahme Einführung des elektronischen Rechnungseingangs-Workflow ist zum 01.01.2017 geplant, bei rund 110.000 Kassenanordnungen pro Jahr und angenommen doppeltem Ausdruck der Anordnungen (einmal für Akte im Fachamt, einmal für die Finanzbuchhaltung) können 220.000 Ausdrucke gespart werden, bei geschätzten Kosten von 5 Cent pro gedruckter DINA 4-Seite (empirischer Wert) können rund 11.100 Euro gespart werden, ggf. weitere Konsolidierung durch Reduzierung des Personaleinsatzes in Fibu möglich. Darüber hinaus können die Durchlaufzeiten der Rechnungen reduziert und Prozessverbesserungen umgesetzt werden (siehe auch DMS- Einsatz beim Amt 10). Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? 11.100,00 kurzfristig 2018 nein 80.000,00 kurzfristig 2017 ja 300.000,00 mittelfristig 2017 ja 20.000,00 kurzfristig 2017 ja Stellungnahme der Verwaltung: Nach der derzeitigen Projektplanung ist ein Echtbetrieb für die gesamte Verwaltung ab 01.07.2017 vorgesehen. Mit dem Testbetrieb kann erst nach Genehmigung des Doppelhaushaltes begonnen werden. Es wird vorgeschlagen, die Einsparung ab dem Haushaltsjahr 2018 im Haushalt zu berücksichtigen. 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Steuern und ähnliche Abgaben Erhöhung der Hundesteuererträge Durch Pressemitteilung (auf Steuerhinterziehung, Straftatbestand hinweisen) Anzahl der angemeldeten Hunde erhöhen, ggf. kann eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt werden. Hundesteuer auf 3. Quartil im Rhein-Erft-Kreis (97,50 Euro pro Hund) erhöhen, rund 3.500 Hunde in Pulheim, aus Vereinfachungsgründen mit allen Hunden als Ersthund gerechnet, ggf. bei differenzierter Betrachtung der Hunde noch höheres Potenzial. Hinweis der Verwaltung: Auf die Vorlage 327/2016 in dieser Sitzung wird verwiesen. Der Konsolidierungsbetrag ist mit 83.000 € in 2017 und einer jährlichen Erhöhung um 1.000 € bereits im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 enthalten. 12 13 Allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Finanzwirtschaft Steuern und ähnliche Abgaben Steuern und ähnliche Abgaben Überprüfung der vergnügungssteuerpflichtigen Tatbestände, Überprüfung von Veranstaltungen, Überprüfungstätigkeiten im Bereich der Gewerbesteuer Durch Erhöhung des Personaleinsatzes von 0,5 VZÄ gem. Stellenplan auf 1,5 VZÄ Überprüfung der Erklärungen im Bereich der Vergnügungssteuer, Überprüfung von vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen sowie Überprüfungstätigkeiten im Bereich der Gewerbesteuer. Wenn die Mehrerträge durch diese Maßnahmen bei 350.000 Euro liegen, beträgt das Konsolidierungspotenzial abzüglich der Personalaufwendungen 300.000 Euro. Hinweis der Verwaltung: Dieser Konsolidierungsbetrag ist bereits im Haushaltsentwurf ab dem Jahr 2017 berücksichtigt. Durch die Einführung einer Steuer auf Vergnügen sexueller Art ("Sex-Steuer") können zusätzliche Steuererträge realisiert werden. Einführung einer Steuer auf Vergnügen sexueller Art Hinweis der Verwaltung: Auf die Vorlage 328/2016 in dieser Sitzung wird verwiesen. Der Konsolidierungsbetrag ist bereits im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 enthalten. 4 von 14 Liste 3 lfd. Nr. 14 16 17 Produkt Forderungsmanagement Zeile TeilergebnisPlan Personalaufwendungen Aufwendungen Zur Verfügungstellung von für Sach- und Grundstücken und DienstleisGebäuden tungen Aufwendungen Zur Verfügungstellung von für Sach- und Grundstücken und DienstleisGebäuden tungen Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? Nutzung des Vollstreckungsmoduls in Infoma, Arbeitsabläufe werden erleichtert, indem zukünftig direkt aus Infoma auf das Vollstreckungsportal zugegriffen werden kann. Es ist keine Personaleinsparung möglich, da die Fallzahlen im Bereich der Amtshilfeersuchen gestiegen sind. Darüber hinaus ist geplant, durch einen stärkeren Personaleinsatz die Vollstreckungsquote zu erhöhen. Wir empfehlen, die VZÄ für diesen Aufgabenbereich zu erhöhen. Optimierung der Arbeitsabläufe nicht bezifferbar mittelfristig 2017 nein 27.000,00 mittelfristig versch. nein 3.500,00 mittelfristig k.A. nein 225.000 mittelfristig 2019, 20242028 nein Stellungnahme der Verwaltung: Durch Prozessoptimierungen im Jahr 2015 konnte die Wertberichtigungsquote von Forderungen gegenüber dem Jahr 2014 bereits von 31,8% auf 24% gesenkt werden. Im Stellenplan 2017/2018 ist eine Personalverstärkung um 0,35 VZÄ berücksichtigt. Durch schnelleren Vollstreckungszugriff soll die Wertberichtigungsquote weiter gesenkt werden. Der Erfolg dieser Maßnahmen muss evaluiert werden. Wartungsverträge optimieren Nebenstelle Brauweiler schließen bzw. Anpassung der Nutzung Durch eine flächendeckende Überprüfung der Wartungsverträge können Optimierungspotenziale erschlossen werden. Hierzu ist ein befristeter Mehraufwand des Personaleinsatzes erforderlich. Ausgehend von Kosten für die Wartungsverträge von 270.000 Euro jährlich wäre eine jährliche Einsparung von 10% (empirisch ermittelt) i.H.v. 27.000 Euro möglich. Dem gegenüber zu stellen ist ein befristeter Personalmehraufwand, im Umfang von geschätzt 0,5 VZÄ für ein halbes Jahr. In der Nebenstelle Brauweiler wird lediglich der städtische Bürgerservice an einem Nachmittag in der Woche (Einwohnermeldeamt) durchgeführt. Die weiteren Räumlichkeiten werden von anderen Vereine und Verbänden genutzt. Durch Zentralisierung des Bürgerservice im Rathaus können die frei gewordene Räumlichkeit an Vereine vermietet werden (Jahresmiete 1.730 Euro wird eingespart zzgl. Neuvermietung an Vereine). Hinweis der Verwaltung: Pro Öffnungstag wird die Nebenstelle im Durchschnitt von 30 Bürgern besucht. 18 Zur Verfügungstellung von PersonalaufGrundstücken und wendungen Gebäuden Optimierung der Auslastung der Schulhausmeisterdienste / Zentralisierung im Zentralisieren der Hausmeisterdienste Immobilienmanagement und Flexibilisierung der Einsatztätigkeiten und -orte. Das beim Immobilienmanagement für die Konsolidierungspotenzial entspricht 4,5 VZÄ. Bereiche Schulen und Kindertagesstätten Hinweis der Verwaltung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.11.2016 beschlossen, dass dieser Konsolidierungsvorschlag vertieft untersucht werden soll. 5 von 14 Liste 3 Zeile TeilergebnisPlan lfd. Nr. Produkt 19 Zur Verfügungstellung von Sonstige Grundstücken und Aufwendungen Gebäuden 20 Wirtschaftsförderung Sonstige Aufwendungen Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme Durch Projekte/Beratungen z.B. in Schulen und in Flüchtlingsunterkünften in Bezug auf das Nutzerverhalten ( Wartungskosten, Bauunterhaltungskosten, Energiekosten) kann Veränderung des Nutzerverhaltens in eine Nutzungs- und Verhaltensänderung bewirkt werden, um Folgekosten zu sparen. städtischen Gebäuden Hinweis der Verwaltung: Mit einer Umsetzung der Maßnahme kann erst nach erfolgreicher Wiederbesetzung der Stelle des Energiemanagers begonnen werden. Streichen der Zuschusszahlungen an die Einzelhandelsinitiativen im Stadtgebiet Pulheim Reduzierung der Zuschusszahlungen an die Einzelhandelsinitiativen im Hinweis der Verwaltung: Ein Betrag von 3.070 € für die Weihnachtsbeleuchtung wird Stadtgebiet auf alle drei Einzelhandelsinitiativen verteilt. Zusätzliche 8.000 € sind für eine Initiative vorgehalten, die auf Antrag evtl. gewährt werden können. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? nicht bezifferbar langfristig k.A. nein 11.000,00 kurzfristig 2017 nein 45.000,00 mittelfristig k.A. nein nicht bezifferbar mittelfristig k.A. nein Der Bericht der überörtlichen Prüfung hat ein Stellenpotenzial von rund 0,90 VZÄ bei insgesamt 2,5 VZÄ ergeben. Ein weiterer Mitarbeiter sollte zum Standesbeamten bestellt werden, der im Vertretungsfall als Springer eingesetzt werden kann. Einige Kommunen haben gute Erfahrungen mit dem Einsatz von Honorarkräften (ehemalige Standesbeamte) gemacht. 21 Personenstandswesen Personalaufwendungen Umsetzung des Stellenpotenziales aus der überörtlichen Prüfung Stellungnahme der Verwaltung: Der Konsolidierungsvorschlag nimmt Bezug auf Resultate der Ergebnisse der überörtlichen Untersuchungen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Dort wurde von Seiten der GPA festgestellt, dass ein personelles Einsparpotential von 0,9 Vollzeitäquivalente = 45.000 € gesehen wird. Einer detaillierten Prüfung zu unterziehen ist, in wie weit sich bei einer möglichen Realisierung einer ebenfalls in Rede stehende Eingliederung des Standesamtes in das Ordnungsamt dieses Potential tatsächlich umsetzen lässt. Der Grund ist, dass die GPA davon ausgeht, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt Aufgaben des Personenstandswesens in einer vergleichbaren Aufgabenwahrnehmung wie in anderen Kommunen in deren Ordnungsämtern stattfindet. Dies ist für Pulheim im Detail noch zu untersuchen. Nutzung der Schulräume von Dritten - wenn möglich (bei überörtlichen Anbietern) zeitlich und örtlich bündeln und konzentrieren 22 Alle Schulen Konzentration von Nutzungen Hinweis der Verwaltung: Im Rahmen der vertiefenden Untersuchung zur Optimierung der Hausmeisterdienste soll auch dieses Thema berücksichtigt werden. 6 von 14 Liste 3 lfd. Nr. Produkt Zeile TeilergebnisPlan Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? Besetzung der Sekretariate reduzieren (Stärke und zeitliche Dauer), Umsetzung einer möglichen Stellenreduzierung. Die Stadt Pulheim wird dies bei Nachbesetzungen berücksichtigen. 23 25 Alle Schulen Grundschulen Personalaufwendungen Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte, Transferaufwendungen Optimierung Einsatz Schulsekretariate Finanzierungslücke OGS schließen Stellungnahme der Verwaltung: Ausgangslage zur Zeit ist, dass im aktuellen Haushaltsentwurf keine Stundenerhöhungen insgesamt vorgesehen sind. Sich verändernde Bedarfe durch das Aufwachsen der Gesamtschule sind durch zurückgehende Bedarfe der auslaufenden Schulen zu decken. Inwieweit sich durch eine Stundenreduzierung bei Neubesetzung freiwerdender Stelle Einsparpotentiale ergeben, bleibt der Beschlussfassung zu den Vorschlägen der GPA vorbehalten. Im Haushaltsplan 2016 ist für den Bereich OGS eine Finanzierungslücke in Höhe von 192.000 Euro ausgewiesen. Erwartete Mehrerträge von 60.000 € werden zukünftig bereits zur Reduzierung der Finanzierungslücke berücksichtigt. Das noch verbleibende Defizit könnte zum einen durch eine weitere Erhöhung der Elternbeiträge geschlossen werden (z.B. Geschwisterkind-Befreiung abschaffen). Nach mehr als 10 Jahren Laufzeit des OGS-Kooperationsvertrages können zum anderen aber auch durch eine Neuausschreibung der Betreuungsleistung zusätzliche Konsolidierungspotenziale auf der Aufwandsseite erwartet werden. Eine solche Neuausschreibung sollte dann auch mit Blick auf den weiteren Ausbau der OGS zum Anlass genommen werden, bestehende Betreuungsstandards in Frage zu stellen und ggf. anzupassen. 45.000,00 mittelfristig k.A. nein 132.000,00 mittelfristig 2018 nein nicht bezifferbar mittelfristig k.A. nein 9.500,00 kurzfristig 2017 nein Stellungnahme der Verwaltung: Eine Satzungsänderung zum Schuljahr 2017/2018 wird verwaltungsseitig vorbereitet. Eine damit evtl. einhergehende Änderung der Einnahme- und Ausgabesituation ist in diesem Zusammenhang zu prüfen. 27 Grundschulen Personalaufwendungen Aufgaben bündeln Gemeinsame Festsetzung, Abrechnung und Überprüfung der Elternbeiträge Kita, Tagespflege und OGS Hinweis der Verwaltung: Diese organisatorische Änderung soll umgesetzt werden. Mietzuschuss an Förderverein des Gymnasiums Pulheim streichen (U3-Betreuung in Kooperation mit GiP e.V.) 32 Gymnasien Transferaufwendungen Transferaufwand reduzieren Hinweis der Verwaltung: Zur Zeit besuchen 9 U3-Kinder die Einrichtung, welche durch die Stadt bezuschusst wird. 6 Kinder kommen aus Pulheim, 3 Kinder kommen aus Köln. Alle Kinder sind solche von Lehrerinnen oder Lehrern am GSG. (Stand Schuljahr 2016/17) 7 von 14 Liste 3 Produkt Zeile TeilergebnisPlan 35 Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen reduzieren 36 Zentrale schul- und schülerbezogene Leistungen Transferaufwendungen Transferaufwendungen reduzieren lfd. Nr. Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? externen Schließdienst für Schulen streichen, wenn Hausmeisterdienste optimiert sind 37 Kommunale Veranstaltungen Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte Stellungnahme der Verwaltung: Es muss davon ausgegangen werden, dass durch eine Neuorganisation der Hausmeisterdienste sämtliche Nutzungszeiten (schulische und außerschulische Nutzungen) durch städtische Hausmeisterdienstleistungen abgedeckt werden sollen. Der benannte Betrag entspricht den grundsätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln für die Beauftragung externer Dienstleister. Mietzuschuss an Kooperationspartner der Schulen im Ganztag streichen (Büronutzung in ehemaliger Hausmeisterwohnung an der Realschule Pulheim) 35.000,00 mittelfristig k.A. nein 4.860,00 mittelfristig k.A. nein nicht bezifferbar langfristig k.A. nein Schwerpunkt der Arbeit ist der kulturelle Anspruch (keine kommerzielle Ausrichtung). Durch die eine oder andere Veranstaltung, die sich auf ein breites Publikum bezieht, können durch zusätzliche Einnahmen Kostenbeiträge für die bisher angebotenen Veranstaltungen generiert werden. Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen erhöhen Stellungnahme der Verwaltung: Das hier hinterlegte Konsolidierungspotential ist deswegen nicht bezifferbar, da es für die Veranstaltungen unterschiedliche Vertragsgestaltungen gibt. In der Bandbreite von fest vereinbarten Gagen bis zur prozentualen Einnahmeverteilung sind vielfältige Konstellationen Praxis. Die genaue Bezifferung des Konsolidierungspotentials würde eine für jede Veranstaltung differenzierte Darstellung erforderlich machen. 8 von 14 Liste 3 lfd. Nr. 48 Produkt Kulturzentrum Zeile TeilergebnisPlan Privatrechtliche Leistungsentgelte Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme Entgelte für die Nutzung des KösterSaals erhöhen Im Jahr 2013 sind die Nutzungsentgelte letztmalig erhöht worden. Aufgrund gestiegener Kosten ist eine Erhöhung um 10 % vertretbar. Durch bauliche Veränderungen könnte darüber hinaus die Anzahl der Nutzungen (parallele Nutzungen an Wochenenden) erhöht werden. Durch eine Straffung zur Verfügung gestellter Zeiten können noch zusätzliche Nutzungen ermöglicht werden. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? 5.400,00 kurzfristig 2017 nein 44.000,00 langfristig k.A. nein nicht bezifferbar mittelfristig 2019 ja 80.000,00 kurzfristig 2021 nein Stellungnahme der Verwaltung: Verwaltungsseitig wird eine Anpassung der Nutzungsentgelte an die allgemeine Kostensteigerungsrate geprüft. 49 Stadtbücherei Personalaufwendungen Reduzierung der Öffnungszeiten Durch eine Reduzierung der Öffnungszeiten von 30 Wochenstunden auf 25 Wochenstunden kann der Personaleinsatz gesenkt werden. Eine sog. Bücher-Klappe ermöglicht die fristgerechte Rückgabe von Medien unabhängig von den Öffnungszeiten der Stadtbücherei und stellt eine Serviceverbesserung dar. Die Personalreduzierung kann im Rahmen der (altersbedingten) Fluktuation umgesetzt werden. Hinweis der Verwaltung: Die Öffnungszeiten der allgemeinen Verwaltung sollen auf Hinweis der GPA ebenfalls überprüft werden. Dies wird derzeit verwaltungsintern geprüft. Es soll eine generelle Regelung getroffen werden. 50 51 Sportanlagen- und Sportförderung Sportanlagen- und Sportförderung Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte Schließung der Sportanlage Brauweiler, Bernhardstraße (überörtliche Prüfung) Erhöhung der Entgelte für die Nutzung von Sportanlagen und stätten Geringe Nachfrage, Nutzung durch Vereine: Anteil der tatsächlichen Nutzungszeiten an den verfügbaren Zeiten beträgt nur 28 %, Schließung der Anlage Hinweis der Verwaltung: Nach Fertigstellung des Kunstrasenplatzes findet keine Nutzung mehr statt bzw. kann eine verbleibende Nutzung zum Kunstrasenplatz übergehen. Die Schließung der Anlage wurde im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Seit 2009 werden Entgelte für die Nutzungen der Sportstätten erhoben. Die Abrechnung erfolgt nach Mitgliederzahlen der Vereine. Durch eine Erhöhung der Entgelte von 2 auf 3 Euro für die Erwachsenen, die Erhöhung der Entgelte von 1 auf 1,50 Euro für die Kinder und Jugendlichen sowie den Verzicht auf die Abrechnung für inaktive Vereinsmitglieder ergibt sich ein Konsolidierungspotenzial in Höhe von rund 80.000 Euro. Stellungnahme der Verwaltung: Mit Vorlage 289/2014 (Rat 23.09.2014) wurde die Erhebung des Sportstättennutzungsentgelts für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2020 beschlossen. Somit ist eine Anpassung des Sportstättennutzungsentgeltes erst ab dem 01.01.2021 möglich. 9 von 14 Liste 3 lfd. Nr. 52 54 Produkt Zeile TeilergebnisPlan Sportanlagen- und Sportförderung Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte Weitere Soziale Hilfen Personalaufwendungen Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? Reduzierung der Zeiten der Vereinsnutzung sowie Erhebung eines Nutzungsentgelts in Höhe von 10 Euro pro Stunde und Bahn von DLRG, DUC Stommeln sowie Schwimmsportabteilung des Pulheimer Sportclubs. Nutzung der Aquarena 36.800,00 kurzfristig 2021 nein 8.000,00 kurzfristig 2017 nein Hinweis der Verwaltung: In Anlehnung an das Sportstättennutzungsentgelt soll eine Anpassung auch erst ab 01.01.2021 erfolgen, um den Vereinen eine Planungssicherheit zu gewährleisten. Doppeltes Beratungsangebot Insolvenz- und Schuldnerberatung streichen Der Rhein-Erft-Kreis bietet keine Insolvenz- und Schuldnerberatung an. Lediglich in drei kreisangehörigen Kommunen wird diese Aufgabe mit städtischem Personal durchgefürht. Die Insolvenz- und Schuldnerberatung wird mit einer 0,5 VZÄ wahrgenommen, für die ein Zuschuss gezahlt wird. Diese Beratung ist ein zusätzliches Angebot, welches über die Stadt Pulheim sichergestellt wird. Insbesondere freie Träger bzw. Anwälte bieten die Insolvenz- und Schuldnerberatung an. Stellungnahme der Verwaltung: Im Ortsteil Brauweiler wird eine Schuldnerberatung (keine Insolvenzberatung) ehrenamtlich mit ca. 2 Stunden wöchentlich von „Rat und Hilfe“ angeboten. Die Beratung wird durch die Schuldnerberatung der Caritas in Hürth unterstützt. Weitere Schuldner- oder Insolvenzberatungen durch freie Träger werden in Pulheim nicht angeboten. Die städtische Insolvenz- und Schuldnerberatung berät jährlich in ca. 230 Fällen, vgl. Kennzahlen zum Produkt 05/05/01 "Soziale Hilfen", S. 423 des Haushaltsentwurfs. 10 von 14 Liste 3 Produkt Zeile TeilergebnisPlan Konsolidierungsmaßnahme 65 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte Die Einkommensstufen in den höheren Einkommensklassen bei der Erhebung der Elternbeiträge sollten differenzierter gestaffelt werden. Gleichzeitig kann eine Anpassung der Elternbeitragssatzung, Entlastung in den unteren Einkommensklassen erfolgen. stärkere Differenzierung in den hohen Einkommensstufen Hinweis der Verwaltung: Verwaltungsseitig wird die Anpassung der Elternbeitragssatzung ab dem Schul-/Kindergartenjahr 2017/2018 vorbereitet. 66 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte Erhöhung Elternbeiträge 71 Wohnungswesen und Erschließung Privatrechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte erhöhen Öffentliche Verkehrsflächen Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte lfd. Nr. 72 73 Öffentliche Verkehrsflächen Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte Beschreibung der Maßnahme Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? nicht bezifferbar kurzfristig 2017 nein nicht bezifferbar kurzfristig 2017 nein 500,00 kurzfristig 2017 nein nicht bezifferbar langfristig k.A. nein 5.860,00 langfristig k.A. nein nicht bezifferbar langfristig k.A. nein höherer Beitrag für U3-Betreuung im Vergleich zur Ü3-Betreuung Beitragssätze der Wirtschaftswege überarbeiten Hinweis der Verwaltung: Verwaltungsseitig wird die Anpassung der Elternbeitragssatzung ab dem Schul-/Kindergartenjahr 2017/2018 vorbereitet. Erlöse aus dem Verkauf von Mietspiegeln von 3,50 Euro Schutzgebühr auf 5,00 Euro erhöhen Beitragssätze der Wirtschaftswege nach Nutzungsklassen mit entsprechenden Beitragssätzen einteilen und in die Satzung für Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG aufnehmen Stellungnahme der Verwaltung: Die Anpassung der Beitragssätze wird geprüft. Über das Ergebnis wird im Fachausschuss berichtet. Auf der Grundlage der Anpassung des Beitragssatzes (Anliegerstraßen) auf 80 Prozent errechnet sich für die Jahre 2015 bis 2018 eine Einzahlungssteigerung in Straßenbaubeitragssätze nach KAG Höhe von rund 293.000 Euro. Die Ertragslage wird durch die zu bildenden auf einen Beitragssatz von 80 Prozent Sonderposten und die anschließende Auflösung über die Nutzungsdauer der Straße positiv unterstützt. Bezogen auf eine 50-jährige Nutzungsdauer ergibt sich eine anheben und an die Mustersatzung jährliche Ergebnisverbesserung von 5.860 Euro. anlehnen Hinweis der Verwaltung: Es soll eine Anpassung an die Mustersatzung erfolgen. 74 Stadtplanung und Stadtentwicklung - Umwandlung von Flächen in Bauplätze Die Reduzierung der Anzahl der Spielplätze wird regelmäßig thematisiert. Es sind bereits Spielplätze stillgelegt worden. Darüber hinaus sollte eine Folgenutzung für nicht mehr benötigte Sportanlagen geprüft werden (z.B. Sportanlage Brauweiler). Je nach Lage der Anlage bietet sich ggf. eine Vermarktung der Grundstücke (z. B. zur Wohnbebauung) an. Darüber hinaus reduzieren sich die Pflegekosten für die Flächen. 11 von 14 Liste 3 lfd. Nr. Produkt Zeile TeilergebnisPlan Konsolidierungsmaßnahme Bauaufsicht und Denkmalpflege Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte Gebührenerhöhung für die Aktenauskünfte 76 Öffentliche Verkehrsflächen Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte Erhöhung Parkgebühren 78 Öffentliche Verkehrsflächen Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte Überprüfung der Flächen in Parkraumbewirtschaftung Öffentliche Verkehrsflächen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? Derzeit wird die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim (Erhebung Gebühren für grundbuchliche Erklärungen/ Gebührenerhebung für Kataster- und Aktenauskünfte/ Erhöhung der Beratungsgebühr für Bau-/Planungsberatung) angepasst. Durch die Gebührenanpassung und die Erhöhung bzw. Erweiterung der Gebührenforderung für die Akteneinsicht können Mehrerträge erreicht werden. 75 79 Beschreibung der Maßnahme Aufwand für Unterhaltung der Parkscheinautomaten reduzieren 4.000,00 kurzfristig 2017 nein In Pulheim betragen die Parkgebühren aktuell 10 Cent pro 12 Minuten. Wir schlagen vor zu prüfen, ob zusätzliche Flächen in die Bewirtschaftung aufgenommen werden können. Darüberhinaus können die Erträge durch eine Erhöhung der Parkgebühren auf 10 Cent pro 10 Minuten gesteigert werden. 28.000,00 kurzfristig 2017 nein In Brauweiler decken die Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung relativ knapp die entsprechenden Kosten. Wir schlagen eine Überprüfung und ggf. Änderung der Flächen der Parkraumbewirtschaftung vor, um die Erträge zu erhöhen. nicht bezifferbar mittelfristig 2017 nein 2.500,00 kurzfristig 2017 nein Hinweis der Verwaltung: Derzeit wird auf Basis der örtlichen Verwaltungsgebührenordnung pro Akteneinsicht eine Gebühr von 18,40 € erhoben. Diese resultiert aus dem durchschnittlichen Zeitaufwand von 15 min. zur Aktensuche. Hinzu kommen Gebühren für Kopien pro Stück. In dieser Gebührenbemessung ist der Beratungsaufwand, der verwaltungsseitig entsteht, nicht berücksichtigt. Die Verwaltungsgebührenordnung muss dahingehend überprüft werden. In Sinnersdorf sind zwei Parkscheinautomaten aufgestellt, die Erträge decken jedoch nicht die Kosten. Durch eine Abschaffung der Parkraumbewirtschaftung in Sinnersdorf entfallen unmittelbar die Kosten für die Entleerung und Wartung der Automaten. Das ausgewiesene Potenzial ist der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen für die Parkraumbewirtschaftung in Sinnersdorf (ohne Abschreibung und kalk. Verzinsung). Stellungnahme der Verwaltung: Zu den Punkten 76 sowie 78 und 79: Die Parkraumbewirtschaftung soll für das gesamte Stadtgebiet hinsichtlich der aufgestellten Parkscheinautomaten und deren Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Eine Anpassung der Gebühren und Standorte wird dem zuständigen Fachausschuss nach dieser Überprüfung vorgelegt. 12 von 14 Liste 3 lfd. Nr. 80 Produkt Öffentliche Verkehrsflächen Zeile TeilergebnisPlan Personalaufwendungen Konsolidierungsmaßnahme Pflegeaufwand Kreisverkehre reduzieren (Patenschaften) Beschreibung der Maßnahme Für die meisten Kreisverkehre innerhalb der Stadt Pulheim ist der Kreis oder das Land als Straßenbaulastträger für die Pflege zuständig. Sofern eine über diese Pflege hinaus gehende Bepflanzung gewünscht ist, muss die Stadt die entsprechenden Arbeiten übernehmen. Wir schlagen vor, die Bepflanzung der Kreisverkehre an örtliche Gärtnereien zu übergeben, die diese Bepflanzung als Werbung für ihre Gärtnerei nutzen können. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? nicht bezifferbar mittelfristig k.A. nein 12.000,00 kurzfristig 2017 ja nicht bezifferbar mittelfristig k.A. nein nicht bezifferbar mittelfristig k.A. nein Hinweis der Verwaltung: Im Stadtgebiet gibt es insgesamt 8 Kreisverkehre. Hiervon wird einer durch die Stadt bewirtschaftet. Die Aufwendungen hierfür belaufen sich auf rd. 800 € / Jahr. Allerdings werden hierdurch keine tatsächlichen Personalaufwendungen eingespart, da dies nicht zu einer Einsparung der Stelle führt. 81 82 83 Verkehrsanlagen Straßenreinigung und Winterdienst Bauhof Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Personalaufwendungen Stromaufwand für Straßenbeleuchtung reduzieren Reduzierung Reinigungsaufwand, Änderung der Straßenreinigungssatzung Einführung Grünflächenkataster Die Straßenbeleuchtung wird aktuell auf energiesparende LED-Technik umgerüstet. Die neuen Leuchten werden nachts, zwischen 22.00 und 05.00 Uhr, um 50 % gedimmt. Diese Maßnahmen werden zu einer Stromeinsparung von voraussichtlich 21.000 kWh pro Jahr führen. Nach der geplanten Umstellung kann eine Einsparung von 12.000 Euro erwartet werden. Dies wird bei der Planung des Doppelhaushalts 2017/2018 bereits berücksichtigt. Durch eine Änderung der Straßenreinigungssatzung kann der Aufwand für die Reinigung reduziert werden. In der Satzung kann verfügt werden, dass in Anliegerstraßen das Unkrautentfernen und Müllentfernen auf die Anlieger übertragen wird. Stellungnahme der Verwaltung: Der Vorschlag wurde in Vorlage (297/2016) bzgl. der Änderung der Straßenreinigungssatzung in der TVA Sitzung vom 16.11.2016 berücksichtigt. Die Umsetzung wurde abgelehnt. Die Stadt Pulheim sollte den Flächenbestand systematisch in einem Grünflächenkataster erfassen und sukzessive zu einem Grünflächeninformationssystem ausbauen. Für die manuellen Eingaben, die für den Aufbau des Grünflächenkatasters erforderlich sind, können z.B. Studenten eingesetzt werden. Dadurch kann eigenes Personal entlastet werden. Hinweis der Verwaltung: Die Software ist vorhanden und teilweise sind Daten bereits eingepflegt. Eine Umsetzung des Grünflächenkatasters würde die Haushalts- und Personalplanung insgesamt effizienter gestalten. Audf längere Sicht können dann auch Einsparungen erzielt werden. Eine Bezifferung ist zur Zeit nicht möglich. 13 von 14 Liste 3 lfd. Nr. 84 Produkt Bauhof Zeile TeilergebnisPlan Personalaufwendungen Konsolidierungsmaßnahme Beschreibung der Maßnahme Pflegeaufwand Straßenbeete reduzieren Durch eine entsprechende Bepflanzung wird der Pflegeaufwand für Straßenbeete bereits reduziert, wenn möglich erfolgt eine Umwandlung in Rasenflächen. Geschätzt gibt es in Pulheim ca. 6.500 Baumscheiben und Straßenbeete, die 2 x pro Jahr durch den Bauhof gepflegt werden. Die regelmäßige Pflege ist sehr aufwendig auch unter Berücksichtigung der anfallenden Rüstzeiten. Die Anzahl der Straßenbeete sollte reduziert werden. Bei neuen Baugebieten sollten keine bzw. weniger neue Straßenbeete geplant werden. Durch die vorherrschende Einfamilienhausbebauung mit Vorgärten erscheint diese Maßnahme möglich und vertretbar. Darüber hinaus kann der Bestand der Straßenbeete in den nächsten Jahren um ca. 2.000 Beete reduziert werden, indem diese Beete als Parkraum zurück gebaut werden. Durch diese Maßnahmen würde sich der Pflege-Aufwand deutlich reduzieren. Kosten für den Rückbau der Beete müssen berücksichtigt werden. Die Personalreduzierung kann im Rahmen der (altersbedingten) Fluktuation umgesetzt werden. Konsolidierungsbetrag in Euro pro Jahr zeitliche Umsetzung ab Jahr Im Entwurf des Haushalts berücksichtigt? 74.000,00 langfristig k.A. nein nicht bezifferbar langfristig k.A. nein nicht bezifferbar mittelfristig k.A. nein nicht bezifferbar mittelfristig 2018 nein 5.000,00 kurzfristig 2017 nein Bei der Vielzahl der kleinen Park- und Gartenanlagen unter 500 m² sollte die Stadt Pulheim überlegen, inwiefern sich einzelne Anlagen zum Rückbau und zur Veräußerung anbieten. 85 86 Bauhof Personalaufwendungen Pflegeaufwand Park- und Gartenanlagen reduzieren Bauhof Personalaufwendungen Flexibilisierung des Personaleinsatzes Stellungnahme der Verwaltung: Die gewünschte Auflistung der in Frage kommenden Flächen existiert nicht und muss erst erstellt werden. Um die Flächen nachvollziehbar darzustellen, müssten Planauszüge hergestellt werden. Dieser Konsolidierungsvorschlag muss durch die Verwaltung evaluiert werden. Durch die Einführung einer Jahresarbeitszeit können besondere saisonale Arbeitsbelastungen aufgefangen werden. Hinweis der Verwaltung: Ein Jahresarbeitszeitkonto ist nicht angedacht und wird in keinem anderen Bauhof geführt. 87 Bauhof Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwand für Beauftragung von Fremdunternehmen reduzieren 88 Bauhof Sonstige Aufwendungen Aufwand für Aus- und Fortbildung reduzieren Für Aufgaben im handwerklichen Bereich (z.B. Maurer-, Elektriker-, Maler-Arbeiten) prüfen, ob eigene Leistungserbringung wirtschaftlicher ist als Beauftragung eines Fremdunternehmens. Der Haushaltsansatz beträgt 20.000 Euro. Davon entfallen auf Pflichtschulungen 10.000 Euro. Der Ansatz kann um den Betrag von 5.000 Euro für freiwillige Leistungen gekürzt werden. 14 von 14