Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Liste 1 zur Beschlussvorlage 363/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
429 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32

Inhalt der Datei

Liste 1 Liste der bekanntgewordenen konsumtiven Veränderungen zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 Diese Veränderungen sind nicht im Entwurf 2017/2018 enthalten Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein Bemerkungen finanzierbare Änderungen der Verwaltung Für das Upgrade der Software Sidoun wird ein Mehraufwand von 8.400 € benötigt. Die Software war im Entwurf unter Produkt 01/12/02 im Konto "Geschäftsaufwendungen" des Immobilienmanagements veranschlagt. (vgl. lfd. Nr. 5) Außerdem sind die Aufwendungen in Höhe von 13.500 € für die Softwarepflege für die Bücherei, welche im Entwurf im Produkt 04/02/01 veranschlagt waren, zentral im Produkt 01/07/02 zu veranschlagen. (vgl. lfd. Nr. 7) 1 Verwaltung 01/07/02 Unterhaltung TUIV 25.700 -22.330 -22.330 25.700 -13.930 -13.930 ja Für eine zusätzliche Lizenz des Programms GeDok entstehen Unterhaltungsaufwendungen von 430 €. 2 Verwaltung 01/07/02 Aufwendungen für Aus- und Fortbildung 3 Verwaltung 01/07/02 Abschreib. Betriebs.-u.Gesch. 6.000 -4.530 -4.530 0 0 0 nein 200.200 -320 0 220.950 -320 0 ja 4 Verwaltung 01/12/01 Grundstücksgeschäfte 5 Verwaltung 01/12/02 Geschäftsaufwendungen 13.000 -5.500 -5.500 13.000 0 0 13.500 13.500 13.500 13.500 13.500 13.500 ja 1.500 -1.500 0 1.500 -1.500 0 ja 6 Verwaltung 03/01/01 Unterhaltung/Beschaffung < 60 € netto OGS 7 Verwaltung 04/02/01 Unterhaltung und Beschaffung von BGA < 60 € netto 8 Verwaltung 05/02/01 Abschreibungen Fahrzeuge 7.997.120 -76.270 -105.870 12.817.190 330 5.960 236.680 8.400 8.400 210.000 0 0 ja nein nein Im Jugendamt wird eine zusätzliche Lizenz für die Software GeDok beschafft Hierfür entstehen Kosten für Schulungen in nebenstehender Höhe. Für das vom Jugendamt benötigte Programm Gedok fallen Abschreibungen auf die Lizenz in Höhe von 320 € an. (vgl. lfd. Nr. 1 in Liste 2) Aus dem Verkauf von Grundstücken ergeben sich für 2017 und 2018 gegenüber dem Entwurf Veränderungen in nebenstehender Höhe. Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung: 2019: 330 € Ergebnisplan, 5.960 € Finanzplan 2020: 4.810 € Ergebnisplan, 96.090 € Finanzplan 2021: 4.810 € Ergebnisplan, 96.090 € Finanzplan Für das Upgrade der Software Sidoun werden die Aufwendungen zentral beim Produkt 01/07/02 veranschlagt. (vgl. lfd. Nr. 1) Mit Schreiben vom 30.09.2016 beantragt die Richezaschule für 2017 Mittel i.H.v. 5.500 €, da ein Teil des Geschirrs der OGS an den Caterer zur Reinigung gegeben wird. Diese Übergangslösung ist solange notwendig bis die OGS-Küche erweitert bzw. umgebaut ist. Eine Finanzierung aus den vorhandenen Haushaltsmitteln ist nicht möglich. Aufwendungen für die Softwarepflege sowie Internet werden zentral beim Produkt 01/07/02 veranschlagt. (vgl. lfd. Nr. 1) Für die Beschaffung eines neuen Transporters des Sozialamtes entstehen jährliche Abschreibungen i.H.v. 1.500 €. (vgl. lfd. Nr. 5 in Liste 2) Seite 1 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 9 Verwaltung 05/03/01 Einnahmen aus der Heranziehung nach dem UVG Verwaltung 05/03/01 Einnahmen aus der Rückzahlung gewährter Hilfen Verwaltung 05/03/01 Erstattungen vom Land Verwaltung 05/03/01 Kostenerstattung an das Land Verwaltung 05/03/01 Kosten Durchführung UVG 10 Verwaltung 06/01/01 Landeszuweisung für städt. Kitas u. Kitas freier Träger 11 Verwaltung 06/01/01 12 Verwaltung 06/01/01 13 Verwaltung 14 Verwaltung 06/01/01 06/04/01 Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 200.000 250.000 250.000 200.000 250.000 250.000 ja 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 ja 149.000 196.000 196.000 149.000 196.000 196.000 ja 93.300 -116.700 -116.700 93.300 -116.700 -116.700 ja 320.000 -430.000 -430.000 320.000 -430.000 -430.000 ja 6.080.000 328.000 328.000 6.149.700 328.000 328.000 ja Elternbeiträge 944.000 14.000 14.000 944.000 14.000 14.000 ja Erstattungen an Gemeinden 192.400 -63.000 -63.000 194.800 -63.000 -63.000 ja Zuschuss zu Betriebskosten für KiTas Eingliederungshilfen § 35 a SGB VIII 8.320.000 1.570.000 -185.000 -91.700 -185.000 -91.700 8.416.000 1.670.000 -185.000 0 -185.000 0 ja nein Bemerkungen Zum 01.01.2017 treten voraussichtlich folgende Neuerungen beim Unterhaltsvorschuss in Kraft: - Einführung einer neuen dritten Altersstufe für Kinder im Alter 12 - 17 Jahre (bisher nur UVG für Kinder 0 - 11 Jahre). - Altersstufen 2017: 1. Stufe 0 - 5 Jahre = 150,00 €, 2. Stufe 6 - 11 Jahre = 201,00 €, 3. Stufe 12 - 17 Jahre = 268,00 € (bisher: 0 - 5 Jahre = 145,00 €, 2. Stufe 6 - 11 Jahre = 194,00 €) - Aufhebung der Höchstbewilligungsdauer von 72 Monaten, d.h. ein Fall kann bis zu 18 Jahre am Stück durchlaufen, bisher nur 6 Jahre. Die Fallzahl wird sich geschätzt verdoppeln, der finanzielle Aufwand dann entsprechend ungefähr ver- 2,5-fachen wegen der Neueinführung der 3. Altersstufe 12-17 Jahre. Auf der Einnahmeseite wird eine etwas geringere Steigerung (x 2,25 statt 2,5) angesetzt, da sich dann gerade die uneinbringlichen Fälle auswirken werden. Die Landesanteile wurden entsprechend dem bisherigen Schlüssel (Kommune 53 1/3 %, Land 46 2/3 %) angesetzt. Es gibt noch keine Signale, dass sich dieser verändern wird. Mit Änderung des KiBiz zum 01.08.2016 wurden die Landeszuweisungen für die Kita-Jahre 2016/2017 bis einschließlich 2018/2019 erhöht. Aufgrund des zwischenzeitlich vorliegenden Änderungsbescheides des LVR erfolgte eine Anpassung der zum Entwurf 2017/2018 gemeldeten Ansätze. Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung: 2019: 191.000 € Ergebnis- und Finanzplan. In 2020 und 2021 ergibt sich keine Veränderung. Für die Abrechnung von Kindpauschalen für die Pulheimer Kinder, die in Köln in Kitas betreut werden, wurden zur Haushaltsanmeldung Erträge und Aufwendungen auf Grundlage von 50 Kindern kalkuliert. Tatsächlich werden derzeit 63 Pulheimer Kinder in Kölner Kitas betreut, die Erträge aus Elternbeiträgen sowie die Aufwendungen für die Erstattung an die Stadt Köln müssen entsprechend angepasst werden. Mit Änderung des KiBiz zum 01.08.2016 ist der neue Zuschuss gem. § 21 Abs. 2 KiBiz an die Kitas freier Träger auszuzahlen. Aufgrund des zwischenzeitlich vorliegenden Änderungsbescheides des LVR erfolgte eine Anpassung der zum Entwurf 2017/2018 gemeldeten Ansätze. Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung: 2019: -108.000 € Ergebnis- und Finanzplan. In 2020 und 2021 ergibt sich keine Veränderung. Die Anzahl der Eingliederungshilfen hat sich um 2 Fälle auf insgesamt 74 Fälle gesteigert. Hiervon ist ein Fall (stationäre Unterbringung) mit 6.500 €/Monat zu berücksichtigen. Für den 2. Fall entstehen Kosten von 1.140 €/Monat. Dies führt in 2017 zu einem Mehrbedarf von 91.700 €. Seite 2 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 15 Verwaltung 16 Verwaltung 17 Verwaltung 18 Verwaltung 06/04/01 10/02/01 11/01/01 11/02/01 Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe Umlage und Zuschuss Unterhaltungsverband Pulheimer Bach Gebührenhaushalt Abfall Gebührenhaushalt Entwässerung Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 50.000 232.520 versch. Erträge/ Einzahlungen und Aufwendungen/ Auszahlungen versch. Erträge/ Einzahlungen und Aufwendungen/ Auszahlungen -16.000 13.890 -153.870 7.200 -16.000 13.890 50.000 202.400 versch. Erträge/ Einzahlungen und -89.010 Aufwendungen/ Auszahlungen versch. Erträge/ Einzahlungen und 26.650 Aufwendungen/ Auszahlungen 0 50.380 -103.990 0 50.380 -89.010 nein ja ja Bemerkungen Derzeit werden 3 Fälle in einer Tagesgruppe betreut. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 5.500 € pro Monat. Zur Zeit ist eine Beendigung der Fälle nicht absehbar, sodass der im Entwurf 2017/2018 veranschlagte Betrag i.H.v. 50.000 € für 2017 angepasst werden muss. Aufgrund der nun vorliegenden Haushaltsplanung des Unterhaltungsverbands Pulheimer Bach für die Jahre 2017 bis 2021 ist die Höhe der Umlage sowie des Zuschusses für investive Maßnahme des Verbandes anzupassen. Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung: 2019: 88.750 € Ergebnis- und Finanzplan 2020: 20.400 € Ergebnis- und Finanzplan 2019: 87.070 € Ergebnis- und Finanzplan Mit Vorlage Nr. 237/2016 soll der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 beschließen. Danach ergeben sich für den konsumtiven Bereich nebenstehende Abweichungen zum Entwurf. Die Differenz zwischen Ergebnis- und Finanzplan ist auf die Berücksichtigung von Überschüssen aus den Betriebsabrechnungen für Vorjahre zurückzuführen, die sich nur im Ergebnisplan auswirken. Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung: 2019: -3.870 € Ergebnis- und Finanzplan 2020: -19.270 € Ergebnisplan, -4.290 € Finanzplan 2021: -19.720 € Ergebnisplan, -4.740 € Finanzplan 24.760 26.650 ja Mit Vorlage Nr. 238/2016 soll der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 beschließen. Danach ergeben sich für den konsumtiven Bereich nebenstehende Abweichungen zum Entwurf. Die Differenz zwischen Ergebnis- und Finanzplan ist auf die Berücksichtigung von Überschüssen aus den Betriebsabrechnungen für Vorjahre zurückzuführen, die sich nur im Ergebnisplan auswirken. Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung: 2019: 187.790 € Ergebnisplan, 26.650 € Finanzplan 2020: 26.650 € Ergebnis- und Finanzplan 2021: 26.650 € Ergebnis- und Finanzplan Seite 3 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 19 Verwaltung 12/01/01 Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein Umbau Knoten L183/K6 0 0 0 0 -365.000 -365.000 nein Bemerkungen Das ursprünglich vom Fachamt im Zuge der Haushaltsanmeldungen für den Doppelhaushalt 2015/2016 angemeldete Kostenansatz basierte mangels vorliegender konkreter Planungen auf einer Grobschätzung. Zwischenzeitlich wurde das Ingenieurbüro mit der Erstellung einer Vorentwurfsplanung einschließlich der Kostenschätzung beauftragt. Im Rahmen der Planung stellte sich heraus, dass der ursprüngliche Umbau des Knotens L 183/K6 zwar möglich ist, dieser jedoch nicht den gängigen Richtlinien entspricht. Ein richtlinienkonformer Ausbau des Knotens beinhaltet eine Versetzung des Knotens. Außerdem ist es notwendig, an dem Knoten L 183/B59 einen zusätzlichen Rechtsabbiegerstreifen anzulegen. Dies führt zu erheblichen Mehrkosten von rd. 365.000 €. Aufgrund der Mehrbelastungs-Prognose des Rhein-Erft-Kreises vom 14.10.2016 ergeben sich geringfügige Verbesserungen im ÖPNV-Budget gegenüber dem Entwurf, der auf ersten Schätzungen der REVG mbH beruhte. 20 Verwaltung 21 Verwaltung 22 Verwaltung 12/03/01 12/04/01 13/02/01 Umlagen ÖPNV an Gemeinden Gebührenhaushalt Straßenreinigung Gebührenhaushalt Bestattungswesen 686.300 versch. Erträge/ Einzahlungen und Aufwendungen/ Auszahlungen versch. Erträge/ Einzahlungen und Aufwendungen/ Auszahlungen 2.810 -48.980 -29.340 2.810 -25.720 793.540 versch. Erträge/ Einzahlungen und Aufwendungen/ Auszahlungen versch. Erträge/ Einzahlungen und -107.110 Aufwendungen/ Auszahlungen 660 -30.880 -29.340 660 -25.720 -107.110 ja Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung: 2019: 560 € Ergebnis- und Finanzplan 2020: 570 € Ergebnis- und Finanzplan 2021: 590 € Ergebnis- und Finanzplan ja Mit Vorlage Nr. 239/2016 soll der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 beschließen. Danach ergeben sich für den konsumtiven Bereich nebenstehende Abweichungen zum Entwurf. Die Differenz zwischen Ergebnis- und Finanzplan ist auf die Berücksichtigung von Überschüssen aus den Betriebsabrechnungen für Vorjahre zurückzuführen, die sich nur im Ergebnisplan auswirken. Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung: 2019: -5.640 € Ergebnisplan, -25.720 € Finanzplan 2020: -25.720 € Ergebnis- und Finanzplan 2021: -25.720 € Ergebnis- und Finanzplan ja Mit der Vorlage 350/2016 wird die Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 10.03.2014 voraussichtlich geändert. Einbezogen werden die neuen vom Rat beschlossenen Bestattungsformen. Für die Folgejahre ergeben sich folgende Veränderungen: 2019: -29.340 € Ergebnisplan, -107.110 Finanzplan 2020: -29.340 € Ergebnisplan, -107.110 Finanzplan 2021: -29.340 € Ergebnisplan, -107.110 Finanzplan Seite 4 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 23 Verwaltung 24 Verwaltung 25 Verwaltung 26 Verwaltung 16/01/01 16/01/01 16/01/01 16/01/01 Erträge aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Solidaritätsumlage Stärkungspakt Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit Konzessionsabgabe (Strom) Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein Bemerkungen Im Rahmen des „Gesetzes zur Förderungen von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) stellt der Bund insgesamt 3,5 Mrd. € zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Die Stadt Pulheim erhält Fördermittel i.H.v. 149.373,75 €. (vgl. Vorlage 374/2016, Ratssitzung am 20.12.2016) 0 81.500 1.403.000 1.750.000 149.380 13.800 21.000 -100.000 0 13.800 21.000 -100.000 0 81.500 1.508.000 1.750.000 0 13.800 22.000 -100.000 0 13.800 22.000 -100.000 nein ja ja ja Die investive Einzahlung i.H.v. 149.373,75 € ist im Doppelhaushalt 2017/2018 im Auftragssachkonto M 20170005.6811000 „Förderungen von Investitionen finanzschwacher Kommunen gem. KInvFG“ im Produkt 16/01/01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ bereits berücksichtigt. Die abgerufenen Fördermittel werden unter 16/01/01.4141350 „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)“ unmittelbar ertragswirksam aufgelöst, da auch die Kosten der Investitionsmaßnahme als sofortiger Aufwand verbucht werden. Mit Schnellbrief 298/2016 vom 27.10.2016 informierte der Städte- und Gemeindebund NRW über die Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017. Danach kann gegenüber der Arbeitskreisrechnung nebenstehende Verbesserung bei dieser Position erwartet werden. Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung. Mit Schnellbrief 323/2016 vom 18.11.2016 gab der Städte- und Gemeindebund den Entwurf einer Rechtsverordnung zu Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2017 bekannt. Gegenüber der ursprünglichen Planung wird die Erhöhungszahl zum Landesvervielfältiger von 5% auf 4,5% reduziert. Diese Reduzierung wurde auch für das Jahr 2018 angenommen. Gemäß Orientierungsdatenerlass vom 25.07.2016 ist für das Jahr 2019 mit einer Erhöhungszahl von 4% zu rechnen. Ab dem Jahr 2020 entfällt die Finanzierungsbeteiligung. Mit einer Änderung des Entwurfs der Rechtsverordnung im weiteren Verfahren wird nicht gerechnet. Insofern werden die Ansätze 2017 und 2018 um nebenstehende Beträge gemindert. Nach Information der Fa. innogy (vormals RWE AG) als derzeitiger Konzessionsnehmer ist ein Rückgang im Stromverbrauch durch Einsparmaßnahmen und Eigenversorgung zu verzeichnen. In der Folge reduziert sich die zu zahlende Konzessionsabgabe, die sich nach den Stromverbräuchen bemisst. Änderungsanträge von Vereinen etc. St. Sebastianus Schützenbruder27 schaft e.V. Pulheim 04/01/02 Zuschuss Sebastianusschützen Pulheim Dachsanierung 0 -15.000 -15.000 0 0 0 Die St. Sebastianusschützenbruderschaft e.V. Pulheim beantragt mit Schreiben vom 06.11.2015 (siehe Anlage 1) einen Zuschuss für die Reparatur des Schützenhausdaches. nein Die eingeholten Angebote der Schützenbruderschaft belaufen sich auf Kosten zwischen 14.000 € und 16.000 €. Seite 5 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. Caritasverband für 28 den Rhein-Erft06/02/01 Kreis 29 Surf- und 08/01/01 Segelclub Pulheim Fassadensanierung Pogo Investitionskostenzuschuss Zuweisung an Sportvereine (allgemeine Zuschüsse) Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 0 6.570 -63.000 -5.000 -63.000 -5.000 0 6.570 0 -5.000 0 -5.000 Bemerkungen Mit Schreiben vom 24.06.2015 (siehe Anlage 2) beantragte der Caritasverband einen Kostenzuschuss zur Fassadensanierung der Pogo. Die Kosten ohne Wärmedämmung betragen lt. einem Kostenvoranschlag vom 05.10.15 inkl. MwSt. 24.500 €. Einschließlich Wärmedämmung würden Kosten in Höhe von 63.000 € entstehen. nein Hinweis der Verwaltung: Der zwischen Caritas und Stadt geschlossene Vertrag sieht eine Übernahme derartiger Kosten nicht vor. Mit Schreiben vom 19.04.2016 (siehe Anlage 3) beantragte der Surf- und Segelclub Pulheim die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 5.000 €. Hinweis der Verwaltung: Hintergrund ist, dass der Surf- und Segelclub von der vorherigen Eigentümerin nach eigenen Angaben jährlich eine Spende von 5.000 € erhalten hat. Die Höhe des Kaufpreises, zu dem die Stadt das Grundstück erworben hat, war hinsichtlich der ja Wertfindung maßgeblich durch die damit verbundenen Pachteinnahmen bestimmt. Durch die Zahlung eines Zuschusses würde die Pachteinnahme per Saldo reduziert, sodass die damalige Wertfindung ad absurdum geführt würde. Änderungsanträge von Fraktionen 30 CDU-Fraktion 31 SPD-Fraktion 32 SPD-Fraktion 03/06/01 03/06/01 09/01/01 Kosten für den Schließdienst an Schulen Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterund Gutachterkosten Digitales Geodateninformationssystem 35.000 0 0 0 -20.000 -20.000 0 -20.000 -20.000 35.000 0 20.000 0 0 0 0 0 0 Um dem zunehmenden Vandalismus an den Schulen entgegenzuwirken, hat die CDUFraktion beantragt, notwendige Gegenmaßnahmen zu treffen (Antrag der CDU-Fraktion vom 15.07.2016) (siehe Anlage 6). Stellungnahme der Verwaltung: ja Die GPA hat zur Konsolidierung die Optimierung der Hausmeisterdienste vorgeschlagen. Dieser Vorschlag soll vertiefend untersucht werden und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), für die externe Beratung durch einen Schulbauarchitekten oder Schulentwicklungsplaner der Arbeitsgruppe zur Planung der Umsetzungsmöglichkeiten der beiden Machbarkeitsstudien Mittel in Höhe von 20.000 € bereitzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: nein Der BKSF hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 zur Beschlussfassung an den HFA/Rat empfohlen, eine Arbeitsgruppe unter externer Begleitung einzusetzen. Im Haushaltsentwurf sind zur Zeit keine Mittel für eine fortgesetzte Arbeit an den / der Machbarkeitsstudie/n vorgesehen. Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), die für das Geodateninformationssystem (GIS) im Haushalt ab 2018 verfügbaren 20.000 € jährlich bereits ab 2017 bereitzustellen, damit die dringend notwendige Basis für verschiedene Konzepte mit Inhalten gefüllt wird und eine entsprechende Aussagekraft erhält.. nein Hinweis der Verwaltung: Im Jahr 2016 stehen noch rd. 82.500 € zur Verfügung, die in das Jahr 2017 übertragen werden sollen. Insofern ist eine zusätzliche Mittelbereitstellung nicht erforderlich. Seite 6 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 33 SPD-Fraktion 34 SPD-Fraktion 35 SPD-Fraktion 12/01/01 12/01/01 12/01/01 Erstellung eines Plans über die stadtweite, umfassende Ertüchtigung der Schul- und Radwege Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterund Gutachterkosten Personalkosten Mobilitätsmanager Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 0 60.000 -100.000 -50.000 -100.000 -50.000 0 0 0 0 0 0 Bemerkungen Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), für die Erstellung eines Plans über die stadtweite, umfassende Ertüchtigung der Schul- und Radwege werden HH-Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung zustellen. Diese sollen der Planerstellung sowie der ersten Umsetzung dienen. Stellungnahme der Verwaltung: Ein Fahrradstadtplan ist vorhanden und befindet sich in der Aktualisierung. Die vorhandenen Defizite und Optimierungsmöglichkeiten im Radverkehrsnetz werden sicherlich bereits im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes und dann vertieft im Rahmen des nein Mobilitätskonzeptes erörtert, so dass die Ratsgremien anschließend Prioritäten festlegen können. Der Entwurf des Haushalts weist zudem Ansätze in einer Gesamthöhe von fast 300.000 Euro für die Verbesserung der Radverkehrsanlagen auf. Daneben dienen auch die Großprojekte „Unterführung Am Kleekamp“ und „Umbau Rathauskreuzung“ maßgeblich der Radverkehrsförderung. Ein darüber hinausgehender Bedarf für die Erstellung von Plänen oder für Maßnahmen ist derzeit nicht ersichtlich. Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), die Markierungen der Straßen und die Beschilderung im Stadtgebiet einmal durchgehend auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen zu lassen. Hierzu sollten gegebenenfalls externe Fachleute z. B. des VCD, der Verkehrswacht pp herangezogen werden. nein Stellungnahme der Verwaltung: Die Problematik ist der Verwaltung in der geschilderten Form nicht bekannt. Im Übrigen wäre zunächst eine Erörterung im TVA angezeigt. Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), zur beschleunigten Umsetzung des Mobilitätskonzepts die HH-Stelle Mobilitätsmanager-/in für zwei Jahre um eine halbe Stelle erhöht wird. Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der nein antragstellenden Fraktion nicht benannt. Stellungnahme der Verwaltung: Für die Aufgaben eines Mobilitätsmanagers steht bisher kein gesondertes Personal zur Verfügung. Allerdings hat ein Straßenbauingenieur des Tiefbauamtes die Ausbildung zum Mobilitätsmanager erfolgreich abgeschlossen. Seite 7 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 36 SPD-Fraktion 37 SPD-Fraktion 38 SPD-Fraktion 12/01/01 12/01/01 12/01/01 Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterund Gutachterkosten Bürgerwerkstatt zur Entwicklung des Bereichs Steinstraße/Jakobstraße fahrradfreundliche Umgestaltung der Hauptstraße Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 60.000 0 0 -50.000 -80.000 -50.000 -50.000 -80.000 -50.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Bemerkungen Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), eine Untersuchung durchzuführen, ob und wo eine weitere Querung der Bahntrasse im Bereich des Walzwerks, ob ober- oder unterirdisch, möglich ist. Hierbei soll auch geprüft werden, welche Kosten eine solche Querung verursachen wird und welche Fördermöglichkeiten (z. B. Regionale, LaGa) es hierfür gibt. Hierfür sollen Mittel i.H.v. 50.000 € veranschlagt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Mit Vorlage 115/2015, Rat 19.05.2015 wurde beschlossen, dass die Verwaltung eine Rahmenplanung "Masterplan 2030" erarbeitet und aufstellt. Die Vorschläge des Aktionsringes im Zusammenhang mit einer nein Machbarkeitsstudie Landesgartenschau sollten hierbei berücksichtigt werden. Ein Vorschlag des Aktionsrings bezog sich auf die benannte Querung und wird somit im Rahmen dieses Beschlusses beachtet. Die Mittel hierfür stehen im Jahr 2016 bereit und können im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2017 übertragen werden. (vgl. lfd. Nr. 61) Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), für die Einrichtung einer Bürgerwerkstatt zur Entwicklung des Bereichs Steinstraße/Jakobstraße sowie des dazugehörigen Parkplatzkonzepts Finanzmittel in Höhe von 80.000 € in den Haushalt 2017/2018 einzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: nein Im Rahmen der Planung des Bereichs Jacobstraße / Steinstraße wird die Parkplatzsituation mit untersucht. Zudem könnte das Thema „ruhender Verkehr“ auch Gegenstand des Mobilitätskonzeptes werden, so dass hiermit eine Beteiligung der Bürgerschaft sichergestellt wäre. Insofern werden keine zusätzlichen Mittel benötigt. Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), für die Umsetzung der aus der Bürgerwerkstatt 2006 noch fehlenden Maßnahmen der Stadt zur fahrradfreundlichen Umgestaltung der Hauptstraße Planungskosten in Höhe von 50.000 € bereitzustellen. nein Hinweis der Verwaltung: Für die Verbesserung des Radverkehrsnetzes sind jährlich 60.000 € ab 2017 im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Die Thematik soll im Fachausschuss behandelt werden und bei positivem Beschluss im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel berücksichtigt werden. Seite 8 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 39 SPD-Fraktion 40 41 Fraktion des Bürgervereins Fraktion des Bürgervereins 13/01/01 01/01/01 01/01/01 Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterund Gutachterkosten Geschäftsaufwendungen Zusammenlegung Umweltausschuss und Planungsausschuss Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 0 28.400 -70.000 2.800 -70.000 2.800 0 28.600 0 2.800 0 2.800 Bemerkungen Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), ein fristgerechtes Stadtentwicklungs- und grünordnerisches Handlungskonzept zur Bewerbung um die Landesgartenschau 2023 zu erstellen. Dieses Konzept soll unabhängig von dem bereits jetzt verzögerten Masterplan 2030 für den Zentralort Pulheim rechtzeitig zur Einhaltung der Bewerbungsfrist (Bewerbungsschluss: 01.03.2018) vorliegen. Zur nein Finanzierung ist ein Betrag von 70.000 € in den Haushalt 2017/2018 einzustellen. Hinweis der Verwaltung: Die Finanzierung erfolgt über die Rahmenplanung Masterplan 2030. Die Mittel hierfür stehen im Jahr 2016 bereit und können im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2017 übertragen werden. Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 8) den Antrag, die Kosten der Geschäftsführung pro Ratsmitglied von derzeit 200 € jährlich auf 150 € zu reduzieren. ja Hinweis der Verwaltung: Es ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe (56 Ratsmitglieder x 50,00 € = 2.800,00 €). Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 9), den Umwelt-und Planungsausschuss wieder zusammen zu legen. Die so eingesparten Kosten sollen zur finanziellen Verbesserung des Doppelhaushaltes genutzt werden. Hinweis der Verwaltung: Im Rahmen der Antragstellung werden keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen angegeben. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Zusammenlegung während der laufenden Legislaturperiode ist rechtlich möglich; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies gem. § 58 V GO NRW grundsätzlich eine Neuverteilung sämtlicher Ausschussvorsitze bedingt. ja Angeregt wird daher, eine Zusammenlegung der v. g. Ausschüsse bis zur nächsten Legislaturperiode zurückzustellen und eine beabsichtigte `Optimierung´ der Beratungsabläufe durch eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung vorzunehmen; diese sollten durch das Fachdezernat erarbeitet werden. (vgl. auch Vorschlag der GPA unter lfd. Nr. 3 in Liste 3 sowie Antrag der FDP-Fraktion lfd. Nr. 58) Seite 9 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 42 43 Fraktion des Bürgervereins Fraktion des Bürgervereins 01/02/01 01/10/01 Neuorganisation der Dezernate Bürgerhaushalt Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 0 0 0 0 Bemerkungen Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 10) den Antrag, die Dezernate neu zu organisieren mit der Zielsetzung mittelfristig auf ein Dezernat zu verzichten sowie die Änderung der Hauptsatzung entsprechend vorzunehmen, dass lediglich noch zwei Beigeordnete als Stellvertreter des Bürgermeisters fungieren. Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der antragstellenden Fraktion nicht benannt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Organisation der Dezernate obliegt gem. § 73 GO NRW dem Rat; er kann die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister festlegen. Die Zahl der Beigeordneten wird gem. § 71 I GO NRW durch ja die Hauptsatzung festgelegt; gem. § 22 der Hauptsatzung der Stadt Pulheim werden drei Beigeordnete gewählt. Sollten – der Empfehlung der GPA entsprechend – künftig lediglich noch zwei Beigeordnete gewählt werden, erfordert dies eine Änderung der Hauptsatzung; hierfür ist gem. § 7 III GO NRW die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich. Die Personalkosten für einen Beigeordneten der Bes.-Gr. B 2 LBesG NRW belaufen sich gem. KGST-Gutachten – Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/ 16 – auf 147.000,- € p. a. Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 12) den Antrag, einen Bürgerhaushalt für die nächste Haushaltsperiode (2019) einzuführen. Zudem sollen Maßnahmen getroffen werden, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu bieten, Vorschläge in den Haushalt einzubringen. ja Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der antragstellenden Fraktion nicht benannt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Durchführung eines Bürgerhaushaltstags wird für die Haushaltsplanung 2019 geprüft. Seite 10 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 44 Fraktion des Bürgervereins 01/12/01 Liegenschaften Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 0 0 Bemerkungen Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 13) den Antrag, eine Überprüfung durchzuführen, welche städtischen Immobilien aktuell und in den kommenden Jahren nicht mehr oder nur geringfügig zur Erfüllung kommunaler Aufgaben benötigt werden. Im Anschluss soll im Fachausschuss beraten werden, welche Liegenschaften nicht mehr benötigt werden, sodass diese veräußert werden können. Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der antragstellenden Fraktion nicht benannt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadtverwaltung beobachtet und prüft kontinuierlich welche städtischen Immobilien nicht mehr zur Erfüllung von städtischen Aufgaben, insbesondere Pflichtaufgaben, benötigt werden. Wo dies sinnvoll und möglich ist, werden diese Immobilien dann einer anderen Nutzung zugeführt oder zur Herbeiführung eines ja Ertrags für den Haushalt veräußert (z.B. als Wohnbaugrundstück). Dies erfolgt nach Beratung und Beschlussfassung im Rat und in den jeweiligen Fachausschüssen, dem Planungsausschuss und dem LHA. Eine Umsetzung des Antrags würde daher nicht zu einer Konsolidierung führen, da mögliche derartige Immobilienverwertungen ohnehin im Haushaltsentwurf bereits berücksichtigt sind. Seite 11 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 45 46 Fraktion des Bürgervereins Fraktion des Bürgervereins 01/12/01 01/12/02 Zweckbindung Gewerbegebiete Pulheim Erstellung Konzept "Sozialer Wohnungsbau" Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 0 0 0 0 Bemerkungen Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 14), die im Haushalt 2017/2018 ausgewiesene Sicherung und Entwicklung neuer Gewerbegebiete (BP 84 Brauweiler und BP 63 Pulheim) dahingehend zu konkretisieren, dass sie für innovative, wissensintensive Unternehmen im Sinne der REload-Studie des Rhein-Erft-Kreises vorbehalten bleibt. Die Gewerbeflächen sollen entsprechend der Anforderungen des Industrie 4.0-Zeitalters vorbereitet und aktiv vermarktet werden. Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der antragstellenden Fraktion nicht benannt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadtverwaltung beabsichtigt, ab 2018 Gewerbegrundstücke im Bereich des BP 99 Pulheim (zwischen Bonnstr., K6, B 59 und sog. Industriebahn) zu vermarkten. Aktuell kann die Stadt ortsansässigen Unternehmen, die Erweiterungs- oder Veränderungsbedarf haben, keine Gewerbegrundstücke mehr anbieten. Die Stadt hat ihr letztes eigenes Grundstück 2014 vermarktet. nein Insofern soll der BP 99 vor allem auch dazu dienen, ortsansässige Unternehmen zu versorgen, und zwar über alle Branchen hinweg; mit dem Ziel, die Unternehmen und die Arbeitsplätze vor Ort zu binden und Abwanderung zu verhindern. Weiterhin hat die Wirtschaftsförderung bereits heute eine Vielzahl von interessanten Ansiedlungsanfragen anderer Unternehmen; auch hier aus verschiedenen Branchen. Über eine Ansiedlung jedes einzelnen Unternehmens entscheidet –durch Beschluss über den Grundstücksverkauf- der LHA. Eine Vorfestlegung auf einzelne Branchen, die zudem die anderen Branchen dann ausschließt, ist weder sinnvoll noch notwendig. Ein „Weg von der Braunkohle“ betrifft Pulheim nicht. Der hier vorhandene Branchenmix soll erhalten werden. Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 15) den Antrag, ein Handlungskonzept zu entwickeln, das dem Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum im Sinne des soziales Wohnungsbaus Rechnung trägt. Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der antragstellenden Fraktion nicht benannt. nein Stellungnahme der Verwaltung: Ein gleichlautender Antrag wurde von der Fraktion des Bürgervereins bereits am 16.12.2015 gestellt. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.06.16 den Antrag einstimmig beschlossen. Seite 12 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 47 48 Fraktion des Bürgervereins Fraktion des Bürgervereins 03/01/01 05/02/01 03/06/01 Umwidmung Container Schulisches Integrationskonzept Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 0 0 0 0 Bemerkungen Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 16), die Umwidmung der auf der "Zirkuswiese" z.Zt. nicht mehr benötigten Container für die Flüchtlinge zu Containern für OGS-Gruppen an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule. Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der antragstellenden Fraktion nicht benannt. Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Antrag abzulehnen. Der Grund ist, dass die in Rede stehenden Container für Wohnzwecke konzipiert und entsprechend ausgestaltet sind. Zudem sind sie nicht ohne Weiteres und kurzfristig umsetzbar, da mehrere Module jeweils eine Wohneinheit bilden und durch die haustechnischen Anschlüsse miteinander verbunden sind. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass die Wohncontainer auf der „Zirkuswiese“ perspektivischen ja Unterbringungsbedarfen dienen sollen, um die Unterbringung von Menschen in Turnhallen oder ähnlich wenig geeigneten Unterkünften vermeiden zu können. Außerdem war die Aufstellung eines Containers/ Pavillons für Zwecke der OGS auf dem Gelände der Dietrich-Bonhoeffer-Schule bereits verschiedentlich Gegenstand der Beratung im Fachausschuss. Die Aufstellung wurde jeweils abgelehnt. Mit Schreiben vom 30.08.2016 (siehe Anlage 18) beantragt der Bürgerverein Pulheim ein Konzept vorzulegen, wie den besonderen Erfordernissen der Integration und den schulischen Bedürfnissen einer stark wachsenden Zahl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in bestehenden offenen und gebundenen Ganztagsschulangeboten Rechnung getragen werden kann sowie die erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt 2017/2018 einzustellen. Insbesondere soll dargelegt werden, welche Maßnahmen konkret erforderlich sind, sowohl in pädagogischer Hinsicht, als auch in Hinsicht auf die Deckung des erforderlichen Raumbedarfs. Hinweis der Verwaltung: Im Rahmen der Antragstellung werden keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen angegeben. Seite 13 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 49 50 Fraktion des Bürgervereins Fraktion des Bürgervereins 04/01/02 04/01/03 Kulturprojekte mit Kindern und/oder Jugendlichen Privatisierung Kultur- und Medienzentrum Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 0 0 0 0 0 0 0 0 Bemerkungen Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 19), dass die Stadt Pulheim mehr Projekte mit Pulheimer Kindern und/oder Jugendlichen durchführt. Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der antragstellenden Fraktion nicht benannt. Stellungnahme der Verwaltung: Nach einem Gespräch mit der Fraktionsvorsitzenden kann wie folgt Stellung genommen werden. Erkennbar geht es der antragstellenden Fraktion darum, die konzeptionelle Diskussion zu führen. Diese sollte sich auf die im ja Antrag genannten inhaltlichen Aspekte der besonderen Förderung von Jugendkulturprojekten beziehen. Mit dem Antrag ist dagegen keine Veränderung der Haushaltsmittel verbunden. Eine Beratung sollte daher, so die Vereinbarung mit der Fraktionsvorsitzenden, in der nächsten Sitzung des BKSF zu den inhaltlichen Aspekten stattfinden. Eine Erörterung des Antrags im Rahmen der Haushaltsberatungen ist nicht erforderlich. Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 20), das Kultur- und Medienzentrum durch ein privates Unternehmen vermarkten zu lassen. Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der antragstellenden Fraktion nicht benannt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung geht davon aus, dass das Pulheimer Kultur- und Medienzentrum nicht bzw. kaum kostendeckend betrieben werden kann. Der Grund ist, dass die reinen Gebäude- und Betriebskosten nicht auf die Veranstaltungen umgelegt werden können. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass das Kultur- und Medienzentrum im Rahmen der gesetzten Rahmenbedingungen räumlich nahezu ja vollständig ausgelastet ist. Eine Verdichtung der Nutzung ist nur bei deutlichen Einschränkungen zulasten der Pulheimer Veranstalter möglich. Ein kostendeckender Betrieb würde zudem die deutliche Erhöhung der Nutzungsgebühren bzw. privatrechtlichen Nutzungsentgelte zur Folge haben. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass bei einer privat betriebenen Vermarktung die Einflussnahme der Stadt auf die Nutzungsbedingungen bzw. Nutzungsmöglichkeiten für Veranstaltungen Pulheimer Vereine deutlich reduziert bzw. komplett ausgeschlossen wäre. Seite 14 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 51 52 53 Fraktion des Bürgervereins Fraktion des Bürgervereins Fraktion des Bürgervereins 06/01/01 12/01/01 12/02/01 Ausgleichszahlungen für NichtPulheimer Kinder in städtischen Kitas Überquerung Kastanienallee Brauweiler Aufstellung eines Leuchtmittels in der Dammstraße in Pulheim-Sinthern Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 0 0 0 Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 21), dass Ausgleichszahlungen der anderen Kommunen für die Unterbringung NichtPulheimer Kinder in städtischen Kitas vereinnahmt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Im Kindergartenjahr 2016/2017 werden insgesamt 23 Kinder von auswärtigen Städten in Pulheimer Kitas betreut. Hierbei handelt es sich um 22 Kinder aus Bergheim und 1 Kind aus Frechen. Diese Kinder werden mehrheitlich in den ja nichtstädtischen Kitas betreut. Es ist anzunehmen, dass die Familien von Pulheim in die angrenzenden Städte umgezogen sind, die Kinder aber noch ihre Kindergartenzeit in den bisher besuchten Kitas beenden. Ein interkommunaler Ausgleich ist nicht möglich, da auf Beschluss aller Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis auf diese Möglichkeit verzichtet wird. 0 -10.000 -3.000 -10.000 0 0 0 Bemerkungen 0 0 0 0 Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 22), Mittel in Höhe von 10.000 € für drei Überquerungen (Zebrastreifen) in der Kastanienallee in Brauweiler im Haushalt 2017/2018 bereitzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: Welche Maßnahmen zur Verbesserung der nein Verkehrssituation sinnvoll erscheinen, sollte zunächst im TVA erörtert werden. Sofern drei Fußgängerüberwege herzustellen wären, müssten hierfür Mittel in Höhe von 25.000 Euro bereitgestellt werden. Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 23) die Aufstellung eines Leuchtmittels in der Höhe der Brücke "Im Dammfeld" und "Dammstraße". Stellungnahme der Verwaltung: Die Umsetzung der Maßnahme kann über vorhandene nein Haushaltsmittel, die bereits im Entwurf des Haushalts enthalten sind, vorgenommen werden. Eine zusätzliche Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich. (vgl. lfd. Nr. 18 Liste 2) Seite 15 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 54 55 Fraktion des Bürgervereins Fraktion des Bürgervereins 13/01/01 14/01/01 Projekt "Essbare Stadt" Gutachten Stadtklima Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 0 0 Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 24), dass das Projekt „Essbare Stadt“ auch in Pulheim realisiert wird. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Grünflächen zu finden, die sich für eine Umwandlung in urbane Landwirtschaft eignen. Vorzugsweise sollte in jedem Ortsteil mindestens eine Fläche entsprechend umgestaltet werden können. Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der antragstellenden Fraktion nicht benannt. Stellungnahme der Verwaltung: Im Nordpark Pulheim wurden mit Beginn der Planung Flächen angeboten, die die Bürger/innen zum Anbau von Obst und Gemüse nutzen könnten (in Form von Grabeland). ja Bisher haben sich keine Interessenten gemeldet. Sollten sich Interessenten bei der Verwaltung melden, kann die Thematik im Fachausschuss jederzeit beraten werden. Hinsichtlich der im Antrag angesprochenen Möglichkeit, Pflegekosten zu reduzieren, wird der Vorschlag kritisch gesehen. Bei den als ungepflegt empfundenen Grünflächen in Pulheim handelt es sich ganz überwiegend um Flächen des Straßenbegleitgrüns. Diese Flächen sind jedoch für den Anbau von Obst und Gemüse nicht geeignet (Abgase durch Straßenverkehr, Streusalzeintrag und sehr häufig Verschmutzungen durch Hundekot). 0 -30.000 -30.000 0 Bemerkungen 0 0 Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 25), ein Gutachten zum künftigen Stadtklima in Pulheim einzuholen und die erforderlichen Mittel im kommunalen Doppelhaushalt (geschätzte Kosten ca. 30.000 €) bereitzustellen und eventuelle Fördermöglichkeiten durch Bund und Länder zu prüfen. Stellungnahme der Verwaltung: ja Ob die Möglichkeit besteht, Fördermittel für eine solche Untersuchung zu beantragen, kann in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Aus Konsolidierungsgründen sollte auf diese Maßnahme zunächst verzichtet werden. Seite 16 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 56 Fraktion des Bürgervereins 57 FDP-Fraktion 15/01/01 01/01/01 Erstellung Gewerbekonzept Zusammenlegung Umweltausschuss und Planungsausschuss Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 0 Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 26), unter zur Hilfenahme der ortsansässigen Unternehmen, interessierter Bürger und externer Berater ein Gewerbekonzept ”Vom Walzwerk bis zum Schwefelberg“ zu erstellen. Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der antragstellenden Fraktion nicht benannt. Stellungnahme der Verwaltung: Der Rat der Stadt hat ein Wirtschaftsförderungskonzept beschlossen. Er hat ebenso ein Einzelhandelskonzept beschlossen. Beide Konzepte enthalten Handlungsempfehlungen und greifen inhaltlich ineinander. Sie wurden unter großer Beteiligung der Unternehmer und Einzelhändler von externen Gutachtern erstellt. nein Die Handlungsempfehlungen werden von der Stadtverwaltung und den sonstigen Akteuren umgesetzt. Nunmehr die Erstellung eines Gewerbekonzeptes zu beauftragen, dass vermutlich nur wiederholend die gleichen Handlungsempfehlungen wieder formuliert, ist weder sinnvoll noch notwendig. 0 100.000 100.000 Bemerkungen 100.000 100.000 Mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29) beantragt die FDP-Fraktion die Zusammenlegung von Umwelt- und Planungsausschuss . Es wird ein Einsparpotenzial von ca. 100.000 €/Jahr prognostiziert. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Zusammenlegung während der laufenden Legislaturperiode ist rechtlich möglich; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies gem. § 58 V GO NRW grundsätzlich eine Neuverteilung sämtlicher Ausschussvorsitze bedingt. Angeregt wird daher, eine Zusammenlegung der v. g. Ausschüsse bis zur nächsten ja Legislaturperiode zurückzustellen und eine beabsichtigte `Optimierung´ der Beratungsabläufe durch eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung vorzunehmen; diese soll verwaltungsintern erarbeitet werden. (Vgl. auch Vorschlag der GPA unter lfd. Nr. 3 in Liste 3 sowie Antrag der Fraktion des Bürgervereins lfd. Nr. 41) Seite 17 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 58 FDP-Fraktion 59 FDP-Fraktion 60 FDP-Fraktion 01/01/01 01/09/01 08/03/02 Öffentliche Bürger-Frage- und Diskussionsrunden Erweiterung der Wirtschaftsförderung zur Betreuung von Fördermittelanträgen Umplanung des BP 8 - Pulheimer See Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein -20.000 -70.000 -10.000 -20.000 -70.000 -10.000 -20.000 -70.000 0 -20.000 -70.000 0 Bemerkungen Mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29) beantragt die FDP-Fraktion die Einführung von öffentlichen Bürger-Frage- und Diskussionsrunden, die außerhalb unmittelbarer Entscheidungsfindung einen Austausch von Politik, Verwaltung und Bürger ermöglichen. Es werden Kosten i.H.v. 20.000 €/Jahr prognostiziert. Stellungnahme der Verwaltung: Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die politischen Entscheidungsprozesse wird grundsätzlich positiv bewertet; ob und inwieweit indes die beantragten Frage- und Diskussionsrunden ein geeignetes Mittel darstellen, ist – ja nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Themenfelder – bedenklich. Alternativ wird auf – auch in der Vergangenheit oftmals durchgeführte – themenbezogene Bürgerversammlungen, Workshops u. ä. hingewiesen; in diesen können Argumente, Anregungen und auch völlig neue Sichtweisen von interessierten Bürgern vorgebracht werden und in das weitere Verfahren einfließen. Mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29) beantragt die FDP-Fraktion die Erweiterung der Wirtschaftsförderung zur Betreuung von Fördermittelanträgen. Es werden Kosten i.H.v. 70.000 €/Jahr prognostiziert. Stellungnahme Verwaltung: Sollte der Antragsteller mit seinem Antrag eine Fördermittelberatung für Unternehmen gemeint haben (was unter dem Stichwort: ja Wirtschaftsförderung Sinn machen könnte), so ist hierzu auszuführen, dass dies zum Aufgabenbereich der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Rhein-Erft-Kreises gehört und die hiesige Wirtschaftsförderung hier nur eine vermittelnde Funktion hat. Mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29) beantragt die FDP-Fraktion die Verlegung des ursprünglich geplanten Badeplatzes. Es werden Kosten i.H.v. 10.000 € prognostiziert. Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt hat zur Freimachung von Flächen bis 31.12.2015 aufgefordert. Augenscheinlich wurde dies nicht umgesetzt. Weiterhin ist für den Pulheimer See die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich. Ferner wäre für eine Verlegung der Badestelle auch nein eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Dies erfordert die förmliche Mitwirkung des Zweckverbandes Stöckheimer Hof, der seinerzeit Antragsteller war. Die genannten „Umplanungskosten“ in Höhe von „ca. 10 Tsd. €“ können in der Kürze der Zeit nicht verifiziert werden. Seite 18 von 19 Liste 1 Lfd. Antragsteller Produkt Bezeichnung Nr. 61 FDP-Fraktion 12/01/01 Anbindung des Westteils der Stadt Pulheim Ansatz Entwurf 2017 Veränderung Ergebnisplan 2017 Veränderung Finanzplan 2017 Ansatz Entwurf 2018 Veränderung Ergebnisplan 2018 Veränderung Finanzplan 2018 Folgejahre betroffen? Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Ergebn./Finanz. Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) Verbesser. (+) / Verschlecht.(-) ja / nein 0 -100.000 -100.000 0 0 0 Bemerkungen Die FDP-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29) die Anbindung des Westteils. Dabei sollen Querungsmöglichkeiten der Gleisstrecke zwischen Pulheim und Stommeln evaluiert und ein Planungsbüro beauftragt werden. Es werden Kosten i.H.v. 100.000 € prognostiziert. Stellungnahme der Verwaltung: Mit Vorlage 115/2015, Rat 19.05.2015 wurde beschlossen, dass die Verwaltung eine Rahmenplanung "Masterplan 2030" erarbeitet und aufstellt. Die Vorschläge des Aktionsringes im Zusammenhang mit einer nein Machbarkeitsstudie Landesgartenschau sollten hierbei berücksichtigt werden. Ein Vorschlag des Aktionsrings bezog sich auf die benannte Querung und wird somit im Rahmen dieses Beschlusses beachtet. Die Mittel hierfür stehen im Jahr 2016 bereit und können im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2017 übertragen werden. (vgl. lfd. Nr.36) Seite 19 von 19