Daten
Kommune
Pulheim
Größe
429 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
02.12.16, 18:32
Aktualisiert
02.12.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Liste 1
Liste der bekanntgewordenen konsumtiven Veränderungen zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018
Diese Veränderungen sind nicht im Entwurf 2017/2018 enthalten
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
Bemerkungen
finanzierbare Änderungen der Verwaltung
Für das Upgrade der Software Sidoun wird ein Mehraufwand von 8.400 € benötigt. Die
Software war im Entwurf unter Produkt 01/12/02 im Konto "Geschäftsaufwendungen" des
Immobilienmanagements veranschlagt. (vgl. lfd. Nr. 5)
Außerdem sind die Aufwendungen in Höhe von 13.500 € für die Softwarepflege für die
Bücherei, welche im Entwurf im Produkt 04/02/01 veranschlagt waren, zentral im Produkt
01/07/02 zu veranschlagen. (vgl. lfd. Nr. 7)
1
Verwaltung
01/07/02
Unterhaltung TUIV
25.700
-22.330
-22.330
25.700
-13.930
-13.930
ja
Für eine zusätzliche Lizenz des Programms GeDok entstehen
Unterhaltungsaufwendungen von 430 €.
2
Verwaltung
01/07/02
Aufwendungen für Aus- und Fortbildung
3
Verwaltung
01/07/02
Abschreib. Betriebs.-u.Gesch.
6.000
-4.530
-4.530
0
0
0
nein
200.200
-320
0
220.950
-320
0
ja
4
Verwaltung
01/12/01
Grundstücksgeschäfte
5
Verwaltung
01/12/02
Geschäftsaufwendungen
13.000
-5.500
-5.500
13.000
0
0
13.500
13.500
13.500
13.500
13.500
13.500
ja
1.500
-1.500
0
1.500
-1.500
0
ja
6
Verwaltung
03/01/01
Unterhaltung/Beschaffung < 60 € netto
OGS
7
Verwaltung
04/02/01
Unterhaltung und Beschaffung von BGA
< 60 € netto
8
Verwaltung
05/02/01
Abschreibungen Fahrzeuge
7.997.120
-76.270
-105.870
12.817.190
330
5.960
236.680
8.400
8.400
210.000
0
0
ja
nein
nein
Im Jugendamt wird eine zusätzliche Lizenz für die Software GeDok beschafft Hierfür
entstehen Kosten für Schulungen in nebenstehender Höhe.
Für das vom Jugendamt benötigte Programm Gedok fallen Abschreibungen auf die Lizenz
in Höhe von 320 € an. (vgl. lfd. Nr. 1 in Liste 2)
Aus dem Verkauf von Grundstücken ergeben sich für 2017 und 2018 gegenüber dem
Entwurf Veränderungen in nebenstehender Höhe.
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: 330 € Ergebnisplan, 5.960 € Finanzplan
2020: 4.810 € Ergebnisplan, 96.090 € Finanzplan
2021: 4.810 € Ergebnisplan, 96.090 € Finanzplan
Für das Upgrade der Software Sidoun werden die Aufwendungen zentral beim Produkt
01/07/02 veranschlagt. (vgl. lfd. Nr. 1)
Mit Schreiben vom 30.09.2016 beantragt die Richezaschule für 2017 Mittel i.H.v. 5.500 €,
da ein Teil des Geschirrs der OGS an den Caterer zur Reinigung gegeben wird. Diese
Übergangslösung ist solange notwendig bis die OGS-Küche erweitert bzw. umgebaut ist.
Eine Finanzierung aus den vorhandenen Haushaltsmitteln ist nicht möglich.
Aufwendungen für die Softwarepflege sowie Internet werden zentral beim Produkt 01/07/02
veranschlagt. (vgl. lfd. Nr. 1)
Für die Beschaffung eines neuen Transporters des Sozialamtes entstehen jährliche
Abschreibungen i.H.v. 1.500 €. (vgl. lfd. Nr. 5 in Liste 2)
Seite 1 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
9
Verwaltung
05/03/01
Einnahmen aus der Heranziehung nach
dem UVG
Verwaltung
05/03/01
Einnahmen aus der Rückzahlung
gewährter Hilfen
Verwaltung
05/03/01
Erstattungen vom Land
Verwaltung
05/03/01
Kostenerstattung an das Land
Verwaltung
05/03/01
Kosten Durchführung UVG
10 Verwaltung
06/01/01
Landeszuweisung für städt. Kitas u.
Kitas freier Träger
11 Verwaltung
06/01/01
12 Verwaltung
06/01/01
13 Verwaltung
14 Verwaltung
06/01/01
06/04/01
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
200.000
250.000
250.000
200.000
250.000
250.000
ja
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
ja
149.000
196.000
196.000
149.000
196.000
196.000
ja
93.300
-116.700
-116.700
93.300
-116.700
-116.700
ja
320.000
-430.000
-430.000
320.000
-430.000
-430.000
ja
6.080.000
328.000
328.000
6.149.700
328.000
328.000
ja
Elternbeiträge
944.000
14.000
14.000
944.000
14.000
14.000
ja
Erstattungen an Gemeinden
192.400
-63.000
-63.000
194.800
-63.000
-63.000
ja
Zuschuss zu Betriebskosten für KiTas
Eingliederungshilfen § 35 a SGB VIII
8.320.000
1.570.000
-185.000
-91.700
-185.000
-91.700
8.416.000
1.670.000
-185.000
0
-185.000
0
ja
nein
Bemerkungen
Zum 01.01.2017 treten voraussichtlich folgende Neuerungen beim Unterhaltsvorschuss in
Kraft:
- Einführung einer neuen dritten Altersstufe für Kinder im Alter 12 - 17 Jahre (bisher nur
UVG für Kinder 0 - 11 Jahre).
- Altersstufen 2017: 1. Stufe 0 - 5 Jahre = 150,00 €, 2. Stufe 6 - 11 Jahre = 201,00 €, 3.
Stufe 12 - 17 Jahre = 268,00 € (bisher: 0 - 5 Jahre = 145,00 €, 2. Stufe 6 - 11 Jahre =
194,00 €)
- Aufhebung der Höchstbewilligungsdauer von 72 Monaten, d.h. ein Fall kann bis zu 18
Jahre am Stück durchlaufen, bisher nur 6 Jahre.
Die Fallzahl wird sich geschätzt verdoppeln, der finanzielle Aufwand dann entsprechend
ungefähr ver- 2,5-fachen wegen der Neueinführung der 3. Altersstufe 12-17 Jahre.
Auf der Einnahmeseite wird eine etwas geringere Steigerung (x 2,25 statt 2,5) angesetzt,
da sich dann gerade die uneinbringlichen Fälle auswirken werden.
Die Landesanteile wurden entsprechend dem bisherigen Schlüssel (Kommune 53 1/3 %,
Land 46 2/3 %) angesetzt. Es gibt noch keine Signale, dass sich dieser verändern wird.
Mit Änderung des KiBiz zum 01.08.2016 wurden die Landeszuweisungen für die Kita-Jahre
2016/2017 bis einschließlich 2018/2019 erhöht. Aufgrund des zwischenzeitlich
vorliegenden Änderungsbescheides des LVR erfolgte eine Anpassung der zum Entwurf
2017/2018 gemeldeten Ansätze.
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: 191.000 € Ergebnis- und Finanzplan.
In 2020 und 2021 ergibt sich keine Veränderung.
Für die Abrechnung von Kindpauschalen für die Pulheimer Kinder, die in Köln in Kitas
betreut werden, wurden zur Haushaltsanmeldung Erträge und Aufwendungen auf
Grundlage von 50 Kindern kalkuliert. Tatsächlich werden derzeit 63 Pulheimer Kinder in
Kölner Kitas betreut, die Erträge aus Elternbeiträgen sowie die Aufwendungen für die
Erstattung an die Stadt Köln müssen entsprechend angepasst werden.
Mit Änderung des KiBiz zum 01.08.2016 ist der neue Zuschuss gem. § 21 Abs. 2 KiBiz an
die Kitas freier Träger auszuzahlen. Aufgrund des zwischenzeitlich vorliegenden
Änderungsbescheides des LVR erfolgte eine Anpassung der zum Entwurf 2017/2018
gemeldeten Ansätze.
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: -108.000 € Ergebnis- und Finanzplan.
In 2020 und 2021 ergibt sich keine Veränderung.
Die Anzahl der Eingliederungshilfen hat sich um 2 Fälle auf insgesamt 74 Fälle gesteigert.
Hiervon ist ein Fall (stationäre Unterbringung) mit 6.500 €/Monat zu berücksichtigen. Für
den 2. Fall entstehen Kosten von 1.140 €/Monat. Dies führt in 2017 zu einem Mehrbedarf
von 91.700 €.
Seite 2 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
15 Verwaltung
16 Verwaltung
17 Verwaltung
18 Verwaltung
06/04/01
10/02/01
11/01/01
11/02/01
Hilfen zur Erziehung in einer
Tagesgruppe
Umlage und Zuschuss
Unterhaltungsverband Pulheimer Bach
Gebührenhaushalt Abfall
Gebührenhaushalt Entwässerung
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
50.000
232.520
versch. Erträge/
Einzahlungen und
Aufwendungen/
Auszahlungen
versch. Erträge/
Einzahlungen und
Aufwendungen/
Auszahlungen
-16.000
13.890
-153.870
7.200
-16.000
13.890
50.000
202.400
versch. Erträge/
Einzahlungen und
-89.010
Aufwendungen/
Auszahlungen
versch. Erträge/
Einzahlungen und
26.650
Aufwendungen/
Auszahlungen
0
50.380
-103.990
0
50.380
-89.010
nein
ja
ja
Bemerkungen
Derzeit werden 3 Fälle in einer Tagesgruppe betreut. Die Kosten belaufen sich auf
insgesamt 5.500 € pro Monat. Zur Zeit ist eine Beendigung der Fälle nicht absehbar,
sodass der im Entwurf 2017/2018 veranschlagte Betrag i.H.v. 50.000 € für 2017 angepasst
werden muss.
Aufgrund der nun vorliegenden Haushaltsplanung des Unterhaltungsverbands Pulheimer
Bach für die Jahre 2017 bis 2021 ist die Höhe der Umlage sowie des Zuschusses für
investive Maßnahme des Verbandes anzupassen.
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: 88.750 € Ergebnis- und Finanzplan
2020: 20.400 € Ergebnis- und Finanzplan
2019: 87.070 € Ergebnis- und Finanzplan
Mit Vorlage Nr. 237/2016 soll der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 beschließen. Danach ergeben sich für den
konsumtiven Bereich nebenstehende Abweichungen zum Entwurf. Die Differenz zwischen
Ergebnis- und Finanzplan ist auf die Berücksichtigung von Überschüssen aus den
Betriebsabrechnungen für Vorjahre zurückzuführen, die sich nur im Ergebnisplan
auswirken.
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: -3.870 € Ergebnis- und Finanzplan
2020: -19.270 € Ergebnisplan, -4.290 € Finanzplan
2021: -19.720 € Ergebnisplan, -4.740 € Finanzplan
24.760
26.650
ja
Mit Vorlage Nr. 238/2016 soll der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 beschließen. Danach ergeben sich für den
konsumtiven Bereich nebenstehende Abweichungen zum Entwurf. Die Differenz zwischen
Ergebnis- und Finanzplan ist auf die Berücksichtigung von Überschüssen aus den
Betriebsabrechnungen für Vorjahre zurückzuführen, die sich nur im Ergebnisplan
auswirken.
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: 187.790 € Ergebnisplan, 26.650 € Finanzplan
2020: 26.650 € Ergebnis- und Finanzplan
2021: 26.650 € Ergebnis- und Finanzplan
Seite 3 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
19 Verwaltung
12/01/01
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
Umbau Knoten L183/K6
0
0
0
0
-365.000
-365.000
nein
Bemerkungen
Das ursprünglich vom Fachamt im Zuge der Haushaltsanmeldungen für den
Doppelhaushalt 2015/2016 angemeldete Kostenansatz basierte mangels vorliegender
konkreter Planungen auf einer Grobschätzung. Zwischenzeitlich wurde das Ingenieurbüro
mit der Erstellung einer Vorentwurfsplanung einschließlich der Kostenschätzung
beauftragt. Im Rahmen der Planung stellte sich heraus, dass der ursprüngliche Umbau des
Knotens L 183/K6 zwar möglich ist, dieser jedoch nicht den gängigen Richtlinien entspricht.
Ein richtlinienkonformer Ausbau des Knotens beinhaltet eine Versetzung des Knotens.
Außerdem ist es notwendig, an dem Knoten L 183/B59 einen zusätzlichen
Rechtsabbiegerstreifen anzulegen. Dies führt zu erheblichen Mehrkosten von rd. 365.000
€.
Aufgrund der Mehrbelastungs-Prognose des Rhein-Erft-Kreises vom 14.10.2016 ergeben
sich geringfügige Verbesserungen im ÖPNV-Budget gegenüber dem Entwurf, der auf
ersten Schätzungen der REVG mbH beruhte.
20 Verwaltung
21 Verwaltung
22 Verwaltung
12/03/01
12/04/01
13/02/01
Umlagen ÖPNV an Gemeinden
Gebührenhaushalt Straßenreinigung
Gebührenhaushalt Bestattungswesen
686.300
versch. Erträge/
Einzahlungen und
Aufwendungen/
Auszahlungen
versch. Erträge/
Einzahlungen und
Aufwendungen/
Auszahlungen
2.810
-48.980
-29.340
2.810
-25.720
793.540
versch. Erträge/
Einzahlungen und
Aufwendungen/
Auszahlungen
versch. Erträge/
Einzahlungen und
-107.110
Aufwendungen/
Auszahlungen
660
-30.880
-29.340
660
-25.720
-107.110
ja
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: 560 € Ergebnis- und Finanzplan
2020: 570 € Ergebnis- und Finanzplan
2021: 590 € Ergebnis- und Finanzplan
ja
Mit Vorlage Nr. 239/2016 soll der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 beschließen. Danach ergeben sich für den
konsumtiven Bereich nebenstehende Abweichungen zum Entwurf. Die Differenz zwischen
Ergebnis- und Finanzplan ist auf die Berücksichtigung von Überschüssen aus den
Betriebsabrechnungen für Vorjahre zurückzuführen, die sich nur im Ergebnisplan
auswirken.
Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung:
2019: -5.640 € Ergebnisplan, -25.720 € Finanzplan
2020: -25.720 € Ergebnis- und Finanzplan
2021: -25.720 € Ergebnis- und Finanzplan
ja
Mit der Vorlage 350/2016 wird die Gebührensatzung für das Friedhofs- und
Bestattungswesen vom 10.03.2014 voraussichtlich geändert. Einbezogen werden die
neuen vom Rat beschlossenen Bestattungsformen. Für die Folgejahre ergeben sich
folgende Veränderungen:
2019: -29.340 € Ergebnisplan, -107.110 Finanzplan
2020: -29.340 € Ergebnisplan, -107.110 Finanzplan
2021: -29.340 € Ergebnisplan, -107.110 Finanzplan
Seite 4 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
23 Verwaltung
24 Verwaltung
25 Verwaltung
26 Verwaltung
16/01/01
16/01/01
16/01/01
16/01/01
Erträge aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Solidaritätsumlage Stärkungspakt
Finanzierungsbeteiligung Fonds
Deutsche Einheit
Konzessionsabgabe (Strom)
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
Bemerkungen
Im Rahmen des „Gesetzes zur Förderungen von Investitionen finanzschwacher
Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und
Unterbringung von Asylbewerbern“
(Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) stellt der Bund insgesamt 3,5 Mrd. € zur
Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Die Stadt
Pulheim erhält Fördermittel i.H.v. 149.373,75 €. (vgl. Vorlage 374/2016, Ratssitzung am
20.12.2016)
0
81.500
1.403.000
1.750.000
149.380
13.800
21.000
-100.000
0
13.800
21.000
-100.000
0
81.500
1.508.000
1.750.000
0
13.800
22.000
-100.000
0
13.800
22.000
-100.000
nein
ja
ja
ja
Die investive Einzahlung i.H.v. 149.373,75 € ist im Doppelhaushalt 2017/2018 im
Auftragssachkonto M 20170005.6811000 „Förderungen von Investitionen finanzschwacher
Kommunen gem. KInvFG“ im Produkt 16/01/01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ bereits
berücksichtigt. Die abgerufenen Fördermittel werden unter 16/01/01.4141350
„Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)“ unmittelbar ertragswirksam aufgelöst,
da auch die Kosten der Investitionsmaßnahme als sofortiger Aufwand verbucht werden.
Mit Schnellbrief 298/2016 vom 27.10.2016 informierte der Städte- und Gemeindebund
NRW über die Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2017. Danach kann
gegenüber der Arbeitskreisrechnung nebenstehende Verbesserung bei dieser Position
erwartet werden. Für die Folgejahre ergibt sich folgende Veränderung.
Mit Schnellbrief 323/2016 vom 18.11.2016 gab der Städte- und Gemeindebund den
Entwurf einer Rechtsverordnung zu Festsetzung der Erhöhungszahl für die
Gewerbesteuerumlage im Jahr 2017 bekannt. Gegenüber der ursprünglichen Planung wird
die Erhöhungszahl zum Landesvervielfältiger von 5% auf 4,5% reduziert. Diese
Reduzierung wurde auch für das Jahr 2018 angenommen. Gemäß
Orientierungsdatenerlass vom 25.07.2016 ist für das Jahr 2019 mit einer Erhöhungszahl
von 4% zu rechnen. Ab dem Jahr 2020 entfällt die Finanzierungsbeteiligung. Mit einer
Änderung des Entwurfs der Rechtsverordnung im weiteren Verfahren wird nicht gerechnet.
Insofern werden die Ansätze 2017 und 2018 um nebenstehende Beträge gemindert.
Nach Information der Fa. innogy (vormals RWE AG) als derzeitiger Konzessionsnehmer ist
ein Rückgang im Stromverbrauch durch Einsparmaßnahmen und Eigenversorgung zu
verzeichnen. In der Folge reduziert sich die zu zahlende Konzessionsabgabe, die sich
nach den Stromverbräuchen bemisst.
Änderungsanträge von Vereinen etc.
St. Sebastianus
Schützenbruder27
schaft e.V.
Pulheim
04/01/02
Zuschuss Sebastianusschützen
Pulheim Dachsanierung
0
-15.000
-15.000
0
0
0
Die St. Sebastianusschützenbruderschaft e.V. Pulheim beantragt mit Schreiben vom
06.11.2015 (siehe Anlage 1) einen Zuschuss für die Reparatur des Schützenhausdaches.
nein Die eingeholten Angebote der Schützenbruderschaft belaufen sich auf Kosten zwischen
14.000 € und 16.000 €.
Seite 5 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
Caritasverband für
28 den Rhein-Erft06/02/01
Kreis
29
Surf- und
08/01/01
Segelclub Pulheim
Fassadensanierung Pogo Investitionskostenzuschuss
Zuweisung an Sportvereine (allgemeine
Zuschüsse)
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
0
6.570
-63.000
-5.000
-63.000
-5.000
0
6.570
0
-5.000
0
-5.000
Bemerkungen
Mit Schreiben vom 24.06.2015 (siehe Anlage 2) beantragte der Caritasverband einen
Kostenzuschuss zur Fassadensanierung der Pogo. Die Kosten ohne Wärmedämmung
betragen lt. einem Kostenvoranschlag vom 05.10.15 inkl. MwSt. 24.500 €. Einschließlich
Wärmedämmung würden Kosten in Höhe von 63.000 € entstehen.
nein
Hinweis der Verwaltung: Der zwischen Caritas und Stadt geschlossene Vertrag sieht
eine Übernahme derartiger Kosten nicht vor.
Mit Schreiben vom 19.04.2016 (siehe Anlage 3) beantragte der Surf- und Segelclub
Pulheim die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 5.000 €.
Hinweis der Verwaltung: Hintergrund ist, dass der Surf- und Segelclub von der vorherigen
Eigentümerin nach eigenen Angaben jährlich eine Spende von 5.000 € erhalten hat. Die
Höhe des Kaufpreises, zu dem die Stadt das Grundstück erworben hat, war hinsichtlich der
ja Wertfindung maßgeblich durch die damit verbundenen Pachteinnahmen bestimmt. Durch
die Zahlung eines Zuschusses würde die Pachteinnahme per Saldo reduziert, sodass die
damalige Wertfindung ad absurdum geführt würde.
Änderungsanträge von Fraktionen
30 CDU-Fraktion
31 SPD-Fraktion
32 SPD-Fraktion
03/06/01
03/06/01
09/01/01
Kosten für den Schließdienst an
Schulen
Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterund Gutachterkosten
Digitales Geodateninformationssystem
35.000
0
0
0
-20.000
-20.000
0
-20.000
-20.000
35.000
0
20.000
0
0
0
0
0
0
Um dem zunehmenden Vandalismus an den Schulen entgegenzuwirken, hat die CDUFraktion beantragt, notwendige Gegenmaßnahmen zu treffen (Antrag der CDU-Fraktion
vom 15.07.2016) (siehe Anlage 6).
Stellungnahme der Verwaltung:
ja
Die GPA hat zur Konsolidierung die Optimierung der Hausmeisterdienste vorgeschlagen.
Dieser Vorschlag soll vertiefend untersucht werden und entsprechende Gegenmaßnahmen
ergriffen werden.
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), für die
externe Beratung durch einen Schulbauarchitekten oder Schulentwicklungsplaner der
Arbeitsgruppe zur Planung der Umsetzungsmöglichkeiten der beiden Machbarkeitsstudien
Mittel in Höhe von 20.000 € bereitzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
nein Der BKSF hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 zur Beschlussfassung an den HFA/Rat
empfohlen, eine Arbeitsgruppe unter externer Begleitung einzusetzen. Im Haushaltsentwurf
sind zur Zeit keine Mittel für eine fortgesetzte Arbeit an den / der Machbarkeitsstudie/n
vorgesehen.
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), die für das
Geodateninformationssystem (GIS) im Haushalt ab 2018 verfügbaren 20.000 € jährlich
bereits ab 2017 bereitzustellen, damit die dringend notwendige Basis für verschiedene
Konzepte mit Inhalten gefüllt wird und eine entsprechende Aussagekraft erhält..
nein
Hinweis der Verwaltung: Im Jahr 2016 stehen noch rd. 82.500 € zur Verfügung, die in
das Jahr 2017 übertragen werden sollen. Insofern ist eine zusätzliche Mittelbereitstellung
nicht erforderlich.
Seite 6 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
33 SPD-Fraktion
34 SPD-Fraktion
35 SPD-Fraktion
12/01/01
12/01/01
12/01/01
Erstellung eines Plans über die
stadtweite, umfassende Ertüchtigung
der Schul- und Radwege
Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterund Gutachterkosten
Personalkosten Mobilitätsmanager
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
0
60.000
-100.000
-50.000
-100.000
-50.000
0
0
0
0
0
0
Bemerkungen
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), für die
Erstellung eines Plans über die stadtweite, umfassende Ertüchtigung der Schul- und
Radwege werden HH-Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung zustellen. Diese sollen
der Planerstellung sowie der ersten Umsetzung dienen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Fahrradstadtplan ist vorhanden und befindet sich in der Aktualisierung. Die
vorhandenen Defizite und Optimierungsmöglichkeiten im Radverkehrsnetz werden
sicherlich bereits im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes und dann vertieft im Rahmen des
nein Mobilitätskonzeptes erörtert, so dass die Ratsgremien anschließend Prioritäten festlegen
können. Der Entwurf des Haushalts weist zudem Ansätze in einer Gesamthöhe von fast
300.000 Euro für die Verbesserung der Radverkehrsanlagen auf. Daneben dienen auch
die Großprojekte „Unterführung Am Kleekamp“ und „Umbau Rathauskreuzung“ maßgeblich
der Radverkehrsförderung. Ein darüber hinausgehender Bedarf für die Erstellung von
Plänen oder für Maßnahmen ist derzeit nicht ersichtlich.
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), die
Markierungen der Straßen und die Beschilderung im Stadtgebiet einmal durchgehend auf
Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen zu lassen. Hierzu sollten gegebenenfalls externe
Fachleute z. B. des VCD, der Verkehrswacht pp herangezogen werden.
nein Stellungnahme der Verwaltung:
Die Problematik ist der Verwaltung in der geschilderten Form nicht bekannt. Im Übrigen
wäre zunächst eine Erörterung im TVA angezeigt.
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), zur
beschleunigten Umsetzung des Mobilitätskonzepts die HH-Stelle Mobilitätsmanager-/in für
zwei Jahre um eine halbe Stelle erhöht wird.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
nein antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Für die Aufgaben eines Mobilitätsmanagers steht bisher
kein gesondertes Personal zur Verfügung. Allerdings hat ein Straßenbauingenieur des
Tiefbauamtes die Ausbildung zum Mobilitätsmanager erfolgreich abgeschlossen.
Seite 7 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
36 SPD-Fraktion
37 SPD-Fraktion
38 SPD-Fraktion
12/01/01
12/01/01
12/01/01
Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterund Gutachterkosten
Bürgerwerkstatt zur Entwicklung des
Bereichs Steinstraße/Jakobstraße
fahrradfreundliche Umgestaltung der
Hauptstraße
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
60.000
0
0
-50.000
-80.000
-50.000
-50.000
-80.000
-50.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Bemerkungen
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), eine
Untersuchung durchzuführen, ob und wo eine weitere Querung der Bahntrasse im Bereich
des Walzwerks, ob ober- oder unterirdisch, möglich ist. Hierbei soll auch geprüft werden,
welche Kosten eine solche Querung verursachen wird und welche Fördermöglichkeiten (z.
B. Regionale, LaGa) es hierfür gibt. Hierfür sollen Mittel i.H.v. 50.000 € veranschlagt
werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Mit Vorlage 115/2015, Rat 19.05.2015 wurde
beschlossen, dass die Verwaltung eine Rahmenplanung "Masterplan 2030" erarbeitet und
aufstellt. Die Vorschläge des Aktionsringes im Zusammenhang mit einer
nein Machbarkeitsstudie Landesgartenschau sollten hierbei berücksichtigt werden.
Ein Vorschlag des Aktionsrings bezog sich auf die benannte Querung und wird somit im
Rahmen dieses Beschlusses beachtet. Die Mittel hierfür stehen im Jahr 2016 bereit und
können im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2017 übertragen werden.
(vgl. lfd. Nr. 61)
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), für die
Einrichtung einer Bürgerwerkstatt zur Entwicklung des Bereichs Steinstraße/Jakobstraße
sowie des dazugehörigen Parkplatzkonzepts Finanzmittel in Höhe von 80.000 € in den
Haushalt 2017/2018 einzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
nein Im Rahmen der Planung des Bereichs Jacobstraße / Steinstraße wird die
Parkplatzsituation mit untersucht. Zudem könnte das Thema „ruhender Verkehr“ auch
Gegenstand des Mobilitätskonzeptes werden, so dass hiermit eine Beteiligung der
Bürgerschaft sichergestellt wäre. Insofern werden keine zusätzlichen Mittel benötigt.
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), für die
Umsetzung der aus der Bürgerwerkstatt 2006 noch fehlenden Maßnahmen der Stadt zur
fahrradfreundlichen Umgestaltung der Hauptstraße Planungskosten in Höhe von 50.000 €
bereitzustellen.
nein Hinweis der Verwaltung: Für die Verbesserung des Radverkehrsnetzes sind jährlich
60.000 € ab 2017 im Haushaltsentwurf berücksichtigt. Die Thematik soll im Fachausschuss
behandelt werden und bei positivem Beschluss im Rahmen der vorhandenen
Haushaltsmittel berücksichtigt werden.
Seite 8 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
39 SPD-Fraktion
40
41
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
13/01/01
01/01/01
01/01/01
Sachverständigen-, Gerichts-, Beraterund Gutachterkosten
Geschäftsaufwendungen
Zusammenlegung Umweltausschuss
und Planungsausschuss
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
0
28.400
-70.000
2.800
-70.000
2.800
0
28.600
0
2.800
0
2.800
Bemerkungen
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 22.11.2016 (siehe Anlage 7), ein
fristgerechtes Stadtentwicklungs- und grünordnerisches Handlungskonzept zur Bewerbung
um die Landesgartenschau 2023 zu erstellen. Dieses Konzept soll unabhängig von dem
bereits jetzt verzögerten Masterplan 2030 für den Zentralort Pulheim rechtzeitig zur
Einhaltung der Bewerbungsfrist (Bewerbungsschluss: 01.03.2018) vorliegen. Zur
nein Finanzierung ist ein Betrag von 70.000 € in den Haushalt 2017/2018 einzustellen.
Hinweis der Verwaltung: Die Finanzierung erfolgt über die Rahmenplanung Masterplan
2030. Die Mittel hierfür stehen im Jahr 2016 bereit und können im Rahmen der
Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2017 übertragen werden.
Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 8) den
Antrag, die Kosten der Geschäftsführung pro Ratsmitglied von derzeit 200 € jährlich auf
150 € zu reduzieren.
ja Hinweis der Verwaltung: Es ergibt sich eine Einsparung in nebenstehender Höhe (56
Ratsmitglieder x 50,00 € = 2.800,00 €).
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 9),
den Umwelt-und Planungsausschuss wieder zusammen zu legen. Die so eingesparten
Kosten sollen zur finanziellen Verbesserung des Doppelhaushaltes genutzt werden.
Hinweis der Verwaltung: Im Rahmen der Antragstellung werden keine
haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen angegeben.
Stellungnahme der Verwaltung: Eine Zusammenlegung während der laufenden
Legislaturperiode ist rechtlich möglich; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies gem.
§ 58 V GO NRW grundsätzlich eine Neuverteilung sämtlicher Ausschussvorsitze bedingt.
ja Angeregt wird daher, eine Zusammenlegung der v. g. Ausschüsse bis zur nächsten
Legislaturperiode zurückzustellen und eine beabsichtigte `Optimierung´ der
Beratungsabläufe durch eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung vorzunehmen; diese
sollten durch das Fachdezernat erarbeitet werden.
(vgl. auch Vorschlag der GPA unter lfd. Nr. 3 in Liste 3 sowie Antrag der FDP-Fraktion lfd.
Nr. 58)
Seite 9 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
42
43
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
01/02/01
01/10/01
Neuorganisation der Dezernate
Bürgerhaushalt
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
0
0
0
0
Bemerkungen
Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 10) den
Antrag, die Dezernate neu zu organisieren mit der Zielsetzung mittelfristig auf ein Dezernat
zu verzichten sowie die Änderung der Hauptsatzung entsprechend vorzunehmen, dass
lediglich noch zwei Beigeordnete als Stellvertreter des Bürgermeisters fungieren.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Organisation der Dezernate obliegt gem. § 73 GO
NRW dem Rat; er kann die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit dem
Bürgermeister festlegen. Die Zahl der Beigeordneten wird gem. § 71 I GO NRW durch
ja die Hauptsatzung festgelegt; gem. § 22 der Hauptsatzung der Stadt Pulheim werden drei
Beigeordnete gewählt. Sollten – der Empfehlung der GPA entsprechend – künftig lediglich
noch zwei Beigeordnete gewählt werden, erfordert dies eine Änderung der Hauptsatzung;
hierfür ist gem. § 7 III GO NRW die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder
erforderlich. Die Personalkosten für einen Beigeordneten der Bes.-Gr. B 2 LBesG NRW
belaufen sich gem. KGST-Gutachten – Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/ 16 – auf
147.000,- € p. a.
Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 12) den
Antrag, einen Bürgerhaushalt für die nächste Haushaltsperiode (2019) einzuführen. Zudem
sollen Maßnahmen getroffen werden, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu
bieten, Vorschläge in den Haushalt einzubringen.
ja Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Durchführung eines Bürgerhaushaltstags wird für die
Haushaltsplanung 2019 geprüft.
Seite 10 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
44
Fraktion des
Bürgervereins
01/12/01
Liegenschaften
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
0
0
Bemerkungen
Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 13) den
Antrag, eine Überprüfung durchzuführen, welche städtischen Immobilien aktuell und in den
kommenden Jahren nicht mehr oder nur geringfügig zur Erfüllung kommunaler Aufgaben
benötigt werden. Im Anschluss soll im Fachausschuss beraten werden, welche
Liegenschaften nicht mehr benötigt werden, sodass diese veräußert werden können.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadtverwaltung beobachtet und prüft kontinuierlich
welche städtischen Immobilien nicht mehr zur Erfüllung von städtischen Aufgaben,
insbesondere Pflichtaufgaben, benötigt werden. Wo dies sinnvoll und möglich ist, werden
diese Immobilien dann einer anderen Nutzung zugeführt oder zur Herbeiführung eines
ja
Ertrags für den Haushalt veräußert (z.B. als Wohnbaugrundstück). Dies erfolgt nach
Beratung und Beschlussfassung im Rat und in den jeweiligen Fachausschüssen, dem
Planungsausschuss und dem LHA. Eine Umsetzung des Antrags würde daher nicht zu
einer Konsolidierung führen, da mögliche derartige Immobilienverwertungen ohnehin im
Haushaltsentwurf bereits berücksichtigt sind.
Seite 11 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
45
46
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
01/12/01
01/12/02
Zweckbindung Gewerbegebiete
Pulheim
Erstellung Konzept "Sozialer
Wohnungsbau"
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
0
0
0
0
Bemerkungen
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
14), die im Haushalt 2017/2018 ausgewiesene Sicherung und Entwicklung neuer
Gewerbegebiete (BP 84 Brauweiler und BP 63 Pulheim) dahingehend zu konkretisieren,
dass sie für innovative, wissensintensive Unternehmen im Sinne der REload-Studie des
Rhein-Erft-Kreises vorbehalten bleibt. Die Gewerbeflächen sollen entsprechend der
Anforderungen des Industrie 4.0-Zeitalters vorbereitet und aktiv vermarktet werden.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadtverwaltung beabsichtigt, ab 2018
Gewerbegrundstücke im Bereich des BP 99 Pulheim (zwischen Bonnstr., K6, B 59 und
sog. Industriebahn) zu vermarkten.
Aktuell kann die Stadt ortsansässigen Unternehmen, die Erweiterungs- oder
Veränderungsbedarf haben, keine Gewerbegrundstücke mehr anbieten. Die Stadt hat ihr
letztes eigenes Grundstück 2014 vermarktet.
nein Insofern soll der BP 99 vor allem auch dazu dienen, ortsansässige Unternehmen zu
versorgen, und zwar über alle Branchen hinweg; mit dem Ziel, die Unternehmen und die
Arbeitsplätze vor Ort zu binden und Abwanderung zu verhindern.
Weiterhin hat die Wirtschaftsförderung bereits heute eine Vielzahl von interessanten
Ansiedlungsanfragen anderer Unternehmen; auch hier aus verschiedenen Branchen.
Über eine Ansiedlung jedes einzelnen Unternehmens entscheidet –durch Beschluss über
den Grundstücksverkauf- der LHA.
Eine Vorfestlegung auf einzelne Branchen, die zudem die anderen Branchen dann
ausschließt, ist weder sinnvoll noch notwendig.
Ein „Weg von der Braunkohle“ betrifft Pulheim nicht. Der hier vorhandene Branchenmix soll
erhalten werden.
Die Fraktion des Bürgervereins stellt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 15) den
Antrag, ein Handlungskonzept zu entwickeln, das dem Bedarf nach bezahlbarem
Wohnraum im Sinne des soziales Wohnungsbaus Rechnung trägt.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
nein Stellungnahme der Verwaltung: Ein gleichlautender Antrag wurde von der Fraktion des
Bürgervereins bereits am 16.12.2015 gestellt. Der Planungsausschuss hat in seiner
Sitzung am 29.06.16 den Antrag einstimmig beschlossen.
Seite 12 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
47
48
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
03/01/01
05/02/01
03/06/01
Umwidmung Container
Schulisches Integrationskonzept
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
0
0
0
0
Bemerkungen
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
16), die Umwidmung der auf der "Zirkuswiese" z.Zt. nicht mehr benötigten Container für die
Flüchtlinge zu Containern für OGS-Gruppen an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Antrag abzulehnen.
Der Grund ist, dass die in Rede stehenden Container für Wohnzwecke konzipiert und
entsprechend ausgestaltet sind. Zudem sind sie nicht ohne Weiteres und kurzfristig
umsetzbar, da mehrere Module jeweils eine Wohneinheit bilden und durch die
haustechnischen Anschlüsse miteinander verbunden sind. Abschließend weist die
Verwaltung darauf hin, dass die Wohncontainer auf der „Zirkuswiese“ perspektivischen
ja Unterbringungsbedarfen dienen sollen, um die Unterbringung von Menschen in Turnhallen
oder ähnlich wenig geeigneten Unterkünften vermeiden zu können.
Außerdem war die Aufstellung eines Containers/ Pavillons für Zwecke der OGS auf dem
Gelände der Dietrich-Bonhoeffer-Schule bereits verschiedentlich Gegenstand der Beratung
im Fachausschuss. Die Aufstellung wurde jeweils abgelehnt.
Mit Schreiben vom 30.08.2016 (siehe Anlage 18) beantragt der Bürgerverein Pulheim ein
Konzept vorzulegen, wie den besonderen Erfordernissen der Integration und den
schulischen Bedürfnissen einer stark wachsenden Zahl von geflüchteten Kindern und
Jugendlichen in bestehenden offenen und gebundenen Ganztagsschulangeboten
Rechnung getragen werden kann sowie die erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt
2017/2018 einzustellen. Insbesondere soll dargelegt werden, welche Maßnahmen konkret
erforderlich sind, sowohl in pädagogischer Hinsicht, als auch in Hinsicht auf die Deckung
des erforderlichen Raumbedarfs.
Hinweis der Verwaltung: Im Rahmen der Antragstellung werden keine
haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen angegeben.
Seite 13 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
49
50
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
04/01/02
04/01/03
Kulturprojekte mit Kindern und/oder
Jugendlichen
Privatisierung Kultur- und
Medienzentrum
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
0
0
0
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0
0
0
Bemerkungen
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
19), dass die Stadt Pulheim mehr Projekte mit Pulheimer Kindern und/oder Jugendlichen
durchführt.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Nach einem Gespräch mit der Fraktionsvorsitzenden
kann wie folgt Stellung genommen werden. Erkennbar geht es der antragstellenden
Fraktion darum, die konzeptionelle Diskussion zu führen. Diese sollte sich auf die im
ja
Antrag genannten inhaltlichen Aspekte der besonderen Förderung von
Jugendkulturprojekten beziehen. Mit dem Antrag ist dagegen keine Veränderung der
Haushaltsmittel verbunden. Eine Beratung sollte daher, so die Vereinbarung mit der
Fraktionsvorsitzenden, in der nächsten Sitzung des BKSF zu den inhaltlichen Aspekten
stattfinden. Eine Erörterung des Antrags im Rahmen der Haushaltsberatungen ist nicht
erforderlich.
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
20), das Kultur- und Medienzentrum durch ein privates Unternehmen vermarkten zu
lassen.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung geht davon aus, dass das Pulheimer
Kultur- und Medienzentrum nicht bzw. kaum kostendeckend betrieben werden kann. Der
Grund ist, dass die reinen Gebäude- und Betriebskosten nicht auf die Veranstaltungen
umgelegt werden können. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass das Kultur- und
Medienzentrum im Rahmen der gesetzten Rahmenbedingungen räumlich nahezu
ja vollständig ausgelastet ist. Eine Verdichtung der Nutzung ist nur bei deutlichen
Einschränkungen zulasten der Pulheimer Veranstalter möglich. Ein kostendeckender
Betrieb würde zudem die deutliche Erhöhung der Nutzungsgebühren bzw. privatrechtlichen
Nutzungsentgelte zur Folge haben. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass bei
einer privat betriebenen Vermarktung die Einflussnahme der Stadt auf die
Nutzungsbedingungen bzw. Nutzungsmöglichkeiten für Veranstaltungen Pulheimer
Vereine deutlich reduziert bzw. komplett ausgeschlossen wäre.
Seite 14 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
51
52
53
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
06/01/01
12/01/01
12/02/01
Ausgleichszahlungen für NichtPulheimer Kinder in städtischen Kitas
Überquerung Kastanienallee Brauweiler
Aufstellung eines Leuchtmittels in der
Dammstraße in Pulheim-Sinthern
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
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0
0
0
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
21), dass Ausgleichszahlungen der anderen Kommunen für die Unterbringung NichtPulheimer Kinder in städtischen Kitas vereinnahmt werden.
Stellungnahme der Verwaltung: Im Kindergartenjahr 2016/2017 werden insgesamt 23
Kinder von auswärtigen Städten in Pulheimer Kitas betreut. Hierbei handelt es sich um 22
Kinder aus Bergheim und 1 Kind aus Frechen. Diese Kinder werden mehrheitlich in den
ja nichtstädtischen Kitas betreut. Es ist anzunehmen, dass die Familien von Pulheim in die
angrenzenden Städte umgezogen sind, die Kinder aber noch ihre Kindergartenzeit in den
bisher besuchten Kitas beenden.
Ein interkommunaler Ausgleich ist nicht möglich, da auf Beschluss aller Bürgermeister im
Rhein-Erft-Kreis auf diese Möglichkeit verzichtet wird.
0
-10.000
-3.000
-10.000
0
0
0
Bemerkungen
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0
0
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Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
22), Mittel in Höhe von 10.000 € für drei Überquerungen (Zebrastreifen) in der
Kastanienallee in Brauweiler im Haushalt 2017/2018 bereitzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung: Welche Maßnahmen zur Verbesserung der
nein
Verkehrssituation sinnvoll erscheinen, sollte zunächst im TVA erörtert werden. Sofern drei
Fußgängerüberwege herzustellen wären, müssten hierfür Mittel in Höhe von 25.000 Euro
bereitgestellt werden.
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
23) die Aufstellung eines Leuchtmittels in der Höhe der Brücke "Im Dammfeld" und
"Dammstraße".
Stellungnahme der Verwaltung: Die Umsetzung der Maßnahme kann über vorhandene
nein
Haushaltsmittel, die bereits im Entwurf des Haushalts enthalten sind, vorgenommen
werden. Eine zusätzliche Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich.
(vgl. lfd. Nr. 18 Liste 2)
Seite 15 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
54
55
Fraktion des
Bürgervereins
Fraktion des
Bürgervereins
13/01/01
14/01/01
Projekt "Essbare Stadt"
Gutachten Stadtklima
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
0
0
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
24), dass das Projekt „Essbare Stadt“ auch in Pulheim realisiert wird.
Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Grünflächen zu finden, die sich für eine
Umwandlung in urbane Landwirtschaft eignen. Vorzugsweise sollte in jedem Ortsteil
mindestens eine Fläche entsprechend umgestaltet werden können.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Nordpark Pulheim wurden mit Beginn der Planung Flächen angeboten, die die
Bürger/innen zum Anbau von Obst und Gemüse nutzen könnten (in Form von Grabeland).
ja Bisher haben sich keine Interessenten gemeldet. Sollten sich Interessenten bei der
Verwaltung melden, kann die Thematik im Fachausschuss jederzeit beraten werden.
Hinsichtlich der im Antrag angesprochenen Möglichkeit, Pflegekosten zu reduzieren, wird
der Vorschlag kritisch gesehen. Bei den als ungepflegt empfundenen Grünflächen in
Pulheim handelt es sich ganz überwiegend um Flächen des Straßenbegleitgrüns. Diese
Flächen sind jedoch für den Anbau von Obst und Gemüse nicht geeignet (Abgase durch
Straßenverkehr, Streusalzeintrag und sehr häufig Verschmutzungen durch Hundekot).
0
-30.000
-30.000
0
Bemerkungen
0
0
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
25), ein Gutachten zum künftigen Stadtklima in Pulheim einzuholen und die erforderlichen
Mittel im kommunalen Doppelhaushalt (geschätzte Kosten ca. 30.000 €) bereitzustellen
und eventuelle Fördermöglichkeiten durch Bund und Länder zu prüfen.
Stellungnahme der Verwaltung:
ja Ob die Möglichkeit besteht, Fördermittel für eine solche Untersuchung zu beantragen, kann
in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Aus Konsolidierungsgründen sollte auf diese
Maßnahme zunächst verzichtet werden.
Seite 16 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
56
Fraktion des
Bürgervereins
57 FDP-Fraktion
15/01/01
01/01/01
Erstellung Gewerbekonzept
Zusammenlegung Umweltausschuss
und Planungsausschuss
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
0
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage
26), unter zur Hilfenahme der ortsansässigen Unternehmen, interessierter Bürger und
externer Berater ein Gewerbekonzept ”Vom Walzwerk bis zum Schwefelberg“ zu erstellen.
Hinweis der Verwaltung: Das haushaltswirtschaftliche Volumen wurde von der
antragstellenden Fraktion nicht benannt.
Stellungnahme der Verwaltung: Der Rat der Stadt hat ein Wirtschaftsförderungskonzept
beschlossen. Er hat ebenso ein Einzelhandelskonzept beschlossen. Beide Konzepte
enthalten Handlungsempfehlungen und greifen inhaltlich ineinander. Sie wurden unter
großer Beteiligung der Unternehmer und Einzelhändler von externen Gutachtern erstellt.
nein Die Handlungsempfehlungen werden von der Stadtverwaltung und den sonstigen Akteuren
umgesetzt. Nunmehr die Erstellung eines Gewerbekonzeptes zu beauftragen, dass
vermutlich nur wiederholend die gleichen Handlungsempfehlungen wieder formuliert, ist
weder sinnvoll noch notwendig.
0
100.000
100.000
Bemerkungen
100.000
100.000
Mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29) beantragt die FDP-Fraktion die
Zusammenlegung von Umwelt- und Planungsausschuss .
Es wird ein Einsparpotenzial von ca. 100.000 €/Jahr prognostiziert.
Stellungnahme der Verwaltung: Eine Zusammenlegung während der laufenden
Legislaturperiode ist rechtlich möglich; es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies gem.
§ 58 V GO NRW grundsätzlich eine Neuverteilung sämtlicher Ausschussvorsitze bedingt.
Angeregt wird daher, eine Zusammenlegung der v. g. Ausschüsse bis zur nächsten
ja Legislaturperiode zurückzustellen und eine beabsichtigte `Optimierung´ der
Beratungsabläufe durch eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung vorzunehmen; diese
soll verwaltungsintern erarbeitet werden.
(Vgl. auch Vorschlag der GPA unter lfd. Nr. 3 in Liste 3 sowie Antrag der Fraktion des
Bürgervereins lfd. Nr. 41)
Seite 17 von 19
Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
58 FDP-Fraktion
59 FDP-Fraktion
60 FDP-Fraktion
01/01/01
01/09/01
08/03/02
Öffentliche Bürger-Frage- und
Diskussionsrunden
Erweiterung der Wirtschaftsförderung
zur Betreuung von Fördermittelanträgen
Umplanung des BP 8 - Pulheimer See
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
-20.000
-70.000
-10.000
-20.000
-70.000
-10.000
-20.000
-70.000
0
-20.000
-70.000
0
Bemerkungen
Mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29) beantragt die FDP-Fraktion die
Einführung von öffentlichen Bürger-Frage- und Diskussionsrunden, die außerhalb
unmittelbarer Entscheidungsfindung einen Austausch von Politik, Verwaltung und Bürger
ermöglichen.
Es werden Kosten i.H.v. 20.000 €/Jahr prognostiziert.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die
politischen Entscheidungsprozesse wird grundsätzlich positiv bewertet; ob und inwieweit
indes die beantragten Frage- und Diskussionsrunden ein geeignetes Mittel darstellen, ist –
ja
nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Themenfelder – bedenklich. Alternativ wird auf
– auch in der Vergangenheit oftmals durchgeführte – themenbezogene
Bürgerversammlungen, Workshops u. ä. hingewiesen; in diesen können Argumente,
Anregungen und auch völlig neue Sichtweisen von interessierten Bürgern vorgebracht
werden und in das weitere Verfahren einfließen.
Mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29) beantragt die FDP-Fraktion die
Erweiterung der Wirtschaftsförderung zur Betreuung von Fördermittelanträgen.
Es werden Kosten i.H.v. 70.000 €/Jahr prognostiziert.
Stellungnahme Verwaltung: Sollte der Antragsteller mit seinem Antrag eine
Fördermittelberatung für Unternehmen gemeint haben (was unter dem Stichwort:
ja Wirtschaftsförderung Sinn machen könnte), so ist hierzu auszuführen, dass dies zum
Aufgabenbereich der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Rhein-Erft-Kreises gehört und
die hiesige Wirtschaftsförderung hier nur eine vermittelnde Funktion hat.
Mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29) beantragt die FDP-Fraktion die
Verlegung des ursprünglich geplanten Badeplatzes. Es werden Kosten i.H.v. 10.000 €
prognostiziert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt hat zur Freimachung von Flächen bis 31.12.2015 aufgefordert. Augenscheinlich
wurde dies nicht umgesetzt. Weiterhin ist für den Pulheimer See die Aufstellung eines
neuen Bebauungsplanes erforderlich. Ferner wäre für eine Verlegung der Badestelle auch
nein eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses erforderlich. Dies erfordert die förmliche
Mitwirkung des Zweckverbandes Stöckheimer Hof, der seinerzeit Antragsteller war.
Die genannten „Umplanungskosten“ in Höhe von „ca. 10 Tsd. €“ können in der Kürze der
Zeit nicht verifiziert werden.
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Liste 1
Lfd.
Antragsteller
Produkt
Bezeichnung
Nr.
61 FDP-Fraktion
12/01/01
Anbindung des Westteils der Stadt
Pulheim
Ansatz
Entwurf 2017
Veränderung
Ergebnisplan
2017
Veränderung
Finanzplan
2017
Ansatz
Entwurf 2018
Veränderung
Ergebnisplan
2018
Veränderung
Finanzplan
2018
Folgejahre
betroffen?
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Ergebn./Finanz.
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
Verbesser. (+) /
Verschlecht.(-)
ja / nein
0
-100.000
-100.000
0
0
0
Bemerkungen
Die FDP-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 23.11.2016 (siehe Anlage 29) die
Anbindung des Westteils. Dabei sollen Querungsmöglichkeiten der Gleisstrecke zwischen
Pulheim und Stommeln evaluiert und ein Planungsbüro beauftragt werden. Es werden
Kosten i.H.v. 100.000 € prognostiziert.
Stellungnahme der Verwaltung: Mit Vorlage 115/2015, Rat 19.05.2015 wurde
beschlossen, dass die Verwaltung eine Rahmenplanung "Masterplan 2030" erarbeitet und
aufstellt. Die Vorschläge des Aktionsringes im Zusammenhang mit einer
nein Machbarkeitsstudie Landesgartenschau sollten hierbei berücksichtigt werden.
Ein Vorschlag des Aktionsrings bezog sich auf die benannte Querung und wird somit im
Rahmen dieses Beschlusses beachtet. Die Mittel hierfür stehen im Jahr 2016 bereit und
können im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2017 übertragen werden.
(vgl. lfd. Nr.36)
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