Daten
Kommune
Erftstadt
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346 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V
Az.: 2022-5
Amt:
An den
8/
- 20 -
BeschlAusf:
Rat
Datum:
0021- 20-
05.10.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
Zur Vorberatung über den
Finanz- und Personalausschuss
•
Betrifft: Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen
ben in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2004
Finanzielle
Ausga-
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Im Auftrag
Erftstadt. den 05.10.2004
•
i
.
-
Beschlussentwurf:
Die beiliegende Aufstellung über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in der Zeit vom 01.07. bis 30.09.2004 wird zur Kenntnis ge~ommen.
Begründung:
"
Gem. § 82 Abs. 1 GO NW in Verbindung mit § 7 Ziff. 6 der Haushaltssatzung 2004
sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, über deren Leistung der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Der Stand der Ausführung des Haushalts 2004 ist dem Contollingbericht per
30.08.2004 zu entnehmen. Hier sind auch evil. Detailabweichungen it! den jeweiligen
Budgets aufgezeigt.
.'
P:\200\WlNWORD\HAUS
PLAtAAUSFUEHR\RA
T
-u EPL,OOC
•
STADT ERFTSTADT
Allgemeiner Finanzdienst
•
Mitteilung nach § 82 GO
Genehmigung
vom
Bereitstellung
7
von unerheblichen
bei
1.220.4160
SILENTIEN
Budget
423
über- und außerplanmäßigen
Grundlage
§82,1
Ausgaben
+ HAR a.V.
+ Ansatz ltd. Jahr
0,00
1.125,00
01.07.2004
+ verpü.Brmächt.
0,00
bis
30.09.2004
Begründung
Mehrbedarf
Verwendung einer Zuwendung.
-GOTIFRIED·KINKEL·RS·
Deckung von
1.220.1710
Budget
401
Grundlage
§82,1
• HARa.V.
0,00
• Ansatz lId. Jahr
1.125,00
• Verpfl.Ermächt.
0,00
Deckung außerhalb des Budgets. Eckwert wird verändert.
LANDESZUWEISUNGEN
Allgemeiner
Finanzdiensl
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