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Beschlussvorlage (Finanzierung von Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
155 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
12.12.16, 18:31
Aktualisiert
12.12.16, 18:31
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 310/2016 Erstellt am: 09.12.2016 Aktenzeichen: II 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 20.12.2016 Betreff Finanzierung von Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 1.132.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2016 1.132.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Finanzierungsvorschlag siehe Beschlussentwurf ja X nein Vorlage Nr.: 310/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) in Höhe von 1.132.000 € bei dem Konto 06/04/01.5335080/7335080 „Kosten für die Betreuung von UMA´s“. Die Deckung erfolgt durch folgende Positionen: Produkt 05 02 01 (Hilfen für Asylbewerber) Sachkonto 4422010/6422010 Erstattungen Sozialleistungsträger Produkt 05 02 01 (Hilfen für Asylbewerber) Sachkonto 4421000/6421000 Erstattungen vom Land Produkt 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtung) Sachkonto 4141010/6141010 Landeszuweisung für städtische Kindergärten und Kindergärten freier Träger Produkt 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) Sachkonto 4141170/6141170 Landeszuweisung für beitragsfreies Kindergartenjahr Produkt 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) Sachkonto 4321050/6321050 Elternbeiträge Kitas freier Träger Produkt 06 01 01 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) Sachkonto 5012000/7012000 Entgelte der Tarifbeschäftigten 194.000 € 200.000 € 368.000 € 46.000 € 90.000 € 234.000 € Erläuterungen Mit Vorlage Nr. 93/2016 genehmigte der Rat in der Sitzung des Rates am 15.03.2016 zunächst eine außerplanmäßige Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) in Höhe von 1.013.600 €. Dieser Betrag diente der Finanzierung der der Stadt Pulheim als örtlicher Träger der Jugendhilfe entstehenden Kosten für die Erbringung von einzelfallbezogenen Jugendhilfeleistungen und für die Unterbringung der Minderjährigen. Die Ermittlung dieses Betrages basierte auf einer Hochrechnung der Kosten bis zum 31.07.2016 und beinhaltete alle Kosten für insgesamt 41 Jugendliche, die nach Monaten gestaffelt aufgenommen werden sollten. Als Deckung wurde eine Kostenerstattung gem. § 89 d SGB VIII (Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise) durch den überörtlichen Träger der Jugendhilfe (Landschaftsverband Köln) eingeplant. Zur Zeit werden insgesamt 26 Minderjährige in Pulheim betreut. Für alle Fälle wurden die Anträge auf Kostenerstattung beim Landschaftsverband Köln angemeldet. Die Bezifferung der Kostenerstattungen findet seit Oktober 2016 statt, da im Arbeitsbereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe eine zusätzliche ½ Stelle (Finanzierung über die Verwaltungskostenpauschale für UMA-Fälle) besetzt werden konnte, um die Sachbearbeiterinnen in diesem Bereich zu unterstützen. Bis heute hat der Landschaftsverband Köln noch für keinen Fall Kostenerstattungen geleistet, da er derzeit wegen drohenden Verjährungsfristen überwiegend mit der Abrechnung von „alten“ Kostenerstattungsfällen (Ansprüche bis 01.11.2015) beschäftigt ist. Eine Erstattung der bei der Stadt Pulheim bisher entstandenen Kosten noch in diesem Haushaltsjahr ist daher unwahrscheinlich. Mit Rundschreiben 43/9/2016 vom 01.12.2016 teilte der Landschaftsverband Köln mit, dass für die sog. Neufälle (Kosten ab dem 01.11.2015) Abschlagzahlungen in Höhe von 70 % auf vorliegende Rechnungen gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Abrechnungen bis zum 31.12.2016 dort vorliegen. Die Abschlagszahlungen werden beginnend mit dem Haushaltsjahr 2017 sukzessive im Laufe des ersten Quartals 2017 an die NRW-Jugendämter ausgezahlt. Da in 2016 voraussichtlich keine Erstattungen eingehen werden, muss für das laufende Haushaltsjahr eine neue Genehmigung der außerplanmäßig bereit gestellten Mittel erfolgen. Vorlage Nr.: 310/2016 . Seite 3 / 3 Die aktualisierte Kostenkalkulation für derzeit 26 Personen (siehe Anlage) erfolgt auf der Grundlage der in Vorlage 93/2016 ermittelten durchschnittlichen Kosten pro Fall (stationär/ambulant/Krankenversorgung). Danach werden für das Jahr 2016 insgesamt 1.132.000 € benötigt. Da es bei den Personen sowohl Schwankungen bei den jeweiligen monatlichen Kosten für die Unterkunft und Betreuung gibt und darüber hinaus nicht alle Personen durchgängig 12 Monat betreut wurden, ergibt die konkrete Hochrechnung einen Finanzbedarf von 1.132.000 €. Die Deckung der Ausgaben erfolgt durch die im Beschlussvorschlag genannten Minderaufwendungen/-auszahlungen und Mehrerträgen/-einzahlungen. Für den Doppelhaushalt 2017/2018 wurden die Kosten für die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen mit rd. 1,9 Mio. € und die Erstattung durch den LVR Köln in gleicher Höhe veranschlagt.