Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
31.10.16, 18:31
Aktualisiert
31.10.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
326/2016
Erstellt am:
24.10.2016
Aktenzeichen:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
08.11.2016
Betreff
Einführung einer Transparenzsatzung
- Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim im Rat der Stadt Pulheim vom 08.09.2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürgerverein Pulheim
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 326/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim lehnt den Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim vom 08.09.2016 auf Einführung einer
Transparenzsatzung ab.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 08.09.2016 beantragt die Fraktion Bürgerverein Pulheim die Einführung einer Transparenzsatzung.
Auf Basis der Mustersatzung, die gemeinsam vom Bund der Steuerzahler NRW, Transparency International Deutschland, Mehr Demokratie und dem NABU NRW (Bündnis `NRW blickt durch´) formuliert wurde, sollte die Verwaltung beauftragt werden, eine eigene Selbstverpflichtung für Pulheim zu entwickeln und umzusetzen. Der Antrag der Fraktion
Bürgerverein Pulheim ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt; auf diesen wird vollinhaltlich verwiesen.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) hat mit Schreiben vom 10.12.2015 die Transparenz-Mustersatzung an alle
Kommunen in NRW mit der Aufforderung verschickt, sich in Sachen Transparenz proaktiv auf den Weg zu machen.
Aufgrund in dieser Thematik zahlreich ergangener Nachfragen an den Städte- und Gemeindebund NRW hat dieser in
Abstimmung mit dem Städtetag und dem Landkreistag NRW eine `Einschätzung´/ rechtliche Bewertung vorgenommen,
im Ergebnis derer der Erlass einer Transparenzsatzung als nicht zielführend bewertet wird. Wenngleich bezüglich der
Begründung vollinhaltlich auf den als Anlage 2 beigefügten Schnellbrief des Städte- und Gemeindebund NRW 21/2016
verwiesen wird, werden nachfolgend stichpunktartig die Kernaussagen skizziert.
- Die Kommunen kommen ihren Informationspflichten bereits jetzt in großem Umfang nach (Sitzungsdienst, Homepage
etc. pp.).
- Die Einführung einer Transparenzsatzung bedarf eines beträchtlichen personellen und finanziellen Aufwands.
- Die Umsetzung stellt einen langwierigen Prozess dar.
- Es existiert keine spezielle Ermächtigungsgrundlage für eine derartige Satzung.
Vor dem Hintergrund der o. a. Ausführungen, der klaren Positionierung des Städte- und Gemeindesbundes NRW, wie
auch des Städtetags und Landkreistags NRW, der bereits vorhandenen und stetig verbesserten Bürgerbeteiligung und
Transparenz des Verwaltungshandelns, wie auch insbesondere der äußerst angespannten Haushaltslage der Stadt
Pulheim empfiehlt die Verwaltung, den Antrag auf Einführung einer Transparenzsatzung – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – abzulehnen.