Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
07.11.16, 18:37
Aktualisiert
07.11.16, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
345/2016
Erstellt am:
28.10.2016
Aktenzeichen:
IV/660/12-13
9168
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
16.11.2016
Betreff
Antrag der Fraktionen von B´90/Die Grünen und CDU zur Verbesserung der Parksituation in der Maybachstraße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
x nein
Vorlage Nr.: 345/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der TVA nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Finanzmittel für den Haushalt
2019 anzumelden.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 25.10.2016 bitten die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen und CDU um Prüfung, ob an der Maybachstraße eine 2,5 Meter breiter Streifen am Regenrückhaltebecken als Parkfläche ausgebaut und das bestehende
Halteverbot im Kurvenbereich etwas verkürzt werden kann. Die Verwaltung hat den Sachverhalt mit folgendem Ergebnis
geprüft:
Der betreffende Streifen befindet sich im Eigentum der Stadt Pulheim. Im Bebauungsplan Nr. 43 A BW ist die betreffende Fläche bereits als öffentliche Verkehrsfläche, Parkstreifen, Breite 2,50 m festgesetzt..
Ein Ausbau der Fläche als Parkstreifen wäre folglich möglich und mit Kosten in Höhe von ca. 68.000 € verbunden. Die
Mittel stehen im Entwurf des Doppelhaushaltes nicht zur Verfügung. Die Anlage eines Parkstreifens würde für die Anlieger eine Beitragspflicht nach KAG auslösen.