Daten
Kommune
Pulheim
Größe
212 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
05.12.16, 18:33
Aktualisiert
05.12.16, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
372/2016
Erstellt am:
23.11.2016
Aktenzeichen:
IV/61- ri/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
14.12.2016
Betreff
Rahmenplanung Ortsmitte Brauweiler
- Schreiben der SPD Fraktion vom 02.09.2016
- Sachstand
siehe Ratssitzung vom 27.09.2016, TOP 14
Veranlasser/in / Antragsteller/in
SPD-Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 372/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Rahmenplanung Ortsmitte Brauweiler zur Kenntnis.
Erläuterungen
Die Rahmenplanung für die Ortsmitte Brauweiler beinhaltet maßgeblich drei räumliche Zonen. Die Kernzone bildet der
Guidelplatz mit der gegenüber liegenden Prälatur und schließt die Kaiser-Otto-Straße mit ein. Der bevorstehende Baubeginn der Gold-Kraemer-Stiftung stellt dort im Kern die Umsetzung des baulichen Konzeptes sicher, welches auf dem
Wettbewerbsergebnis aus dem Jahr 2000 beruht. Für die derzeit provisorisch befestigte und als Interimsparkplatz genutzte Fläche entlang der Kaiser-Otto-Straße hat die Verwaltung Planungsmittel angemeldet für die Durchführung eines
Investorenwettbewerbs, um im Anschluss an die Bauphase der GKS eine Schließung des baulichen Ensembles gegenüber der Prälatur und entlang der Straße vorbereiten zu können. Die Aufgabenstellung bzw. der Ausschreibungsinhalt
des Wettbewerbes soll im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des vorher einzuleitenden
Bebauungsplanverfahrens vorgestellt und diskutiert werden. Die Mittel für die Durchführung des Wettbewerbes sind für
2018 eingestellt, sodass diese frühzeitige Bürgerbeteiligung in der zweiten Jahreshälfte 2017 sinnvoll ist.
Nördlich an diesen Kernbereich grenzt eine weitgehend in privatem Besitz befindliche Zone an, die zwar grundsätzlich
ein hohes Potenzial beinhaltet, aufgrund der Besitzverhältnisse jedoch aktuell keinen sinnvollen Planungsansatz erkennen lässt. Das Grundstück des ehemaligen Brauweiler Kinos böte hierfür ein Potenzial, jedoch liegt bislang kein bauliches Konzept vor, auf dessen Basis die Verwaltung eine Planung initiieren würde. Die Aktivierung zur Teillösung der
öffentlichen Stellplatzproblematik wurde untersucht, jedoch mit negativem Ergebnis.
Südlich der Kaiser-Otto-Straße befindet sich die dritte Zone, welche maßgeblich aus dem Komplex besteht, in dem REWE und die Kreissparkasse (KSK) ansässig sind sowie aus dem Gelände der Abteipassagen. Was planerisch in diesem
Bereich erreicht werden kann, hängt jedoch in hohem Maße davon ab, was auf dem Gelände der Abteipassagen geschieht. Diese befinden sich März 2015 im Verkauf, ohne dass ein kaufwilliger Interessent erkennbar ist. Die Verwaltung
hat in diesem Zeitraum zahlreiche ausführliche Beratungsgespräche mit Interessenten und deren Planern geführt und
zahlreiche Varianten der planerischen Entwicklung diskutiert. Bislang scheint die Veräußerung jedoch anhaltend erfolglos zu verlaufen.
Die Verwaltung steht mit dem mit der Veräußerung beauftragten Makler in Kontakt. Dieser bestätigte auf Nachfrage,
dass kurzfristig nicht mit dem Verkauf zu rechnen ist.
Der Komplex „REWE/KSK“ befindet sich im Teileigentum nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG), sodass aufgrund der
sehr zahlreichen Einzeleigentümer und dem Allstimmigkeitsgebot für wesentliche bauliche Veränderungen ebenfalls
eine nahezu unüberwindbare Hürde für Veränderungen besteht.
Die Verwaltung beabsichtigt die Beauftragung eines Architekten mit der Prüfung, inwieweit eine partielle Überplanung
der Parkplatzflächen zugunsten einer Wohn-und ggf. Geschäftsbebauung möglich ist und ob dennoch ausreichende
Stellplätze in einer Tiefgarage und der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende oberirdische Stellplätze möglich sind. Besagtes Büro hat sich bereits 2010 im Zuge einer Studie mit Ansätzen für eine Reaktivierung des Areals beschäftigt.
Ziel ist der Erhalt einer verbesserten inhaltlichen Ausgangsposition in Gesprächen mit potenziellen Investoren.
Vorlage Nr.: 372/2016 . Seite 3 / 3
Was aus Sicht der Verwaltung derzeit jedoch keinen Sinn macht, ist die Durchführung abstrakter (Angebots-)Planungen
für das Areal der Abteipassagen unter Einbindung der Bürgerschaft. Das bestehende Planungsrecht, die Topographie
sowie die ausgesprochen komplizierten baulichen Strukturen und ihre Zwänge erlauben es selbst erfahrenen Planern
erst nach intensiver Vorbereitung, Handlungsansätze für eine konzeptionelle Veränderung zu entwickeln. Zu berücksichtigen ist dabei unter anderem das Planschadensrecht, da voraussichtlich derzeit festgesetzte Bauflächen überplant
werden müssten, für welche die 7-Jahresfrist, nach der Entschädigungen oft entfallen, mangels realisierter Erschließung
nie ausgelöst wurde. Hierdurch sind Entschädigungszahlungen durch die Stadt Pulheim nicht auszuschließen, weshalb
eine abgestimmte Planung – mit dem (künftigen) Eigentümer als Partner – vorzuziehen ist.
Das Schreiben der SPD-Fraktion ist als Anlage beigefügt.