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Beschlussvorlage (2. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
178 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
12.12.16, 18:31
Aktualisiert
12.12.16, 18:31
Beschlussvorlage (2. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 
10. März 2014) Beschlussvorlage (2. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 
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10. März 2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 350/2016 Erstellt am: 09.12.2016 Aktenzeichen: III 20 200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Rat 11 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 20.12.2016 Betreff 2. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 350/2016 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Rat verzichtet auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die anliegende 2. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014. Erläuterungen Aufgrund der Kalkulation der Friedhofs-und Bestattungsgebühren für das Jahr 2017 ergibt sich die Notwendigkeit, die Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 zum 1. Januar 2017 zu ändern. Vorlage Nr.: 350/2016 . Seite 3 / 4 Anlage zur Vorlage Nr. 350 / 2016 2. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 Aufgrund §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1984 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208) und §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ___________ folgende 2. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 beschlossen: § 1- Änderungen § 5 - Gebührentarif Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 20 Jahre - Sarggrab 1.452,00 € - Urnengrab 1.015,00 € - Sarggrab Rasen* 1.886,00 € - Urnengrab Rasen* 1.190,00 € - Sarggrab Beisetzungsgarten* 1.507,00 € - Urnengrab Beisetzungsgarten* 1.070,00 € - Urnenkammer Kolumbarium* 1.389,00 € - Urnenkammer Stele* 1.491,00 € - Urnengrab Gemeinschaftsanlage* 1.327,00 € - Urnengrab Baum* 1.163,00 € Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 15 Jahre - Sternenkind Rasen* 381,00 € Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern für 20 Jahre - Sarggrab je Grabstelle 1.147,00 € - Urnengrab je Grabstelle 779,00 € - Urnengrab Gemeinschaftsanlage* 1.245,00 € - Urnengrab Baum* 1.080,00 € - Urnengrab anonym 1.064,00 € Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern für 15 Jahre - Sternenkind (Sinnersdorf)* 314,00 € - Sarggrab Kind (bis 5 Jahre) 459,00 € Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung - Tieferlegung mit Beisetzung 2.052,20 € - Tieferlegung ohne Beisetzung / Ausgrabung Sarg 1.477,60 € - Tiefbestattung 1.231,30 € - Personen ab 6 Jahren / Wiederbeisetzung Sarg 820,90 € - Kinder bis zu 5 Jahren Sargbestattung 369,40 € - (Anonyme) Urnenbeisetzung / Ausgrabung und Wiederbeisetzung Urne 328,40 € - Beisetzung Sternenkind* 205,20 € Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers 48,30 € Verlängerungsjahr 72,60 € 50,75 € 94,30 € 59,50 € 75,35 € 53,50 € 69,45 € 74,55 € 66,35 € 58,15 € Verlängerungsjahr 25,40 € Vorlage Nr.: 350/2016 . Seite 4 / 4 Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen - Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier - Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier - Aufbewahrung einer Leiche - Aufbewahrung Urne / Kindersarg Genehmigungsgebühren - Genehmigung von stehenden Grabmälern - Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je ein liegendes Denkmal, - eine Grabeinfassung, - eine Teilabdeckung, - eine Ganzabdeckung - Zulassung von Gewerbetreibenden 330,90 € 165,50 € 99,30 € 49,60 € 72,50 € 43,50 € 43,50 € 43,50 € 43,50 € 43,50 € Die Gebührensätze für die mit * versehene(n) Nutzungsrechte / Bestattungsart gelten ab Verfügbarkeit der entsprechenden Nutzungsrechte auf mindestens einem Friedhof. § 2 - Inkrafttreten Diese 2. Änderung der Gebührensatzung der Stadt Pulheim für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 10. März 2014 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.