Daten
Kommune
Pulheim
Größe
178 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
12.12.16, 18:31
Aktualisiert
12.12.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
350/2016
Erstellt am:
09.12.2016
Aktenzeichen:
III 20 200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
11
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
20.12.2016
Betreff
2. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom
10. März 2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 350/2016 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Rat verzichtet auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss und beschließt die anliegende 2. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014.
Erläuterungen
Aufgrund der Kalkulation der Friedhofs-und Bestattungsgebühren für das Jahr 2017 ergibt sich die Notwendigkeit, die
Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 zum 1. Januar 2017
zu ändern.
Vorlage Nr.: 350/2016 . Seite 3 / 4
Anlage zur Vorlage Nr. 350 / 2016
2. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom
10. März 2014
Aufgrund §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1984 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208) und §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 5
des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt
Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ___________ folgende 2. Änderung der Gebührensatzung
für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 10. März 2014 beschlossen:
§ 1- Änderungen
§ 5 - Gebührentarif
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 20 Jahre
- Sarggrab
1.452,00 €
- Urnengrab
1.015,00 €
- Sarggrab Rasen*
1.886,00 €
- Urnengrab Rasen*
1.190,00 €
- Sarggrab Beisetzungsgarten*
1.507,00 €
- Urnengrab Beisetzungsgarten*
1.070,00 €
- Urnenkammer Kolumbarium*
1.389,00 €
- Urnenkammer Stele*
1.491,00 €
- Urnengrab Gemeinschaftsanlage*
1.327,00 €
- Urnengrab Baum*
1.163,00 €
Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern für 15 Jahre
- Sternenkind Rasen*
381,00 €
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern für 20 Jahre
- Sarggrab je Grabstelle
1.147,00 €
- Urnengrab je Grabstelle
779,00 €
- Urnengrab Gemeinschaftsanlage*
1.245,00 €
- Urnengrab Baum*
1.080,00 €
- Urnengrab anonym
1.064,00 €
Gebührensatz für den Erwerb von Nutzungsrechten an Reihengräbern für 15 Jahre
- Sternenkind (Sinnersdorf)*
314,00 €
- Sarggrab Kind (bis 5 Jahre)
459,00 €
Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung
- Tieferlegung mit Beisetzung
2.052,20 €
- Tieferlegung ohne Beisetzung / Ausgrabung Sarg
1.477,60 €
- Tiefbestattung
1.231,30 €
- Personen ab 6 Jahren / Wiederbeisetzung Sarg
820,90 €
- Kinder bis zu 5 Jahren Sargbestattung
369,40 €
- (Anonyme) Urnenbeisetzung / Ausgrabung und Wiederbeisetzung Urne
328,40 €
- Beisetzung Sternenkind*
205,20 €
Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers
48,30 €
Verlängerungsjahr
72,60 €
50,75 €
94,30 €
59,50 €
75,35 €
53,50 €
69,45 €
74,55 €
66,35 €
58,15 €
Verlängerungsjahr
25,40 €
Vorlage Nr.: 350/2016 . Seite 4 / 4
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
- Aufbewahrung einer Leiche
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg
Genehmigungsgebühren
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je ein liegendes Denkmal,
- eine Grabeinfassung,
- eine Teilabdeckung,
- eine Ganzabdeckung
- Zulassung von Gewerbetreibenden
330,90 €
165,50 €
99,30 €
49,60 €
72,50 €
43,50 €
43,50 €
43,50 €
43,50 €
43,50 €
Die Gebührensätze für die mit * versehene(n) Nutzungsrechte / Bestattungsart gelten ab Verfügbarkeit der entsprechenden Nutzungsrechte auf mindestens einem Friedhof.
§ 2 - Inkrafttreten
Diese 2. Änderung der Gebührensatzung der Stadt Pulheim für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 10. März
2014 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.