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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW, hier: Flüchtlingsarbeit)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW,
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 302/2016 Erstellt am: 07.10.2016 Aktenzeichen: II/501 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 25.10.2016 Betreff Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW, hier: Flüchtlingsarbeit Veranlasser/in / Antragsteller/in Ratundtat Stommeln Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 302/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss als Sozialausschuss und Beschwerdeausschuss beschließt, die vom Antragsteller im Einzelnen formulierten Anträge wie folgt zu bescheiden: zu 1. Der Antrag auf eine Ausweitung der Förderung zur Teilnahme an Integrationskursen von Flüchtlingen, die nicht aus Ländern mit sicherer Bleibeperspektive stammen, wird abgelehnt. zu 2. Es wird festgestellt, dass sich der Gegenstand des Antrages durch Maßnahmen der Verwaltung erledigt hat bzw. erledigen wird. zu 3. Es wird festgestellt, dass sich der Antrag erledigt hat. zu 4. Dem Antrag wird zugestimmt. Erläuterungen Zu 1. Im Stadtgebiet werden aktuell zahlreiche ehrenamtlich durchgeführte Sprachkurse für Flüchtlinge angeboten. Diese Angebote richten sich an alle Menschen im Stadtgebiet, unabhängig von der Herkunft oder der eventuell erkennbaren Bleibeperspektive. Diese Kurse werden fachlich hochwertig und engagiert betrieben. Sie können aber von Art und Umfang nicht denjenigen Kursen entsprechen, die im Rahmen weitergehender Integrationsmaßnahmen öffentlich gefördert und von anerkannten Bildungsträgern durchgeführt werden. Der Grund ist, dass diese Kurse durch ein hohes Maß an finanzieller Förderung unterstützt werden. Es ist die Teilnahme derjenigen Menschen vorgesehen, die aus bestimmten Ländern geflohen und eine entsprechend erkennbar hohe Bleibeperspektive (z. B. Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Somalia) haben. Inhaltlich kann der im Antrag deutlich gemachten Intention nur zugestimmt werden. Dem ist in der Abwägung entgegenzuhalten, dass der Stadt nicht die finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um über die existierenden Kursangebote und entsprechenden Fördermöglichkeiten hinaus, weiteren Menschen die Teilnahme an institutionalisierten Kursangeboten, die finanziell nicht unterstützt werden, zu ermöglichen. Zu 2. Vor etwa einem Jahr stand zunächst im Vordergrund, die in der Stadt Pulheim angekommenen Menschen unterbringen zu können und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Die aktuellen Zahlen belegen, dass der hohe Unterbringungsdruck nicht mehr existiert. Seinerzeit beschlossene Planungen sind in den vergangenen Monaten umgesetzt worden. Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung. Die Verwaltung ist bestrebt, in größeren Unterkünften freie Räume vorzuhalten. Dies dient dem Erfordernis, Rückzugsmöglichkeiten für vielerlei Notwendigkeiten zu schaffen (z. B. Hausaufgaben- oder Spielräume für Kinder in einer Unterkunft, Besprechungsräume für ehrenamtlich Engagierte oder städtisches Personal in Angelegenheiten einzelner Personen in den Unterkünften, Räume für geselliges Beisammensein oder zur Durchführung von Kursangeboten). Die augenblicklichen Unterbringungsmöglichkeiten lassen es zu, in größeren Unterkünften frei werdende Räume nicht neu zu Unterkunftszwecken zu belegen bzw. durch eine großzügigere Unterbringung einzelne Räume frei zu ziehen. Die Umsetzung hängt im Detail von der Fertigstellung der weiteren größeren Unterkünfte ab. Vorlage Nr.: 302/2016 . Seite 3 / 3 Die Verwaltung wird dies sukzessive weiter umsetzen, um dem im Antrag zum Ausdruck gebrachten Ansinnen entsprechen zu können. Vorsorglich weist die Verwaltung darauf hin, dass diese Möglichkeit unter dem Vorbehalt der Nutzung zu Unterbringungszwecken bei wieder steigenden Flüchtlingszahlen steht. Zu 3. Richtig ist, dass sich einzelne Unterkünfte in einem baulich schlechten Zustand befinden. Dies ist der teilweise sehr langen Nutzungszeit oder auch einer häufigen Fluktuation in der Belegung geschuldet. Die Verwaltung ist bestrebt, bei erkennbaren Renovierungsbedarfen dies bei einem Wechsel der Belegung realisieren zu können. Daneben ist die Verwaltung bestrebt, durch Begleitung durch städtische Hausmeister bzw. durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes eine Verschlechterung der Situation in den einzelnen Unterkünften zu verhindern. Hierzu zählt auch, den Bewohnerinnen und Bewohnern Möglichkeiten zur Trocknung der Wäsche zu vermitteln bzw. Örtlichkeiten vorzusehen, in denen Wäsche getrocknet werden kann. Zu 4. Verwaltungsintern wird zurzeit ein erster Vorschlag zur Erarbeitung eines Integrationskonzeptes vorbereitet. In diesem sollen wesentliche Handlungsfelder und Einzelmaßnahmen beschrieben werden, mit denen konzeptionell die Integration von aus ihren Heimatländern geflohenen Menschen in die städtische Gesellschaft ermöglicht werden kann. Vom Verfahren her ist vorgesehen, in einem ersten Schritt die Rahmensetzungen innerhalb der Verwaltung zu erarbeiten. Um die sich abzeichnenden Handlungsfelder und Maßnahmen mit Leben füllen zu können, ist hiernach die Einbindung weiterer stadtgesellschaftlicher Gruppen vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere die Fraktionen im Rat sowie die verschieden organisierten ehrenamtlichen Unterstützerkreise. Im Rahmen der konzeptionellen Arbeit werden auch noch einmal die verschiedenen Aufgabenbereiche beschrieben und die unterschiedlichen Zuständigkeiten aufgeführt. Dies soll auch dem Ziel dienen, Verantwortung für einzelne Aufgabenbereiche gezielt zuordnen zu können. Die Erarbeitung der Notwendigkeiten und Möglichkeiten an den einzelnen Stellen innerhalb und außerhalb der Verwaltung wird im Zuge von partizipativen Veranstaltungen sichergestellt.