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Mitteilung (Großflächiger Einzelhandel im Bereich des Stadtwerkegrundstücks )

Daten

Kommune
Jülich
Größe
8,9 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
09.10.08, 21:28
Aktualisiert
09.10.08, 21:28
Mitteilung (Großflächiger Einzelhandel im Bereich des Stadtwerkegrundstücks )

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Mü Jülich, 20.05.2008 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 244/2008 Mitteilung Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 05.06.2008 TOP Ergebnisse Großflächiger Einzelhandel im Bereich des Stadtwerkegrundstücks Anlg.: SD.Net Mitteilungstext: Mit Datum vom 29.02.2008 hat die Stadt Jülich eine Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz zu o.g. Bauleitplanung an die Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 13.05.2008 hat jetzt die Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung die geplante Betriebsansiedlung als grundsätzlich mit den landesplanerischen Vorgaben vereinbar eingeschätzt. Im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanänderung wurde auch eine Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches der Kernstadt vorgelegt. Danach liegt der Bereich der Planänderung im zentralen Versorgungsbereich. Eine solche Einbeziehung des Änderungsbereiches in den zentralen Versorgungsbereich wird von der Bezirksregierung mit getragen. Die Gesamtabgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird jedoch noch geprüft. Sobald die endgültige Genehmigung der Bezirksregierung zur Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches vorliegt, wird der Auschuss hierüber beraten und beschließen.