Daten
Kommune
Jülich
Größe
8,9 kB
Datum
05.06.2008
Erstellt
09.10.08, 21:28
Aktualisiert
09.10.08, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Mü
Jülich, 20.05.2008
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 244/2008
Mitteilung
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
05.06.2008
TOP
Ergebnisse
Großflächiger Einzelhandel im Bereich des Stadtwerkegrundstücks
Anlg.:
SD.Net
Mitteilungstext:
Mit Datum vom 29.02.2008 hat die Stadt Jülich eine Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz zu
o.g. Bauleitplanung an die Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 13.05.2008 hat jetzt
die Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung die geplante Betriebsansiedlung als grundsätzlich mit den landesplanerischen Vorgaben vereinbar eingeschätzt.
Im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanänderung wurde auch eine Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches der Kernstadt vorgelegt. Danach liegt der Bereich der Planänderung im
zentralen Versorgungsbereich. Eine solche Einbeziehung des Änderungsbereiches in den zentralen
Versorgungsbereich wird von der Bezirksregierung mit getragen. Die Gesamtabgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches wird jedoch noch geprüft.
Sobald die endgültige Genehmigung der Bezirksregierung zur Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches vorliegt, wird der Auschuss hierüber beraten und beschließen.