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Beschlussvorlage (Verkauf eines städtischen Wohnbaugrundstückes im BP Nr. 20 Pulheim 1302 Hier: Kaufpreisfestlegung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
09.09.16, 18:31
Aktualisiert
07.11.16, 18:37
Beschlussvorlage (Verkauf eines städtischen Wohnbaugrundstückes im BP Nr. 20 Pulheim 1302
Hier: Kaufpreisfestlegung) Beschlussvorlage (Verkauf eines städtischen Wohnbaugrundstückes im BP Nr. 20 Pulheim 1302
Hier: Kaufpreisfestlegung) Beschlussvorlage (Verkauf eines städtischen Wohnbaugrundstückes im BP Nr. 20 Pulheim 1302
Hier: Kaufpreisfestlegung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 150/2016 Erstellt am: 30.08.2016 Aktenzeichen: III/26.20.01 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau 2 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 17.11.2016 Betreff Verkauf eines städtischen Wohnbaugrundstückes im BP Nr. 20 Pulheim 1302 Hier: Kaufpreisfestlegung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 150/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung die nach dem Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302 als Baugrundstück festgesetzte Fläche Gemarkung Pulheim, Flur 12, Flurstück 1316 zu folgenden Konditionen zum Verkauf anzubieten: 1. Der Kaufpreis beträgt 350,00 €/m². Danach ergibt sich aufgrund der Flächengröße von 460m² ein Kaufpreis von 161.000,00 €. 2. Der Kanalanschlussbeitrag in Höhe von 3.353,40€ ist im Kaufpreis enthalten. 3. Die Kosten des Grundstücksanschlusses sind vom Käufer zu zahlen. 4. Die mit der Beurkundung und Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten trägt der Käufer. 5. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorgaben des KfW-Effizienzhaus-Standards 55 anzuwenden, um bereits jetzt Niedrigstenergiegebäude zu schaffen, welche ab dem Jahr 2021 verpflichtend sein werden. Das Grundstück wird gemäß den allgemeinen Vermarktungskriterien für Einzelbewerber gemäß der Beschlüsse des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 16.05.2013 (Vorlage Nr. 178/2013), 05.12.2013 (Vorlage Nr. 420/2013) und 11.09.2014 (Vorlage Nr. 306/2014) diesen zum Kauf angeboten. Die Verwaltung wird ermächtigt einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen. Erläuterungen Das Grundstück Gemarkung Pulheim, Flur 12, Flurstück 1316 liegt innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 20 Pulheim. Die Fläche wurde bis 2011 als Kinderspielplatz genutzt. In seiner Sitzung am 12.04.2011 beschloss der Rat der Stadt Pulheim, diese Nutzung aufzugeben. Im Bebauungsplanänderungsverfahren Nr. 20 Pulheim 1302 wurde die ehemalige Spielplatzfläche in private Baufläche umgewandelt. Der Satzungsbeschluss wurde am 10.05.2016 in der Sitzung des Rates der Stadt Pulheim getroffen. Die Grundstücksgröße beträgt 460 m². Der Bodenrichtwert für den Bereich an der Beethovenstraße liegt bei 380 €/m² für ein ca. 350 m² großes Richtwertgrundstück. Aufgrund des annährend dreieckigen Zuschnitts des Grundstückes, des einzuhaltenden Mindestabstandes von 5m zu der angrenzenden Garagenzeile und einer Beschränkung zur Errichtung von Nebenanlage auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche von maximal von 30 m³ Rauminhalt ist ein Kaufpreis in Höhe des Richtwertes von 380€/m² nicht gerechtfertigt. Das Kaufgrundstück ist mit 460m² deutlich größer und hat einen ungünstigen Zuschnitt. Vorlage Nr.: 150/2016 . Seite 3 / 3 Bei der Vermarktung der Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes 113 Pulheim wurde für freistehende Häuser mit einer Firsthöhe von 8m bei eine Grundstücksgröße von ca. 450m² ein Kaufpreis von 350,00€/m² verlangt. Bei der Vermarktung der Baugrundstücke im künftigen BP 115 in 2017 soll aus Sicht der Stadtverwaltung ein höherer Kaufpreis (voraussichtlich 390,00€/m²) gefordert werden. Das hier in Rede stehende Baugrundstück am Fuchspfad hat gegenüber den Baugrundstücken im Bereich des BP 113 und BP 115 eine ungünstigere Lage, Ausrichtung und Bebaubarkeit. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen sollte aus Sicht der Verwaltung für das Baugrundstück ebenfalls ein Kaufpreis von 350,00€/m² verlangt werden. Die Vermarktung soll Anfang 2017 erfolgen. Der Buchwert des Grundstücks beträgt 77,50 €/m².