Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
09.09.16, 18:31
Aktualisiert
07.11.16, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
150/2016
Erstellt am:
30.08.2016
Aktenzeichen:
III/26.20.01
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
2
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
17.11.2016
Betreff
Verkauf eines städtischen Wohnbaugrundstückes im BP Nr. 20 Pulheim 1302
Hier: Kaufpreisfestlegung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 150/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung die nach dem
Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302 als Baugrundstück festgesetzte Fläche Gemarkung Pulheim, Flur 12, Flurstück
1316 zu folgenden Konditionen zum Verkauf anzubieten:
1. Der Kaufpreis beträgt 350,00 €/m². Danach ergibt sich aufgrund der Flächengröße von 460m² ein Kaufpreis von
161.000,00 €.
2. Der Kanalanschlussbeitrag in Höhe von 3.353,40€ ist im Kaufpreis enthalten.
3. Die Kosten des Grundstücksanschlusses sind vom Käufer zu zahlen.
4. Die mit der Beurkundung und Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten trägt der Käufer.
5. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorgaben des KfW-Effizienzhaus-Standards 55 anzuwenden, um bereits jetzt
Niedrigstenergiegebäude zu schaffen, welche ab dem Jahr 2021 verpflichtend sein werden.
Das Grundstück wird gemäß den allgemeinen Vermarktungskriterien für Einzelbewerber gemäß der Beschlüsse des
Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 16.05.2013 (Vorlage Nr. 178/2013), 05.12.2013 (Vorlage Nr.
420/2013) und 11.09.2014 (Vorlage Nr. 306/2014) diesen zum Kauf angeboten. Die Verwaltung wird ermächtigt einen
entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.
Erläuterungen
Das Grundstück Gemarkung Pulheim, Flur 12, Flurstück 1316 liegt innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes Nr.
20 Pulheim. Die Fläche wurde bis 2011 als Kinderspielplatz genutzt. In seiner Sitzung am 12.04.2011 beschloss der Rat
der Stadt Pulheim, diese Nutzung aufzugeben. Im Bebauungsplanänderungsverfahren Nr. 20 Pulheim 1302 wurde die
ehemalige Spielplatzfläche in private Baufläche umgewandelt. Der Satzungsbeschluss wurde am 10.05.2016 in der
Sitzung des Rates der Stadt Pulheim getroffen.
Die Grundstücksgröße beträgt 460 m². Der Bodenrichtwert für den Bereich an der Beethovenstraße liegt bei 380 €/m² für
ein ca. 350 m² großes Richtwertgrundstück.
Aufgrund des annährend dreieckigen Zuschnitts des Grundstückes, des einzuhaltenden Mindestabstandes von 5m zu
der angrenzenden Garagenzeile und einer Beschränkung zur Errichtung von Nebenanlage auf der nicht überbaubaren
Grundstücksfläche von maximal von 30 m³ Rauminhalt ist ein Kaufpreis in Höhe des Richtwertes von 380€/m² nicht
gerechtfertigt. Das Kaufgrundstück ist mit 460m² deutlich größer und hat einen ungünstigen Zuschnitt.
Vorlage Nr.: 150/2016 . Seite 3 / 3
Bei der Vermarktung der Grundstücke im Bereich des Bebauungsplanes 113 Pulheim wurde für freistehende Häuser mit
einer Firsthöhe von 8m bei eine Grundstücksgröße von ca. 450m² ein Kaufpreis von 350,00€/m² verlangt. Bei der Vermarktung der Baugrundstücke im künftigen BP 115 in 2017 soll aus Sicht der Stadtverwaltung ein höherer Kaufpreis
(voraussichtlich 390,00€/m²) gefordert werden. Das hier in Rede stehende Baugrundstück am Fuchspfad hat gegenüber
den Baugrundstücken im Bereich des BP 113 und BP 115 eine ungünstigere Lage, Ausrichtung und Bebaubarkeit. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen sollte aus Sicht der Verwaltung für das Baugrundstück ebenfalls ein Kaufpreis
von 350,00€/m² verlangt werden. Die Vermarktung soll Anfang 2017 erfolgen.
Der Buchwert des Grundstücks beträgt 77,50 €/m².