Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
31.10.16, 18:31
Aktualisiert
31.10.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
325/2016
Erstellt am:
21.10.2016
Aktenzeichen:
III/20/200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
08.11.2016
Betreff
Jahresabschluss 2015
Behandlung des Jahresfehlbetrages
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 325/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, zur Deckung des Jahresfehlbetrages des Haushaltsjahres 2015 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) 7.804.672,61 € aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
Erläuterungen
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 vorgelegt. Nach §
96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss fest und entlastet
den Bürgermeister.
Neben der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zugleich
über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von 7.804.672,61 € soll vollständig durch eine Entnahme aus
der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Demnach stehen noch 11.716.564,79 € zur Finanzierung von Defiziten späterer Jahre zur Verfügung.