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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 328/2016 Erstellt am: 24.10.2016 Aktenzeichen: III/220 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 06.12.2016 Rat X 20.12.2016 Betreff Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 328/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art. Erläuterungen Im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wurde u.a. auch geprüft, ob mit der Einführung einer sog. Sexsteuer Erträge mit einem nicht unverhältnismäßig hohen Verwaltungs- bzw. Arbeitsaufwand erzielt werden können. Auf die Vorlage 283/2016 (HFA 25.10.2016 / Rat 08.11.2016) wird verwiesen. Der Satzungsentwurf wurde mit dem Städte- und Gemeindebund NRW abgestimmt und ist an die Satzung der Stadt Köln angelehnt. Die Höhe der Steuersätze wurde ebenfalls übernommen. Nach Auskunft der Stadt Köln gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Höhe der Steuersätze erdrosselnd sein könnte. Nach einer vorsichtigen Schätzung kann mit einem jährlichen Ertrag in Höhe von ca. 20.000,00 € gerechnet werden. Dies ist im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 bereits berücksichtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand führt die Einführung einer Sexsteuer auch zu keinem hohem Verwaltungs- bzw. Arbeitsaufwand.