Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
328/2016
Erstellt am:
24.10.2016
Aktenzeichen:
III/220
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
06.12.2016
Rat
X
20.12.2016
Betreff
Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 328/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt,
der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art.
Erläuterungen
Im Rahmen von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wurde u.a. auch geprüft, ob mit der Einführung einer sog. Sexsteuer Erträge mit einem nicht unverhältnismäßig hohen Verwaltungs- bzw. Arbeitsaufwand erzielt werden können. Auf
die Vorlage 283/2016 (HFA 25.10.2016 / Rat 08.11.2016) wird verwiesen.
Der Satzungsentwurf wurde mit dem Städte- und Gemeindebund NRW abgestimmt und ist an die Satzung der Stadt
Köln angelehnt. Die Höhe der Steuersätze wurde ebenfalls übernommen. Nach Auskunft der Stadt Köln gibt es keine
Anhaltspunkte dafür, dass die Höhe der Steuersätze erdrosselnd sein könnte.
Nach einer vorsichtigen Schätzung kann mit einem jährlichen Ertrag in Höhe von ca. 20.000,00 € gerechnet werden.
Dies ist im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 bereits berücksichtigt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand führt die Einführung einer Sexsteuer auch zu keinem hohem Verwaltungs- bzw. Arbeitsaufwand.