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Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
179 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
11.11.16, 10:29
Aktualisiert
11.11.16, 10:29
Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2017) Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2017) Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2017) Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 335/2016 Erstellt am: 26.10.2016 Aktenzeichen: 26.2 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X 17.11.2016 Haupt- und Finanzausschuss X 06.12.2016 Rat X 20.12.2016 Betreff Bauunterhaltungsmaßnahmen 2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 335/2016 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, für das Haushaltsjahr 2017 Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 2.293.000 € zur Verfügung zu stellen und entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmenliste für die Priorität 1 (Anlage 1) zu verwenden. Die übrigen Ausführungen und Anlagen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Erläuterungen Für das Jahr 2017 stehen nach der aktuellen Finanzplanung wie im laufenden Jahr Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 2.293.000 € zur Verfügung. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wurden hiervon bisher rd. 900.000 € benötigt, um diese in 8 Einzelbudgets aufzuteilen und den Objektbetreuern für sog. Kleinreparaturen zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag muss wegen der Erweiterung von Gebäudeflächen und Flüchtlingsunterkünften auf 1.138.000 € aufgestockt werden. Dies hat die Entwicklung der Kosten für Kleinreparaturen im Jahr 2016 gezeigt. Hierunter sind kleinere Instandhaltungsmaßnahmen zu verstehen, die ein Volumen von jeweils 5.000 € nicht überschreiten. Für Wartungen waren bisher 200.000 € vorgesehen. Auch dieser Betrag muss wegen der o.g. Erweiterung von Gebäudeflächen und der zusätzlich notwendigen technischen Anlagen (insbesondere für die Liegenschaft Aquarena mit Frei- Hallenbad und Sportlertrakt) auf 330.000,- € erhöht werden. Hieraus werden turnusmäßig durchzuführende Wartungen und sicherheitstechnische Prüfungen (z.B. an Brandschutzanlagen, Aufzügen etc.) finanziert. Für unvorhergesehene Einzelmaßnahmen (z.B. Ausfall eines Heizkessels, Sturmschäden o.ä.) muss eine Reserve von rd. 100.000 € vorgehalten werden. Nach Abzug verbleiben somit 685.000 €, die für größere Einzelmaßnahmen verwendet werden können. Gegenüber den Vorjahren reduzieren sich damit die für Einzelmaßnahmen verbleibenden Haushaltsmittel deutlich. Die Verwaltung hat alle bekannten Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 5.000 € in einer Liste zusammengetragen, die sowohl aus Mängelanzeigen und Wünschen der Gebäudenutzer als auch aus Erkenntnissen der Objektbetreuer im Immobilienmanagement entstanden ist und zudem alle Maßnahmen enthält, die schon in den Vorjahren mangels Finanzmasse nicht berücksichtigt werden konnten. Vorlage Nr.: 335/2016 . Seite 3 / 4 Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung diesen Maßnahmen Prioritäten nach folgenden Kriterien zugeordnet: Priorität 1 Die Umsetzung ist zur Abwendung einer Gefahr oder drohender Folgeschäden oder zum Erhalt der Nutzbarkeit oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend erforderlich Priorität 2 Die Umsetzung wird dringend empfohlen zum Substanzerhalt oder zur deutlichen Optimierung der Bewirtschaftungskosten oder zur Verhinderung von Nutzungseinschränkungen Priorität 3 Sinnvolle Maßnahme, die der Optimierung der Gebäudenutzung oder Bewirtschaftung dient (aber in geringerem Umfang als Priorität 2) Priorität 4 Reine Schönheitsmaßnahme ohne zusätzlichen Nutzen. Funktion und Nutzung ist auch ohne Umsetzung gewährleistet Mit Blick auf die verfügbaren Mittel von insgesamt 2.293.000 € kann seitens der Verwaltung nur die Umsetzung der Maßnahmen mit der Priorität 1 vorgeschlagen werden. In der Anlage 2 sind die Maßnahmen der Prioritäten 2 bis 4 aufgelistet, die im kommenden Jahr nicht finanziert werden können. Die Verwaltung wird diese Maßnahmen in den Folgejahren fortschreiben. Mit der Vorlage 488/2010 (LHA 18.11.2010) hatte die Verwaltung über das Ergebnis der energetischen Untersuchungen an städt. Gebäuden berichtet. Zur Umsetzung wurden nur die mit Priorität „hoch“ eingestuften Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Allein diese erfordern einen Gesamtbetrag von rd. 4 Mio. €. Hierfür sollten jährlich rd. 500.000 € aus den vom Rat bereitgestellten Bauunterhaltungsmitteln reserviert werden, um die Sanierungen über einen Zeitraum von 8 Jahren umzusetzen. Die Verwaltung hatte hierzu für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 mit gesonderten Vorlagen jeweils Maßnahmen vorgeschlagen. Für das Jahr 2013 enthielt die Maßnahmenliste mit der Priorität 1 lediglich die energetische Sanierung der Turnhalle an der Realschule Pulheim mit einem Aufwand von 115.000 €. Für das Jahr 2015 enthielt die Maßnahmenliste mit erster Priorität 250.000 € für die Erneuerung der zentralen Kesselanlagen am Schulzentrum Brauweiler inkl. der Einregulierung des hydraulischen Abgleichs und energetische Maßnahmen am Umkleidegebäude am Sportplatz Sinnersdorf. Wegen dringlicher anderer Projekte insbesondere der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften wurden die geplanten Maßnahmen am Sportplatz Sinnersdorf zurückgestellt. Dies Maßnahmen sind im Übrigen inzwischen, gemeinsam mit der notwendigen Dachsanierung, als Generalsanierung nicht mehr als Bauunterhaltungsmaßnahme, sondern investiv finanziert. Mit Blick auf die Haushaltslage und die damit verbundenen erneut begrenzten Bauunterhaltungsmittel, sieht die Verwaltung keinen Raum zur Umsetzung von energetischen Maßnahmen im kommenden Jahr. Die Mittel für folgende in den Vorjahren finanzierte Bauunterhaltungsmaßnahmen der Priorität 1 wurden durch Beschlüsse des Rates zur Deckung über- oder außerplanmäßiger Leistungen herangezogen, insbesondere zur Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zur Schaffung von Schulraumcontainern am Schulzentrum in Brauweiler (siehe Vorlagen, 392/2014, 315/2015, 325/2015, 186/2015, 262/2015): Vorlage Nr.: 335/2016 . Seite 4 / 4 Realschule Pulheim, akustische Sanierung, 70.000 € Realschule Pulheim, Dämmung der Fassade, 150.000 € Realschule Pulheim, Fenstererneuerung, 1. und 2. Bauabschnitt, 236.000 € Gymnasium Pulheim, akustische Sanierung, 1. Bauabschnitt, 133.000 € Bei den Maßnahmen zur Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge konnten erhebliche Mittel eingespart werden, da diese nur in reduzierter Form (ehemalige Internatsgebäude in Stommeln) oder deutlich günstiger umgesetzt wurden. Aus den hier eingesparten Mitteln können die vorgenannten Maßnahmen an Realschule und Gymnasium in Pulheim wieder als Priorität 1 finanziert werden. Die Verwaltung wird die Maßnahmen aber auch weiterhin zurückstellen, bis hinsichtlich der Umsetzung der Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum Pulheim eine Entscheidung getroffen ist.