Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
237/2016
Erstellt am:
27.10.2016
Aktenzeichen:
III 20 200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
3
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
06.12.2016
X
20.12.2016
Betreff
Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren 2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 237/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen:
1.
2.
Der Rat nimmt die anliegende Kalkulationsübersicht bezüglich der Abfallbeseitigungsgebühren 2017 zur Kenntnis.
Der Rat beschließt, dass die Abfallgebührensätze bis 31.12.2017 unverändert bleiben.
Erläuterungen
Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2017 unverändert bleiben.
Die Gesamtkosten sind gegenüber der Kalkulation 2016 um 1,2% von 4.157.316 € auf 4.206.231 € gestiegen. Wesentliche Gründe sind gering steigende Kosten bei der Verwertung und Beseitigung sowie bei der Sammlung. Die Beseitigungs- und Verwertungsgebühren werden vom Kreis insbesondere bei den Bioabfallmengen aufgrund einer Preisgleitklausel angehoben. Zudem steigen die Zahlen bei den genutzten Abfallgefäßen weiterhin an, was die Sammlung geringfügig verteuert (s. Zeilen 4 und 6 auf Seite 1 der Anlage).
Niedrigere Nebenerträge aufgrund des geringeren Ausgleichs aus Überdeckungen von Vorjahren werden größtenteils
kompensiert durch den Erlös aus Altpapierverwertungsmengen, der aufgrund der Entwicklung in den letzten beiden
Jahren höher kalkuliert werden kann.
Die verbleibenden und gegenüber der Kalkulation 2016 etwas geringeren Nebenerträge (-3,4%) werden durch Mehreinnahmen aufgrund der höheren Zahl der Abfallgefäße kompensiert.