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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren 2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
28.11.16, 18:31
Aktualisiert
28.11.16, 18:31
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren 2017) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren 2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 237/2016 Erstellt am: 27.10.2016 Aktenzeichen: III 20 200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 3 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 06.12.2016 X 20.12.2016 Betreff Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren 2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 237/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen: 1. 2. Der Rat nimmt die anliegende Kalkulationsübersicht bezüglich der Abfallbeseitigungsgebühren 2017 zur Kenntnis. Der Rat beschließt, dass die Abfallgebührensätze bis 31.12.2017 unverändert bleiben. Erläuterungen Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2017 unverändert bleiben. Die Gesamtkosten sind gegenüber der Kalkulation 2016 um 1,2% von 4.157.316 € auf 4.206.231 € gestiegen. Wesentliche Gründe sind gering steigende Kosten bei der Verwertung und Beseitigung sowie bei der Sammlung. Die Beseitigungs- und Verwertungsgebühren werden vom Kreis insbesondere bei den Bioabfallmengen aufgrund einer Preisgleitklausel angehoben. Zudem steigen die Zahlen bei den genutzten Abfallgefäßen weiterhin an, was die Sammlung geringfügig verteuert (s. Zeilen 4 und 6 auf Seite 1 der Anlage). Niedrigere Nebenerträge aufgrund des geringeren Ausgleichs aus Überdeckungen von Vorjahren werden größtenteils kompensiert durch den Erlös aus Altpapierverwertungsmengen, der aufgrund der Entwicklung in den letzten beiden Jahren höher kalkuliert werden kann. Die verbleibenden und gegenüber der Kalkulation 2016 etwas geringeren Nebenerträge (-3,4%) werden durch Mehreinnahmen aufgrund der höheren Zahl der Abfallgefäße kompensiert.