Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Eintragung der Gebäude Friedrichstr. 28 und Schützenstr. 16 in die Denkmalliste der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
118 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
11.04.13, 09:46
Aktualisiert
15.04.13, 18:46
Beschlusstext (Eintragung der Gebäude Friedrichstr. 28 und Schützenstr. 16 in die Denkmalliste der Stadt Brühl)

öffnen download melden Dateigröße: 118 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 11.04.2013 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur-, Partnerschaften und Tourismus der Stadt Brühl am 12.03.2013 Öffentliche Sitzung 3. Eintragung der Gebäude Friedrichstr. 28 und Schützenstr. 16 in die Denkmalliste der Stadt Brühl 24/2013 Beschluss: Der Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus beschließt gem. § 3 (2) DSchG (GV NW 1980 S. 226 / SGV NW S. 224) die Gebäude: Friedrichstr. 28 und Schützenstr. 16 in Verbindung mit der Denkmallisten-Verordnung vom 06.03.1981 (GV NW S. 135 / SGV NW S. 224) als Baudenkmal einzutragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Kultur-, Partnerschaften und Tourismus 12.03.2013 1 von 1