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Anfrage (Anfrage 480/2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Erstellt
01.10.10, 06:36
Aktualisiert
01.10.10, 06:36
Anfrage (Anfrage 480/2010) Anfrage (Anfrage 480/2010)

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Inhalt der Datei

SPD-Fraktion Erftstadt. SPD-Bürgerbüro. Bahnhofstr. Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Dr. Franz-Georg Rips Rathaus, Am Holzda m 10 50374 Erftstadt 38. 50374 Erftstadt y 04 0} I- 0 10 SPD-Bürgerbüro Bahnhofstr. 38 50374 Erftstadt eMail: mail@spd-erftstadt.de twitter: SPD_Erftstadt Internet: www.spd-erftstadt.de Stellv . Fraktionsvorsitzender UweWegner Karolingerstr.147 50374 Erftstadt Telefon: (0 22 35) 929 11 50 Fax: (0 22 35) 929 11 51 eMail: uwe.wegner@spd-erftstadt.de twitter: Uwe_Wegner Internet: www.uwe-wegner.com Z 1 SEP. 2010 EINGANG eURO 8ukGi.KiVlEISTER Erftstadt, 20. September 2010 Anfrage bzgl. Sondernutzungen im Stadtgebiet, insb. für Außengastronomie Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Ihrer ersten Ergänzung (Anlage 1) zur Vorlage B 370/2009 (Errichtung einer Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich) ist zu entnehmen, dass Sondernutzungen für Außengastronomien in Erftstadt in Form von öffentlichrechtlichen Verträgen mit den jeweiligen Gastronomen erteilt werden. In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Seit wann wird in Erftstadt die Erteilung von Sondernutzungen zum Zwecke der Einrichtung einer Außengastronomie in dieser Form (öffentlich-rechtlicher Vertrag) praktiziert? 2. Welchen Vorteil sieht die Verwaltung durch die "Abwicklung" der Sondernutzung durch solche Verträge im Gegensatz zur Erledigung durch ordnungsbehördliche Erlaubnisse (sog. Verwaltungsakte)? 3. In welchen anderen Bereichen schließt die Stadt Erftstadt anstelle der Möglichkeit von ordnungsbehördlichen Erlaubnissen ebenfalls öffentlichrechtliche Verträge und warum? 4. Wie gestalten sich die genauen Vertragsdetails, insb. hinsichtlich der Laufzeit, Kosten / Gebühren und anderer Verpflichtungen und Vertragsfolgen, z. B. bei Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen? 5. Sind alle derzeit existierenden Verträge für Sondernutzungen in gleichem Maße ausgestaltet oder gibt es hier etwaige Unterschiede? Wenn ja: welche und warum? 6. In welchen Fällen bestehen aus welchen Gründen etwaige (einseitige) Optionen auf Vertragsverlängerungen und wie würde in solchen Fällen mit Kosten / Gebühren umgegangen? -2 7 -27. Gibt es hinsichtlich der anfallenden Sondernutzungsgebühren unterschiedliche Tarife, etwa gemessen an der mutmaßlichen Attraktivität der Örtlichkeit (z. B. eine höhere Gebühr für den Markt Lechenich gegenüber einer weniger stark frequentierten Örtlichkeit in einem kleineren Stadtteil)? Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich schon jetzt. Mit freundlichen Grüßen Uwe Wegner Stellv. Fraktionsvorsitzender / Vorsitzender der SPD Erftstadt