Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
01.10.10, 06:36
Aktualisiert
01.10.10, 06:36
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SPD-Fraktion
Erftstadt.
SPD-Bürgerbüro.
Bahnhofstr.
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Dr. Franz-Georg Rips
Rathaus, Am Holzda m 10
50374 Erftstadt
38. 50374 Erftstadt
y 04 0} I- 0 10
SPD-Bürgerbüro
Bahnhofstr. 38
50374 Erftstadt
eMail: mail@spd-erftstadt.de
twitter: SPD_Erftstadt
Internet: www.spd-erftstadt.de
Stellv . Fraktionsvorsitzender
UweWegner
Karolingerstr.147
50374 Erftstadt
Telefon: (0 22 35) 929 11 50
Fax: (0 22 35) 929 11 51
eMail: uwe.wegner@spd-erftstadt.de
twitter: Uwe_Wegner
Internet: www.uwe-wegner.com
Z 1 SEP. 2010
EINGANG eURO 8ukGi.KiVlEISTER
Erftstadt, 20. September 2010
Anfrage bzgl. Sondernutzungen
im Stadtgebiet, insb. für Außengastronomie
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Ihrer ersten Ergänzung (Anlage 1) zur Vorlage B 370/2009 (Errichtung einer
Außengastronomie auf dem Marktplatz Lechenich) ist zu entnehmen, dass
Sondernutzungen für Außengastronomien in Erftstadt in Form von öffentlichrechtlichen Verträgen mit den jeweiligen Gastronomen erteilt werden. In diesem
Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Seit wann wird in Erftstadt die Erteilung von Sondernutzungen zum Zwecke
der Einrichtung einer Außengastronomie in dieser Form (öffentlich-rechtlicher
Vertrag) praktiziert?
2. Welchen Vorteil sieht die Verwaltung durch die "Abwicklung" der
Sondernutzung durch solche Verträge im Gegensatz zur Erledigung durch
ordnungsbehördliche Erlaubnisse (sog. Verwaltungsakte)?
3. In welchen anderen Bereichen schließt die Stadt Erftstadt anstelle der
Möglichkeit von ordnungsbehördlichen Erlaubnissen ebenfalls öffentlichrechtliche Verträge und warum?
4. Wie gestalten sich die genauen Vertragsdetails, insb. hinsichtlich der Laufzeit,
Kosten / Gebühren und anderer Verpflichtungen und Vertragsfolgen, z. B. bei
Nichteinhaltung von vertraglichen Vereinbarungen?
5. Sind alle derzeit existierenden Verträge für Sondernutzungen in gleichem
Maße ausgestaltet oder gibt es hier etwaige Unterschiede? Wenn ja: welche
und warum?
6. In welchen Fällen bestehen aus welchen Gründen etwaige (einseitige)
Optionen auf Vertragsverlängerungen und wie würde in solchen Fällen mit
Kosten / Gebühren umgegangen?
-2 7
-27. Gibt
es
hinsichtlich
der
anfallenden
Sondernutzungsgebühren
unterschiedliche Tarife, etwa gemessen an der mutmaßlichen Attraktivität der
Örtlichkeit (z. B. eine höhere Gebühr für den Markt Lechenich gegenüber
einer weniger stark frequentierten Örtlichkeit in einem kleineren Stadtteil)?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Wegner
Stellv. Fraktionsvorsitzender
/
Vorsitzender der SPD Erftstadt