Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes im Stadtgebiet Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
154 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
16.09.16, 18:31
Aktualisiert
16.09.16, 18:31
Beschlussvorlage (Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes im Stadtgebiet Pulheim) Beschlussvorlage (Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes im Stadtgebiet Pulheim) Beschlussvorlage (Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes im Stadtgebiet Pulheim) Beschlussvorlage (Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes im Stadtgebiet Pulheim) Beschlussvorlage (Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes im Stadtgebiet Pulheim)

öffnen download melden Dateigröße: 154 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 257/2016 Erstellt am: 24.08.2016 Aktenzeichen: 66/12 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 28.09.2016 Betreff Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes im Stadtgebiet Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 360.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 360.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Für den Doppelhaushalt 2017/18 ist angedacht, eine jährliche Kostenaufteilung in Höhe von ca. 60.000 € für die Jahre 2017-2022 vorzusehen. Vorlage Nr.: 257/2016 . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die Vorschläge der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Planungen fortzuführen und Mittel für eine sukzessive Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes für die kommenden Jahre anzumelden. Erläuterungen An einer Vielzahl von Standorten gibt es Schwächen im Radverkehrsnetz der Stadt Pulheim. Die Liste der Defizite erhebt nicht den Anspruch, vollständig zu sein. Im Rahmen der Datenerhebung zum Mobilitätskonzept werden sicherlich noch mehr Punkte zu überprüfen und zu bewerten sein. Zudem liegt die Zuständigkeit für die Umsetzung einiger Maßnahmen bei anderen Baulastträgern. Dennoch ist es aber jetzt schon richtig und wichtig, entsprechende Haushaltsmittel für die kommenden Jahre anzumelden: 1. K 24 / Venloer Straße zwischen Paul-Decker-Platz und Blumenstraße: Der derzeit als kombinierter Geh/Radweg ausgeschilderte Bereich ist für beide Verkehrsarten (Fuß- und Radverkehr) zu schmal und muss daher dahingehend verändert werden, dass Fuß- und Radverkehr getrennt geführt werden können. Außerdem gibt es keine eindeutige Querungsmöglichkeit aus dem Zweirichtungsradweg von Stommeln her kommend auf die Venloer Straße am Ortseingang Pulheim, z. B. in Höhe Blumenstraße. Eine Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis zu entsprechenden Verbesserungsmaßnahmen ist hier notwendig. 2. Pulheim, Albrecht-Dürer-Straße – Worringer Straße: Die Ausleitung für Radfahrer aus der Albrecht-Dürer-Straße auf die Fahrbahn in den Kreuzungsbereich mit der Worringer Straße ist nicht eindeutig geregelt bzw. erkennbar. Radfahrer sollen die Kreuzung im laufenden Verkehr überqueren und nicht die Fußgängerfurt benutzen. Da hier auch Änderungen in der Schaltung der LSA vorgenommen werden müssen, ist eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW notwendig. 3. Pulheim, Orrer Straße – Albrecht-Dürer-Straße: Der vorhandene Gehweg ist für eine Benutzung durch Fuß- und Radverkehr zu schmal. Mögliche Maßnahme: Per Strichmarkierung soll der Radverkehr direkt hinter der Einmündung auf die Fahrbahn ausgeleitet werden. Links wird der Gehweg mit Vz 239 StVO ausgewiesen. 4. Pulheim, Orrer Straße – Finkenweg: Die Beschilderung Vz 138 StVO (Radfahrer) vor dem Randkanal ist stark ausgeblichen und muss ausgetauscht werden. Ebenso muss die Ausleitung vom Radweg auf die Fahrbahn in Richtung Innenstadt angepasst werden. Hierzu soll ebenfalls mittels Strichmarkierung eine Ausleitung hergestellt werden, gesichert durch eine Sperrfläche mit Bake. Vorlage Nr.: 257/2016 . Seite 3 / 5 Weiterhin ist zu prüfen, ob ein einseitiger Schutzstreifen auf der Fahrbahn der Orrer Straße für Radfahrer in Richtung Esch angelegt werden kann. 5. Sinnersdorf, Ortsausgang Kreisel Kölner Straße (L 93): Der momentan als Geh-/Radweg vorgesehene Streifen ist mit einer Breite von ca. 1,50 bis 1,80 m erheblich zu schmal, um beide Verkehrsarten bedienen zu können. Aus Richtung Esch kommend sollte der Radverkehr aus dem Kreisel heraus direkt auf die Fahrbahn geleitet werden, hierzu sind Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zu führen. 6. Sinnersdorf, Ortseingang Kreisel Pulheimer Straße (L 183) in Richtung Ort: Prüfung, ob evtl. ein einseitiger Schutzstreifen in Richtung Ort möglich ist; der straßenbegleitende ausgewiesene Rad-/Gehweg ist zu schmal für beide Verkehrsarten; Abstimmung mit Landesbetrieb Straßenbau NRW notwendig. Ab Einmündung Görreshofstraße prüfen, ob ein einseitiger Schutzstreifen in Richtung Ort möglich ist, damit der bestehende linksseitige Zweirichtungsradweg in einen einseitigen umgewandelt werden kann, weil er an vielen Stellen zu schmal ist, um beide Verkehrsarten aufzunehmen. Der ortseinwärts fahrende Radverkehr sollte auf der Fahrbahn geführt werden. 7. Manstedten, Ortseingang Bergheimer Straße aus Richtung Pulheim: Die Überleitung des Radverkehrs aus Richtung Pulheim kommend aus dem Zweirichtungsradweg auf die Fahrbahn ist nur unzureichend auf die Fahrweise des Radverkehrs ausgerichtet; hierzu sollte ein Umbau der Querungsstelle mittels Klebebordsteinen und Strichmarkierung erfolgen. 8. Manstedten, Ortsausgang Wesselinger Straße Richtung Geyen (L 187): Es fehlt eine Überleitung von der Fahrbahn auf den Zweirichtungsradweg in Richtung Geyen in Höhe Haus-Nr. 19 in Richtung andere Straßenseite vor dem Trafohäuschen; Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW notwendig. 9. Geyen, Ortseingang Wesselinger Straße (L 187): Eine Überleitung aus dem Zweirichtungsradweg aus Richtung Manstedten kommend auf die Fahrbahn fehlt; eine mögliche Lösung wäre als einfache Ausführung eine Strichmarkierung ohne Mittelinsel; Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW notwendig. Vorlage Nr.: 257/2016 . Seite 4 / 5 10. Dansweiler, Ortseingang von Brauweiler her kommend Marienstraße (L 91): Laut Beschwerden aus der Anwohnerschaft ist die Aufstellfläche im Bereich der Kreuzung An der Maar / Liethenstraße zu schmal für den Fußverkehr (vornehmlich Schülerverkehr zur Schule). Nach optischem Eindruck wäre eine Verbreiterung der Nebenanlage baulich möglich, allerdings müsste dann bereits am Ortseingangsschild mit der Veränderung begonnen werden. Hierzu muss nach Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Planung erstellt werden. In unmittelbarer Nähe zur Kreuzung liegt die Bushaltestelle Marienhof der Linie 967, die in den nächsten Jahren barrierefrei ausgebaut werden muss. Die Nebenanlagen vor der Haltestelle sind ebenfalls deutlich zu schmal, so dass auch hier ein Ausbau geboten ist. Daher sollte man überlegen, ob beide Maßnahmen miteinander verknüpft werden können. 11. Ortseingang Dansweiler, L 91, von Glessen her kommend: Am Ortseingang von Dansweiler aus Richtung Glessen (Dansweiler Straße / Am Blauen Stein) endet der Zweirichtungsradweg in Höhe des Pferdehofs. Hier müssen Radfahrer die Fahrbahn queren um weiter in Richtung Dansweiler zu gelangen. Ca. 70 m hinter dem Ortseingang knickt die L 91 scharf nach links weg. Eine sichere Überfahrt vom Zweirichtungsradweg auf die Fahrbahn ortseinwärts durch eine bauliche Querungshilfe sowie die weitergehende sichere Führung des Radverkehrs sollte geprüft und entsprechende Maßnahmen mit dem zuständigen Baulastträger Straßenbau NRW abgestimmt werden. 12. Pulheim, Ortsausgang Venloer Straße (L 183) – Pletschmühlenweg: In Richtung Köln hinter der Kreuzung Venloer Straße / Annemonenweg / Pletschmühlenweg endet der Gehweg unmittelbar hinter der vorhandenen Bushaltestelle. Der Radschutzstreifen endet ebenfalls an der Kreuzung. Geradeaus fahrende Radfahrer, die in Richtung Köln wollen, haben hinter dem Kreuzungsbereich (Aral-Tankstelle – Bushaltestelle) keine gesicherte Querungsmöglichkeit mehr, um auf den linken Zweirichtungsradweg zu gelangen; Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sind hierzu notwendig. 13. Dansweiler-Brauweiler Schulweg: Die Nutzung der Bernhardstraße ist für Radfahrer äußerst unattraktiv. Zwar werden im Rahmen der anstehenden Umgestaltung durch den Rhein-Erft-Kreis im Teilstück zwischen Ortseingang und Pfalzgrafenstraße Schutzstreifen und am Ortsausgang eine Querungshilfe für Radfahrer angelegt, die Situation zwischen Pfalzgrafenstraße und Ortsmitte kann aber nicht wesentlich verbessert werden, da die dort vorhandenen Abstellmöglichkeiten für PKWs aufgrund der dort kaum vorhandenen privaten Stellplätze weitestgehend erhalten werden sollen. Von daher wurde bereits im Rahmen der Bürgerwerksatt Verkehr Brauweiler über alternative Trassen für den Radverkehr diskutiert. Die nachhaltigste Verbesserung der Situation würde sich dabei erreichen lassen, wenn vom Ortseingang Bernhardstraße eine Wegeverbindung für Radfahrer hinter dem Schützenheim und dem Sportplatz entlang der Ronne zur Medardusstraße angelegt und die Medardusstraße als Fahrradstraße ausge- Vorlage Nr.: 257/2016 . Seite 5 / 5 wiesen werden würde. Damit entstünde eine attraktive und sichere Radverkehrsverbindung zwischen Dansweiler sowie Frechen-Königsdorf und dem Schulzentrum Brauweiler. Allerdings stehen die für den Bau des Lückenschlusses erforderlichen Flächen nicht zur Verfügung und stellt ein Ausbau der vorhandenen Wirtschaftswege (in Verlängerung Medardusstraße und dann zur Bernhardstraße) keinen adäquaten Ersatz dar, da hierbei der Weg länger, verwinkelter und topographisch ungünstiger wird. Zudem muss allein für den Bau des Weges mit einem Mittelbedarf von über 100.000 Euro gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund kann diese Maßnahme derzeit nicht eingeplant werden. 14. Umbau Bedarfsampel Johannisstraße / Steinstraße (Anfrage aus der Bevölkerung): Die vorhandene Querungsstelle entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen Fußgängerüberweg. Auch die Breite des Gehwegesauf der nördlichen Seite ist mit einer Breite von 1,25 m deutlich zu schmal. Die Verbindung von der Querungsstelle zur Lindenstraße ist lediglich 1,40 m breit und damit ungeeignet, um die Verkehrsarten Fußgänger und Radverkehr gleichzeitig aufnehmen zu können. Da die benötigte Grünfläche im Bebauungsplan festgelegt ist, muss geprüft werden, wie diese trotzdem verkleinert werden kann. Zudem sind Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erforderlich.