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Beschlussvorlage (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Vochemsgasse" in Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
16.09.16, 18:31
Aktualisiert
16.09.16, 18:31
Beschlussvorlage (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Vochemsgasse" in Dansweiler) Beschlussvorlage (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Vochemsgasse" in Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 210/2016 Erstellt am: 15.06.2016 Aktenzeichen: IV/601.04.21.63 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 28.09.2016 Rat X 08.11.2016 Betreff Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Vochemsgasse" in Dansweiler Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 210/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend genannten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Vochemsgasse Gemarkung Brauweiler Flur 19 Flur 27 Flurstücke 135 (teilweise), 481 (teilweise), 485, 456, 457, 491 Flurstücke 2055, 2082, 2083, 2084, 2108, 2112, 2114, 2116, 2129 In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Vochemsgasse“ gemäß beigefügter Anlage 2 zu beschließen. Erläuterungen Zu 1: Die o.g. Flurstücke sind entsprechend dem Bebauungsplan 50.3 Dansweiler als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und wurden zu Eigentum der Stadt Pulheim erworben und ausgebaut. Die Widmung ist Voraussetzung für die Erhebung der Erschließungsbeiträge. Zu 2.: Gemäß § 8 Absatz 1 b der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen u. a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn verfügen. Im Gegensatz hierzu wurde die Vochemsgasse als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Beitragspflichten können erst entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o. a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist. Flurstück 135 wurde aufgrund der vorhandenen Parzellierung planüberschreitend ausgebaut, was aufgrund der Geringfügigkeit unbeachtlich ist. Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge für die Vochemsgasse erheben zu können.