Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
16.09.16, 18:31
Aktualisiert
16.09.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
210/2016
Erstellt am:
15.06.2016
Aktenzeichen:
IV/601.04.21.63
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
28.09.2016
Rat
X
08.11.2016
Betreff
Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Vochemsgasse" in Dansweiler
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 210/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Widmung der nachfolgend
genannten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit
gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Vochemsgasse
Gemarkung Brauweiler
Flur 19
Flur 27
Flurstücke 135 (teilweise), 481 (teilweise), 485, 456, 457, 491
Flurstücke 2055, 2082, 2083, 2084, 2108, 2112, 2114, 2116, 2129
In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im
Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über
die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Vochemsgasse“ gemäß beigefügter Anlage 2 zu beschließen.
Erläuterungen
Zu 1:
Die o.g. Flurstücke sind entsprechend dem Bebauungsplan 50.3 Dansweiler als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen
und wurden zu Eigentum der Stadt Pulheim erworben und ausgebaut.
Die Widmung ist Voraussetzung für die Erhebung der Erschließungsbeiträge.
Zu 2.:
Gemäß § 8 Absatz 1 b der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen
u. a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn verfügen.
Im Gegensatz hierzu wurde die Vochemsgasse als Mischverkehrsfläche ausgebaut.
Beitragspflichten können erst entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o. a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist.
Flurstück 135 wurde aufgrund der vorhandenen Parzellierung planüberschreitend ausgebaut, was aufgrund der Geringfügigkeit unbeachtlich ist.
Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge für die Vochemsgasse erheben zu können.