Daten
Kommune
Pulheim
Größe
158 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
07.11.16, 18:37
Aktualisiert
07.11.16, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
317/2016
Erstellt am:
19.10.2016
Aktenzeichen:
66/12-01-9372
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
3
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
nö. Sitzung
Termin
X
16.11.2016
X
06.12.2016
Betreff
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW zu Abbindung Londoner Straße zur Straße Am Lindenkreuz bzw. Einbahnstraßenführung Am Lindenkreuz
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürgerinnen und Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 317/2016 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
1.
Der TVA nimmt die Vorlage der Verwaltung zum Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW zur Kenntnis und empfiehlt
dem HFA, den Antrag abzulehnen.
2.
Der HFA lehnt den Bürgerantrag ab.
Erläuterungen
In einem gemeinsamen Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW vom 08.09.2016 wird von Bewohnern der
Straße Am Lindenkreuz die „Abbindung der Londoner Straße zur Straße Am Lindenkreuz bzw. eine „Einbahnstraßenführung Am Lindenkreuz in 50259 Pulheim“ beantragt.
Zunächst bleibt festzuhalten, dass es sich bei der Straße Am Lindenkreuz nicht um eine Spielstraße handelt sondern um
einen verkehrsberuhigten Bereich. Die Begriffe werden häufig verwechselt, im Straßenverkehrsrecht gibt es aber beide
Varianten. Der Begriff „Spielstraße“ stammt noch aus der Zeit, als es die Definition für den verkehrsberuhigten Bereich
im Straßenverkehrsrecht noch nicht gab. Daher werden heutzutage auch im Rechtssinn verkehrsberuhigte Bereiche
fälschlicher Weise auch als Spielstraße bezeichnet:
Bei einer „Spielstraße“ wird Vz 250 in Verbindung mit Vz 1010-10 verwendet:
Dabei handelt es sich um eine Straße, die für den Fahrverkehr, auch für Müllabfuhr und Anwohner, komplett gesperrt wird. Verbot der Einfahrt für alle Fahrzeuge, sofern es nicht durch Zusatzschild (beispielsweise „Anwohner frei“) gekennzeichnet ist.
Verkehrsberuhigter Bereich (Vz 325-1):
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinder dürfen im gesamten Straßenraum spielen. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (4 – 7 km/h) einhalten; das
gilt für den gesamten Fahrverkehr, auch den Radverkehr. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. Die Fußgänger ihrerseits
dürfen aber auch den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen hier nur zum Ein- und Aussteigen, zum Be- und Entladen. Der "Verkehrsberuhigte Bereich" soll also eine Mischverkehrsfläche sein und besitzt
keine separierte Fahrbahn oder Gehweg.
Der Bürgerantrag stellt zwei Alternativen zur Behebung dieses Mangels vor:
a)
„Prüfung und Beschlussvorlage bzgl. der Abbindung der Londoner Straße zur Straße Am Lindenkreuz durch
Aufpflasterung und Stellung von Barrieren/Pollern“ (Variante A);
b)
„Einbahnstraßenführung Straße „Am Lindenkreuz“ von der „Londoner Straße“ bis zur Einmündung der Straße
„Am Wiesenhang“ als Alternative zu prüfen (Variante B).
Im Schreiben des Bürgerantrags ist zu lesen: „….., kann nicht den zusätzlich zu erwartenden Quell-, Ziel- und Abkürzungsverkehr aus den B-Plan-Gebieten 113, 114 und 115 mit insgesamt ca. 460 Wohneinheiten aufnehmen.“ Hier sollte
klar gesagt werden, dass es keine direkte Kfz-verkehrliche Verbindung für den individuellen Verkehr aus den Gebieten
BP 113 und 114 zur Londoner Straße oder zur Straße Am Lindenkreuz gibt, diese ist auch nicht vorgesehen, alle KfzVerkehre beider Baugebiete werden über die K 25 bzw. Pariser Straße / K 25 abgewickelt. Dies gilt nicht für den Rad-
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und Fußverkehr. Hier ist eine durchgängige Verbindung bis hin zur Unterführung Am Kleekamp in beide Richtungen
über die Straße Am Lindenkreuz möglich.
Die Verkehre aus dem Baugebiet BP 115 werden natürlich zusätzlich über die vorhandenen Straßen zu- und abfließen
müssen und dadurch eine gewisse Mehrbelastung hervorrufen. Diese Tatsache wurde auch im Gutachten des Büros
VIA für die Mehrbelastung der K 25 und der Rathauskreuzung seinerzeit berücksichtigt.
Geht man aber jetzt mal davon aus, dass die Prognosewerte im Gutachten als realistisch einzustufen sind erhält man
bei ca. 70 Wohneinheiten im BP 115 Quell- und Zielverkehr etwa 400 Fahrzeugbewegungen (Quell- und Zielverkehr
sowie Versorgungsfahrten) am Tag, die über die Londoner Straße, Am Lindenkreuz und Elchweg zu- und abfließen
werden müssen. Trägt man zudem dem Rechnung, dass der Kfz-Verkehr meist den kürzesten Weg von A nach B sucht,
kommt man sehr schnell zu der Einschätzung, dass ca. 60 % aller Fahrten über die Londoner Straße abgewickelt werden dürften, noch 30 % über Am Lindenkreuz und ca. 10 % über den Elchweg.
In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass täglich mit etwa 120 Fahrzeugbewegungen (insgesamt in beide Richtungen)
an Mehrbelastung in der nachmittäglichen Spitzenstundensätze mit insgesamt ca. 26 (!) Fahrzeugen in beiden Richtungen auf die Straße Am Lindenkreuz zu rechnen ist. Die ist aus Sicht der Verwaltung nur eine marginale Erhöhung des
Gesamtverkehrs.
Auch wird alles getan werden, damit die Anwohner der Straßen Am Lindenkreuz von Baustellenverkehr für den BP 115
weitgehend verschont bleiben. Es ist vorgesehen, die Baustellenzufahrt zum BP 115 sowohl für die Erschließungsarbeiten als auch für den späteren Hochbau ausschließlich über den neuen KVP Am Bendacker und den BP 113 über die
dort befindliche Baustraße zu führen.
Der vorhandene Wirtschaftsweg, für den die Straße Am Lindenkreuz die Verlängerung darstellt, wird zu einer Baustraße
ausgebaut, über die An- und Ablieferung von Baumaterialien erfolgen werden. Noch vor der befestigen Straßenoberfläche der Straße Am Lindenkreuz knickt diese Baustraße in Richtung BP 115 ab, so dass auch hier keinerlei Fahrzeuge
aus dem Baubetrieb in die Straße Am Lindenkreuz oder die Londoner Straße biegen werden.
In ihrem Antrag schlagen die Unterzeichner zwei Varianten vor, mit denen das aus ihrer Sicht bestehende Problem angegangen werden sollte:
Variante A (Abbindung der Londoner Straße):
Barrieren wie Aufpflasterungen oder Poller tragen zwar vermeintlich zur Geschwindigkeitsbeeinflussung der Verkehrsteilnehmer bei, sind aber auch stets ein Hindernis für Rettungsfahrzeuge, weil sie z. B. auch dazu führen können, dass
vor diesen Absperrungen „Wildparker“ den Weg versperren. Ebenso können sie bspw. im Begegnungsverkehr sogar
eine entgegengesetzte Wirkung haben, weil man „noch schnell vor dem anderen“ durch die Engstelle oder über die
Aufpflasterung fahren will.
Aus Sicht der Verwaltung hat die Variante A aber noch einen wesentlich weitreichenderen Nachteil für die Anwohner der
Straße Am Lindenkreuz: Bindet man die Londoner Straße von der Straße Am Lindenkreuz ab, so muss der gesamte
Verkehr - also der vorhandene und auch der zukünftige Anliegerverkehr, aus dem BP 115 über die Straße Am Lindenkreuz abgewickelt werden. Denn diese Strecke ist immer noch kürzer, als aus dem neuen Baugebiet über den Elchweg
und den Hirschweg in Richtung Pulheim oder Geyen auf die K 25 zu fahren.
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Außerdem müsste die vorhandene Route der Müllabfuhr geändert werden. Momentan führt diese von der Pariser Straße
aus kommend über die Londoner Straße in die Straße Am Lindenkreuz. In einer U-förmigen Route wird dann der Müll
aus den Straßen Am Lindenkreuz, Hirschweg und Elchweg eingesammelt, bevor die Tour über die Straße Am Wiesenhang beendet wird, so dass gerade die Straße Am Lindenkreuz möglicher Weise mehrfach bei einer Tour durchfahren
werden muss.
Alle Straßen, die den Anschluss des neuen Baugebiet es an das vorhandene Straßennetz herstellen, sollten auch zukünftig den zu- und abfließenden Anliegerverkehr aufnehmen können. Nur so ist eine anzustrebende möglichst gleichmäßige Verteilung der vorhandenen und zukünftigen Verkehre im Gesamtnetz zwischen der K 25, Pulheimer Bach und
der Bahnlinie zu erreichen.
In Variante B wird die Einrichtung einer Einbahnstraße vorgeschlagen, die, sollte eine entsprechende Barriere in Höhe
Haus Nr. 15 erstellt werden, ähnliche Auswirkungen auf die Müllabfuhr haben wird wie bei Variante A. Denn auch hier
müssten alle Müllfahrten wieder über die Straße Am Lindenkreuz aus der Südwestlage herausbefördert werden.
Ebenso spricht gegen eine Variante B, dass auch hier der gesamte Verkehr aus dem neuen BP 115 über die Straße Am
Lindenkreuz und die Straße Am Wiesenhang zur Geyener Straße (K 25) geführt würde, was sicherlich auch nicht im
Sinne des Antrags zur Verkehrsberuhigung sein dürfte.
Ebenso würde eine erhebliche Mehrbelastung in den Straßen Am Brunnen und Am Kleekamp entstehen, da z. B. der
Verkehr, der aus der Straße Am Kleekamp zurück in Richtung Geyener Straße fahren will, nur noch über die Straße Am
Brunnen auf die Straße Am Wiesenhang fahren könnte.
Gibt man den zukünftigen Bewohnern die Möglichkeit auch über die Londoner Straße und anschließend Pariser Straße
auf die K 25 zu gelangen, entzerrt sich der Gesamtverkehr ganz erheblich, weil der Weg „geradeaus“ sicherlich komfortabler und vor allem kürzer ist als über die beschriebenen Anliegerstraßen (Londoner Straße / Pariser Straße ca. 320 m;
Am Lindenkreuz / Am Wiesenhang ca. 560 m).