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Beschlussvorlage (1. Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim vom 9.1.2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
Beschlussvorlage (1. Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim vom 9.1.2014) Beschlussvorlage (1. Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim vom 9.1.2014)

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Vorlage Nr.: 292/2016 Erstellt am: 19.09.2016 Aktenzeichen: II/320.36.73.16 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 25.10.2016 Rat X 08.11.2016 Betreff 1. Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim vom 9.1.2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 292/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die 1. Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim vom 9.1.2014. Erläuterungen Die Verwaltung legt dem HFA/Rat die überarbeitete Anlage zur Sondernutzungsatzung (Gebührentarif) nach § 8 Abs. 1 Satz 2 der Satzung vom 9.1.2014 zur Beschlussfassung vor. Neben der Neuordnung von Gebührentatbeständen (Umbenennung, gänzlicher Wegfall) wurde teils eine Anhebung der seit 2014 unveränderten Gebühren vorgenommen. Die Gebühren für die Wochenmärkte bleiben unverändert.