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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 292/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
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Inhalt der Datei

GEBÜHRENTARIF G E B Ü H R E N T A R I F (gültig ab 1.1.2017) A. Allgemeine Bestimmungen A. Allgemeine Bestimmungen 1. Die im Gebührentarif enthaltenen Gebührensätze gelten für das Stadtgebiet Pulheim. 1. Die im Gebührentarif enthaltenen Gebührensätze gelten für das Stadtgebiet Pulheim. 2. Die Sondernutzungsgebühr für einzelne Tage beträgt 1/30 der jeweiligen Monatsgebühr. 2. Die Sondernutzungsgebühr für einzelne Tage wird bei den Tarifstellen 3, 6, 7, 8 und 14 mit 1/30 der jeweiligen Monatsgebühr berechnet, die Mindestgebühr beträgt 10,00 €. Bei Tarifstelle 16 handelt es sich um eine Jahresgebühr. Im Übrigen wird die Gebühr auch bei einer geringeren zeitlichen Nutzung pro angefangenen Monat festgesetzt. 3. Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 10,00 €. B . Gebühren B . Gebühren Tarifstelle Art der Sondernutzung 1 Automaten, Auslage- und Schaukästen, die mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind und innerhalb einer Höhe von 3 m mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen Sondernutzungsgebühr 5,50 €/qm/mtl. Tarifstelle Art der Sondernutzung Automaten, Warenauslage- und Schaukästen 1 Sondernutzungsgebühr 5,50 €/qm/mtl. 2 Autorufsäulen und ähnliche Einrichtungen 5,50 €/qm/mtl. 2 Postablagekästen, stumme Zeitungsverkäufer (NEU) 10,00 €/mtl. p. Stk 3 Baubuden, Gerüste, Baustofflagerungen, Aufstellung von Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugeräte mit und ohne Bauzaun 1,60 €/qm/mtl. 3 Bauwagen, Gerüste, Baustofflagerungen, Baumaschinen und Baugeräte, Lagerung von Gegenständen aller Art, Baueinrichtungsfläche mit und ohne Bauzaun 2,00 €/qm/mtl. 4 Oberirdische Kabel und Linienverzweiger soweit sie nicht Zwecken der öffentlichen Versorgung oder des öffentlichen Verkehrs dienen 6,00 €/qm/je Anlage 4 Oberirdische Kabelbrücken und Linienverzweiger soweit sie nicht Zwecken der öffentlichen Versorgung oder des öffentlichen Verkehrs dienen 5 Gleise soweit sie nicht Zwecken des öffentlichen Verkehrs dienen, mit einer Spurbreite bis 600 mm a) in den Grund eingelassen b) nicht in den Grund eingelassen Tatbestand herausgenommen je Gleis/ 100 m/ 6,00 €/mtl. je Gleis /100 m/ 9,00 €/mtl. Die Gebühren erhöhen sich bei einer Spurbreite von 601 mm bis 1435 mm (Normalspurbreite) um 30 v. H. Für Gleise, die durch Wege getrennte Flächen eines landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Betriebes untereinander verbinden, ermäßigt sich die Gebühr um 20 v. H. 15,00 €/mtl. je Anlage Tarifstelle Art der Sondernutzung 6 Sondernutzungsgebühr Leitungen aller Art soweit sie nicht Zwecken der öffentliche Versorgung (Gas, Wasser, Elektrizität, Fernwärme) oder der öffentlichen Abwasserableitung dienen: a) für vorübergehend verlegte Rohrleitungen aa) mit einem Durchmesser bis 100 mm ab) mit einem Durchmesser über 100 mm b) 5,20 €/mtl. je 100m 6,30 €/mtl. je 100m für auf Dauer verlegte Rohrleitungen ba) mit einem Durchmesser bis 100 mm bb) mit einem Durchmesser über 100 mm c) Tatbestand herausgenommen 2,10 €/mtl. je 100m 3,70 €/mtl. je 100m für Leitungen, die keine Rohrleitungen sind ca) bei vorübergehender Verlegung cb) bei dauerhafter Verlegung 7 Masten für Freileitungen, Fahnen u.ä., soweit sie nicht der Versorgung oder dem öffentlichen Verkehr dienen, pro Mast 8 Tische und Sitzgelegenheiten 3,70 €/mtl. je 100m 2,10 €/mtl. je100 m 4,00 €/mtl. a) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden 2,70 €/qm/mtl. b) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf bewirtschafteten Verkehrsflächen abgestellt werden 5,30 €/qm/mtl. 9 Tribünen 5,80 €/qm/mtl. 10 Ortsfeste kommerzielle Verkaufsstände, Imbissstände, Blumenstände, Kiosk etc. a) bei ausschließlichem Vertrieb von Tabakwaren oder Zeitungen b) bei darüber hinausgehenden Waren oder Leistungen 7,30 €/qm/mtl. 8,90 €/qm/mtl. 5 Mobiltoiletten (NEU) 6 Tische und Sitzgelegenheiten 15,00 €/mtl. p. Stk a) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken, z.B. Außengastronomie, auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden 3,00 €/qm/mtl. b) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf bewirtschafteten Verkehrsflächen (Parkraumbewirtschaftung) abgestellt werden 6,00 €/qm/mtl. 7 Tribünen 6,00 €/qm/mtl. 8 Ortsfeste oder mobile kommerzielle Verkaufsstände, Imbiss-oder. Blumenstände, Kioske etc. 10,00 €/qm/mtl. 11 Kommerzielle Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände (Reisegewerbe) aller Art 12 Container pro angefangenen Monat Standdauer 13 Andere als unter Nr. 1 erfasste Werbeanlagen die innerhalb einer Höhe von 3 m mehr als 5 v.H. der Gehwegbreite einnehmen oder mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen 14 Wohnanhänger und andere Hänger, die länger als 14 Tage aufgestellt werden 15 Plakate deren Inhalt kommerziellen Zwecken dient, bei einer Höchstnutzungsdauer von drei Wochen a) bei einer Größe < 1 qm (DIN A 0) pro Plakat b) bei einer Größe > 1 qm (DIN A 0) pro Plakat 16 Lagerung von Gegenständen aller Art auf öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen, die nicht unter Nr. 3 oder 12 fällt 17 Abstellen von nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen a) PKW b) LKW c) Krafträder 18 5,80 €/qm/mtl. 15,00 €/mtl. 6,30€/qm/mtl. 5,30 €/qm/mtl. 15,00 €/mtl. p. Stk. 20,00 €/mtl. p. Stk. 10 Andere Werbeanlagen/Kundenstopper/beach-flags 10,00 €/mtl. p. Stk. 11 Kommerzielle Passantenbefragungen/Verteilung von Flyern etc. (NEU) 12 Genehmigtes Abstellen von Wohnanhängern und andere Hängern , die länger als 14 Tage aufgestellt werden, ab dem 15. Tag 13 Plakattafeln/Werbebanner deren Inhalt kommerziellen Zwecken dient, bei einer Höchstnutzungsdauer von drei Wochen 2,00 € 3,20 € 2,80 €/qm/mtl. a) bei einer Größe < 1 qm (DIN A 0) pro Plakat/Banner b) bei einer Größe > 1 qm (DIN A 0) pro Plakat/Banner 14 Sonstige Sondernutzungen öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze im Einzelfall 15 Genehmigtes Abstellen von nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen 70,00 €/mtl. 150,00 €/mtl. 25,00 €/mtl. Nutzung der Wochenmarktplätze für Wochenmarktveranstaltungen a) Pulheim (Nutzung zweimal wöchentl.) b) Dansweiler (Nutzung einmal wöchentl.) c) Brauweiler (Nutzung einmal wöchentl.) d) Stommeln (Nutzung einmal wöchentl.) e) Sinnersdorf (Nutzung einmal wöchentl.) Container und Wechselbehälter bis 7 cbm ab 7 cbm 9 a) PKW b) LKW c) Krafträder 16 25.523,69 € 2.454,20 € 5.890,08 € 8.835,12 € 2.945,04 € 10,00 €/Person/Tag 70,00 €/mtl. 2,00 € 5,00 € 3,00 €/qm/mtl. 70,00 €/mtl. 150,00 €/mtl. 25,00 €/mtl. Nutzung der Wochenmarktplätze für Wochenmarktveranstaltungen a) Pulheim (Nutzung zweimal wöchentl.) Wochenmarkt wurde eingestellt b) Brauweiler (Nutzung einmal wöchentl.) c) Stommeln (Nutzung einmal wöchentl.) d) Sinnersdorf (Nutzung einmal wöchentl.) 25.523,69 € p.a. 5.890,08 € p.a. 8.835,12 € p.a. 2.945,04 € p.a.