Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
GEBÜHRENTARIF
G E B Ü H R E N T A R I F (gültig ab 1.1.2017)
A. Allgemeine Bestimmungen
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Die im Gebührentarif enthaltenen Gebührensätze gelten für das Stadtgebiet Pulheim.
1. Die im Gebührentarif enthaltenen Gebührensätze gelten für das Stadtgebiet Pulheim.
2. Die Sondernutzungsgebühr für einzelne Tage beträgt 1/30 der jeweiligen Monatsgebühr.
2. Die Sondernutzungsgebühr für einzelne Tage wird bei den Tarifstellen 3, 6, 7, 8 und 14 mit
1/30 der jeweiligen Monatsgebühr berechnet, die Mindestgebühr beträgt 10,00 €. Bei Tarifstelle 16
handelt es sich um eine Jahresgebühr. Im Übrigen wird die Gebühr auch bei einer geringeren
zeitlichen Nutzung pro angefangenen Monat festgesetzt.
3. Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 10,00 €.
B . Gebühren
B . Gebühren
Tarifstelle Art der Sondernutzung
1
Automaten, Auslage- und Schaukästen,
die mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind
und innerhalb einer Höhe von 3 m mehr als 30 cm in den Gehweg
hineinragen
Sondernutzungsgebühr
5,50 €/qm/mtl.
Tarifstelle Art der Sondernutzung
Automaten, Warenauslage- und Schaukästen
1
Sondernutzungsgebühr
5,50 €/qm/mtl.
2
Autorufsäulen und ähnliche Einrichtungen
5,50 €/qm/mtl.
2
Postablagekästen, stumme Zeitungsverkäufer (NEU)
10,00 €/mtl. p. Stk
3
Baubuden, Gerüste, Baustofflagerungen, Aufstellung
von Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugeräte
mit und ohne Bauzaun
1,60 €/qm/mtl.
3
Bauwagen, Gerüste, Baustofflagerungen,
Baumaschinen und Baugeräte, Lagerung
von Gegenständen aller Art, Baueinrichtungsfläche
mit und ohne Bauzaun
2,00 €/qm/mtl.
4
Oberirdische Kabel und Linienverzweiger
soweit sie nicht Zwecken der öffentlichen Versorgung
oder des öffentlichen Verkehrs dienen
6,00 €/qm/je Anlage
4
Oberirdische Kabelbrücken und Linienverzweiger
soweit sie nicht Zwecken der öffentlichen Versorgung
oder des öffentlichen Verkehrs dienen
5
Gleise
soweit sie nicht Zwecken des öffentlichen Verkehrs dienen,
mit einer Spurbreite bis 600 mm
a) in den Grund eingelassen
b) nicht in den Grund eingelassen
Tatbestand herausgenommen
je Gleis/ 100 m/ 6,00 €/mtl.
je Gleis /100 m/ 9,00 €/mtl.
Die Gebühren erhöhen sich bei einer Spurbreite
von 601 mm bis 1435 mm (Normalspurbreite) um 30 v. H.
Für Gleise, die durch Wege getrennte Flächen eines landwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzten Betriebes untereinander verbinden,
ermäßigt sich die Gebühr um 20 v. H.
15,00 €/mtl. je Anlage
Tarifstelle Art der Sondernutzung
6
Sondernutzungsgebühr
Leitungen aller Art
soweit sie nicht Zwecken der öffentliche Versorgung
(Gas, Wasser, Elektrizität, Fernwärme) oder der öffentlichen
Abwasserableitung dienen:
a)
für vorübergehend verlegte Rohrleitungen
aa) mit einem Durchmesser bis 100 mm
ab) mit einem Durchmesser über 100 mm
b)
5,20 €/mtl. je 100m
6,30 €/mtl. je 100m
für auf Dauer verlegte Rohrleitungen
ba) mit einem Durchmesser bis 100 mm
bb) mit einem Durchmesser über 100 mm
c)
Tatbestand herausgenommen
2,10 €/mtl. je 100m
3,70 €/mtl. je 100m
für Leitungen, die keine Rohrleitungen sind
ca) bei vorübergehender Verlegung
cb) bei dauerhafter Verlegung
7
Masten für Freileitungen, Fahnen u.ä.,
soweit sie nicht der Versorgung oder dem öffentlichen Verkehr
dienen, pro Mast
8
Tische und Sitzgelegenheiten
3,70 €/mtl. je 100m
2,10 €/mtl. je100 m
4,00 €/mtl.
a) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken
auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden
2,70 €/qm/mtl.
b) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken
auf bewirtschafteten Verkehrsflächen abgestellt werden
5,30 €/qm/mtl.
9
Tribünen
5,80 €/qm/mtl.
10
Ortsfeste kommerzielle Verkaufsstände, Imbissstände,
Blumenstände, Kiosk etc.
a) bei ausschließlichem Vertrieb von Tabakwaren oder
Zeitungen
b) bei darüber hinausgehenden Waren oder Leistungen
7,30 €/qm/mtl.
8,90 €/qm/mtl.
5
Mobiltoiletten (NEU)
6
Tische und Sitzgelegenheiten
15,00 €/mtl. p. Stk
a) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken,
z.B. Außengastronomie, auf öffentlichen Verkehrsflächen
abgestellt werden
3,00 €/qm/mtl.
b) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken
auf bewirtschafteten Verkehrsflächen (Parkraumbewirtschaftung)
abgestellt werden
6,00 €/qm/mtl.
7
Tribünen
6,00 €/qm/mtl.
8
Ortsfeste oder mobile kommerzielle Verkaufsstände, Imbiss-oder.
Blumenstände, Kioske etc.
10,00 €/qm/mtl.
11
Kommerzielle Verkaufswagen und ambulante
Verkaufsstände (Reisegewerbe) aller Art
12
Container pro angefangenen Monat Standdauer
13
Andere als unter Nr. 1 erfasste Werbeanlagen
die innerhalb einer Höhe von 3 m mehr als 5 v.H. der Gehwegbreite
einnehmen oder mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen
14
Wohnanhänger und andere Hänger,
die länger als 14 Tage aufgestellt werden
15
Plakate
deren Inhalt kommerziellen Zwecken dient, bei einer
Höchstnutzungsdauer von drei Wochen
a) bei einer Größe < 1 qm (DIN A 0) pro Plakat
b) bei einer Größe > 1 qm (DIN A 0) pro Plakat
16
Lagerung von Gegenständen aller Art auf öffentlichen
Straßen, Wege und Plätzen,
die nicht unter Nr. 3 oder 12 fällt
17
Abstellen von nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen
a) PKW
b) LKW
c) Krafträder
18
5,80 €/qm/mtl.
15,00 €/mtl.
6,30€/qm/mtl.
5,30 €/qm/mtl.
15,00 €/mtl. p. Stk.
20,00 €/mtl. p. Stk.
10
Andere Werbeanlagen/Kundenstopper/beach-flags
10,00 €/mtl. p. Stk.
11
Kommerzielle Passantenbefragungen/Verteilung von Flyern etc. (NEU)
12
Genehmigtes Abstellen von Wohnanhängern und andere Hängern ,
die länger als 14 Tage aufgestellt werden, ab dem 15. Tag
13
Plakattafeln/Werbebanner
deren Inhalt kommerziellen Zwecken dient, bei einer
Höchstnutzungsdauer von drei Wochen
2,00 €
3,20 €
2,80 €/qm/mtl.
a) bei einer Größe < 1 qm (DIN A 0) pro Plakat/Banner
b) bei einer Größe > 1 qm (DIN A 0) pro Plakat/Banner
14
Sonstige Sondernutzungen öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze
im Einzelfall
15
Genehmigtes Abstellen von nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen
70,00 €/mtl.
150,00 €/mtl.
25,00 €/mtl.
Nutzung der Wochenmarktplätze für Wochenmarktveranstaltungen
a) Pulheim (Nutzung zweimal wöchentl.)
b) Dansweiler (Nutzung einmal wöchentl.)
c) Brauweiler (Nutzung einmal wöchentl.)
d) Stommeln (Nutzung einmal wöchentl.)
e) Sinnersdorf (Nutzung einmal wöchentl.)
Container und Wechselbehälter
bis 7 cbm
ab 7 cbm
9
a) PKW
b) LKW
c) Krafträder
16
25.523,69 €
2.454,20 €
5.890,08 €
8.835,12 €
2.945,04 €
10,00 €/Person/Tag
70,00 €/mtl.
2,00 €
5,00 €
3,00 €/qm/mtl.
70,00 €/mtl.
150,00 €/mtl.
25,00 €/mtl.
Nutzung der Wochenmarktplätze für Wochenmarktveranstaltungen
a) Pulheim (Nutzung zweimal wöchentl.)
Wochenmarkt wurde eingestellt
b) Brauweiler (Nutzung einmal wöchentl.)
c) Stommeln (Nutzung einmal wöchentl.)
d) Sinnersdorf (Nutzung einmal wöchentl.)
25.523,69 € p.a.
5.890,08 € p.a.
8.835,12 € p.a.
2.945,04 € p.a.