Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Änderung vom _____ der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim vom 9.1.2014
Aufgrund der §§ 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007
S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 312), und des § 8 Abs. 1
und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S.
1206), zuletzt geändert durch Artikel 466 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), und des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat
der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ______ folgende 1. Änderung der Satzung über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim beschlossen:
I. Die Anlage „Gebührentarif“ nach § 8 (1) S. 2 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim vom 9.1.2014 erhält folgende Fassung:
Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Pulheim vom 9.1.2014
GEBÜHRENTARIF
A. Allgemeine Bestimmungen
1.
Die im Gebührentarif enthaltenen Gebührensätze gelten für das Stadtgebiet Pulheim.
2.
Die Sondernutzungsgebühr für einzelne Tage wird bei den Tarifstellen 3, 6, 7, 8 und 14 mit 1/30 der jeweiligen Monatsgebühr berechnet, die Mindestgebühr beträgt 10,00 €. Bei Tarifstelle 16 handelt es sich um eine Jahresgebühr. Im Übrigen wird die Gebühr auch bei einer geringeren zeitlichen Nutzung pro angefangenen Monat festgesetzt.
B. Gebühren
Tarifstelle
Art der Sondernutzung
1
Automaten, Warenauslage- und Schaukästen
5,50 €/qm/mtl.
2
Postablagekästen, stumme Zeitungsverkäufer
10,00 €/mtl. p. Stk
3
Bauwagen, Gerüste, Baustofflagerungen,
Baumaschinen und Baugeräte, Lagerung
von Gegenständen aller Art, Baueinrichtungsfläche
mit und ohne Bauzaun
4
5
Sondernutzungsgebühr
2,00 €/qm/mtl.
Oberirdische Kabelbrücken und Linienverzweiger
soweit sie nicht Zwecken der öffentlichen Versorgung
oder des öffentlichen Verkehrs dienen
15,00 €/mtl. je Anlage
Mobiltoiletten
15,00 €/mtl. p. Stk
1
6
Tische und Sitzgelegenheiten
a) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken,
z.B. Außengastronomie, auf öffentlichen Verkehrsflächen
abgestellt werden
3,00 €/qm/mtl.
b) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken
auf bewirtschafteten Verkehrsflächen (Parkraumbewirtschaftung)
abgestellt werden
6,00 €/qm/mtl.
7
Tribünen
6,00 €/qm/mtl.
8
Ortsfeste oder mobile kommerzielle Verkaufsstände, Imbiss-oder.
Blumenstände, Kioske etc.
10,00 €/qm/mtl.
9
Container und Wechselbehälter
bis 7 cbm
ab 7 cbm
15,00 €/mtl. p. Stk
20,00 €/mtl. p. Stk.
10
Andere Werbeanlagen/Kundenstopper/beach-flags
10,00 €/mtl. p. Stk.
11
Kommerzielle Passantenbefragungen/Verteilung von Flyern etc.
10,00 €/Person/Tag
12
Genehmigtes Abstellen von Wohnanhängern und andere Hängern,
die länger als 14 Tage aufgestellt werden, ab dem 15. Tag
70,00 €/mtl.
13
Plakattafeln/Werbebanner deren Inhalt kommerziellen Zwecken dient, bei einer
Höchstnutzungsdauer von drei Wochen
14
15
a) bei einer Größe < 1 qm (DIN A 0) pro Plakat/Banner
b) bei einer Größe > 1 qm pro Plakat/Banner
2,00 €
5,00 €
Sonstige Sondernutzungen öffentlicher Straßen,
Wege oder Plätze im Einzelfall
3,00 €/qm/mtl.
Genehmigtes Abstellen von nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen
a) PKW
b) LKW
c) Krafträder
70,00 €/mtl.
150,00 €/mtl.
25,00 €/mtl.
2
16
Nutzung der Wochenmarktplätze für Wochenmarktveranstaltungen
a) Pulheim (Nutzung zweimal wöchentl.)
c) Brauweiler (Nutzung einmal wöchentl.)
d) Stommeln (Nutzung einmal wöchentl.)
e) Sinnersdorf (Nutzung einmal wöchentl.)
25.523,69 € p.a.
5.890,08 € p.a.
8.835,12 € p.a.
2.945,04 € p.a.
II. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende 1. Änderung vom ______ der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim vom 9.1.2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gegen diese Satzungsänderung nach
Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzungsänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgegeben worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift
und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Pulheim, den __________
Frank Keppeler
Bürgermeister
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