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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 292/2016 - Satzungsänderung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
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1. Änderung vom _____ der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim vom 9.1.2014 Aufgrund der §§ 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 312), und des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 466 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ______ folgende 1. Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim beschlossen: I. Die Anlage „Gebührentarif“ nach § 8 (1) S. 2 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim vom 9.1.2014 erhält folgende Fassung: Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Pulheim vom 9.1.2014 GEBÜHRENTARIF A. Allgemeine Bestimmungen 1. Die im Gebührentarif enthaltenen Gebührensätze gelten für das Stadtgebiet Pulheim. 2. Die Sondernutzungsgebühr für einzelne Tage wird bei den Tarifstellen 3, 6, 7, 8 und 14 mit 1/30 der jeweiligen Monatsgebühr berechnet, die Mindestgebühr beträgt 10,00 €. Bei Tarifstelle 16 handelt es sich um eine Jahresgebühr. Im Übrigen wird die Gebühr auch bei einer geringeren zeitlichen Nutzung pro angefangenen Monat festgesetzt. B. Gebühren Tarifstelle Art der Sondernutzung 1 Automaten, Warenauslage- und Schaukästen 5,50 €/qm/mtl. 2 Postablagekästen, stumme Zeitungsverkäufer 10,00 €/mtl. p. Stk 3 Bauwagen, Gerüste, Baustofflagerungen, Baumaschinen und Baugeräte, Lagerung von Gegenständen aller Art, Baueinrichtungsfläche mit und ohne Bauzaun 4 5 Sondernutzungsgebühr 2,00 €/qm/mtl. Oberirdische Kabelbrücken und Linienverzweiger soweit sie nicht Zwecken der öffentlichen Versorgung oder des öffentlichen Verkehrs dienen 15,00 €/mtl. je Anlage Mobiltoiletten 15,00 €/mtl. p. Stk 1 6 Tische und Sitzgelegenheiten a) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken, z.B. Außengastronomie, auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden 3,00 €/qm/mtl. b) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf bewirtschafteten Verkehrsflächen (Parkraumbewirtschaftung) abgestellt werden 6,00 €/qm/mtl. 7 Tribünen 6,00 €/qm/mtl. 8 Ortsfeste oder mobile kommerzielle Verkaufsstände, Imbiss-oder. Blumenstände, Kioske etc. 10,00 €/qm/mtl. 9 Container und Wechselbehälter bis 7 cbm ab 7 cbm 15,00 €/mtl. p. Stk 20,00 €/mtl. p. Stk. 10 Andere Werbeanlagen/Kundenstopper/beach-flags 10,00 €/mtl. p. Stk. 11 Kommerzielle Passantenbefragungen/Verteilung von Flyern etc. 10,00 €/Person/Tag 12 Genehmigtes Abstellen von Wohnanhängern und andere Hängern, die länger als 14 Tage aufgestellt werden, ab dem 15. Tag 70,00 €/mtl. 13 Plakattafeln/Werbebanner deren Inhalt kommerziellen Zwecken dient, bei einer Höchstnutzungsdauer von drei Wochen 14 15 a) bei einer Größe < 1 qm (DIN A 0) pro Plakat/Banner b) bei einer Größe > 1 qm pro Plakat/Banner 2,00 € 5,00 € Sonstige Sondernutzungen öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze im Einzelfall 3,00 €/qm/mtl. Genehmigtes Abstellen von nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen a) PKW b) LKW c) Krafträder 70,00 €/mtl. 150,00 €/mtl. 25,00 €/mtl. 2 16 Nutzung der Wochenmarktplätze für Wochenmarktveranstaltungen a) Pulheim (Nutzung zweimal wöchentl.) c) Brauweiler (Nutzung einmal wöchentl.) d) Stommeln (Nutzung einmal wöchentl.) e) Sinnersdorf (Nutzung einmal wöchentl.) 25.523,69 € p.a. 5.890,08 € p.a. 8.835,12 € p.a. 2.945,04 € p.a. II. Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Vorstehende 1. Änderung vom ______ der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim vom 9.1.2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gegen diese Satzungsänderung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzungsänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgegeben worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Pulheim, den __________ Frank Keppeler Bürgermeister 3