Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung, Teil B 1301 Erweiterung Barbaraschule Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Vgl. Vorlage 98/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
05.12.16, 18:33
Aktualisiert
05.12.16, 18:33
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung, Teil B 1301
Erweiterung Barbaraschule
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vgl. Vorlage 98/2016) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung, Teil B 1301
Erweiterung Barbaraschule
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vgl. Vorlage 98/2016)

öffnen download melden Dateigröße: 131 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 298/2016 Erstellt am: 30.09.2016 Aktenzeichen: IV/61- ho Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Planungsausschuss X 14.12.2016 Rat X 20.12.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung, Teil B 1301 Erweiterung Barbaraschule Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Vgl. Vorlage 98/2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 298/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung, Teil B 1301", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 29.06.2016 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim einstimmig die Aufstellung und Auslegung der Änderung des B-Planes Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung, Teil B im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Ziel dieser Änderung ist, durch eine Erhöhung der maximal zulässigen Zahl der Vollgeschosse auf III für die beiden Gebäudetrakte 1 und 2 einen Dachgeschossneubau als auch durch geringfügige Vergrößerungen der überbaubaren Grundstücksfläche eine Vergrößerung des Küchentraktes sowie den Anbau zweier Fluchttreppenhäuser zu ermöglichen. Mit Schreiben vom 23.08.2016 wurden die Träger öffentlicher Belange und Behörden von der Aufstellung und Offenlage in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten. Die Offenlage wurde in der Zeit vom 24.08. bis 26.09.2016 durchgeführt. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurde lediglich der Hinweis gegeben, dass die Bodenkarte des Landes NRW im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Dieser Hinweis wird entsprechend aufgenommen; eine erneute Offenlage wird nicht erforderlich. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken oder Anregungen zur Planänderung vorgetragen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den B-Plan Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung, Teil B 1301 mit der o.g. Ergänzung der Hinweise als Satzung zu beschließen.