Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
05.12.16, 18:33
Aktualisiert
05.12.16, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
298/2016
Erstellt am:
30.09.2016
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
14.12.2016
Rat
X
20.12.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung, Teil B 1301
Erweiterung Barbaraschule
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vgl. Vorlage 98/2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 298/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 35.4 Pulheim,
2. Änderung, Teil B 1301", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 29.06.2016 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim einstimmig die Aufstellung und
Auslegung der Änderung des B-Planes Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung, Teil B im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
BauGB. Ziel dieser Änderung ist, durch eine Erhöhung der maximal zulässigen Zahl der Vollgeschosse auf III für die
beiden Gebäudetrakte 1 und 2 einen Dachgeschossneubau als auch durch geringfügige Vergrößerungen der überbaubaren Grundstücksfläche eine Vergrößerung des Küchentraktes sowie den Anbau zweier Fluchttreppenhäuser zu ermöglichen.
Mit Schreiben vom 23.08.2016 wurden die Träger öffentlicher Belange und Behörden von der Aufstellung und Offenlage
in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten.
Die Offenlage wurde in der Zeit vom 24.08. bis 26.09.2016 durchgeführt.
Seitens der Träger öffentlicher Belange wurde lediglich der Hinweis gegeben, dass die Bodenkarte des Landes NRW im
gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Dieser Hinweis wird entsprechend aufgenommen; eine erneute Offenlage wird nicht erforderlich.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken oder Anregungen zur Planänderung vorgetragen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den B-Plan Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung, Teil B 1301 mit der o.g. Ergänzung der
Hinweise als Satzung zu beschließen.