Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
05.12.16, 18:33
Aktualisiert
05.12.16, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT PULHEIM
- RHEIN-ERFT-KREIS -
Bebauungsplan Nr. 35.4 Pulheim, 2. Änderung Teil B 1301
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
A.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
Das Plangebiet wird gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 i. V. m. Nr. 5 BauGB als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung “Schule“ festgesetzt.
2.
Maß der baulichen Nutzung
Für das Plangebiet wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO das Maß der baulichen
Nutzung durch die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse bestimmt.
3.
Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern
Die innerhalb der öffentlichen Grünfläche als „zu erhalten“ festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei
Abgang zu ersetzen.
B.
Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
1.
Wasserschutzzone
Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu
beachten bzw. einzuhalten.
ERGÄNZUNG NACH DER OFFENLAGE
2.
Humose Böden
Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen weist für das gesamte Plangebiet Böden aus, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN
18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikationen für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Pulheim, den 30.09.2016
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie