Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
242/2016
Erstellt am:
28.07.2016
Aktenzeichen:
II/32.370
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
25.10.2016
Rat
X
08.11.2016
Betreff
Neufassung der Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Vorlage Nr.: 242/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen der Stadt Pulheim.
Erläuterungen
Die Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen der Stadt Pulheim soll an das ab 01.01.2016 gültige
neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) angepasst werden. Die Entgeltsätze der Anlage 1 zu § 2 der Entgeltordnung wurden für die Neufassung unter Berücksichtigung der Kosten eines
Arbeitsplatzes nach dem aktuellen KGSt- Bericht neu berechnet.
Die §§ 2-5 der Neufassung entsprechen der bisherigen Entgeltordnung. Die alten und neuen Gebührensätze sind nachfolgend gegenübergestellt.
Anlage 1 – Entgeltsätze
Für die Bemessung der Entgelte nach § 1 der Satzung Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in
der Stadt Pulheim gelten folgende Regelsätze:
alt
neu
1. Für Leistungen nach § 1 (1) a - c und e
je angefangene Stunde
51,49 €
67,76 €
2. Für Leistungen nach § 1 (1) d
je angefangene Stunde
51,49 €
zusätzlich die Fahrzeug- und Personalkosten je angefangene
Stunde gemäß der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz
für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Pulheim
67,76 €
3. Für Leistungen nach § 1 (2) a – d
je angefangene Stunde
51,49 €
67,76 €
4. Für Leistungen nach § 1 (3) a – e
je angefangene Stunde
51,49 €
67,76 €
5. Für Leistungen nach § 1 (4) a – c
je angefangene Stunde
51,49 €
67,76 €
6. Für Leistungen nach § 1 (5) a - b + e
je angefangene Unterrichtsstunde (45 Minuten)
51,49 €
67,76 €
7. Für Leistungen nach § 1 (5) c
je Teilnehmer
51,49 €
67,76 €
8. Für Leistungen nach § 1 (5) d
je Teilnehmer
102,98 €
135,52 €
20,00 €
20,00 €
9. Für Leistungen nach § 1 (5) f je Unterweisung