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Beschlussvorlage (Neufassung der Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.10.16, 15:23
Aktualisiert
17.10.16, 15:23
Beschlussvorlage (Neufassung der Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Neufassung der Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen der Stadt Pulheim)

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Vorlage Nr.: 242/2016 Erstellt am: 28.07.2016 Aktenzeichen: II/32.370 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 25.10.2016 Rat X 08.11.2016 Betreff Neufassung der Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Vorlage Nr.: 242/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen der Stadt Pulheim. Erläuterungen Die Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen der Stadt Pulheim soll an das ab 01.01.2016 gültige neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) angepasst werden. Die Entgeltsätze der Anlage 1 zu § 2 der Entgeltordnung wurden für die Neufassung unter Berücksichtigung der Kosten eines Arbeitsplatzes nach dem aktuellen KGSt- Bericht neu berechnet. Die §§ 2-5 der Neufassung entsprechen der bisherigen Entgeltordnung. Die alten und neuen Gebührensätze sind nachfolgend gegenübergestellt. Anlage 1 – Entgeltsätze Für die Bemessung der Entgelte nach § 1 der Satzung Entgeltordnung für sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Pulheim gelten folgende Regelsätze: alt neu 1. Für Leistungen nach § 1 (1) a - c und e je angefangene Stunde 51,49 € 67,76 € 2. Für Leistungen nach § 1 (1) d je angefangene Stunde 51,49 € zusätzlich die Fahrzeug- und Personalkosten je angefangene Stunde gemäß der Anlage zur Satzung über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr der Stadt Pulheim 67,76 € 3. Für Leistungen nach § 1 (2) a – d je angefangene Stunde 51,49 € 67,76 € 4. Für Leistungen nach § 1 (3) a – e je angefangene Stunde 51,49 € 67,76 € 5. Für Leistungen nach § 1 (4) a – c je angefangene Stunde 51,49 € 67,76 € 6. Für Leistungen nach § 1 (5) a - b + e je angefangene Unterrichtsstunde (45 Minuten) 51,49 € 67,76 € 7. Für Leistungen nach § 1 (5) c je Teilnehmer 51,49 € 67,76 € 8. Für Leistungen nach § 1 (5) d je Teilnehmer 102,98 € 135,52 € 20,00 € 20,00 € 9. Für Leistungen nach § 1 (5) f je Unterweisung