Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
05.12.16, 18:33
Aktualisiert
05.12.16, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
294/2016
Erstellt am:
21.09.2016
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
14.12.2016
Rat
X
20.12.2016
Betreff
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Teilbereich 18.4 A Pulheim (Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 Pulheim 1303)
Anpassung der Darstellung von "gemischter Baufläche" (M-Fläche) in "Wohnbaufläche" (W-Fläche)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 294/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt für den Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 Pulheim 1303, im Bereich des
ehemaligen Tennishallengeländes, den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im
Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Rat der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Erläuterungen
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan aufgestellt werden, wenn er
von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist;
die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 Pulheim 1303 ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes als
vorbereitender Bauleitplan vorzunehmen. Der gewachsenen Struktur entsprechend wird die Darstellung der derzeitigen
gemischten Baufläche (M-Fläche) in eine Wohnbaufläche (W-Fläche) angepasst. Die städtebauliche Entwicklung des
Gemeindegebietes ist nicht beeinträchtigt, da hier eine Anpassung an die vorhandene gewachsene Struktur der angrenzenden Wohnbebauung vorgenommen wird, die im Bebauungsplan - als der verbindlichen Planung - detaillierter planungsrechtlich geregelt ist.
Die Anpassung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplananpassung, Teilbereich 18.4 A Pulheim (Teilbereich des
Bebauungsplanes Nr. 30 Pulheim 1303). Der Plan mit der Berichtigung ist in Anlage beigefügt.
Der Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 ist ein Bebauungsplan, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch als ein Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wurde. Er greift die sich aus der gewachsenen gemeindlichen Entwicklung ergebende Bestandssituation auf und regelt planungsrechtlich die weitere Fortentwicklung. Auf
Grund seiner Festsetzung „Allgemeine Wohngebiete“ (WA-Gebiet) weicht er im Bereich des ehemaligen Tennishallengeländes von der Darstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der hier derzeit eine gemischte Baufläche
(M-Fläche) darstellt, ab. In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 wurde unter Punkt 3 – Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan – auf die vorzunehmende Anpassung hingewiesen.
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 wurde am 25.09.2012 durch den Rat der Stadt Pulheim einstimmig gefasst, die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 09.10.2012. Mit der
Bekanntmachung wurde der Bebauungsplan rechtskräftig.
Die vorzunehmende Anpassung wurde versäumt und wird hiermit nachgeholt.