Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
14.11.16, 19:01
Aktualisiert
14.11.16, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
295/2016
Erstellt am:
26.09.2016
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
25.10.2016
Rat
X
08.11.2016
Betreff
Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Jahr 2016 (Produkt 06 04 01 - Soziale
Dienste)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
570.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
X nein
Vorlage Nr.: 295/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben (Aufwand und Auszahlung) in
Höhe von 570.000 im Produkt 06 04 01 (Soziale Dienste) bei folgenden Konten:
5258000/7258000
5335010/7335010
5335050/7335050
Kostenerstattung an übrige Bereiche
Eingliederungshilfen § 35 a SGB VIII
Hilfen für junge Volljährige § 41 SGB VIII
200.000 €
326.000 €
44.000 €
Die Deckung erfolgt durch folgende Konten:
4421000/6421000
Erstattungen vom Land
570.000 €
(Produkt 05 02 01, Hilfen für Asylbewerber)
Erläuterungen
Auf der Grundlage der aktuellen Fallzahlen werden im Produkt 06 04 01 (Soziale Dienste) bis zum Ende des Haushaltsjahres 2016 noch zusätzliche Mittel von rd. 570.000 € benötigt, um die erforderlichen Jugendhilfemaßnahmen leisten zu
können. Der zusätzliche Mittelbedarf begründet sich im Einzelnen wie folgt:
5258000/7258000
Kostenerstattung an übrige Bereiche
200.000 €
Der Mehrbedarf begründet sich unter Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit insbesondere aus einer zu
leistenden Kostenerstattung für 2 Pflegekinder an eine andere Stadt in Höhe von rd. 200.000 €. Hierin enthalten ist auch
eine Kostenerstattung in Höhe von rd. 76.000 € für das Vorjahr.
5335010/7335010
Eingliederungshilfen § 35 a SGB VIII
326.000 €
Fallsteigerungen bei den Eingliederungshilfen gem. § 35 a SGB VIII führen trotz Berücksichtigung der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit zu einem zusätzlichen Mittelbedarf von rd. 326.000 €. Die Verwaltung wird die Kostensteigerung in
diesem Bereich analysieren und ein Konzept entwickeln, wie die Kostenentwicklung wirksam gesteuert werden kann.
Unterstützend wirkt hier die neue Software Gedok, die ab 2017 als Auswertungstool zur Verfügung steht.
5335050/7335050
Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII 44.000 €
Der für das Jahr 2016 zur Verfügung stehende Ansatz reicht trotz Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nicht aus, um die Jugendhilfeleistungen für derzeit 19 junge Volljährige finanzieren zu können.
Für die Deckung stehen Mehrerträge und –einzahlungen aus einer pauschalen Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG (4321000/6321000 „Erstattungen vom Land“, Produkt 05 02 01, Hilfen für Asylbewerber) für
das Jahr 2016 zur Deckung bereit. Ein Teil dieses Mehrertrages und –einzahlung (570.000 €) wird zur Deckung der
Mehraufwendungen und –auszahlungen im Produkt 06 04 01 (Soziale Dienste) eingesetzt.