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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 331/2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
14.11.16, 19:01
Aktualisiert
14.11.16, 19:01
Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 331/2016) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 331/2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 295/2016 Erstellt am: 26.09.2016 Aktenzeichen: II 510 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 25.10.2016 Rat X 08.11.2016 Betreff Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Jahr 2016 (Produkt 06 04 01 - Soziale Dienste) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 570.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja X nein Vorlage Nr.: 295/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben (Aufwand und Auszahlung) in Höhe von 570.000 im Produkt 06 04 01 (Soziale Dienste) bei folgenden Konten: 5258000/7258000 5335010/7335010 5335050/7335050 Kostenerstattung an übrige Bereiche Eingliederungshilfen § 35 a SGB VIII Hilfen für junge Volljährige § 41 SGB VIII 200.000 € 326.000 € 44.000 € Die Deckung erfolgt durch folgende Konten: 4421000/6421000 Erstattungen vom Land 570.000 € (Produkt 05 02 01, Hilfen für Asylbewerber) Erläuterungen Auf der Grundlage der aktuellen Fallzahlen werden im Produkt 06 04 01 (Soziale Dienste) bis zum Ende des Haushaltsjahres 2016 noch zusätzliche Mittel von rd. 570.000 € benötigt, um die erforderlichen Jugendhilfemaßnahmen leisten zu können. Der zusätzliche Mittelbedarf begründet sich im Einzelnen wie folgt: 5258000/7258000 Kostenerstattung an übrige Bereiche 200.000 € Der Mehrbedarf begründet sich unter Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit insbesondere aus einer zu leistenden Kostenerstattung für 2 Pflegekinder an eine andere Stadt in Höhe von rd. 200.000 €. Hierin enthalten ist auch eine Kostenerstattung in Höhe von rd. 76.000 € für das Vorjahr. 5335010/7335010 Eingliederungshilfen § 35 a SGB VIII 326.000 € Fallsteigerungen bei den Eingliederungshilfen gem. § 35 a SGB VIII führen trotz Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit zu einem zusätzlichen Mittelbedarf von rd. 326.000 €. Die Verwaltung wird die Kostensteigerung in diesem Bereich analysieren und ein Konzept entwickeln, wie die Kostenentwicklung wirksam gesteuert werden kann. Unterstützend wirkt hier die neue Software Gedok, die ab 2017 als Auswertungstool zur Verfügung steht. 5335050/7335050 Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII 44.000 € Der für das Jahr 2016 zur Verfügung stehende Ansatz reicht trotz Berücksichtigung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nicht aus, um die Jugendhilfeleistungen für derzeit 19 junge Volljährige finanzieren zu können. Für die Deckung stehen Mehrerträge und –einzahlungen aus einer pauschalen Landeszuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG (4321000/6321000 „Erstattungen vom Land“, Produkt 05 02 01, Hilfen für Asylbewerber) für das Jahr 2016 zur Deckung bereit. Ein Teil dieses Mehrertrages und –einzahlung (570.000 €) wird zur Deckung der Mehraufwendungen und –auszahlungen im Produkt 06 04 01 (Soziale Dienste) eingesetzt.