Daten
Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.05.16, 18:32
Aktualisiert
02.05.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
117/2016
Erstellt am:
04.04.2016
Aktenzeichen:
III/20/200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
10.05.2016
Betreff
Einbringung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 117/2016 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Informationen zum vorgelegten Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Dem Rat der Stadt Pulheim wird in seiner heutigen Sitzung der Jahresabschluss für das Jahr 2015 als Entwurf
zur Feststellung zugeleitet.
Der Haushaltsplan 2015 wies ein Defizit von rd. 10,5 Mio. € aus. Die fortgeschriebenen Ansätze der Haushaltsplanung 2015 führten zu einem Defizit von rd. 16,2 Mio. €. Die Prognosen des 2. Budgetberichtes 2015
endeten mit einem Defizit von rd. 13,7 Mio. €. Die Ergebnisrechnung, die alle Erträge und Aufwendungen enthält, weist ein vorläufiges negatives Jahresergebnis von 8.068.380,52 € aus. Gegenüber dem 2. Budgetbericht 2015 bedeutet das jetzt ermittelte vorläufige Ergebnis eine Verbesserung um rd. 5,64 Mio. €. Gegenüber
der fortgeschriebenen Haushaltsplanung ergibt sich eine Verbesserung von rd. 8,1 Mio. €. Der Jahresfehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann das vorläufige Jahresergebnis
Änderungen unterworfen sein. Die Auswirkungen auf das Jahresergebnis werden im endgültigen Jahresabschluss mit dem Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.
In Anlage I werden die Abweichungen pro Budget dargestellt. Spalte 3 weist die fortgeschriebene Haushaltsplanung, Spalte 4 die prognostizierten Zuschussbedarfe gem. 2. Budgetbericht 2015 aus. Das tatsächliche IstErgebnis pro Budget gem. vorliegendem Jahresabschlussentwurf 2015 wird in Spalte 5 ausgewiesen. Die
Differenz zwischen Prognose und Ist-Ergebnis ist in Spalte 6, die Differenz zwischen Haushaltsplanung und
Ist-Ergebnis in Spalte 7 dargestellt.
Die Abweichungen der Ist-Ergebnisse zu den Prognosen des 2. Budgetberichts 2015 setzen sich wie
folgt zusammen:
-
Die freien Budgets weisen gegenüber den Prognosen des 2. Budgetberichts eine Verbesserung von
rd. 8,8 Mio. € aus.
Wesentliche Gründe:
Verbesserungen im Schulbereich sind hauptsächlich auf geringere
interne Leistungsverrechnungen (867 T€), geringere bilanzielle Abschreibungen und Auflösung von Sonderposten (138 T€), nicht verwendete Mittel für Inklusion (173 T€), Ersparnisse aufgrund des Unterschieds Schuljahr / Haushaltsjahr (166 T€) sowie geringere Kosten
für die Offene Ganztagsbetreuung (202 T€) zurückzuführen. Diese
Einsparungen wurden teilweise in das Haushaltsjahr 2016 übertragen.
Verbesserung
1,8 Mio. €
Geringere Transferaufwendungen im Bereich der Kindertagesbetreuung (u.a. Aufwendungen für Tagespflege und Betriebskostenerstattung an KiTas freier Träger) und der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Verbesserung
1,8 Mio. €
Vorlage Nr.: 117/2016 . Seite 3 / 4
-
Minderaufwendungen im Bereich der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens, da insbesondere nicht alle Straßenunterhaltungsmaßnahmen (525 T€) und Straßenbeleuchtungsmaßnahmen (514 T€)
durchgeführt werden konnten. Die nicht verwendeten Mittel wurden in
das Folgejahr übertragen, sodass die Einsparungen im Jahre 2015 zu
Mehrbelastungen im Jahre 2016 führen.
Verbesserung
1,5 Mio. €
Minderaufwendungen bei der baulichen Gebäudeunterhaltung, da
nicht alle geplanten Maßnahmen durchgeführt werden konnten. Die
nicht verwendeten Mittel wurden in das Folgejahr übertragen, sodass
die Einsparungen im Jahre 2015 zu Mehrbelastungen im Jahre 2016
und Folgejahren führen.
Verbesserung
1,4 Mio. €
Verbesserungen im Bereich Soziales aufgrund geringerer Transferaufwendungen u. a. für die Flüchtlingsversorgung. Diese Einsparungen wurden in das Haushaltsjahr 2016 übertragen.
Verbesserung
1,3 Mio. €
Verschiedene Verbesserungen von jeweils unter 0,5 Mio. €, insbesondere:
- Minderaufwendungen im Bereich Zentrale Steuerung (309 T€). Diese Einsparungen wurden in das Haushaltsjahr 2016 übertragen.
- Verbesserungen im Bereich Feuerschutz und Rettungsdienst (202
T€).
- Minderaufwendungen im Bereich Stadtplanung (173 T€). Diese Einsparungen wurden in das Haushaltsjahr 2016 übertragen.
- Mehrerträge im Bereich des Bauordnungswesens (119 T€).
- Minderaufwendungen im Bereich Umweltschutz (170 T€). Diese
Einsparungen wurden in das Haushaltsjahr 2016 übertragen.
Verbesserung
1,0 Mio. €
Die Sonderbudgets/Gebührenhaushalte weichen von den Prognosen des 2. Budgetberichts um rd.
803 T€ ab.
Wesentliche Gründe:
Minderaufwendungen im Bereich der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens, da insbesondere nicht alle Kanalunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden konnten. Die nicht verwendeten Mittel wurden in das Folgejahr übertragen, sodass die Einsparungen im Jahre
2015 zu Mehrbelastungen im Jahre 2016 führen.
Verbesserung
0,6 Mio. €
Mehrerträge im Bereich der Abfallwirtschaft durch höhere Inanspruchnahme der Kostenüberdeckungen aus Vorjahren als bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Verbesserung
0,2 Mio. €
Vorlage Nr.: 117/2016 . Seite 4 / 4
-
Die in den freien Budgets ausgewiesene Verbesserung von rd. 8,8 Mio. € wird durch die Verschlechterung in den Zentralen Budgets mit rd. 3,9 Mio. € gemindert. Mit 3,1 Mio. € ist der überwiegende Teil
der Verschlechterungen in der Finanzmasse verursacht.
Wesentliche Gründe:
Im Jahr 2015 mussten erhöhte Wertkorrekturen zu Forderungen vorgenommen werden, um einen korrekten Bestand an werthaltigen Forderungen ausweisen zu können. Dieses Erfordernis ergibt sich erst
bei Aufstellung des Jahresabschlusses mit der vorzunehmenden Bewertung der Forderungen und kann nicht prognostiziert werden.
Verschlechterung
5,7 Mio. €
Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer entstehen insbesondere durch Abgrenzungen bei Gewerbesteuerfestsetzungen und deren Verzinsung, die in der Zeit bis 31.03.2016 festgesetzt wurden, jedoch der Rechnungsperiode 2015 zu Lasten des Jahres 2016 zuzuordnen sind. Die Festsetzungen für zurückliegende
Jahre können nicht prognostiziert werden.
Verbesserung
2,2 Mio. €
Auf die weiteren Erläuterungen im Lagebericht zu den Abweichungen der Ist-Ergebnisse gegenüber den fortgeschriebenen Ansätzen der Haushaltsplanung 2015 innerhalb der einzelnen Produktbereiche wird verwiesen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses muss vom Rat nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW bis zum 31.12.2016 festgestellt werden. Mit der Prüfung des Jahresabschlussentwurfs soll Mitte Mai begonnen werden.