Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2014 Behandlung des Jahresfehlbetrages)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.05.16, 18:32
Aktualisiert
02.05.16, 18:32
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2014
Behandlung des Jahresfehlbetrages) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2014
Behandlung des Jahresfehlbetrages)

öffnen download melden Dateigröße: 121 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 116/2016 Erstellt am: 04.04.2016 Aktenzeichen: III/20/200 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 10.05.2016 Betreff Jahresabschluss 2014 Behandlung des Jahresfehlbetrages Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 116/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt, zur Deckung des Jahresfehlbetrages des Haushaltsjahres 2014 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) 6.767.751,97 € aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Erläuterungen Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 vorgelegt. Nach § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss fest und entlastet den Bürgermeister. Neben der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses entscheidet der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2014 in Höhe von 6.767.751,97 € soll vollständig durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Demnach stehen noch 19.521.237,40 € zur Finanzierung von Defiziten späterer Jahre zur Verfügung.