Daten
Kommune
Pulheim
Größe
148 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
02.05.16, 18:32
Aktualisiert
02.05.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
136/2016
Erstellt am:
18.04.2016
Aktenzeichen:
II / 40 11 20
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.05.2016
Rat
X
10.05.2016
Betreff
OGS-Küchen
Hier: Vorabfinanzierung bauliche Maßnahmen und Ausstattung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung, SPD-Fraktion, Schulen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
65.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres 2016
65.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): s. Beschlussvorschlag und Erläuterungen
Vorlage Nr.: 136/2016 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:
1. Zur technischen Ausstattung und zur Bereitstellung von Kücheneinrichtungsgegenständen für die GGS Dansweiler,
die GGS Sinthern/Geyen und die GGS Sinnersdorf jeweils 20.000 € zur Verfügung zu stellen.
2.
Für die GGS Brauweiler wird zur Ausstattung mit Mobiliar und Kücheneinrichtungsgegenständen ein Betrag von
5.000 € zur Verfügung gestellt. Bezugnehmend auf die GGS Brauweiler wird festgestellt, dass diese Mittel zur Realisierung einer Übergangslösung bei Bedarf auch am Standort der Förderschule Jahnstraße, Brauweiler eingesetzt
werden können.
3.
Zur Deckung der erforderlichen Finanzierung
a.) die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung auf dem Konto M 40160003.7826000
„Beschaffung für OGS-Küchen“ in Höhe von insgesamt 50.000 € (3x 15.000 € + 1x 5.000 €).
Die Deckung erfolgt aus Konto M 66017300.7831000 „Pulheim, Erneuerung Harnischweg“. Die Maßnahme
kann im Haushaltsjahr 2016 nicht mehr umgesetzt werden. Die Mittel für diese Maßnahme sind zu einem späteren Zeitpunkt erneut bereitzustellen.
b.) die Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung ) auf dem Konto
03/01/01.5236000/7236000 „Unterhaltung und Beschaffung von BGA OGS“ in Höhe von 15.000 € (3x 5.000 €).
Die Deckung kann durch Minderausgaben auf dem Konto 03/06/01.5441000.7441000 „Versicherungsbeiträge“
gedeckt werden.
Erläuterungen
Zu 1.:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit hat am 14.04.2016 die Verwaltung beauftragt, die Küchenplanung
für nunmehr vier OGS-Küchen zu beauftragen (die GGS Brauweiler, die GGS Dansweiler, die GGS Sinthern Geyen und
die GGS Sinnersdorf). Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, für HFA und Rat eine Vorlage zu erstellen, die eine
Kostenschätzung sowie einen Finanzierungsvorschlag für die baulichen Maßnahmen und die Ausstattungen enthält. Die
Verwaltung greift die im Ausschuss geführte Diskussion auf. Zum jetzigen Zeitpunkt kann lediglich auf Erfahrungswerte
aus anderen Maßnahmen zurückgegriffen werden. Die tatsächlich erforderlich gewordenen Aufwendungen können in
Kenntnis der örtlichen Situation der zu bearbeitenden Standorte nur analog übertragen werden, ohne das hiermit eine
verbindliche Kostenschätzung oder gar – Berechnung einherginge.
Die vorläufige Kostenschätzung für die einzelnen Schulen ergibt eine Gesamtsumme von ca. 65.000 €, die sich für die
einzelnen Schule wie folgt ergibt:
GGS Dansweiler
ca. 20.000 €
Es ist zumindest die Beschaffung einer Durchschub-/Haubenspülmaschine erforderlich – Kosten ca. 15.000 €.
Zudem ist davon auszugehen, dass zur Aufbewahrung von Geräten, Geschirr etc. Ergänzungen des Mobiliars erforderlich werden, um künftig voraussichtlich 112 Kinder zu versorgen.
Die endgültige Höhe der erforderlichen Aufwendungen steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Planungsergebnisse
und den sich daraus ergebenden Kostenschätzungen.
GGS Sinthern/Geyen
ca. 20.000 €
Auch hier ist zumindest die Beschaffung einer Durchschub-/Haubenspülmaschine erforderlich – Kosten ca. 15.000 €.
Vorlage Nr.: 136/2016 . Seite 3 / 4
Zudem ist davon auszugehen, dass zur Aufbewahrung von Geräten, Geschirr etc. Ergänzungen des Mobiliars erforderlich werden, um künftig voraussichtlich 135 Kinder zu versorgen.
Die endgültige Höhe der erforderlichen Aufwendungen steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Planungsergebnisse
und den sich daraus ergebenden Kostenschätzungen.
GGS Sinnersdorf
ca. 20.000 €
Auch hier ist zumindest die Beschaffung einer Durchschub-/Haubenspülmaschine erforderlich – Kosten ca. 15.000 €.
Zudem ist davon auszugehen, dass zur Aufbewahrung von Geräten, Geschirr etc. Ergänzungen des Mobiliars erforderlich werden, um künftig voraussichtlich 135 Kinder zu versorgen.
Die endgültige Höhe der erforderlichen Aufwendungen steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Planungsergebnisse
und den sich daraus ergebenden Kostenschätzungen.
Zu 2.:
GGS Brauweiler
ca. 5.000 €
Aus der Auftragslage des Rates ergibt sich für die Verwaltung der Planungsauftrag im Hinblick auf die Verbesserung der
Küchensituation an der GGS Brauweiler. Die aktuell genutzte Küche ist lediglich ca. 10m² groß und in dieser Größe nicht
geeignet die künftige Anzahl von voraussichtlich 160 Kindern zu versorgen. Aus Verwaltungssicht ist es nicht angezeigt
mit einem Pauschalbetrag einen möglichen baulichen Veränderungsbedarf zu hinterlegen. Unstreitig ist allerdings, dass
die Küchensituation einer Veränderung bedarf. Diese sollte, so Auffassung der Verwaltung, unter dem Vorbehalt einer
Küchenplanung für diesen Standort stehen.
Aktuell können ca. 50 Mahlzeiten pro Schicht über die existierende Küche abgewickelt werden. Aus Gesprächen mit den
Schulleitungen der GGS Brauweiler sowie der Förderschule Brauweiler ergibt sich nachfolgend genannte Option:
Die Schulleitung der GGS Richezaschule sieht zur Realisierung organisatorischer Notwendigkeiten die Umstellung des
bisherigen „Drei-Schicht-Systems“ auf ein „Zwei-Schicht-System“ vor. Der Grund hierfür ist, dass zur Realisierung der
schulischen Angebote und wegen entsprechender koordinatorischer Abstimmungsnotwendigkeiten zukünftig in zwei
Schichten die Mittagspause stattfinden soll. Die Jahrgänge 1-2 sollen um 12.30 Uhr, die Jahrgänge 3-4 um 13.15 Uhr
zum Mittagessen gehen. Die Zahl der ca. 160 Kinder verteilt sich nahezu hälftig auf beide Altersgruppen. Die Verwaltung
schlägt vor, jeweils eine Gruppe von 25 Kindern das Mittagessen übergangsweise am Standort der Förderschule Jahnstraße einnehmen zu lassen. Dies ist räumlich am Standort der Förderschule möglich. Dort steht zwischen 12.30 Uhr
und 14.00 Uhr ein Raum zur Verfügung, in dem 25 Kinder essen können. Die Essenszubereitung findet am Standort
Förderschule aus der dortigen Küche statt. Der Raum ist mit passendem Mobiliar und Ausstattungsgegenständen auszustatten.
Die aktuelle Situation an der GGS Brauweiler lässt eine Versorgung der jeweils in den Schichten verbleibenden Kinder
gerade noch zu.
Die Schulleitung der GGS Brauweiler hat in Erarbeitung diese Vorschlages darauf hingewiesen, dass ggfls. ein höherer
Personalbedarf während der Mittagessen entsteht. Der Grund ist, dass für die Wege zur Förderschule und zurück besondere Aufsichtspflichten zu erfüllen sind. Darüber hinaus weist die Schulleitung der GGS Brauweiler darauf hin, dass
sie hierin nur eine Übergangslösung sehe. Das in der Schule verfolgte perspektivische Ziel ist die Aufrechterhaltung des
gesamten Schulbetriebs an einem Standort. Eine abschließende Zustimmung steht noch aus.
Vorlage Nr.: 136/2016 . Seite 4 / 4
Die Verwaltung geht davon aus, dass dem Inhalt des Bürgerantrages der OGS-Initiativen Brauweiler, Dansweiler und
Sinnersdorf (s. Anlage) Rechnung getragen werden kann, da die dem Antrag zugrunde liegenden Überlegungen aufgegriffen werden bzw. durch die in Rede stehende Umsetzung einer Übergangslösung für die GGS Brauweiler den Minimalanforderungen an eine vernünftige Mittagessenversorgung entsprochen werden kann.
Verwaltungsseitig wird zudem zugesichert, die vier anstehenden Küchenplanungen zügig zu beauftragen und die sich
für die drei Standorte Sinthern/Geyen, Sinnersdorf und Dansweiler ergebenden technischen Notwendigkeiten umzusetzen.
Gleichermaßen geht die Verwaltung davon aus, dass mit der Realisierung oben beschriebener Maßnahmen dem gemeinsamen Antrag der Stadtschulleiterkonferenz, von Ganztag in Pulheim e.V. und der EPS – Elternpflegschaft Pulheimer Schulen, der in der Sitzung am 14.04.2016 zunächst zurückgestellt wurde, in der Variante a) entsprochen wird.
Zu 3.
Die Aufwendungen für die technische Ausstattung sowie die Erstausstattung des Raumes in der Förderschule zugunsten der Grundschule sind in der Größenordnung von insgesamt 50.000 € investiv zu veranschlagen. Die Deckung kann
aus Mitteln für die geplante Erneuerung Harnischweg erfolgen, da die Maßnahme in diesem Jahr nicht mehr umgesetzt
werden kann. Allerdings müssen die Mittel zu einem späteren Zeitpunkt erneut bereitgestellt werden.
Die weiteren Kosten in Höhe von 15.000 € für die Herrichtung und Ausstattung sind konsumtiv zu berücksichtigen. Hier
kann die Deckung aus Minderausgaben im Bereich von Versicherungsbeiträgen gewährleistet werden.