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Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2016/2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
30.05.16, 18:31
Aktualisiert
30.05.16, 18:31
Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2016/2017) Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2016/2017) Beschlussvorlage (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2016/2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 166/2016 Erstellt am: 13.05.2016 Aktenzeichen: II/52 20 10 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X nö. Sitzung Termin 07.06.2016 Betreff Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2016/2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 166/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Verwaltung, die Öffnung der Turn- und Sporthallen während der Schulferien im Schuljahr 2016/2017 in folgender Art zu regeln: Sommerferien 11. Juli – 23. August 2016 Die vier Großturnhallen Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (alt) Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (neu) sind in der Zeit vom 11. Juli bis einschließlich 31. Juli 2016 geschlossen. Ab dem 01. August 2016 stehen diese Hallen den Sportlerinnen und Sportlern wieder zur Verfügung. Die übrigen Turnhallen bleiben während der gesamten Ferienzeit geschlossen, es sei denn, sie werden für die Durchführung von Ferienfreizeiten benötigt. Die Sportabteilung erteilt in diesen Fällen eine Einzelgenehmigung. Das gleiche gilt für nachgewiesenen, unverzichtbaren Sportbedarf (Beginn der Meisterschaftsspiele, Reha-Sport, etc.). Anstehende Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Grundreinigung haben in jedem Fall Vorrang. Herbstferien 10. Oktober – 21. Oktober 2016 Alle Hallen bleiben geöffnet. Weihnachtsferien 23. Dezember 2016 – 6. Januar 2017 Alle Turn- und Sporthallen der Stadt bleiben in der Zeit vom 23. Dezember 2016 bis einschließlich 01. Januar 2017 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2017 stehen diese Hallen den Sporttreibenden wieder zur Verfügung. Abweichend von dieser Regelung kann die Verwaltung Vereinen bei nachgewiesener Notwendigkeit eine Sporthalle auch in der Zeit vom 23. Dezember 2016 bis 1. Januar 2017 für Trainingszwecke zur Verfügung stellen. Osterferien 10. April – 22. April 2017 Die vier Großturnhallen (Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum, Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße, die alte und neue Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee) bleiben während der gesamten Ferienzeit geöffnet. An den Feiertagen selbst bleiben die Hallen so weit wie möglich geschlossen. Alle übrigen Hallen sind in der Karwoche geschlossen. Vorlage Nr.: 166/2016 . Seite 3 / 3 Unabhängig von der Nutzung der städtischen Sporthallen durch städtische Sportvereine können die oben genannten Hallen auch in den Ferienzeiten nach Absprache durch die Offene Ganztagsschule und andere Organisatoren der Ferienspiele genutzt werden. Erläuterungen Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Sportabteilung werden die fünf derzeit noch durch Flüchtlinge belegten Turnhallen (Alte Dreifachturnhalle Brauweiler, Turnhalle Stommeln Kopfbuche, Turnhalle Sinnersdorf, Turnhalle Steinstraße, Turnhalle Realschule (Hackenbroicher Str.)) im Sommer 2016 wieder dem Schul- und Vereinssport zur Verfügung gestellt. Frühestens ab Juli dieses Jahres kann der Reinigungs- und Sanierungsbedarf in den einzelnen Hallen festgestellt werden. Vom Ergebnis dieser Untersuchungen wird es im Einzelnen abhängig sein, wie lange die Hallen vor der Wiederzurverfügungstellung noch geschlossen bleiben müssen. Die Nutzer werden rechtzeitig informiert. Die oben genannte Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien ist somit von diesem Vorbehalt abhängig. Zu Sommerferien Die Schließung der Turnhallen wird so flexibel gehandhabt, dass den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung getragen wird. Zu Herbstferien Die Regelung erfolgt wie in den vergangenen Jahren. Zu Weihnachtsferien Grundsätzlich sollen die Turn- und Sporthallen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen bleiben. Allein aus Gründen der Energieeinsparung hat sich diese Regelung in den letzten Jahren bewährt. Über notwendige Ausnahmeregelungen entscheidet die Verwaltung im Einzelnen. Zu Osterferien Die Regelung orientiert sich an den letzten Jahren, wobei die während der gesamten Ferienzeit geöffneten Großturnhallen zumindest an den Osterfeiertagen so wie möglich geschlossen bleiben sollen.