Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
30.05.16, 18:31
Aktualisiert
30.05.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
161/2016
Erstellt am:
04.05.2016
Aktenzeichen:
II/512
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
09.06.2016
Betreff
Evaluation des Vertretungssystems im Krankheitsfall von Tagespflegepersonen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 161/2016 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Evaluationsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Gemäß § 23 SGB VIII und ergänzend § 22 KiBiZ bezüglich der Gewährung des Landeszuschusses muss für die Ausfallzeiten von Kindertagespflegepersonen eine andere Betreuungsmöglichkeit für die Kinder sichergestellt werden.
In Pulheim betreuen zurzeit 34Tagespflegepersonen als Einzelunternehmer (jeweils bis max. 5 Kinder) und sechs Großtagespflegestellen (zwei Personen für bis zu 9 Kinder gleichzeitig) insgesamt 204 Kinder. Zwei der Großtagespflegestellen haben ein Vertretungssystem und im Vertretungsfall können sich die Personen zumindest kurzzeitig temporär vertreten. Eine Tagespflegestelle hat eine Angestellte mit Pflegeerlaubnis, so dass auch hier ein Vertretungssystem als gegeben angesehen werden kann.
Laut der Richtlinien der Stadt Pulheim zur Förderung der Kindertagespflege kann im Krankheitsfall der Tagespflegeperson von mehr als 15 Arbeitstagen eine Ersatzbetreuung von den Personensorgeberechtigten beantragt werden. Soweit
eine Ersatzbetreuung bei einer Kindertagespflegeperson im Sinne dieser Richtlinien vermittelt werden kann, besteht
Anspruch auf die finanzielle Förderung.
Um den o. a. gesetzlichen Anspruch zu gewährleisten, hat die Stadt Pulheim zum 15.07.2015 eine Erzieherin als Springerin angestellt, die in Krankheitsfällen von Tagespflegepersonen eine Ersatzbetreuung für maximal 5 Kinder gleichzeitig
anbieten kann. Die Ersatzbetreuung findet in den Räumlichkeiten der städtischen Kindertageseinrichtung „Farbklecks“ in
Brauweiler statt. Zur intensiven Ersterprobung dieses Vertretungssystems wurde ein Pilotprojekt abweichend von den
Richtlinien gestartet, in dessen Rahmen Tageskinder bereits ab dem 2. Krankheitstag der Kindertagespflegeperson von
den Eltern zur Ersatzbetreuung gebracht werden konnten.
In einem ersten Schritt wurde ein Konzept für dieses Vertretungssystem erarbeitet, die Kindertagespflegepersonen informiert, Hospitationen der Vertretungskraft zum Kennenlernen der Kinder und Eltern bei interessierten und kooperationsbereiten Kindertagespflegestellen organisiert und ein Tag der offenen Tür mit einer Vorstellung der Räumlichkeiten
angeboten.
Die Projektphase des Pilotprojektes dauerte dann vom 15.12.2015 bis zum 31.03.2016. In dieser Phase hat die Springerin 12 Kindertagespflegepersonen mit insgesamt 50 Tageskindern vertreten. Es kam zu 15 Krankheitsvertretungsfällen
mit einer Dauer von 2-3 Tagen. Keine Vertretungsanfrage musste aufgrund zu hoher Nachfrage abgesagt werden. Allerdings fiel in diesen Zeitraum kein längerer krankheitsbedingter Ausfall eine Kindertagespflegeperson.
Die Auswertung hat ergeben, dass die Projektphase von allen beteiligten Personen (Tagespflegepersonen, Tageskindern, Erziehungsberechtigten und Springerin) als positiv erlebt und bewertet wurde. Auch die Mitarbeiter der Kindertageseinrichtung „Farbklecks“ in Brauweiler haben die Projektphase als positiv bewertet. Zunächst möglicherweise angedachte organisatorische Themen (Essensversorgung, gemeinsame Nutzung von Räumen und des Außengeländes etc.)
haben sich in der Erprobungsphase als unbegründet erwiesen.
Aufgrund dessen wird das Pilotprojekt zunächst bis zum 31.12.2016 mit den bisherigen Regelungen weitergeführt. Bis
September wird die Anzahl der zu vertretenden Kindertagespflegepersonen sukzessive von 12 auf 18 mit insgesamt 79
Kindern erhöht. Mit dieser Anzahl von Vertretungsverhältnissen ist eine Vollzeit beschäftigte Fachkraft ausgelastet.
In Pulheim sind aktuell insgesamt 21 Einzelkindertagespflegestellen und vier Großtagespflegestellen noch ohne Vertretungssystem. Um den gesetzlichen Anspruch der Eltern auf Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege zu erfüllen, wäre
es angebracht, eine weitere Fachkraft in entsprechenden Räumlichkeiten anzustellen. Somit könnte ein flächendeckendes Vertretungssystem in Pulheim umgesetzt werden.
Vorlage Nr.: 161/2016 . Seite 3 / 3
Unabhängig von der Themenstellung des Vertretungssystems wird die Verwaltung für die nächste Sitzung des JHA eine
Vorlage zur Weiterentwicklung der Richtlinien zur Förderung der Tagespflege vorlegen. Es hat sich gezeigt, dass diese
in einigen Aspekten modifiziert werden müssen.