Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
30.05.16, 18:31
Aktualisiert
01.06.16, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
159/2016
Erstellt am:
04.05.2016
Aktenzeichen:
II 510
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
09.06.2016
Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
4.300 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Mittel sind durch eine unerhebliche außerplanmäßige Ausgabe durch den Kämmerer zu genehmigen. Die Deckung
ist aufgrund von Minderausgaben aus dem Produkt/Konto 02.04.01.5431020 „Geschäftsaufwendungen“ zu ermöglichen.
Vorlage Nr.: 159/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Kindertagesstättenbedarfsplanung zeitnah von einem Planungsbüro
fortgeschrieben wird. Voraussetzung hierfür ist eine Mittelbereitstellung für die Auftragserteilung.
Erläuterungen
Die Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2015 – 2020 wurde in 2015 vom Planungsbüro Dr. Garbe & Lexis,
Dienstleistungen für Kommunen und Regionen, fortgeschrieben. Mit Blick auf den verstärkten Zuzug von Flüchtlingskindern, der Betreuung von Pulheimer Kindern in anderen Städten und der fortschreitenden Bautätigkeit in Pulheim
soll die Kindergartenbedarfsplanung aktualisiert und gleichzeitig die in 2015 getroffenen Prognosen überprüft werden.
Vom Planungsbüro Dr. Garbe & Lexis wurde ein Angebot für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
vorgelegt. Die Kosten hierfür betragen rd. 4.300 €. Dieser Betrag wurde bei der Kalkulation des Budgets des Jugendamtes nicht eingerechnet.
Damit die Fortschreibung durch das Planungsbüro erfolgen kann, müssen darüber hinaus zahlreiche Unterlagen zur
Verfügung gestellt werden (u. a. sozialräumlich zugeordnete Geburten der letzten 6 Jahre, Kinderzahlen nach Alter
und/oder Geburtsdatum in sozialräumlicher Abgrenzung, detaillierte Angaben zu Neubaugebieten, detaillierte Angaben zur Entwicklung der Zahlen der Tagespflege und Spielgruppen etc). Die Stelle der Jugendhilfeplanung ist seit
September 2015 unbesetzt; im Jugendamt stehen zur Zeit nur sehr begrenzte zeitliche Ressourcen für die Zusammenstellung der Unterlagen zur Verfügung.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung nur erfolgen kann, wenn die finanziellen und zeitlichen Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen.