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Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der südlichen Venloer Straße im Bereich ehemalige Brauerei; Vorlage nach Ortstermin am 28.04.2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
667 kB
Datum
15.06.2016
Erstellt
06.06.16, 18:34
Aktualisiert
06.06.16, 18:34
Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der südlichen Venloer Straße im Bereich ehemalige Brauerei; Vorlage nach Ortstermin am 28.04.2016) Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der südlichen Venloer Straße im Bereich ehemalige Brauerei; Vorlage nach Ortstermin am 28.04.2016) Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der südlichen Venloer Straße im Bereich ehemalige Brauerei; Vorlage nach Ortstermin am 28.04.2016) Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der südlichen Venloer Straße im Bereich ehemalige Brauerei; Vorlage nach Ortstermin am 28.04.2016)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 177/2016 Erstellt am: 24.05.2016 Aktenzeichen: 66/12-22-9953 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr 4 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 15.06.2016 Betreff Führung des Radverkehrs auf der südlichen Venloer Straße im Bereich ehemalige Brauerei; Vorlage nach Ortstermin am 28.04.2016 Veranlasser/in / Antragsteller/in ADFC Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 45.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 45.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel müssen für den Haushalt 2017 angemeldet werden. ja x nein Vorlage Nr.: 177/2016 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt die Planung der Änderungen im Gehwegbereich an der südlichen Venloer Straße in Stommeln (ehemalige Brauerei) zugunsten des Rad- und Fußverkehrs zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten: 1. Umbau des Gehweges vor den Häusern 514-512, so dass 6 Stellplätze trotz Anlage eines Schutzstreifens erhalten bleiben können. 2. Durchmarkieren des Radschutzstreifens auf der Südseite der Venloer Straße bis zur bestehenden Bushaltestelle Nussbaumer Weg unter Wegfall der dortigen Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum. 3. Schaffung von 6 zusätzlichen Stellplätzen im Kölner Weg gegenüber den Haus-Nrn. 28-30 sowie Markierung von 4 weiteren Stellflächen im Fahrbahnbereich im weiteren Verlauf Kölner Weg. Erläuterungen Ergänzend zur Vorlage 431/2015 fand am 28.04.2016 ein gemeinsamer Ortstermin von Verwaltung und Mitgliedern des TVA an der südlichen Venloer Straße in Höhe Haus Nr. 512 statt. Es wurden die in der Vorlage bereits dargelegten Möglichkeiten auf der Grundlage des ADFC-Antrags erläutert und besprochen. Zur Vorbereitung dieser Vorlage erhielt die Verwaltung den Auftrag zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten gibt, sowohl Verbesserungen für den bergaufwärts fahrenden Radverkehr zu schaffen, als auch das Stellplatzangebot im öffentlichen Straßenraum nicht nachhaltig zu verschlechtern. Zurzeit können zwischen dem Ende der Parkbuchten und der vorhandenen Bushaltstelle „Nußbaumer Weg“-Südseite etwa 18 Fahrzeuge abgestellt werden. Diese Fahrzeuge stehen komplett auf der Straße. Am vorhandenen Ende der Parkbuchten vor Haus 514 endet auch die Radschutzstreifenmarkierung bergaufwärts in Richtung Pulheim. Nach Vorschlag der Verwaltung bestünde nun eine Möglichkeit, auf dem zwischen 2,80 und 3,20 m breiten Gehweg vor den Häusern 514 und 512 ein halbseitiges Parken auf dem Gehweg zu ermöglichen, d. h. in diesem Bereich müssten die vorhandenen Hochbordsteine durch einen Rundbordstein ersetzt werden, was etwa Kosten in einer Größenordnung von ca. 30.000 € nach sich ziehen würde. In diesem Bereich wäre es dann immer noch möglich, den Radschutzstreifen bergaufwärts mit einer richtlinienkonformen geringstmöglichen Breite von 1,25 m zu markieren, wobei der Sicherheitsabstand zwischen parkenden Fahrzeugen und dem Radschutzstreifen nahezu überall 0,50 m betragen würde. Hinter den halbseitigen Gehwegstellplätzen würde der Radschutzstreifen dann wieder mit einer Breite von 1,50 m markiert (Anlage 1). Die Verwaltung sollte ebenfalls prüfen, inwieweit die von der Tiefgaragenzufahrt Haus-Nr. 512 bis zur vorhandenen Bushaltestelle Nussbaumer Weg Südseite geduldeten Stellplätze erhalten bleiben können und zusätzlich ein Radschutzstreifen in ausreichender Breite mit Sicherheitsabstand markiert werden kann. Es stellte sich heraus, dass auf der südlichen Seite der Venloer Straße im benannten Bereich keine Möglichkeiten vorhanden sind, sowohl Stellflächen im öffentlichen Raum als auch einen Radschutzstreifen zu realisieren. Zwar könnten alle Verkehrsarten, also Fußverkehr, Radverkehr und Parken, untergebracht werden, es müssten allerdings massive Einschnitte in der Gehwegbreite hingenommen werden, so dass teilweise nicht einmal genügend Gehwegbreite erhalten bliebe, um die Begegnung von Kinderwagen und Fußgängern zu gewährleisten. Außerdem wäre es nicht möglich, zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem Radschutzstreifen einen Sicherheitsstreifen einzurichten. Hier würde also zulasten der schwächeren Verkehrsteilnehmer Fußgänger und Radfahrer entschieden und hiervon rät Vorlage Nr.: 177/2016 . Seite 3 / 4 die Verwaltung ab. Im Zuge der Schutzstreifenmarkierung vor den Häusern 514 und 512 sollte die Markierung statt der Stellplätze bis an die vorhandene Radschutzstreifenmarkierung hinter der vorhandenen Bushaltestelle verlängert, das Parken in diesem Bereich somit aber komplett unterbunden werden (Anlage 2). Unterhalb der Venloer Straße befindet sich der Kölner Weg. Dieser Bereich ist von dem betreffenden Abschnitt der Venloer Straße aus bequem über einen ca. 25 m langen Fußweg zu erreichen. Der Kölner Weg selbst ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, d. h. es darf nur dort geparkt werden, wo Stellplätze ausgewiesen sind. Im Bereich der Haus-Nrn. 24-26 sind bereits Stellplätze vorhanden. Die Breite der städtischen Straßenparzelle wäre im Bereich gegenüber der Häuser 28 – 30 geeignet, hier bis zu 8 neue Längsstellplätze mit einer richtlinienkonformen Breite von 2,50 m anzulegen, so dass immer noch eine Fahrbahnbreite zwischen mindestens 3,50 m und über 5,0 m übrig bleibt und in diesem Bereich sogar noch Begegnungsverkehr möglich ist (Anlage 1). Bisher befindet sich auf dieser Fläche Straßenbegleitgrün. Da die Umgebung stark begrünt ist und zudem kein Baum entfallen muss, ist diese Umwandlung aus Sicht der Verwaltung vertretbar und würde zudem zu einer Reduzierung des Pflegeaufwandes führen. Außerdem ist zur Auflockerung ein Baumbeet vorgesehen. Im weiteren Verlauf des Kölner Weges (Straßenparzellen 705 und 707) ist die gepflasterte Fahrbahnfläche so breit, dass hier durch Markierung bis zu vier weitere öffentliche Stellflächen zur Verfügung gestellt werden könnten. Die ausreichenden Sichtverhältnisse in diesem Bereich lassen dies durchaus zu, und auch ein Vorbeifahren von Müllfahrzeugen an parkenden Fahrzeugen wäre gewährleistet. Vorlage Nr.: 177/2016 . Seite 4 / 4 Insgesamt könnten so von den derzeit möglichen 18 Abstellmöglichkeiten (zwischen Haus-Nr.514 und Bushaltestelle) durch Neuanlage bzw. Markierung ca. 12 Stück erhalten bleiben. Die Anlage dieser Stellplätze würde insgesamt ca. 80 m² öffentlichen Straßenraums in Anspruch nehmen und geschätzte Kosten von ca. 15.000 € verursachen. Im Zuge dessen wird noch geprüft, ob durch die Anlage der Stellplätze eine Straßenbaubeitragspflicht nach KAG entsteht. Mit dem geplanten Standortwechsel der Bushaltestelle Nussbaumer Weg vom jetzigen Parkstandort in Richtung Aldi wäre es zudem möglich, den Schutzstreifen auf der Südseite komplett bis zur Kreuzung Venloer Straße / L 93 am Ortsausgang durch zu markieren, unterbrochen nur an den Standorten der Bushaltestellen. Hiermit wäre ein großer Schritt hin zum sicheren Führen des Radverkehrs auf der Fahrbahn getan.