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Beschlussvorlage (Beschilderung und Fahrbahnmarkierung des Kreisels Am Bendacker Geyener Straße K25)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
15.06.2016
Erstellt
06.06.16, 18:34
Aktualisiert
06.06.16, 18:34
Beschlussvorlage (Beschilderung und Fahrbahnmarkierung des Kreisels Am Bendacker Geyener Straße K25) Beschlussvorlage (Beschilderung und Fahrbahnmarkierung des Kreisels Am Bendacker Geyener Straße K25)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 175/2016 Erstellt am: 23.05.2016 Aktenzeichen: IV/66-12 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nö. Sitzung X Termin 15.06.2016 Betreff Beschilderung und Fahrbahnmarkierung des Kreisels Am Bendacker Geyener Straße K25 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 175/2016 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die Ausführungen zum Kreisel Am Bendacker zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage sich in Gesprächen mit den Genehmigungsbehörden um den Erhalt der Fußgängerüberwege zu bemühen. Das Ergebnis wird dem Ausschuss vorgestellt. Erläuterungen Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr hat am 18.11.2015 die Ausführungsplanung für den neuen Kreisverkehrsplatz Am Bendacker, Geyener Straße K25, mit der als Anlage 1 beigefügten Beschilderungsplanung beschlossen. Die mit dem Rhein-Erft-Kreis (REK) vorabgestimmte Planung sah dabei an den Furten Fußgängerüberwege (FGÜs) vor. Im weiteren Verlauf der Planung hat der REK jedoch darauf verwiesen, dass hier ein vergleichbarer Fall wie am Kreisel in Glessen vorliegen würde, bei dem das Verkehrsministerium mit dem als Anlage 2 beigefügtem Schreiben die Anlage von FGÜs abgelehnt hatte. Entsprechend hat der REK die Beschilderungs- und Markierungsplanung für den Kreisel Am Bendacker so verändert, dass die FGÜs entfallen sind (siehe Anlage 3).