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Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der Donatusstraße im Ortsteil Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
15.06.2016
Erstellt
06.06.16, 18:34
Aktualisiert
06.06.16, 18:34
Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der Donatusstraße im Ortsteil Brauweiler) Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der Donatusstraße im Ortsteil Brauweiler) Beschlussvorlage (Führung des Radverkehrs auf der Donatusstraße im Ortsteil Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 163/2016 Erstellt am: 24.05.2016 Aktenzeichen: IV / 660-12-049127 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 15.06.2016 Betreff Führung des Radverkehrs auf der Donatusstraße im Ortsteil Brauweiler Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 80.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 80.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel müssen für den Haushalt 2017 angemeldet werden. ja x nein Vorlage Nr.: 163/2016 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die in der Vorlage der Verwaltung dargestellte Planung zu den Änderungen im Rad-/Gehwegbereich auf der nördlichen Donatusstraße sowie der Anlage (Markierung) eines neuen Radschutzstreifens auf der Fahrbahn der südlichen Donatusstraße in Richtung Widdersdorf zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die benötigten Mittel zum Haushalt 2017 anzumelden. Erläuterungen Auf der Donatusstraße im Gewerbegebiet in Brauweiler zwischen L 183 (Bonnstraße) und der Chryslerstraße besteht zurzeit ein kombinierter Rad-/Gehweg, Breite auf der gesamten Länge mind. 3,0 m. Dieser Rad-/Gehweg ist als Zweirichtungsradweg ausgewiesen, d. h. sowohl die Benutzer aus Richtung Köln kommend als auch die Benutzer von Brauweiler in Richtung Köln fahrend müssen ihn gemäß Beschilderung benutzen (geregelt mit Vz Nr. 240 Gemeinsamer Fußund Radweg). Entlang dieses gemeinsamen Fuß- und Radweges auf der Nordseite befinden sich sehr viele unübersichtliche Grundstückszufahrten sowie Einmündungen von Stichstraßen in die hintere Baureihe des Gewerbegebietes. Dadurch muss der motorisierte Verkehr, der aus diesen Straßen oder aus den Grundstücken auf die Donatusstraße fahren will, stets in beide Fahrtrichtungen auf kreuzenden Radverkehr achten, was die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer erheblich einschränkt. Nach mehreren Eingaben aus der Bevölkerung zu verschiedenen brenzligen Verkehrssituationen fand eine Ortsbegehung der Verwaltung statt, bei der die örtlichen Gegebenheiten genau betrachtet und analysiert wurden. Dabei stellte sich heraus, dass deutlich mehr Radverkehr als Fußverkehr auf dem gemeinsamen Rad- und Gehweg zu beobachten ist. Um den teilweise morgens doch sehr großen Radverkehrsmengen in beide Richtungen gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung folgende Änderung vor: 1. Der „Gemeinsame Fuß- und Radweg auf der nördlichen Donatusstraße wird in einen „getrennten Fuß- und Radweg“ umgewandelt, d.h. es wird nur noch Radverkehr aus Richtung Köln kommend zum Fahren auf dem breiten Streifen erlaubt, gekennzeichnet durch VZ Nr. 241-30. Der vom Gehweg getrennte Radweg wird 1,50 m breit und in roter Kaltplastik markiert. An sämtlichen öffentlichen Einmündungen wird das Vz Nr. 205 (Vorfahrt gewähren!) durch das Vz Nr. 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!) inkl. markierter Haltlinie ersetzt. 2. Auf der südlichen Donatusstraße wird ein neuer Radschutzstreifen für den Radverkehr in Richtung KölnWiddersdorf markiert, Breite 1,25 m. Dieser Schutzstreifen kann im Begegnungsverkehr überfahren werden. Auf einer Länge von ca. 1.400 m müssten somit markierungstechnische Maßnahmen durchgeführt sowie die Beschilderung verändert bzw. ergänzt werden; siehe Anlage. Die skizzierte Lösung hat den großen Vorteil, dass die Sichtverhältnisse zwischen Einmündungen und Radweg erheblich verbessert werden, da die Radfahrer weitestmöglich vom Straßenrand abgesetzt geführt werden. Zudem müssen Einbiegende nur noch Radfahrer aus einer Richtung beachten. Dies gilt aber nur, wenn zugleich ein Befahren des Geh/Radweges in Gegenrichtung untersagt wird und alle Radfahrer in Richtung Widdersdorf den Schutzstreifen nutzen. Subjektiv werden dies Viele aufgrund des hohen Schwerverkehrsaufkommens als gefährlich einstufen. Allerdings stellt die derzeitige Regelung oder eine Freigabe des linken Radweges eine weit größere Gefahr dar als eine Fahrt auf dem Schutzstreifen. Nicht zuletzt dürfte der Schutzstreifen auch zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen, und das Schwerverkehrsaufkommen liegt nicht auf einem inakzeptabel hohen Niveau. Vorlage Nr.: 163/2016 . Seite 3 / 3 In der weiteren Führung der Donatusstraße zwischen L 183 (Bonnstraße) und Kastanienallee besteht momentan ebenfalls ein Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Seite. Zurzeit ist dort „Tempo 30“ (Vz Nr. 274-53) angeordnet. Mit Vz Nr. 240 ist die Benutzung dieses Radweges verpflichtend. Auch hier ist das Raumangebot des gemeinsamen Fuß- und Radweges für beide Verkehrsarten in den Spitzenzeiten nur unzureichend, denn durch die Nähe von mehreren Schulkomplexen ist hier auch mehr Fußverkehr zu beobachten als im Abschnitt Donatusstraße im Gewerbegebiet. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung eine Umwandlung des „Tempo 30“-Bereichs in eine „Tempo-30-Zone“ (Vz Nrn 274.1-50 –Anfang und 274.2-50 –Ende) vor. Vorteil hierbei wäre, dass so die Benutzungspflicht wegfallen könnte und so auch Radfahrer, die in Richtung Bonnstraße unterwegs sind, die Fahrbahn benutzen können. Die Gesamtkosten für die Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen werden auf ca. 80.000 € brutto geschätzt.