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Mitteilungsvorlage (Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
90 kB
Datum
15.06.2016
Erstellt
06.06.16, 18:34
Aktualisiert
06.06.16, 18:34
Mitteilungsvorlage (Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 183/2016 Erstellt am: 30.05.2016 Aktenzeichen: IV/66 Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 15.06.2016 Betreff Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet Mitteilung Die Verwaltung informierte den TVA mit der Vorlage 111/2016 darüber, dass die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED auch im Jahre 2016 fortgesetzt wird. Bisher konnten nur die technischen Leuchten (Lichtpunkthöhe von 6 und 8 m) auf LED umgerüstet werden. Allerdings hat die Verwaltung LED-Pilzleuchten diverser Hersteller in den letzten Monaten getestet und die Ergebnisse in der Beschlussvorlage 181 / 2016 zusammengefasst. Vorbehaltlich der Auswahl einer Pilzleuchte durch den TVA, könnte die Straße „Sinnersdorfer Feld“ mit ins Erneuerungskonzept Straßenbeleuchtung (siehe Vorlage 111/2016) aufgenommen werden. Im Sinnersdorfer Feld befinden sich insgesamt 44 Maste, davon 35 aus Beton und 9 aus Stahl. Erneuert würden allerdings nur die Betonmaste sowie alle Leuchten. Die Betonmaste befinden sich, wie im Anhang anhand einiger Bilder zu sehen ist, in einem schlechten Zustand. Ebenfalls entspricht die Ausleuchtung durch die aktuellen Pilzleuchten nicht mehr dem Stand der Technik. Die neuen LED-Pilzleuchten würden die Ausleuchtung verbessern. Die Erneuerungsmaßnahmen ermöglichte es auch, den Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet zu senken. Aktuell werden im Sinnersdorfer Feld Leuchten mit 50 und 72 Watt, sowie einem 19 Watt starken Vorschaltgerät betrieben. Diese könnten gegen die neue LED-Pilzleuchte mit 16,1 Watt ausgetauscht werden. Der Stromverbrauch würde sich dann um ca. 75 % senken. Die neuen Leuchten verfügten außerdem über eine Nachtabsenkung. Der Stromverbrauch würde zwischen 22 und 5 Uhr nochmals um die Hälfte gesenkt. Die Maßnahme wird eine Beitragspflicht nach KAG § 8 für die Anwohner auslösen. Der Lageplan sowie einige Bilder befinden sich im Anhang.